Auch wer häufig das Auto nutzt, ist vor Rechtsirrtümer im Straßenverkehr nicht sicher. Diese fünf Irrtümer sollte jeder Autofahrer kennen.
Deutschlandweit nutzen etwa 39 Prozent der Berufstätigen das Auto, um täglich zur Arbeits- oder Ausbildungsstätte zu kommen. Obwohl das Autofahren somit zum Alltag vieler Menschen gehört, werden im Straßenverkehr immer wieder unwissentlich Fehler begangen. Nachfolgend stellen wir die fünf häufigsten Rechtsirrtümer zusammen mit einigen Tipps zum korrekten und somit besseren Autofahren vor.
Grundsätzlich ist es für die Beweislage von Vorteil, wenn die Unfallsituation vor Ort, also die Position der beteiligten Autos sowie etwaiger Störfaktoren, die zum Autounfall beigetragen haben, nicht verändert wird. Handelt es sich jedoch um einen viel befahrenen oder schlecht einsehbaren Straßenabschnitt, gilt es, die Unfallstelle zu räumen und die Fahrzeuge an den Straßenrand zu fahren, um die Verkehrsbehinderung möglichst zügig aufzulösen.
Zuvor sollten jedoch unbedingt Fotos vom Unfallort gemacht werden, damit die Polizei die Situation nachvollziehen kann. Hierbei ist Folgendes zu dokumentieren:
Wichtiger Rechtstipp für jeden Autofahrer: Damit es beim Fotografieren nicht zu Folgeunfällen kommt, muss die Unfallstelle zuvor gesichert werden. Außerdem ist eine Warnweste zu tragen.
Während der Samstag gerne für Einkäufe genutzt wird, wird sein Status als Werktag beim Parken immer wieder infrage gestellt. Zahlreiche Knöllchen müssen ausgestellt werden, weil viele Autofahrer den Zusatz „werktags“ am Halteverbotsschild auf die Tage Montag bis Freitag beziehen – und den Samstag nicht dazuzählen. Gilt das Halteverbot nur von Montag bis Freitag, findet sich der Vermerk „Mo – Fr“ auf dem weißen Zusatzschild.
Falsch! Auch wenn der durch ein fremdes Auto blockierte Parkplatz gemietet oder in Privatbesitz ist, besteht kein Recht, das unrechtmäßig abgestellte Fahrzeug zuzuparken. Im Gegenteil: Das Zuparken stellt in diesem Fall sogar eine Nötigung dar. Stattdessen sollte die Polizei gerufen werden, damit diese den Halter ermittelt. Der Anruf beim Abschleppunternehmen bedeutet meist eine schnellere Lösung, allerdings muss hierbei in Vorkasse gegangen werden. Es empfiehlt sich, Fotos vom Sachverhalt zu machen.
Ein weiterer Tipp für Autofahrer: Steht in der Nähe ein freier Parkplatz zur Verfügung, wird der Parkplatzbesitzer entsprechend der Schadensminderungspflicht dazu angehalten, diesen zu nutzen, um den Straßenverkehr nicht zusätzlich zu stören.
Auch hierbei handelt es sich um einen klassischen Rechtsirrtum, denn laut Straßenverkehrsordnung setzt bei verengten Straßenbahnen das Reißverschlussverfahren ein. Damit der Verkehrsfluss möglichst wenig gestört wird, ist es wichtig, bis zum Ende durchzufahren und sich erst dort in die weiterführende Fahrspur einzugliedern. Um einen reibungslosen Verkehrsfluss zu gewährleisten, ist hierbei ein abwechselndes Einfädeln vonnöten – eben wie beim Reißverschluss.
Wird auf deutschen Autobahnen die geltende Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschritten und ein Unfall ereignet sich, kann dem Fahrer eine Mitschuld zugesprochen werden. Grund hierfür ist, dass durch die erhöhte Geschwindigkeit eine gleichermaßen erhöhte Unfallgefahr besteht. Wird jedoch durch einen Sachverständigen festgestellt, dass sich der Unfall auch bei weniger als 130 km/h ereignet hätte, entfällt die Teilschuld.
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