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Rechtsirrtümer im Straßenverkehr

Auch wer häufig das Auto nutzt, ist vor Rechtsirrtümer im Straßenverkehr nicht sicher. Diese fünf Irrtümer sollte jeder Autofahrer kennen.

Rechtsirrtümer im Straßenverkehr: Tipps zum besseren Autofahren

Deutschlandweit nutzen etwa 39 Prozent der Berufstätigen das Auto, um täglich zur Arbeits- oder Ausbildungsstätte zu kommen. Obwohl das Autofahren somit zum Alltag vieler Menschen gehört, werden im Straßenverkehr immer wieder unwissentlich Fehler begangen. Nachfolgend stellen wir die fünf häufigsten Rechtsirrtümer zusammen mit einigen Tipps zum korrekten und somit besseren Autofahren vor.

Rechtsirrtum #1: Auto nach einem Unfall an Ort und Stelle stehen lassen

Grundsätzlich ist es für die Beweislage von Vorteil, wenn die Unfallsituation vor Ort, also die Position der beteiligten Autos sowie etwaiger Störfaktoren, die zum Autounfall beigetragen haben, nicht verändert wird. Handelt es sich jedoch um einen viel befahrenen oder schlecht einsehbaren Straßenabschnitt, gilt es, die Unfallstelle zu räumen und die Fahrzeuge an den Straßenrand zu fahren, um die Verkehrsbehinderung möglichst zügig aufzulösen.

Zuvor sollten jedoch unbedingt Fotos vom Unfallort gemacht werden, damit die Polizei die Situation nachvollziehen kann. Hierbei ist Folgendes zu dokumentieren:

  • Position der Fahrzeuge
  • Straßenführung
  • Beschilderung
  • Bebauung vor Ort

Wichtiger Rechtstipp für jeden Autofahrer: Damit es beim Fotografieren nicht zu Folgeunfällen kommt, muss die Unfallstelle zuvor gesichert werden. Außerdem ist eine Warnweste zu tragen.

Rechtsirrtum #2: Werktägige Halteverbote gelten nur von Montag bis Freitag

Während der Samstag gerne für Einkäufe genutzt wird, wird sein Status als Werktag beim Parken immer wieder infrage gestellt. Zahlreiche Knöllchen müssen ausgestellt werden, weil viele Autofahrer den Zusatz „werktags“ am Halteverbotsschild auf die Tage Montag bis Freitag beziehen – und den Samstag nicht dazuzählen. Gilt das Halteverbot nur von Montag bis Freitag, findet sich der Vermerk „Mo – Fr“ auf dem weißen Zusatzschild.

Rechtsirrtum #3: Zuparken blockierter Privatparkplätze ist rechtens

Falsch! Auch wenn der durch ein fremdes Auto blockierte Parkplatz gemietet oder in Privatbesitz ist, besteht kein Recht, das unrechtmäßig abgestellte Fahrzeug zuzuparken. Im Gegenteil: Das Zuparken stellt in diesem Fall sogar eine Nötigung dar. Stattdessen sollte die Polizei gerufen werden, damit diese den Halter ermittelt. Der Anruf beim Abschleppunternehmen bedeutet meist eine schnellere Lösung, allerdings muss hierbei in Vorkasse gegangen werden. Es empfiehlt sich, Fotos vom Sachverhalt zu machen.

Ein weiterer Tipp für Autofahrer: Steht in der Nähe ein freier Parkplatz zur Verfügung, wird der Parkplatzbesitzer entsprechend der Schadensminderungspflicht dazu angehalten, diesen zu nutzen, um den Straßenverkehr nicht zusätzlich zu stören.

Rechtsirrtum #4: Bei Fahrbahnverengungen sollte die Spur zügig gewechselt werden

Auch hierbei handelt es sich um einen klassischen Rechtsirrtum, denn laut Straßenverkehrsordnung setzt bei verengten Straßenbahnen das Reißverschlussverfahren ein. Damit der Verkehrsfluss möglichst wenig gestört wird, ist es wichtig, bis zum Ende durchzufahren und sich erst dort in die weiterführende Fahrspur einzugliedern. Um einen reibungslosen Verkehrsfluss zu gewährleisten, ist hierbei ein abwechselndes Einfädeln vonnöten – eben wie beim Reißverschluss.

Rechtsirrtum #5: Die Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn hat keine Bedeutung

Wird auf deutschen Autobahnen die geltende Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschritten und ein Unfall ereignet sich, kann dem Fahrer eine Mitschuld zugesprochen werden. Grund hierfür ist, dass durch die erhöhte Geschwindigkeit eine gleichermaßen erhöhte Unfallgefahr besteht. Wird jedoch durch einen Sachverständigen festgestellt, dass sich der Unfall auch bei weniger als 130 km/h ereignet hätte, entfällt die Teilschuld.

Fazit zur oft tückischen Rechtsprechung im deutschen Straßenverkehr

Sind Sie Opfer eines Rechtsirrtums geworden, suchen Sie unsere telefonische Erstberatung auf. Hier finden Sie bei Rechtsfragen aller Art kompetente Hilfe und Tipps zum rechtskonformen und folglich besseren Autofahren – so sind Sie stets gut beraten und können Rechtsirrtümer mühelos umfahren.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.