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Reisewarnung aufgehoben – Urlaub trotz Corona wieder möglich

Nach drei Monaten hat das Bundeskabinett die Corona-Reisewarnung für die meisten EU-Staaten aufgehoben und durch Reisehinweise ersetzt. Das bedeutet jedoch nicht, dass Touristen ungehindert überallhin reisen dürfen: Länder, für die noch Einreiseverbote gelten oder in denen es noch strenge Ausgangssperren gibt, können nach wie vor nicht bereist werden. Lesen Sie hier, für welche Länder die Reisewarnung noch gilt und worauf Sie achten müssen.

Was hat das Bundeskabinett im Hinblick auf die Reisewarnung beschlossen?

Die Reisewarnung für fast alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die Schengen Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) und das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland ist seit dem 15. Juni 2020 aufgehoben. Trotzdem rät das Auswärtige Amt vor Reisen nach Großbritannien, Irland und Malta noch ab.

In Finnland, Norwegen, Schweden und Spanien verzögert sich die Aufhebung der Corona-Reisewarnung aufgrund individueller Einreisebestimmungen und Quarantänevorschriften. Weltweit wird die Reisewarnung verlängert – vorerst bis zum 31. August 2020.

Individuelle Reisehinweise und landesspezifische Risiken

Reisenden wird dringend geraten, sich im Vorfeld einer Reise über die Reise- und Sicherheitshinweise zu informieren, die für ihr Reiseland gelten. So haben einige Länder beispielsweise Einreisesperren oder Sonderkontrollen erlassen, die teilweise auch für Reisende aus Deutschland gelten. Um sicherzugehen, dass beim Reisen keine unerwarteten Schwierigkeiten auftreten, ist es also ratsam, sich vorab gut zu informieren.

Kann die Reisewarnung reaktiviert werden?

Sollte sich die Corona-Pandemie negativ entwickeln, kann die Reisewarnung für Europa oder bestimmte Länder wieder reaktiviert werden. Die Bundesregierung hat drei wesentliche Punkte beschlossen, die gegeben sein müssen: Der Zustand des Gesundheitssystems muss den Touristen ausreichend Schutz bieten, Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln müssen eingehalten werden, und die Zahl der Neuinfektionen in einem Land darf 50 pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche nicht übersteigen. Können diese Punkte nicht mehr erfüllt werden, wird die Reisewarnung für betroffene Länder wieder ausgesprochen werden.

Das müssen Sie als Reisender wissen und beachten

Trotz der aufgehobenen Corona-Reisewarnung kann es zu Beschränkungen kommen. Im Vereinigten Königreich gelten beispielsweise nach wie vor Quarantänebestimmungen bei der Einreise ins Land. Außerdem müssen Reisende sich bewusst sein, dass die jeweiligen Länder entscheiden, welche Maßnahmen im Fall einer Corona-Infektion ergriffen werden. In den meisten Fällen wird sofort eine Quarantäne angeordnet; eine vorzeitige Rückreise im Infektionsfall ist also ausgeschlossen.

Ebenso wichtig zu wissen ist, dass es keine erneute Rückholaktion wie direkt nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie mehr geben wird. Das ist einer der Gründe, warum die weltweite Reisewarnung verlängert wurde und vorerst bis Ende August aufrechterhalten bleiben soll.

Reisewarnung Corona – Änderungen sind jederzeit möglich

Grundsätzlich gilt, dass die aktuelle Situation immer wieder neu überprüft wird. Daher ist es auch möglich, dass die weltweit verlängerte Reisewarnung vor dem 31. August 2020 aufgehoben wird. Genauso ist eine erneute Reisewarnung für Europa möglich. Wie sich die Reisewarnungen für einzelne Länder entwickeln, ist maßgeblich von der Entwicklung der Infektionszahlen, den Sicherheitsmaßnahmen und der Stabilität der Gesundheitssysteme in den betroffenen Ländern abhängig. Eine verlässliche Urlaubsplanung für den Sommer ist also nach wie vor schwierig. Wer trotzdem eine Auslandsreise plant, sollte immer up to date sein und sich regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen informieren. Sicherer ist in diesem Jahr auf jeden Fall ein Urlaub in heimischen Gefilden.

Sollten Sie rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Reisen während der Corona-Pandemie haben, beispielsweise zu möglichen Stornierungen, steht KLUGO Ihnen mit einer Rechtsberatung zur Seite. Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen zuverlässig einen passenden Anwalt für eine individuelle Beratung.

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