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Ryanair-Streichorgie – was Reisende wissen müssen

Streichkonzert beim irischen Billigflieger Ryanair wird ausgeweitet. Nachdem zunächst nur bis Ende Oktober Annullierungen im großen Stil angekündigt worden waren, legte die Airline wegen massiver Personalprobleme jetzt nach: Von November 2017 bis März 2018 dürften 18.000 von 800.000 Flügen entfallen. Ab November wird es beispielsweise keine Verbindungen mehr zwischen Köln-Bonn und Berlin geben. Auch von Hamburg aus werden weniger Ryanair-Maschinen zu europäischen Zielen abheben.

Die Streichorgie bringt die Reisepläne von schätzungsweise fast 400.000 Kunden durcheinander. Zwar kündigte Ryanair-Chef Michael O'Leary Entschädigungen über Gutscheine an. Dennoch stellen sich verunsicherten Ryanair-Kunden jetzt sehr unterschiedliche Fragen, wie auf die Streichungen am besten zu reagieren ist: Kann ich umbuchen? Steht mir tatsächlich Entschädigung zu und wie hoch fällt sie aus? Sollte ich mich nicht besser in dieser Frage juristisch beraten lassen?

Der Blick in die E-Mails wird wichtig

Auf was sollten Passagiere nun achten? Faustregel 1: Die Flüge finden nach Angaben der Fluggesellschaft statt, wenn der Kunde keine E-Mail erhält, in der über den Ausfall informiert wird. Ryanair empfiehlt Kunden daher, die E-Mail Adresse der Buchung im Blick zu halten. Auch die Website Ryanair.com sollte beobachtet werden. Dort werden die gestrichenen Flüge aufgelistet.

Juristische Fallen lauern an mehreren Stellen: Ryanair verspricht zwar, die Fluggastrechte-Verordnung“ der Europäischen Union (EU Regulation 261/2004) einzuhalten. Doch bei der Überprüfung, ob das geschehen ist, steckt der Teufel im Detail. Zunächst ist zu untersuchen, ob den Kunden mit der Stornierungs-Mail auch die Möglichkeit eingeräumt wurde, den Kaufpreis rückerstattet zu bekommen. Oder ob Variante zwei zur Anwendung kommt: das Angebot einer kostenlosen Umbuchung - die freilich nicht angenommen werden muss.

Sind die Vorlauffristen eingehalten worden?

Wichtig wird in diesem Kontext auch die Zeitschiene. Es gibt rechtlich eine einzuhaltende Vorlauffrist von zwei Wochen. Ist sie geringer, muss den Reisenden eine Alternative aufgezeigt werden, um die Unannehmlichkeiten im Rahmen zu halten. Auch das ist bis ins Detail geregelt: Bei weniger als sieben Tagen Vorlauf kann dem Kunden nicht zugemutet werden, mehr als eine Stunde früher am Flieger zu sein oder mehr als zwei Stunden später anzukommen als ursprünglich geplant. Tipp: Wer jetzt mit Ryanair verhandeln muss, sollte sich genau aufschreiben, wann er von der Airline welche Information oder welches Angebot bekommen hat.

Verbraucherschützer betonen, dass Flugreisenden unter Umständen ein Anspruch auf zusätzliche Entschädigung zusteht, wenn die Flugalternative unzumutbare Umstände mit sich bringt. Sie kann bis zu 600 Euro betragen. Die Höhe ist abhängig von der geplanten Flugdistanz sowie von Dauer und Grund der Verspätung/Streichung. Für die Durchsetzung der EU-Fluggastrechte zuständig sind nationale Behörden, in Deutschland ist es das Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig.


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