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Leasingvertrag widerrufen – diese Möglichkeiten haben Sie

Beim Abschluss eines Leasingvertrages sind Käufer oft so glücklich über den neuen Wagen, dass wichtige Details im Vertrag übersehen werden. Später kann es dazu kommen, dass Sie die ausgehandelten Bedingungen als ungünstig empfinden und den Vertrag gerne rückgängig machen würden. Innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Vertragsschluss ist ein Leasing-Widerruf kein Problem. Anders sieht es aus, wenn der Leasingvertrag schon längere Zeit besteht.

Welches Widerrufsrecht hat man beim Leasingvertrag als Privatperson?

Ein Leasingvertrag ist eine Form des Darlehens, weshalb er hinsichtlich des Widerrufsrechts unter die Bedingungen des Bankenrechts fällt. Wie beim Widerruf für ein Darlehen gilt hier eine gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. Sie beginnt erst, wenn der Leasingnehmer alle zum Vertrag notwendigen Unterlagen nachweislich erhalten hat. Nach aktueller Gesetzgebung, die seit Juni 2010 gilt, gehört auch eine Widerrufsbelehrung zu den notwendigen Unterlagen.

Ein zeitlich unbefristetes Widerrufsrecht gilt, wenn:

  • die Widerrufsbelehrung fehlt
  • Inhalte fehlen
  • widersprüchliche oder falsche Angaben enthalten sind.

Viele ältere Leasingverträge haben keine oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Wer seinen Leasingvertrag widerrufen möchte, kann diesen durch die Partner-Anwälte von KLUGO überprüfen lassen. Sie geben eine kompetente Unterstützung bei allen Fragen, die zu diesem Thema auftauchen.

Was bedeutet ein Leasing-Widerruf für den Leasingnehmer?

Wenn Sie das Widerrufsrecht für Ihren Leasingvertrag ausüben, wird der gesamte Vertrag rückabgewickelt. Sie geben das Fahrzeug an den Leasinggeber zurück. Im Gegenzug erhalten Sie eine Erstattung Ihrer bis dahin gezahlten Leasingraten sowie eventuell getätigter Sonderzahlungen. Für den entstandenen Wertverlust des Fahrzeuges darf der Leasinggeber einen bestimmten Prozentsatz der Leasingraten einbehalten. Außerdem kann durch den Leasinggeber eine Nutzungsentschädigung geltend gemacht werden. Diese wird aufgrund des Abnutzungswertes des Wagens berechnet.

In vielen Fällen gibt es keine gütliche Einigung, wenn der Leasingvertrag widerrufen und das Fahrzeug bereits eine Weile genutzt wurde. Wenn Sie keine hohen finanziellen Einbußen hinnehmen wollen, ist ein Rechtsstreit dann oft nicht zu vermeiden. Vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung über KLUGO und wägen Sie gemeinsam mit einem Anwalt die Vor- und Nachteile eines Widerrufes ab. Der Anwalt wird den Vertrag prüfen und kann Ihnen Auskunft geben, welche Möglichkeiten sich für Ihren Widerruf bieten.

Wie kommen Sie zu Ihrem Recht?

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie den bestehenden Leasingvertrag widerrufen können und welche Folgen dies eventuell für Sie hätte, holen Sie sich über KLUGO anwaltliche Unterstützung in puncto Bankrecht. Oft genügt es, wenn der Leasinggeber ein Schreiben von einer Anwaltskanzlei erhält, damit er gesprächsbereit wird. Streben Sie eine außergerichtliche Lösung an, wenn Sie Zeit und Geld sparen wollen.

Haben Sie eine gültige Rechtsschutzversicherung, agieren Sie frei. Ihr Anwalt wird Sie in jedem Falle über die Erfolgsaussichten aufklären und eine seriöse Einschätzung der Lage geben. So können Sie einen teuren oder ungünstigen Leasingvertrag widerrufen, auch wenn der Abschluss schon Monate oder Jahre zurückliegt. Informieren Sie sich jetzt und fordern Sie kompetente Unterstützung über KLUGO an!

Sie haben eine Rechtsfrage?

Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.