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Sixt Widerrufsbelehrung fehlerhaft
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Sixt Widerrufsbelehrung fehlerhaft: Leasingverträge sind anfechtbar

Wenn Sie einen Leasingvertrag mit dem Fahrzeugvermieter Sixt abgeschlossen haben, stehen Ihre Chancen gut, den Vertrag zu widerrufen. Ein Urteil des Oberlandesgerichts München hat im Juni dieses Jahres einem Kunden von Sixt recht gegeben. Der folgende Artikel zeigt Ihnen, welche Möglichkeiten Ihnen dieses aktuelle Urteil eröffnet und woran das Gericht sein Urteil fest gemacht hat.

Sixt Widerrufsbelehrung fehlerhaft – worum geht es in dem Sixt-Leasing-Fall?

Das aktuelle Urteil vom 18.06.2020 (Az. 32 U 7119/19) eröffnet vielen Kunden gute Chancen, ihr bestehendes Leasing zu widerrufen. Geklagt hatte ein Leasingnehmer gegen den Anbieter Sixt, da er der Auffassung war, nicht rechtskonform über sein Verbraucherswiderrufsrecht beim Vertragsabschluss hingewiesen worden zu sein.

Am 18.06.2020 fiel das Urteil in dem Fall, und der Kläger bekam Recht. Als Konsequenz kann der Leasingnehmer auch jetzt noch, nach über vier Jahren der Fahrzeugnutzung, sein Leasing widerrufen und kostenfrei das Fahrzeug zurückgeben. Durch die fehlerhafte Widerrufsbelehrung von Sixt hat nach Ansicht der Richter die Widerrufsfrist nie begonnen, sodass auch Jahre nach dem Vertragsabschluss ein Widerruf möglich ist.

Folgende Konsequenzen hat das Urteil:

  • Der Kunde erhält seine gezahlten Leasingraten zurück
  • Das Fahrzeug darf zurückgegeben werden
  • Es fällt keine Nutzungsentschädigung an

Der Leasingnehmer konnte daher den gesamten Zeitraum sein Fahrzeug kostenfrei nutzen.

Aus welchen Gründen war die Sixt Widerrufsbelehrung fehlerhaft?

Das Gericht berief sein Urteil auf einige Passagen in der Widerrufsbelehrung, die nach seiner Ansicht nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Ein Passus sagt aus: Bei Zahlungsverzug hat der Leasingnehmer Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu zahlen. Genauere Angaben zu der Höhe des Verzugszinses werden an keiner anderen Stelle des Vertrags gemacht.

Die Richter forderten eine Angabe des Zinssatzes in absoluten Zahlen. Zudem hätte angegeben werden müssen, dass die Bundesbank zweimal im Jahr den Zinssatz anpassen kann. Da diese wichtigen Informationen im Vertrag fehlten, sahen es die Richter als zulässig an, den Vertrag zu widerrufen, und das ohne Einhaltung einer gesetzlichen Frist.

Dieser Passus ist nur ein Beispiel für typische Formfehler in Leasingverträgen. Auch andere Passagen wurden als irreführend und nicht vollständig angesehen. So wurden das genaue Kündigungsverfahren und die entsprechenden Fristen nach Ansicht der Richter nicht ausreichend festgehalten.

Haben Sie als Verbraucher Chancen, Ihren Leasingvertrag zu widerrufen?

Falls Sie ebenfalls Fehler in den Formulierungen Ihres Vertrags vermuten, sollten Sie ihn genau prüfen lassen. Möchten Sie daraufhin Ihren Leasingvertrag widerrufen, räumt Ihnen das aktuelle Urteil gute Chancen ein. Informieren Sie sich in unserem Artikel “Leasingvertrag widerrufen” zu den Möglichkeiten, die Sie zum Widerruf haben.

Es ist anzunehmen, dass den Verträgen von Sixt und vermutlich auch von anderen Anbietern Leasingfahrzeuganbietern jahrelang die fehlerhaften Widerrufsbelehrungen beigefügt waren. Das aktuelle Verfahren kann als Grundsatzurteil angesehen werden, und daher werden viele weitere Kunden ebenfalls den Weg vor Gericht wählen werden.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung: Was können Sie als betroffener Verbraucher jetzt tun?

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie Ihr Leasing widerrufen können, sollten Sie einen Rechtsanwalt zu der Thematik hinzuziehen. Bei KLUGO können Sie dazu die telefonische Erstberatung in Anspruch nehmen.

Sollten auch Sie nicht rechtskonform über die Widerrufsbedingungen informiert worden sein, werden die Chancen sehr hoch stehen, dass Sie den Vertrag widerrufen können. KLUGO vermittelt Sie unkompliziert an den passenden Rechtsanwalt im Vertragsrecht. Nutzen Sie die Chancen, die Ihnen das aktuelle Urteil bietet, um Ihren Leasingvertrag zu widerrufen.

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Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.