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Soforthilfe für Gaskunden: Staat übernimmt den Dezember-Abschlag

STAND 28.11.2022 | LESEZEIT 2 MIN

Die aktuelle Energiekrise wurde durch Russlands Krieg gegen die Ukraine noch einmal verschärft. Viele Haushalte haben große Probleme durch die stetig steigenden Kosten für Gas und Fernwärme. Ab März soll die Gaspreisbremse für Entlastung sorgen. Um den Zeitraum zu überbrücken, wurde nun eine einmalige Soforthilfe beschlossen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Soforthilfe gilt für private Haushalte und Gewerbe, die weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr Gas oder Fernwärme verbrauchen.
  • Unabhängig vom Jahresverbrauch erhalten auch Gesundheits- und Bildungseinrichtungen die Soforthilfe.
  • Kunden müssen den Abschlag für den Dezember nicht zahlen.
  • Mieter erhalten die Soforthilfe über die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022.

Was wurde als Soforthilfe beschlossen?

Das ging schnell: Am 10. November 2022 beschloss der Bundestag das Gesetz über die Dezember-Soforthilfe, am 14. November gab der Bundesrat seine Zustimmung und am 19. November ist es in Kraft getreten.

Erdgas- und Wärmekunden müssen demnach ihre Dezember-Abrechnung nicht zahlen. Mit dieser Soforthilfe wurde der erste Teil der Empfehlungen der „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“ umgesetzt. Ab März soll die Gaspreisbremse gelten.

Wer hat Anspruch auf die Soforthilfe für Gas und Wärme?

Von der Soforthilfe profitieren private und gewerbliche Verbraucher, die weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr verbrauchen sowie bestimmte Einrichtungen im Pflege- und Bildungsbereich und in der medizinischen Versorgung:

  • Private Haushalte mit Gas- oder Fernwärmebezug
  • kleine und mittelständische Unternehmen mit einem Verbrauch von weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr
  • Mieter sowie Wohnungseigentümergemeinschaften mit Fernwärme- und Gasbezug

Unabhängig vom Jahresverbrauch erhalten auch die folgenden Gruppen die Soforthilfe:

  • zugelassene Pflege-, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
  • staatliche, staatlich anerkannte oder gemeinnützige Einrichtungen des Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsbereichs
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderungen oder anderer Leistungsanbieter
  • Kindertagesstätten und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Leistungserbringer der Eingliederungshilfe sowie bestimmte weitere Bildungseinrichtungen

Unternehmen, die mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr verbrauchen sowie Verbraucher von Öl-, Kohle-, Pellets- oder Biomasseheizungen erhalten die Soforthilfe nicht.

Wie funktioniert die Soforthilfe?

Gaskunden müssen den Abschlag, der im Dezember fällig werden würde, nicht zahlen. Der jeweilige Versorger erstellt eine Gutschrift, die im Dezember zugestellt werden soll.

Wie hoch ist die Soforthilfe für Gaskunden?

Die Soforthilfe für Erdgaskunden beträgt ein Zwölftel des Jahresverbrauchs mal den für Dezember 2022 vereinbarten Preis.

Beispiel: Eine Familie verbraucht etwa 24.000 Kilowattstunden Erdgas pro Jahr. Bei einem durchschnittlichen Preis von 21,4 Cent pro Kilowattstunde würde die Soforthilfe demnach 428 Euro betragen.

Letztendlich orientiert sich die Höhe der Soforthilfe am tatsächlichen Verbrauch.

Wie hoch ist die Soforthilfe für Fernwärmekunden?

Die Soforthilfe für Fernwärmekunden berechnet sich aus der September-Rechnung zuzüglich eines „pauschalen Anpassungsfaktor“. Diese Variable soll den Preisanstieg bis Dezember berücksichtigen. Wie hoch sie sein sollte, ist bisher nicht geklärt.

Welche Regelungen gelten für Mieter und Vermieter?

Mieter und Mitglieder von Wohneigentumsgemeinschaften erhalten die Soforthilfe mit der jährlichen Heizkostenabrechnung. Das bedeutet, dass sie mit der Endabrechnung für das Betriebsjahr 2022 spätestens zum 31.12.2023 gezahlt werden wird.

Wie wird die Soforthilfe für Gas und Wärme finanziert?

Die Soforthilfe wird aus dem neuausgerichteten Wirtschaftsstabilisierungsfonds bezahlt. Energielieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen erhalten daraus für die ausbleibenden Zahlungen eine Erstattung.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.