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Steuer 2023: Alle Änderungen im Steuerrecht auf einen Blick

STAND 31.03.2023 | LESEZEIT 5 MIN

Steigende Mieten, Energiekrise oder das Corona-Entlastungspaket: In den vergangenen zwei Jahren wurden viele Maßnahmen ergriffen, um Bürgerinnen und Bürger finanziell zu entlasten. Die Folgen sind auch Änderungen im Steuerrecht, die Auswirkungen auf die Steuer 2023 haben werden. Finden Sie hier einen Überblick über die wichtigsten Anpassungen für die Steuererklärung 2023.

Das Wichtigste in Kürze

  • Familien werden durch die Erhöhung des Kindergeldes, des Kinderfreibetrages, des Ausbildungsfreibetrags, des Wohngelds und des Kinderzuschlags entlastet.
  • Arbeitnehmer werden durch die Erhöhung des Grundfreibetrages und des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, der Homeoffice-Pauschale sowie des Spitzensteuersatzes entlastet. Zudem ist nun die Altersvorsorge vollständig steuerlich absetzbar.
  • Gewerbetreibende können ab 2023 Fotovoltaikanlagen steuerfrei betreiben.
  • Bei Problemen mit der Steuererklärung können Sie einen KLUGO Anwalt für Steuerstrafrecht kontaktieren.

Welche Änderungen gibt es 2023 im Steuerrecht?

Erhalten Sie hier einen kurzen Überblick über alle Änderungen für die Steuer 2023.

Erhöhung des Grundfreibetrags

Zum 1. Januar 2023 wurde der Grundfreibetrag um 561 Euro auf insgesamt 10.908 Euro angehoben. Der Grundfreibetrag legt die Grenze des zu versteuernden Einkommens fest, bis zu der keine Einkommensteuer gezahlt werden muss.

Inflationsausgleichsgesetz

Das Inflationsausgleichsgesetz enthält Maßnahmen, mit denen die Bürger im Hinblick auf die steigende Inflation finanziell entlastet werden sollen. Zu diesen Maßnahmen gehören die Erhöhung des Grundfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags. Zudem wird der Spitzensteuersatz 2023 erst ab einem Jahreseinkommen von 62.810 Euro fällig (bisher ab 58.597 Euro).

Kindergeld, Kindergeldzuschlag und Kinderfreibetrag

Zum Januar 2023 stieg das Kindergeld auf 250 Euro pro Kind und Monat, die bisherige Staffelung fällt weg. Zugleich wurde der Höchstbetrag beim Kinderzuschlag auf 250 Euro pro Kind und Monat angehoben. Der Kinderfreibetrag wurde rückwirkend zum 1. Januar 2022 um 160 Euro auf 8.548 Euro angehoben (bisher 8.388 Euro), was Auswirkungen auf die Steuererklärung 2022 sowie die Steuer 2023 hat. Seit Januar 2023 liegt der Kinderfreibetrag bei 8.952 Euro pro Kind.

Alleinerziehende: Entlastungsbetrag steigt

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird ab Januar 2023 um 252 Euro angehoben und beträgt nun ab der Steuer 2023 4.260 Euro pro Jahr (zuvor 4.008 Euro). Für jedes weitere Kind erhalten Alleinerziehende weiterhin 240 Euro zusätzlich.

Anhebung des Bürgergeldes

Zum Januar 2023 wurde das Bürgergeld (ehemals Hartz IV) auf 502 Euro im Monat pro Person erhöht. Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren, die bei ihren Eltern leben, erhalten pro Monat 402 Euro.

Wohngeldreform startet

Im Januar 2023 startete das „Wohngeld Plus“. Damit haben nicht nur mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld, der Wohngeld-Betrag erhöhte sich zudem von durchschnittlich 180 Euro auf 370 Euro.

Homeoffice-Pauschale

Ab 2023 können steuerpflichtige Arbeitnehmer pro Homeoffice-Tag sechs Euro in der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Bisher war die Pauschale auf 600 Euro pro Jahr begrenzt, ab 2023 liegt diese Grenze bei max. 1.260 Euro bzw. 210 Homeoffice-Tage jährlich. Weiterhin kann das Arbeitszimmer als Werbungskosten abgesetzt werden.

Steuerfreier Grundrentenzuschlag

Rentner mit einer geringen Rente erhalten seit 2021 eine steuerfreie Grundrentenzuschlagszahlung. Dieser Zuschlag gilt nun ab der Steuer 2023 – auch rückwirkend für die Jahre 2021 und 2022 – als steuerfrei.

Ausbildungsfreibetrag steigt

Der Ausbildungsfreibetrag für Eltern von Kindern, die sich in der Ausbildung befinden und Anspruch auf Kindergeld bzw. auf den Kinderfreibetrag haben, steigt mit der Steuer 2023 von 924 Euro auf 1.200 Euro pro Jahr.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird angehoben

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wurde zum Januar 2023 um 30 Euro auf 1.230 Euro pro Jahr angehoben.

Altersvorsorge vollständig absetzbar

Seit dem 1. Januar 2023 ist die Altersvorsorge vollständig steuerlich absetzbar.

Fotovoltaik: steuerfrei

Die Einnahmen aus dem Betrieb von Fotovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien sind bei einer Gesamtleistung von bis zu 30 kW steuerfrei. Diese Neuregelung gilt auch rückwirkend ab Januar 2022. Diese Befreiung gilt bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Gebäuden bis zu 15 kW. Werden mehrere Anlagen betrieben, gilt die Steuerfreiheit bei einer Gesamtleistung von maximal 100 kW.

Wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?

Die Steuererklärung für das vorangegangene Jahr muss in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres abgegeben werden. Handelt es sich dabei um einen Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächstmöglichen Werktag.

In den kommenden beiden Jahren gilt diese Regelung nicht. Die Fristen wurden im vierten Corona-Steuerhilfegesetz verlängert:

  • Steuererklärung 2022: Abgabe bis zum 30. September 2023
  • Steuererklärung 2023: bis zum 30. August 2024

Wer nicht zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist, kann diese bis zu vier Jahre nach Ablauf des betroffenen Steuerjahres abgeben. Die Frist hierfür endet immer am 31. Dezember.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Die folgenden Personengruppen müssen eine Steuererklärung abgeben:

  • Personen mit Steuerklasse 3, 5, 6 oder Steuerklasse 4 mit Faktor
  • Personen, die in einem Kalenderjahr min. 410 Euro an Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern- oder Kurzarbeitergeld erhalten haben
  • Personen, die unversteuerte Nebeneinkünfte von über 410 Euro im Jahr erhalten haben
  • Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende mit einem Einkommen über dem Grundfreibetrag

Wenn Sie steuerrechtliche Schwierigkeiten haben, dann wenden Sie sich gern an einen Fachanwalt für Steuerstrafrecht. Dieser kann Ihnen in einem unverbindlichen Gespräch wichtige Informationen für Ihr weiteres Vorgehen geben.

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Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.