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StVO-Novelle 2020
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Widerspruch Bußgeldbescheid: Die StVO-Novelle steht auf dem Prüfstand

Die Änderungen des neuen Bußgeldkataloges 2020 hatte es in sich, denn: Die Ende April 2020 in Kraft getretene Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) sah insbesondere bei Geschwindigkeitsübertretungen von 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts schon Fahrverbote für die Temposünder vor. Durch einen Formfehler ist die StVO-Novelle 2020 jedoch als rechtswidrig zu erachten: Demnach sind die neuen Bußgeldbestimmungen nicht anzuwenden. Eine Ausnahme davon bilden lediglich die Verhaltensregeln der StVO, wie zum Beispiel bezüglich dem Schutz von Fahrradfahrern.

Ist die StVO-Novelle 2020 wirklich ungültig?

Ein kleiner Formfehler sorgt jetzt dafür, dass die Änderungen der Bußgeldkatalog-Novelle aus April 2020 unwirksam sind. Nach Art. 80 Abs. (1) Satz (3) des Grundgesetzes (kurz: GG) ist bei einer Gesetzesänderung die entsprechende Rechtsgrundlage anzugeben. Bei der StVO-Novelle 2020 betrifft das die Fahrverbote bei Geschwindigkeitsübertretungen: Die Änderung der Fahrverbote beruht rechtlich auf der Anwendung von § 26a Abs. (1) Nr. (1). Nr. (2), Nr. (3) des Straßenverkehrsgesetzes (kurz. StVG). Im Gesetzeserlass fehlt aber der Bezug auf § 26a Abs. (1) Nr. (3) StVG – damit liegt ein Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Zitiergebot vor. Die Folge: Die Gesetzesänderung ist verfassungswidrig und somit nichtig.

Das gilt für die gesamte Vorschrift: Dementsprechend erging von offizieller Seite die Forderung an die Verkehrsminister in den einzelnen Bundesländern, wieder zur Anwendung des alten Bußgeldkataloges zurückzukehren. Der Anweisung sind aktuell bereits 14 der insgesamt 16 Bundesländer nachgekommen: Hier findet der alte Bußgeldkatalog somit weiterhin Anwendung und ist für die zuständigen Behörden Grundlage für Bußgeldbescheide, Fahrverbote und sonstige Rechtsfolgen im Verkehrsrecht.

Möglicherweise ist nicht nur die Novelle von 2020 wegen eines Fehlers ungültig, auch ältere Fassungen des Bußgeldkatalogs könnten aufgrund eines Formfehlers nichtig sein. Dieser Ansicht ist zumindest das Justizministeriums in Baden-Württemberg. Dies hat in einem Rundschreiben an die Verkehrsminister der Länder und des Bundes geäussert, dass alle Neufassungen der Verordnung seit 2009 nichtig sein könnten.

Halten Sie sich bitte trotz der aktuellen rechtlichen Situation an die Verkehrsvorschriften. Die ersten Bundesländer sind bereits dabei den alten Bußgeldkatalog für die offenen Verfahren anzuwenden. Das Ziel wird es jedoch sein eine bundeseinheitliche Handhabung für offene Bußgeldverfahren zu finden.

Was passiert mit Bußgeldbescheiden, die auf der StVO-Novelle 2020 beruhen?

Temposünder, die bereits einen Bußgeldbescheid auf der Grundlage des neuen Bußgeldkataloges 2020 erhalten haben, sollten einen Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid in Erwägung ziehen. Inzwischen geht man davon aus, dass eben nicht nur die Regelungen bzgl. der Fahrverbote nichtig sind, sondern alle neuen Regelungen durch die Novelle. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der Verfassungswidrigkeit der StVO-Novelle die darauf basierenden Bußgeldbescheide komplett nichtig sind. Eine Teilnichtigkeit ist aus Expertensicht nicht anzunehmen, da dies für die Betroffenen zu einer großen Rechtsunsicherheit führen würde.

Was können Betroffene noch tun?

Die Verfassungswidrigkeit der Gesetzesnovelle erstreckt sich auf alle Bußgeldbescheide, die seit dem Inkrafttreten ergangen sind – Stichtag ist hier der 28.04.2020. Empfehlenswert ist es für die Betroffenen, die Bescheide durch einen erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht überprüfen zu lassen: Möglicherweise ist die im Bescheid vorgesehene Sanktion nicht durch den nunmehr weiter geltenden, "alten" Bußgeldkatalog abgedeckt.

Wenn Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen möchten, ist es zwingend notwendig, die dafür vorgesehene Frist von zwei Wochen einzuhalten: Wir empfehlen daher dringend, zeitnah nach Erhalt eines Bußgeldbescheides juristische Unterstützung einzuholen.

Für Betroffene, die sich in der Anhörungsphase im Bußgeldverfahren befinden, findet die neue Fassung des Bußgeldkataloges keine Anwendung – dies wirkt sich aber nicht auf die Fortführung der Anhörungsphase aus. Das bedeutet im Klartext: Trotz der Nichtigkeit des neuen Bußgeldkataloges wird das Bußgeldverfahren weiter fortgesetzt.

Ist das Bußgeldverfahren bereits abgeschlossen, steht den Betroffenen ein Antrag auf Vollstreckungsaufschub zur Verfügung. Auch hier ist die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt von Vorteil, der bei der zuständigen Bußgeldstelle einen entsprechenden Antrag stellen kann.

Wie hilft KLUGO den Betroffenen, die einen Bußgeldbescheid erhalten haben?

KLUGO hilft betroffenen Temposündern mit einem bundesweiten Netzwerk an Partneranwälten bei:

  • Überprüfung des Bußgeldbescheides
  • Unterstützung während der Anhörungsphase
  • Antrag auf Vollstreckungsaufschub nach Abschluss des Bußgeldverfahrens

Die Unterstützung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt hilft, wenn der Führerschein aufgrund des Bußgeldkataloges 2020 in Gefahr ist. Wir stehen Ihnen dabei im Rahmen einer Erstberatung zur Seite. Hier erhalten Ratsuchende bei KLUGO alle notwendigen Informationen und Tipps für den individuellen Beratungsbedarf. Treten Sie mit uns in Kontakt!

Sie haben eine Rechtsfrage?

Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.