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Umgangsrecht Corona: Das müssen Sie wissen

Der Begriff des Umgangsrechts kommt aus dem Familienrecht und regelt die Rechte und Pflichten von Elternteilen bezüglich des Kontakts mit dem eigenen Kind. Vor allem kommt das Umgangsrecht bei einer Trennung der Eltern zum Tragen. Ein solches gerichtliches Schriftstück definiert genau die Zeiträume und die Anzahl der möglichen Besuche, an die sich beide Parteien zwingend halten müssen.

Umgangsrecht während Corona: Welche Konflikte gibt es?

Das Umgangsrecht bekommt in Zeiten von Corona für viele Eltern und vor allem Mütter eine neue Bedeutung. Nicht Wenige verweigern dem ehemaligen Partner und Kindsvater das Besuchsrecht. Häufig wird eine mögliche Ansteckungsgefahr mit dem Virus als Begründung angegeben. In den vergangenen Monaten kam es deshalb mehrfach zu Gerichtsverhandlungen wegen Verletzung des Umgangsrechts.

Viele dieser Elternteile wähnen sich im Recht mit dieser Entscheidung, da sie das vermeintliche Wohl des Kindes an erste Stelle setzen. Die Regierungen der Bundesländer haben jedoch Spielregeln und Empfehlungen bezüglich Corona-Kontaktbeschränkungen definiert.

Diese sehen grob wie folgt aus:

  • Kontakt zu Kernfamilie erlaubt
  • Möglichst nur Personen aus zwei Haushalten zusammen
  • Kontakt zu Großeltern wegen erhöhtem Risiko meiden
  • Private Feiern möglichst vermeiden

Sie sollten sich über alle Möglichkeiten und Pflichten genau informieren, bevor es zu weitreichenden Streitigkeiten mit dem Ex-Partner kommt. Wir von KLUGO bieten Ihnen eine telefonische Erstberatung hinsichtlich Ihrer Rechte als Elternteil in Zeiten von Corona an.

Warum ist COVID-19 mitnichten ein Grund für ein Verbot des Umgangsrechts?

Ausschlaggebend für die Rechtslage ist hier die Definition einer Kernfamilie, zu der beide Elternteile gehören. Dabei ist es unerheblich, wo und mit wem diese zusammenwohnen. Jedes Elternteil hat das Recht auf den Umgang mit seinem Kind.

Die Vorenthaltung eines Kindes ist nur in folgenden Fällen möglich:

  • Psychische Auffälligkeiten des Kindes
  • Körperliche Misshandlungen
  • Sexueller Missbrauch
  • Suchterkrankung
  • Entführungsgefahr

Demnach gehört eine Pandemie und deren Auswirkungen nicht zu den möglichen Gründen. Das Risiko des Kindes, sich bei dem Elternteil mit Umgangsrecht anzustecken, ist nicht höher als bei jeder anderen Kontaktperson auch.

Welche Strafen drohen bei einem Verstoß gegen das Umgangsrecht?

Die Gerichte machten mit ihren Entscheidungen bisher mehr als deutlich, dass Corona kein Grund für eine Aussetzung des Umgangsrechts ist. Vielmehr ist die eigenmächtige Entscheidung ohne die Einbeziehung eines Gerichts ein grober Verstoß gegen das Umgangsrecht.

Folgende Strafen können daraus ergehen:

  • Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro
  • Haftstrafe bei Zahlungsverweigerung
  • Neuverhandlung des Umgangsrechts

Elternteile, die Angst um die Gesundheit ihres Kindes haben, sollten unbedingt vorher einen Anwalt kontaktieren und den Sachverhalt schildern. Eine gerichtliche Anordnung wie das Umgangsrecht darf nie im Alleingang außer Kraft gesetzt werden.

Urteil des OLG Frankfurt zum Umgangsrecht während Corona

In einem Fall des Entzugs des Umgangsrechts verklagte ein Vater die Mutter seines 10-jährigen Kindes, vor dem Frankfurter Oberlandesgericht (OLG). Diese wohnt in einem Mehrgenerationenhaus mit ihren Eltern zusammen. Sie gab als Grund an, dass sie und ihre Eltern zu einer Risikogruppe für Corona gehören und deshalb keine anderen Menschen in ihrer Nähe haben wollen.

Die Richter urteilten (Beschl. v. 08.07.2020, Az. 1 WF 102/20), dass Corona kein Grund dafür ist, als Elternteil eigenmächtig das von einem Gericht bestimmte Umgangsrecht auszusetzen. Der Vater gehört per Definition zur Kernfamilie und muss sich damit an keine Abstandsregeln bezüglich des Kindes halten.

Haben Sie noch Fragen rund um das Thema Umgangsrecht während Corona? KLUGO hilft Ihnen bei der Einschätzung Ihrer ganz persönlichen Situation gerne weiter und vermittelt Sie hierfür an einen geeigneten Fachanwalt für Familienrecht.

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Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.