Ob im eigenen Briefkasten oder aufgetürmt im Hausflur, jede Woche erreichen die deutschen Bundesbürger ungefragt Anzeigenblätter, die wohl kaum einer liest. Viele hiervon sind zudem in Plastik eingeschweißt – in Zeiten des großgeschriebenen Umweltschutzes ein echtes Schandmal. Nun soll sich die Deutsche Post vor Gericht dafür rechtfertigen, dass sie wöchentlich das Anzeigenblatt „Einkauf Aktuell“ zustellt und damit Millionen Briefkästen zumüllt.
Plastikvermeidung ist heutzutage zu einem wahren Trend geworden, der ganz im Zeichen des Umweltschutzes steht. Kosmetik aus dem Glas, kostenpflichtige Tüten im Supermarkt, Makkaroni als Strohhalme: Das Umweltbewusstsein scheint in der Gesellschaft angekommen zu sein. Und auch die Deutsche Post macht sich hierzu durchaus ihre Gedanken, denn im Sinne der grünen Logistik hat sich das Unternehmen bis 2050 ein ambitioniertes Null-Emissionen-Klimaschutzziel gesteckt.
Diesem GoGreen-Vorhaben stehen jedoch die riesigen Mengen Papier- und auch Plastikmüll entgegen, die trotz teils vehementen Widerspruchs der Verbraucher ihren Weg in die Briefkästen finden. 20 Millionen Haushalte erhalten somit wöchentlich das in Plastikfolie verpackte Anzeigenblatt „Einkauf Aktuell“. Mit einer Ökobroschüre, die online einzusehen ist, bezieht die Deutsche Post Stellung. Verwiesen wird hier auf das Blauer-Engel-Zertifikat, das ausschließlich umweltschonende Produkte kennzeichnet und das Anzeigenheft seit 2016 schmückt. Die verwendete PE-Folie habe außerdem eine im Vergleich deutlich bessere CO2- und Entsorgungsbilanz, so das Unternehmen.
Bereits im Jahr 2014 unterzeichneten 140.000 Menschen eine Petition gegen das Anzeigenblatt „Einkauf Aktuell“, doch geändert hat sich seither nichts. Die Umweltschutzinitiative „Letzte Werbung“, die ungefragt zugestellten Werbeblättern den Kampf ansagt, geht nun einen Schritt weiter und verklagt gleich in mehreren Bundesländern die Deutsche Post, da sie die massenhafte Zusendung des Heftes als unnötig und verschwenderisch ansieht.
Die Hoffnung besteht, im folgenden Gerichtsverfahren ein Grundsatzurteil zu erzielen, mit dem Massengeschäften dieser Art allgemeinhin ein Riegel vorgeschoben werden könnte. Auch Verleger von Zeitungen und Anzeigenblättern würden von einem solchen profitieren, denn sie kritisieren schon lange, dass die teilstaatlich finanzierte Deutsche Post AG mit deutlich zu niedrigen Dumpingpreisen Anzeigenkunden an sich binde und folglich unlauteren Wettbewerb betreibe.
Aus rechtlicher Sicht gründet die Klage gegen die Deutsche Post auf dem zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch, der in § 1004 und § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches verankert ist. Der Verbraucher der Zusendung darf störender Anzeigenblätter widersprechen, wenn diese für ihn eine Beeinträchtigung darstellen. Zudem verletze das Vorgehen der Deutschen Post das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, da die informationelle Selbstbestimmung durch die ungefragte, permanente und unwiderrufbare Zustellung beschnitten werde. Als Grundlage hierfür können Einzelurteile aus der Vergangenheit, wie etwa ein 2011 am Landgericht Lüneburg verhandelter Fall, herangezogen werden.
Sollte der Prozess nicht positiv für die Deutsche Post ausgehen, wird ein Berufungsverfahren erwartet – schließlich verzeichnet das Unternehmen durch den Vertrieb des Anzeigenblatts jährliche Einnahmen von etwa 250 Millionen Euro. Der Rechtstreit könnte sich folglich stark in die Länge ziehen.
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