Während der Corona-Krise wird das gesellschaftliche Leben auf ein Minimum zurückgefahren. Trotzdem passieren weiterhin Unfälle. Viele Menschen sind nun verunsichert, wie sie sich als Ersthelfer verhalten sollen. Denn nicht nur das Unfallopfer ist gefährdet, sie könnten auch wegen unterlassener Hilfeleistung belangt werden.
Wer bei Unfällen oder anderen Gefahrensituationen keine Hilfe leistet, obwohl diese notwendig und zumutbar ist, macht sich der unterlassenen Hilfeleistung nach § 323c Strafgesetzbuch strafbar. Das Strafmaß liegt bei einer Freiheitsstrafe von maximal einem Jahr oder einer Geldstrafe. Grundsätzlich ist also jeder verpflichtet, anderen Menschen in Gefahr zu helfen.
Dazu gehören diese Maßnahmen:
Diese Pflicht gilt auch trotz Coronavirus. Allerdings kommt der § 323c mit einer Einschränkung. Zumutbar ist die Hilfe nur dann, wenn Sie sich selbst nicht in Gefahr bringen oder andere wichtige Pflichten verletzen.
Ist Erste Hilfe in Corona-Zeiten also zumutbar oder nicht? In den meisten Fällen lautet die Antwort auf diese Frage: Sie ist zumutbar. Denn was als zumutbar gilt, hängt auch von der Schwere der Notlage ab.
Es findet immer eine Güterabwägung statt: Je dringender die Notlage, desto umfangreicher die Maßnahmen, die zumutbar sind. Geht es also zum Beispiel um einen lebensgefährlichen Autounfall müssen Sie in jedem Fall helfen. Das Leben des Unfallopfers wiegt hier schwerer, als die Maßnahmen, die Sie zur Eigensicherung treffen müssen.
Auch in anderen Fällen sind Sie weiterhin zur Ersthilfe verpflichtet. Denn zum einen können sie in der akuten Situation gar nicht wissen, ob eine Corona-Infektion vorliegt, zum anderen können Sie sich mit Handschuhen und einer Maske schützen und sich anschließend die Hände desinfizieren. Damit ist das Risiko einer Infektion wegen der Ersthilfe gering
Als Angehöriger einer Risikogruppe sieht die Lage unter Umständen anders aus. Hier muss immer der konkrete Einzelfall geprüft werden. Kontaktieren Sie KLUGO für eine Erstberatung, wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben.
In einer konkreten Notsituation sollten Sie jedoch mindestens den Notruf anrufen und versuchen, andere Leute als Helfer zu gewinnen. Dies ist Ihnen in jedem Fall zuzumuten, da kein persönlicher Kontakt besteht. Sind Leib und Leben in Gefahr, müssen Sie, auch als Angehöriger einer Risikogruppe, Erste Hilfe leisten.
Wichtig ist, sich auch in gefährlichen Situationen an die üblichen Corona-Vorsichtsmaßnahmen zu halten:
Auch während der Corona-Krise müssen Sie Menschen in Gefahrensituationen helfen. Umso wichtiger ist es, sich vor einer möglichen Infektion so gut es geht zu schützen. Gerade als Autofahrer sollten Sie immer Maske, Handschuhe und Desinfektionsmittel dabeihaben, um sich als Ersthelfer vor Corona zu schützen
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
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