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Unternehmensbewertung Net-Asset-Value-Berechnung
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Unternehmensbewertung: So funktionieren Net-Asset-Value-Berechnung & Co.

Wie viel ein Unternehmen wert ist, dient nicht nur der Orientierung von Unternehmensleitung und Geschäftspartnern. Auch der Gesetzgeber hat in bestimmten Fällen ein Interesse an einer Unternehmensbewertung und legt die Pflicht dazu per Gesetz fest. Um den Wert eines Unternehmens zu berechnen, gibt es mehrere Möglichkeiten und Verfahren.

Eine Unternehmensbewertung kann aus unterschiedlichen Gründen angezeigt sein. Häufig wird der Wert eines Unternehmens dann berechnet, wenn es um eine Übernahme des Unternehmens geht – so zum Beispiel im Rahmen eines Verkaufs. Der zukünftige Eigentümer ist dann daran interessiert, wie hoch der Wert des Unternehmens ist – gerade auch in Bezug auf die eigene Verhandlungsposition.

Daneben ist eine Unternehmensbewertung aber auch in anderen Fällen üblich:

  • Gesellschafter-Eintritt
  • steuerrechtliche Fragestellungen
  • Bonitätsprüfung
  • Sanierung des Unternehmens oder von Unternehmensteilen
  • Zusammenschluss mit anderen Unternehmen
  • Börsengang
  • Suche von Investoren und Geldgebern

Unabhängig davon, warum eine Unternehmensbewertung gewünscht oder gefordert ist – grundsätzlich stehen dabei verschiedene anerkannte Verfahren zur Verfügung.

Welche Verfahren gibt es, um den Unternehmenswert zu berechnen?

Die Methoden zur Ermittlung des Unternehmenswertes lassen sich in einem ersten Schritt einteilen in:

  • Substanzwertverfahren
  • Ertragswertverfahren
  • Discounted Cashflow-Verfahren
  • Vergleichsverfahren
  • Mittelwertverfahren
  • Übergewinnverfahren

Während beim Substanzwertverfahren beispielsweise der Wert des Umlauf- und Anlagevermögens im Vordergrund steht, ist beim Ertragswertverfahren primär die zukünftig zu erwartende Ertragskraft des Unternehmens von Bedeutung. Dazu bedient man sich der durchschnittlichen Gewinne in den letzten fünf Jahren vor der Wertermittlung.

Das Mittelwertverfahren bietet eine Kombination aus den beiden Verfahrensarten, indem beide Werte addiert und anschließend durch 2 dividiert werden.

Welches Verfahren kommt bei der Unternehmensbewertung zur Anwendung?

Bei der Wahl des geeigneten Verfahrens für die Bewertung des eigenen Unternehmens ist insbesondere entscheidend, um welche Art von Unternehmen es sich handelt. Natürlich wird die Unternehmensbewertung in einem familiengeführten Handwerksprinzip andere Parameter zur Bewertung nutzen, als beispielsweise eine finanzstarke AG mit langjähriger DAX-Performance.

Führungskräfte und/oder Unternehmensinhaber setzen bei der Entscheidung idealerweise nicht nur auf ein einzelnes Bewertungsverfahren, sondern auf eine Kombination aus mehreren Verfahren. So lassen sich Fehler und Ungenauigkeiten vermeiden und ein maximal objektiver Unternehmenswert ermitteln.

Was versteht man unter einem Net-Asset-Value-Verfahren?

Bei Net-Asset-Value-Verfahren (kurz: NAV-Verfahren) wird für die Berechnung des Unternehmenswertes die Summe aller Vermögensgegenstände abzüglich der gesamten Verbindlichkeiten herangezogen. Üblicherweise beschränkt sich das NAV-Verfahren in seiner praktischen Anwendung auf Investmentfonds.

Indem sämtliche Vermögenswerte addiert und von diesen alle Verbindlichkeiten abgezogen werden, ergibt sich ein fixer Wert. Dieser wird durch die Anzahl der umlaufenden Fondsanteile dividiert. Das Ergebnis stellt den Nettoinventarwert pro Anteil dar.

Was spricht gegen das NAV-Verfahren?

Problematisch erweist sich beim NAV-Verfahren häufig, dass der errechnete Nettoinventarwert nur eine Momentaufnahme darstellt. Zukünftige Prognosen und Aussichten finden bei dem Verfahren keine Berücksichtigung. Ebenfalls kritisch zu sehen ist der Umstand, dass der Wert konsequenterweise täglich neu berechnet werden muss, da dieser börsenbedingten Schwankungen unterworfen ist.

Dennoch zählt das NAV-Verfahren zu den anerkannten und üblichen Bewertungsmethoden für den Unternehmenswert. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung und auch den Vorstellungen des Gesetzgebers, der das Verfahren über § 168 des Kapitalanlagegesetzes (kurz: KAGB) sogar explizit aufführt.

Gerade auch im Vergleich erweist sich das in der Praxis ebenfalls beliebte Ertragswertverfahren regelmäßig als unzureichend: Hauptargument ist dabei, dass der Wert von stark wachsenden Unternehmen durch das Ertragswertverfahren häufig nicht richtig abgebildet werden kann.

Wer hilft bei der Berechnung des Unternehmenswertes?

Die richtige Anwendung der verschiedenen Methoden zur Unternehmensbewertung ist oft von existenzieller Tragweite für das Unternehmen. Umso wichtiger ist es daher, dass sowohl Expertise als auch Erfahrung gefragt sind, wenn es um den Unternehmenswert geht. Finanzinstitute bieten die Unterstützung durch eigene Experten an, aber auch unabhängige Wirtschaftsprüfer können bei Unternehmen jeder Größenordnung den Unternehmenswert unter Anwendung der verschiedenen Methoden bestimmen.

Die Kosten für die Unternehmensbewertung sind von den individuellen Rahmenbedingungen abhängig und können daher pauschal nicht im Vorfeld beziffert werden. In der Regel liegen diese aber im mittleren vierstelligen Bereich zuzüglich Mehrwertsteuer.

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