STAND 12.05.2023 | LESEZEIT 4 MIN
Das Urheberrecht ist ein wichtiger Bestandteil des Rechtssystems, der es Autoren, Künstlern und Erfindern ermöglicht, ihre Werke vor unautorisiertem Gebrauch zu schützen. Es gewährt dem Eigentümer des geistigen Eigentums die alleinige Kontrolle über die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung seines Werkes. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen die Grundlagen des Urheberrechts und seine Bedeutung erläutern.
Das Urheberrecht entsteht automatisch mit der Schaffung eines Werkes und gilt für alle Werke, die eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen. Es ist nicht erforderlich, das Werk zu registrieren oder ein Urheberrechtszeichen anzubringen, um das Urheberrecht zu erlangen. Einzelheiten zum Urheberrecht werden im Urheberrechtsgesetz geregelt.
Folgende Werke fallen unter den Schutz des Urheberrechts:
Als Urheber haben Sie nach dem Gesetz über Urheberrecht verschiedene Rechte an Ihrem Werk, die durch das Urheberrecht geschützt werden.
Zu den wichtigsten gehören:
Diese Rechte können auch an andere Personen oder Unternehmen lizenziert oder verkauft werden, um Einkommen aus dem Werk zu erzielen.
Ideen an sich sind nicht durch das Urheberrecht geschützt. Das Urheberrecht schützt nur konkrete Ausdrucksformen von Ideen, die eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen. Konkret bedeutet das, dass es für den Urheberschutz notwendig ist, dass Ihre Ideen in einem Werk ausgedrückt werden, das eine gewisse Originalität oder Kreativität aufweist.
Wenn Sie also eine Idee haben, die Sie schützen möchten, müssen Sie diese in einer konkreten Form ausdrücken, beispielsweise in einem Text, einem Bild, einem Film oder einer Software. Diese konkrete Form des Werks kann dann durch das Urheberrecht geschützt werden.
Die Dauer des Urheberrechts hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Land, in dem das Werk geschaffen wurde, und dem Zeitpunkt der Veröffentlichung oder des Todes des Urhebers.
Hier sind einige allgemeine Richtlinien:
Nach Ablauf der Schutzfrist wird ein Werk gemeinfrei. Das bedeutet, dass es von jedem frei genutzt, kopiert und verändert werden darf, ohne dass dafür die Zustimmung des Urhebers oder eine Lizenz erforderlich ist.
Ein Werk, das von einer künstlichen Intelligenz geschaffen wurde, ist nicht vom Urheberrecht geschützt, weil als Urheber eines Werks nur eine natürliche Person gelten kann. Wurde ein Werk jedoch nur teilweise von einer KI geschaffen, kann das anders sein. Ein Anwalt für Strafrecht kann Ihnen hier bei Fragen oder in einem konkreten Fall behilflich sein.
Wenn Sie bei der Erstellung Ihres Werks mit anderen zusammengearbeitet haben, kann dies Auswirkungen auf das Urheberrecht haben.
Hier sind einige wichtige Aspekte, die Sie berücksichtigen sollten:
Ja, auch als Angestellter können Sie Urheberrechte an Werken, die Sie während Ihrer Arbeit erstellen, haben. In vielen Fällen sind diese Rechte jedoch möglicherweise nicht ausschließlich bei Ihnen, sondern können auch dem Arbeitgeber oder anderen Beteiligten zustehen.
Am besten können Sie Ihr Urheberrecht an einem Werk mit einer datierten Veröffentlichung nachweisen. Zudem ist es möglich, dass Sie Ihr Werk registrieren lassen, eine Kopie aufbewahren, Ihr Werk markieren oder den Entstehungsprozess dokumentieren.
Sie können unter anderem die unter Frage 2 genannten Nutzungsrechte vergeben. Es ist ratsam, sämtliche möglichen Nutzungsrechte immer nur zeitlich begrenzt zu gewähren. Am besten ziehen Sie einen erfahrenen Anwalt zurate, wenn Sie Nutzungsrechte im Urheberrecht gewähren möchten. Ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte für Datenschutzrecht ist Ihnen beispielsweise gern behilflich.
Urheberrechte können übrigens auch übertragbar und vererbbar sein. Wenn ein Urheber verstirbt, geht das Urheberrecht also auf dessen Erben über. Auch hier ist es ratsam, sich zeitnah von einem Experten beraten zu lassen und ggf. ein Testament aufzusetzen.
Wenn Ihre Urheberrechte verletzt werden, haben Sie verschiedene Ansprüche gegenüber der Person oder Organisation, die gegen das Urheberrecht verstoßen hat. Diese können je nach Land und Rechtsordnung unterschiedlich sein:
Das Urheberrecht sowie die Nutzungsrechte im Urheberrecht und die Verwertungsrechte im Urheberrecht sind äußerst komplexe Themen, die für Laien kaum zu überblicken sind. Wenn Sie sich gegen eine Urheberrechtsverletzung wehren möchten, sollten Sie immer die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen und sich beraten lassen. Ein erfahrener Rechtsbeistand kann Sie dabei unterstützen, Ihre Rechte durchzusetzen.
Gern können Sie einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch bei einem KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperten vereinbaren und Ihr Anliegen schildern.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.