Corona hat die Welt nach wie vor fest im Griff. Trotzdem möchten viele Menschen nicht länger auf ihren verdienten Urlaub verzichten und in der Ferne eine Auszeit vom Alltag nehmen. Wer jedoch in ein Hochinzidenzgebiet reist, muss bei der Rückreise einiges beachten. Neben einer digitalen Einreiseanmeldung ist beispielsweise auch eine Quarantäne vorgeschrieben. Alles, was Sie zu Urlauben im Hochinzidenzgebieten wissen müssen, erfahren Sie hier.
In der seit dem 01.08.2021 geltenden Reiseverordnung der Bundesregierung wird zwischen drei Kategorien unterschieden: dem einfachen Risikogebiet, dem Hochinzidenzgebiet und dem Virusvariantengebiet. Letzteres beschreibt Regionen, in denen eine Mutante des Coronavirus verbreitet auftritt. Als Hochinzidenzgebiet gelten hingegen üblicherweise Regionen mit einer 7-Tagesinzidenz von über 200.
Um zu erfahren, welche Gebiete aktuell als einfaches Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet und Virusvariantengebiet eingestuft sind, können Urlauber auf der Seite des RKI nachschauen. Für Urlauber in Hochinzidenzgebieten und die Einreise aus solchen gelten besondere Regeln – unabhängig davon, ob die Urlauber mit dem Flugzeug, der Bahn, dem Schiff oder dem Auto nach Deutschland zurückreisen.
Jeder Urlauber muss vor der Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet eine digitale Einreiseanmeldung vornehmen, wenn er sich innerhalb der letzten 10 Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten hat. Eine Ausnahme gibt es nur für die Grenzpendler- und gänger im kleinen Grenzgebiet mit den Niederlanden.
Zusätzlich zur digitalen Einreiseanmeldung gilt die sogenannte Absonderungspflicht: Nach der Einreise müssen Urlauber 10 Tage in Quarantäne. Diese kann frühzeitig abgebrochen werden, wenn am fünften Tag nach der Einreise ein negativer Test vorgelegt werden kann.
Eine Ausnahme hierfür gibt es nur für vollständig Geimpfte und Genesene. Diese Personengruppen sind von der Quarantäne nach der Einreise befreit. Nach der Einreise aus einem Virusvariantengebiet müssen allerdings 14 Tage Quarantäne eingehalten werden. Das gilt auch für Geimpfte und Genesene. Außerdem ist die Quarantäne hier nicht durch einen Test verkürzbar.
Pauschalreisende, die bereits in einem Hochinzidenzgebiet Urlaub machen, haben ggf. die Möglichkeit, über kostenlose Flugumbuchen und mit einer digitalen Einreisegenehmigung früher wieder nach Deutschland einzureisen. Hier angekommen müssen sie dann mit der Quarantäne beginnen.
Wenn Sie Fragen zur aktuellen Reiseverordnung der Bundesregierung haben oder eine Pauschalreise in einem Hochinzidenzgebiet stornieren möchten, nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf. Sie können einen Termin mit einem KLUGO Partner-Anwalt für Reiserecht vereinbaren. Dieser ist Ihnen bei Ihrem Vorhaben im Reiserecht gern behilflich.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
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