WC defekt - wer muss zahlen?

Was du wissen solltest WC defekt – wer zahlt? Deine Rechte als Mieter auf einen Blick

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Kleinere Schäden in der Mietwohnung sorgen oft für Unsicherheit und Diskussionen: Wer muss die Reparatur bezahlen – Mieter oder Vermieter? Ist eine Mietminderung möglich? Und was sagt die Rechtsprechung zu sogenannten Kleinreparaturen?

In diesem Beitrag bekommst du klare Antworten auf häufige Fragen – damit du genau weißt, worauf du als Mieter achten musst.

von KLUGO
02.06.2025
5 Min Lesezeit

WC defekt - wer zahlt? ☝️ Das Wichtigste in Kürze

  • Grundsätzlich ist der Vermieter für Reparaturen zuständig – es sei denn, eine wirksame Kleinreparaturklausel im Mietvertrag verpflichtet dich anteilig zur Zahlung (z. B. bei sichtbarem Spülkasten, begrenztem Betrag).

  • Versteckte Schäden wie bei einem Unterputz-Spülkasten oder verstopften Rohren gelten nicht als Kleinreparatur – hier muss der Vermieter die Kosten allein tragen.

  • Wasserschäden durch undichten Spülkasten können teuer werden. Meldest du den Schaden nicht rechtzeitig, kannst du für die Folgekosten haftbar gemacht werden.

  • Mietminderung ist erlaubt, wenn die Toilettennutzung eingeschränkt ist – je nach Schwere des Mangels sind bis zu 80 % Mietminderung möglich (z. B. bei Totalausfall).

  • Du darfst die Reparatur nicht selbst beauftragen, sondern musst deinen Vermieter über Schäden informieren und eine Frist zur Behebung setzen.

⚖️ Wer haftet laut Gesetz für Schäden am WC?

Grundsätzlich regelt § 538 BGB: Mieter haften nicht für Schäden, die durch normalen, vertragsgemäßen Gebrauch entstehen. Eine durch Kalk, Alter oder Materialermüdung beschädigte Toilettenspülung fällt also nicht automatisch in deinen Verantwortungsbereich.

⚠️ Aber: Bei falscher Nutzung, grober Fahrlässigkeit oder Nichtanzeige eines Schadens, etwa eines lange tropfenden Spülkastens, kann sich die Haftung umkehren.

👉 Beispiel aus der Rechtsprechung:
Das Landgericht Hanau (Az. 2 S 123/19) entschied, dass Mieter verpflichtet sind, den Spülkasten regelmäßig auf seine Funktion zu überprüfen. Erfolgt keine Schadensmeldung, obwohl über längere Zeit Wasser austritt, haftest du unter Umständen – zum Beispiel bei einer stark erhöhten Wasserrechnung.

🔧 Typische WC-Schäden – wer zahlt was?

  1. Defekter Spülkasten (offen sichtbar)

    Ist im Mietvertrag eine wirksame Kleinreparaturklausel enthalten, musst du die Reparatur bis zur vereinbarten Obergrenze (meist 75 bis 100 Euro) selbst tragen.

  2. Spülkasten hinter der Wand (Unterputzmontage)

    Hier handelt es sich nicht um eine Kleinreparatur – die Reparaturkosten muss der Vermieter vollständig übernehmen.

  3. Zu geringer Wasserdruck

    Ein häufig übersehener Mangel: Wenn Fäkalien nicht vollständig weggespült werden können, liegt ein erheblicher Mangel vor. Laut Amtsgericht Münster (Az. 49 C 133/92) ist eine Mietminderung von bis zu 15 % möglich.

  4. Wackelnder WC-Sitz oder lose Schrauben

    Kleinreparatur, die du mit etwas Fingerspitzengefühl meist selbst erledigen kannst. Vorsicht: Bricht dabei die Toilettenbrille, trägst du als Mieter den Schaden.

  5. Verstopftes Abflussrohr

    Dies ist keine Kleinreparatur. Bei Rohrverstopfung (z. B. durch Rückstau oder Verkalkung) muss der Vermieter informiert und beauftragt werden.

Kleinreparaturklausel – wann musst du zahlen?

Im Mietvertrag darf geregelt sein, dass du als Mieter kleinere Reparaturen an häufig genutzten Gegenständen bezahlen musst – z. B. Wasserhähne, Lichtschalter oder WC-Spülungen (sofern sichtbar). Aber: Solche Klauseln müssen präzise formuliert und rechtlich zulässig sein.

Gültig ist eine Kleinreparaturklausel nur, wenn:

  • eine konkrete Obergrenze pro Reparatur genannt ist (z. B. 100 €)

  • zusätzlich eine jährliche Obergrenze vereinbart ist (z. B. 8 % der Jahresmiete)

  • sie sich nur auf Gegenstände im direkten Zugriff des Mieters bezieht

  • keine Selbstbeauftragung oder Reparaturpflicht enthalten ist

Unwirksam ist die Klausel, wenn:

  • keine Summengrenzen genannt werden

  • sie sich auf Rohre, Leitungen oder verdeckte Installationen bezieht

  • sie den Mieter zur Selbstreparatur verpflichtet

  • von einer pauschalen Kostenbeteiligung („alle Kleinreparaturen“) gesprochen wird

⚠️ Wichtig:

Auch wenn dein Mietvertrag eine gültige Kleinreparaturklausel enthält, darfst du nicht einfach selbst einen Handwerker beauftragen. Die Reparatur muss immer vom Vermieter organisiert werden – du bist nur zur anteiligen Kostenübernahme verpflichtet.

Mietminderung bei defektem WC – wann ist das erlaubt?

Wenn das WC nur eingeschränkt oder gar nicht nutzbar ist, liegt ein erheblicher Mietmangel vor. Der Vermieter muss schnellstmöglich Abhilfe schaffen. Reagiert er nicht, ist eine Mietminderung rechtlich zulässig.

Überblick möglicher Minderungsquoten:

Mangel

Mietminderung bis zu

WC komplett unbenutzbar

80 % (LG Berlin, Az. 29 S 84/87)

Verstopfter Abfluss

40 %

Zu geringer Wasserdruck

15 %

Risse mit Wasseraustritt

10 %

⚠️ Achtung:

Die Mietminderung ist erst zulässig, nachdem du den Mangel schriftlich gemeldet hast und dem Vermieter eine Frist zur Beseitigung eingeräumt wurde.

Steigende Wasserrechnung wegen defektem Spülkasten – wer zahlt?

Läuft über Wochen unbemerkt Wasser aus einem undichten Spülkasten, kann das teuer werden. Doch wer zahlt für die Mehrkosten?

  • Liegt ein defekter Unterputz-Spülkasten vor, haftet in der Regel der Vermieter.

  • Bei einem sichtbaren Spülkasten mit gültiger Kleinreparaturklausel musst du bis zur vereinbarten Grenze zahlen.

  • Wenn du den Schaden nicht rechtzeitig meldest, kann dir eine Mitschuld gegeben werden – du bleibst dann u. U. auf den vollen Kosten sitzen.

Wann dir ein KLUGO Partner-Anwalt weiterhelfen kann

Gibt es in deinem Mietvertrag eine unklare Kleinreparaturklausel? Bist du unsicher, ob eine Mietminderung gerechtfertigt ist oder wer die Reparaturkosten übernehmen muss? Vielleicht hast du auch Ärger mit deinem Vermieter wegen gestiegener Wasserkosten? In solchen Situationen ist rechtlicher Beistand besonders wichtig – und genau hier setzen unsere KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten an.

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