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Wer trägt die Kosten bei Wetterschäden?
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Wer trägt die Kosten bei Wetterschäden?

Umgestürzte Bäume, vom Hausdach gerissene Ziegel, beschädigte Autos – nicht erst seit dem Orkantief „Friederike“ fragen sich viele Menschen: Wer kommt eigentlich für die Kosten von derartigen Wetterschäden auf? Das gilt auch für jene, die der Orkan diesmal nicht in Mitleidenschaft zog. Denn: Nach dem Sturm ist vor dem Sturm. Hier finden Sie Antworten auf wichtige Fragen zu diesem Thema.

Sturmschäden am Haus

Es kommt darauf an, welcher Teil des Hauses durch den Sturm in Mitleidenschaft gezogen wurde. Und man muss als Kunde einer Versicherung durchaus den Nachweis führen, dass das schlechte Wetter den Schaden tatsächlich ausgelöst hat – Sturmstärke acht ist das Mindeste. Grundsätzlich gilt: Eine pauschale Versicherung für Immobilien gegen Unwetter aller Art gibt es nicht. Die Wohngebäudeversicherung ist Ansprechpartner, wenn beispielsweise das Dach abgedeckt wurde oder ein Baum aufs Haus fiel. Dringt dadurch – etwa durch ein zerstörtes Fenster – Wasser ins Haus ein und beschädigt Parkett oder Wände, ist die Gebäudeversicherung ebenfalls dran, denn es handelt sich um einen Folgeschaden.

Sind bewegliche Gegenstände durch eindringendes Wasser unbrauchbar geworden, beispielsweise Möbel, muss die Hausratversicherung informiert werden. Führt das Unwetter zu einer Überflutung des Kellers, kann auch die Elementarschadenversicherung zum Ansprechpartner werden.

Mein Baum beschädigt das Haus des Nachbarn

Dann muss die Haftpflichtversicherung ran. Sie wird allerdings nicht umgehend zahlen, sondern prüfen, in welchem Zustand der Baum war. Es ist ja nicht auszuschließen, dass man als Baumbesitzer nicht genügend auf dessen Gesundheit geachtet hat und der Baum längst hätte gefällt werden müssen. Problematisch wird es auch, wenn bei einem Sturm bewegliche Gegenstände, beispielsweise ein Fahrrad, die Gegenstände anderer beschädigen. Auch dann wird vom Versicherer hinterfragt, ob die Sorgfaltspflicht verletzt wurde.

Welche Versicherung greift bei Schäden am Auto?

Ansprechpartner ist in diesem Fall die Kfz-Teilkaskoversicherung. Sie fordert aber mitunter ebenfalls eine Bestätigung des Wetteramtes an. Grund: Blies der Wind weniger als mit Windstärke acht (ab 62 km/h), greift auch diese Versicherung nicht. Die Versicherer unterscheiden bei Autos, wie der Schaden zustande kam: Fielen Äste auf ein geparktes Fahrzeug, wird der Schaden beglichen, und es ist in der Regel keine Höherstufung fällig. Fährt der Kunde jedoch gegen einen Baum, der bereits länger auf der Straße liegt (mittelbarer Sturmschaden), ist es ein Fall für die Vollkaskoversicherung – und die hat ja keineswegs jeder Autobesitzer.

Allgemeines Vorgehen bei Wetterschäden

Man sollte sich möglichst schnell mit der Versicherung in Verbindung setzen. Anruf binnen einer Woche genügt jedoch. Wer sichergehen will, schickt noch ein Einschreiben mit der Schadensmeldung hinterher. Es hilft auch der Versicherung, wenn Fotos vom Schaden zur Verfügung gestellt und beschädigte Gegenstände aufgelistet werden. Augenzeugen zu benennen, ist ebenfalls nicht falsch. Versicherte sind zudem in der Pflicht dafür zu sorgen, dass der Schaden nicht größer wird: Sie müssen beispielsweise zumindest versuchen, ein undichtes Fenster abzudichten (Schadensminderungspflicht). Und: Betroffene sollten nicht eigenmächtig die Schäden beheben, sondern stets mit der Versicherung das Vorgehen abstimmen. Es ist immer möglich, dass die Versicherung zunächst einen Gutachter schicken möchte.

Entschädigung der Bahn bei Verspätungen

Muss die Bahn entschädigen, wenn sie wegen eines Sturms zu spät oder gar nicht fährt? Da gibt es klare Regeln: Wenn sich ein Zug wegen schlechten Wetters erheblich verspätet, wird ein Teil des Fahrscheinpreises rückerstattet. Es kommt auf die Dauer der Verzögerung an: Bei einer Stunde sind es 25 Prozent des Preises, bei mehr als zwei Stunden gibt es die Hälfte zurück. Entscheidend ist die Ankunftszeit am Zielort.

Verspätungen und Ausfälle im Flugverkehr

Im Flugverkehr können Unwetter als außergewöhnlicher Umstand eingestuft werden – dann müssen Flugverspätungen und Ausfälle nicht entschädigt werden. Aber nur, sofern die Fluggesellschaft nachweist, alles Erdenkliche getan zu haben, um ihren Passagier von A nach B zu bringen. Genau darüber wird gerne auch vor Gerichten gestritten. Es ist in diesem Fall angeraten, sich juristischen Beistand zu holen.

Wenn Sie ebenfalls Sturmschäden zu beklagen haben und Antworten auf Fragen zu diesem Thema benötigen, helfen wir Ihnen gerne mit einer telefonischen Erstberatung weiter. Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen auch einen anwaltlichen Beistand.

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Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.