Mit dem Widerrufsjoker für Immobiliendarlehen konnten Betroffene, die vor 2010 einen Baukredit mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung unterschrieben haben, bis Juni 2016 einen Widerruf der Baufinanzierung einlegen und mehrere Tausend Euro sparen. Wer sich damals bei Banken nicht durchsetzen konnte, hat nun noch einmal die Chance. Die Frist für eine Wiederaufnahme des Widerrufs der Baufinanzierung läuft bis Ende 2019 ab.
Unter einem Widerrufsjoker versteht man die Möglichkeit, bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen Darlehensverträge rückabzuwickeln, auch wenn der Abschluss viele Jahre zurückliegt. Der Widerrufsjoker galt bis 2016 auch für Baufinanzierungen, die vor dem Juni 2010 abgeschlossen wurden. KLUGO berichtete bereits über die fehlerhaften Widerrufsbelehrungen, die den Kreditnehmern die Möglichkeit eröffnete, ihren Bauvertrag zu widerrufen. Das war für Darlehensnehmer durchaus attraktiv, da die Zinsen in den vergangenen Jahren stetig fielen und ältere Immobiliendarlehen den Kreditnehmern teurer zu stehen kamen als jüngere Zinskredite.
Dieser sogenannte Widerrufsjoker für Baufinanzierungen wurde vom Gesetzgeber zeitlich beschränkt, wahrscheinlich auch, um die Banken zu entlasten, da es vermehrt zu fehlerhaften Widerrufen und darauf folgend zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kamen: Bis zum 21. Juni 2016 konnten Baufinanzierungen, die vor dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurde, widerrufen werden. Alle Immobiliendarlehen, die nach dem 21. Juni 2016 abgeschlossen wurden, sind davon unberührt.
Viele Betroffene nutzten die Chance, widerriefen ihre Baufinanzierung, stießen aber auf einen großen Widerstand bei den betroffenen Banken. Davon ließen sich einige Kreditnehmer einschüchtern. Nach dem rechtswirksamen Widerruf ließen sie die Sache auf sich beruhen und die Frist für den Widerruf der Baufinanzierung ohne ein weiteres Vorgehen verstreichen. Nun kommt aber wieder Bewegung in den Sachverhalt.
Es gibt immer wieder gerichtliche Auseinandersetzungen rund um Widerrufe von Immobiliendarlehen. Bei einem aktuellen Fall (XI ZR 331/17) hat der Bundesgerichtshof beispielsweise eine Klausel in den Widerrufsinformationen eines Kreditvertrages der Sparda-Bank für fehlerhaft erklärt. Der Kläger bekam Recht, der Widerrufsjoker für das Immobiliendarlehen war rechtmäßig.
Diese und ähnliche Fälle zeigen: Viele Verträge, die vor 2010 abgeschlossen wurden - aber auch Verträge nach 2010, wie der obige Fall zeigt - haben eine unwirksame Widerrufsbelehrung. Banken geraten durch solche Urteile unter Druck, insbesondere weil die Einschränkung des Widerrufsjokers für Baufinanzierungen weiterhin umstritten ist. Banken sind vor diesem Hintergrund heute eher bereit, betroffenen Kunden entgegen zu kommen und auch in Altfällen, bei denen die Frist für den Widerruf der Baufinanzierung längst abgelaufen ist, neu zu verhandeln.
Wer also 2016 einen Widerruf eingelegt hat, aber die Sache nicht weiter verfolgt hat, kann jetzt noch einmal ins Gespräch mit der betroffenen Bank kommen. Die Frist für ein erneutes Vorgehen endet jedoch Ende 2019, weshalb ein schnelles Handeln notwendig ist. Aber es lohnt sich: Wer vor 2010 eine für die heutige Situation teure Baufinanzierung mit Zinsen bis zu vier Prozent abgeschlossen hat, kann diese heute mit dem Widerrufsjoker für Immobiliendarlehen in Baukredite mit nur einem Prozent Zinsen verwandeln.
Also auch nach dem Ablauf der Frist des Widerrufs für die Baufinanzierung gibt es bis Ende 2019 die Chance, sehr viel Geld zu sparen. Das gilt insbesondere für Darlehensnehmer mit laufenden Verträgen. Gehören Sie dazu, dann sollten Sie noch in diesem Jahr erneut ins Gespräch mit der finanzierenden Bank kommen und im besten Fall von erheblichen Zinsersparnissen profitieren.
Voraussetzungen für Erfolg mit Immobiliendarlehens-Widerrufsjoker:
Suchen Sie sich für ein optimales Vorgehen anwaltliche Unterstützung im Baurecht. Bei einer Rechtsberatung erfahren Sie, wie Ihr persönlicher Fall liegt und in welcher Verhandlungsposition Sie sich befinden. Auch wenn Ihr Darlehen nach dem Juni 2010 abgeschlossen wurde, können Sie von einem Anwalt prüfen lassen, ob die Widerrufsbelehrung Ihres Kreditvertrages fehlerhaft ist. KLUGO vermittelt Ihnen gern den richtigen Ansprechpartner.
Was aber viele nicht wissen: Den Widerrufsjoker für die Baufinanzierung können Sie auch dann noch ziehen, wenn Ihr Kredit sich nicht mehr in der Zinsbindungsphase befindet oder der Kredit mittlerweile ausgelaufen ist. Dann steht Ihnen eine Nutzungsentschädigung zu, die sich aus den Raten berechnet, die Sie bereits gezahlt haben. Je älter Ihr Darlehen ist, desto höher dürfte die Nutzungsentschädigung sein.
Lassen Sie sich anwaltlich beraten, um die richtigen rechtlichen Schritte einzuleiten. KLUGO vermitteln Ihnen gerne einen Rechtsanwalt.
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