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Wie funktioniert das E-Rezept?

STAND 14.09.2022 | LESEZEIT 2 MIN

Mit dem E-Rezept soll das Einlösen des Rezeptes für Apotheken, Arztpraxen, aber auch Patienten vereinfacht werden, gleichzeitig soll Papier eingespart werden. Bis auf weiteres heißt es aber erst einmal: Alles bleibt, wie es ist. Erfahren Sie hier, wie das E-Rezept zukünftig funktionieren soll.

Das Wichtigste in Kürze

  • E-Rezepte werden ab 1. September in Pilot-Praxen und Krankenhäusern in Westfalen-Lippe ausgegeben.
  • In drei Monaten sollen bei einem erfolgreichen Verlauf weitere sechs Bundesländer folgen.
  • Das Einrichten der notwendigen E-Rezept-App ist aktuell nicht barrierearm, so dass wenige die Funktion nutzen.
  • Patienten können sich den QR-Code auf Papier ausdrucken lassen, um das E-Rezepte in Apotheken einlösen zu können.

Identifikation notwendig: So funktioniert das E-Rezept

Bisher bekamen Patienten in ihrer behandelnden Arztpraxis einen kleinen rosafarbenen Papierschein als Rezept. Damit gingen sie in die Apotheke, wo dieser gegen das jeweilige Medikament oder Produkt eingelöst wurde.

Das E-Rezept soll diesen Prozess nun digitalisieren. Die Idee: Das Rezept schickt der Arzt bzw. die Ärztin direkt auf das Smartphone oder das Tablet des Patienten, wo es in der E-Rezept-App gespeichert wird. Dazu muss die Person wie bisher in die Sprechstunde des Arztes kommen oder eine Fernbehandlung per Videosprechstunde erhalten. Mit dem Rezept geht der Patient anschließend in die Apotheke, wo der QR-Code aus der App ausgelesen wird. Alternativ kann das E-Rezept auch in einer Online-Apotheke eingelöst werden. Schließlich erhält der Patient sein Medikament.

Geplant ist für 2023 zudem, dass das E-Rezept auch ohne Smartphone und E-Rezept-App eingelöst werden kann. Dann sollen die notwendigen Daten direkt auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) übertragen werden können. Dafür benötigen Versicherte NFC-fähige Gesundheitskarten. Die dafür notwendigen Chips sind aktuell schwer beziehbar. Neben dem E-Rezept können Sie sich auch online einen Krankenschein ausstellen lassen.

Ab wann startet das E-Rezept?

Seit dem 1. September befindet sich das E-Rezept-Projekt in der ersten Einführungsphase. In dieser Phase wird das E-Rezept in Pilot-Praxen und Krankenhäuser in Westfalen-Lippe nach und nach in die Abläufe integriert. Bisher ist angedacht, das E-Rezept nach weiteren drei Monaten in dieser Region verpflichtend und parallel in sechs weiteren Bundesländern einzuführen. Bereits jetzt sollen die ausgestellten E-Rezepte deutschlandweit in Apotheken einlösbar sein – wenn die Apotheken die dafür notwendige Software besitzen.

Wie funktioniert die E-Rezept-App?

Um die E-Rezept-App vollumfänglich nutzen zu können, benötigt es die Identifikation durch die Krankenkasse, schließlich werden sensible Daten verarbeitet.

Versicherte benötigen für diesen Prozess eine elektronische Gesundheitskarte mit einer sechsstelligen Zahl. Zudem benötigen sie eine PIN, die die Krankenkasse ihnen zuschickt. Dies geschieht nur, wenn sich der Versicherte identifiziert hat. Das geschieht oft über eine spezielle App der jeweiligen Krankenkasse, per Postident-Verfahren an der Haustür oder in einer lokalen Filiale der Krankenkasse.

Erst mit der PIN und der sechsstelligen Zahl kann die E-Rezept-App genutzt werden, um das E-Rezept direkt vom Arzt auf das Smartphone übertragen zu können. Dieser Prozess wird insbesondere für ältere Menschen kompliziert bleiben. Deshalb können sie sich weiterhin das E-Rezept ausdrucken lassen.

Ab wann kann ich wo das E-Rezept einlösen?

Aktuell haben noch nicht alle Apotheken in Deutschland das notwendige Equipment für das Auslesen der Codes. Deshalb ist es in der ersten Umsetzungsphase ratsam, sich das Rezept vom behandelnden Arzt ausdrucken zu lassen. Zudem soll es möglich sein, das E-Rezept in Online-Apotheken einzulösen.

Funktioniert das E-Rezept auch ohne Smartphone?

Ja, Patienten ohne Smartphone können sich das E-Rezept auch auf Papier aushändigen lassen. Dieser Ausdruck besteht jedoch lediglich aus dem QR-Code. Weitere Angaben wie der Name des Medikaments und Hinweise zur Einnahme sind ausschließlich über die E-Rezept-App zugänglich.

Wer kann das E-Rezept einlösen?

Das E-Rezept ist aktuell nur für gesetzlich Versicherte vorgesehen, Privatversicherte sind vom E-Rezept bisher ausgenommen. Für ältere Menschen, die schlecht zu Fuß sind, ist es zudem praktisch, dass eine Person ihres Vertrauens das E-Rezept durch Vorzeigen des Smartphones in einer Apotheke einlösen kann. Alternativ kann der Papierausdruck vorgezeigt werde. Die E-Rezept-App soll zudem eine Familienfunktion besitzen, über die das E-Rezept eines Familienmitglieds in der eigenen App angezeigt werden kann.

Für das Land Schleswig-Holstein war der Prozess der Identifikation für das Nutzen der E-Rezept-App zu komplex. Die Idee, das E-Rezept per E-Mail an Patienten zu schicken, wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen abgelehnt. Deshalb stieg das Bundesland Ende August aus der ersten Umsetzungsphase aus. Ob Arzt, Apothekerin oder Patient: Wer (datenschutz-)rechtliche Bedenken im Umgang mit dem E-Rezept hat, kann sich an einen KLUGO Partner-Anwalt für Datenschutzrecht oder Medizinrecht wenden. In einem unverbindlichen Gespräch erhalten Sie dort erste Informationen für Ihre weiteren Schritte.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.