Die aktuellen Meldungen zur Wirecard-Insolvenz überschlagen sich: Der Wirecard AG wird Bilanzfälschung, Marktmanipulation und zuletzt auch Geldwäsche vorgeworfen. Erfahren Sie hier, wie Betroffene auf den massiven Kursverlust der Wirecard-Aktie reagieren sollten.
Der Zahlungsdienstleister Wirecard ist insolvent, aktuell versuchen Behörden und Aufsichten, einen Überblick über die verworrene Situation zu bekommen. Der Betrug wurde letztendlich offensichtlich, weil Wirecard keine Bilanz für das Jahr 2019 vorlegen konnte, das Unternehmen spielte auf Zeit. Zuletzt wurde der Wirtschaftsprüfer KPMG von Wirecard selbst mit einer Sonderprüfung beauftragt. Das Fazit der Prüfung, welches im April 2019 veröffentlicht wurde, war desaströs: Weder konnte vollends geklärt werden, wie Umsätze generiert werden, wie das Geschäftsmodell funktioniert und wie es um die Governance des Unternehmens steht.
Wirecard spielte auch zu diesem Zeitpunkt auf Zeit: Am 25. Mai wurde die Präsentation des Jahresberichtes 2019 zum dritten Mal auf den 18. Juni 2020 verschoben. Noch dort behauptetete Wirecard, dass der Wirtschaftsprüfer KPMG keine beweisbaren Unstimmigkeiten gefunden habe.
In dieser Phase schaltete sich auch die Finanzaufsicht Bafin ein und leitete Untersuchungen ein. Dabei musste das Unternehmen wenig später zugeben, dass ein Betrag von 1,9 Milliarden Euro, deren Existenz nicht nachgewiesen werden konnte, fehlt. Dabei handelt es sich aber um etwa ein Viertel der kompletten Bilanzsumme für 2019. Bereits mit der Veröffentlichung des KPMG-Berichts bricht die Wirecard-Aktie ein, Ende Juni 2020 meldet das FinTech-Unternehmen schließlich Insolvenz an.
Der Wirecard AG wird aktuell u. a. Bilanzfälschung, Geldwäsche und Markmanipulation vorgeworfen, die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft München laufen. Dabei ist der Vorwurf der Geldwäsche nicht neu: Bereits 2012 wurde ein Ermittlungsverfahren der Münchener Staatsanwälte wegen Geldwäscheverdachts wegen mangelndem Tatverdacht eingestellt.
Zudem ermitteln nun auch Behörden in den USA, in Singapur und auf den Philippinen gegen das FinTech-Unternehmen. Ermittelt wird gegen den vollständigen Wirecard-Vorstand, eine herausstechende Rolle spielt dabei Jan Marsalek. Der ehemalige Wirecard-Vorstand ist aktuell flüchtig, er steht im Verdacht, Geheimdienstkontakte in Libyen zu haben. Wie sehr diese mutmaßlichen Aktivitäten mit seinen Tätigkeiten als Wirecard-Vorstand verwoben sind, gilt es zu klären.
In besonderem Maße betroffen sind die Aktionäre. Sie sind mit ihren Aktienanteilen Teilhaber des Unternehmens. Damit haben sie nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten – in diesem Fall tragen sie das unternehmerische Risiko einer Insolvenz mit.
Betroffen sind Aktionäre:
Etwas weniger betroffen sind Fondsanleger. Da sie in verschiedene Unternehmen investieren, dürfte der Verlust nicht so immens wie bei Aktionären ausfallen. Eine Ausnahme bilden aktiv gemanagte Fonds: Hat der Fondsmanager die Wirecard-Aktie zu hoch bewertet, fallen dementsprechend auch die Verluste höher aus. Hier können sich Betroffene von einem Fachanwalt für Kapitalanlagerecht beraten lassen, ob Schadensersatz gegen den Fondsmanager gestellt werden kann. Das kann der Fall sein, wenn dieser mutwillig negative Berichterstattung gegen Wirecard zurückgehalten hat. KLUGO vermittelt Ihnen gern einen Partner-Anwalt.
Aktuell gilt es für alle Betroffenen der Wirecard-Insolvenz abzuwarten, bis weitere Erkenntnisse vorliegen. Sollten sich die oben genannten Vorwürfe gegen das FinTech-Unternehmen bestätigen, ist es durchaus möglich, von der Wirecard AG Schadensersatz zu fordern. Dann ist nämlich klar, dass die AG als Emittent ihren Informationspflichten zu Veränderungen im eigenen Aktiengeschäft nicht nachgekommen ist.
KLUGO hilft Ihnen mit einem bundesweiten Netzwerk an Partneranwälten bei:
Sollten sich auch die Anschuldigungen gegen den Vorstand bestätigen, könnten auch Schadensersatzforderungen an die einzelnen Mitglieder herangetragen werden. Fraglich ist zum aktuellen Zeitpunkt, welche Rolle die Wirtschaftsprüfer Ernst Young bei der Wirecard-Bilanzfälschung innehaben. Sie haben seit 2010 die Bilanzen der Wirecard AG testiert. Bisher ist offen, ob es bereits zu diesem Zeitpunkt Unstimmigkeiten gab und wie die Wirtschaftsprüfer damit umgegangen sind.
Betroffene können sich bereits jetzt anwaltlich beraten lassen, um bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eigene Ansprüche anzumelden. Lassen Sie sich von einem Partner-Anwalt von KLUGO zum weiteren Vorgehen beraten und erfahren Sie, welche weiteren rechtlichen Möglichkeiten Sie als Betroffener haben.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.