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Formulierungen und Codes im Arbeitszeugnis
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Formulierungen & Codes im Arbeitszeugnis

Was genau im Arbeitszeugnis stehen muss, ist davon abhängig, ob ein einfaches oder ein qualifiziertes Zeugnis gefordert wurde. In jedem Fall ist es dem Arbeitgeber nicht erlaubt, seine persönliche Meinung im Arbeitszeugnis unterzubringen.

Zeugnissprache: Was darf und muss enthalten sein?

Haben Sie sich auch schon einmal gefragt, was in einem guten Arbeitszeugnis stehen sollte oder sogar muss und worauf Sie achten sollten? Zunächst ist festzuhalten, dass ein Arbeitszeugnis ein Nachweis über Ihre Beschäftigung in einem Unternehmen ist. Vor allem ist es aber eine Beurteilung Ihrer erbrachten Leistungen und Ihres Sozialverhaltens. Weitere allgemeine Informationen zu einem Arbeitszeugnis finden Sie in unserem Beitrag zum Arbeitszeugnis allgemein.

Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihr Arbeitszeugnis wahrheitsgemäß und wohlwollend anzufertigen. Hierbei spricht man von der Wahrheitspflicht und Wohlwollenspflicht. Ferner ist der Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen ein individuelles und verständliches Arbeitszeugnis auszuhändigen.

Das qualifizierte Arbeitszeugnis enthält Angaben zu Ihrer Beschäftigung und Ihrer Leistung. Ihr Arbeitgeber muss das Zeugnis verständlich und wohlwollend formulieren.

Im Laufe der Zeit hat sich jedoch ein Arbeitszeugnis-Code entwickelt. Obwohl sich das Zeugnis für den Laien gut liest, können sich einige Hinweise darin verbergen, die etwas ganz anderes besagen, als es im ersten Moment den Anschein hat.

In unserem Beitrag Arbeitszeugnis prüfen erhalten Sie wichtige Informationen, wie Sie vorgehen können, um ein Arbeitszeugnis zu prüfen.

Auf welche Zeugnisformulierungen müssen Sie achten?

Die meisten Zeugnisse, die von Arbeitgebern erstellt werden, sind qualifizierte Arbeitszeugnisse, also solche, die eine Bewertung Ihrer erbrachten Leistungen und Ihres sozialen Verhaltens enthalten. Ihre Leistungen werden allerdings nicht in Form von Schulnoten (1–6) bewertet, sondern in einer eigenen Zeugnissprache, dem Zeugnis-Code, formuliert. Nur stellt sich beim Lesen der Arbeitszeugnisse oft die Frage: Was bedeuten diese Formulierungen? Was bedeutet „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ oder „einwandfrei“?

Versteckte Formulierungen im Arbeitszeugnis können negative Folgen für die weitere Arbeitsplatzsuche haben. Sie sollten deshalb genau auf die Zeugnissprache achten und Ihren Arbeitgeber auf mögliche Mängel hinweisen."
Jan Reilbach
Rechtsanwalt

Das Ausbildungszeugnis muss gem. § 16 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz zusätzliche Angaben enthalten. Zunächst sind Angaben über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung erforderlich. Das Ausbildungsziel ist mit der durch die Ausbildungsordnung festgelegten Bezeichnung zu benennen. Tätigkeiten außerhalb der Ausbildungsstätte sind zu erwähnen. Weiter sind Angaben zu den erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten zwingend.

Des Weiteren ist das Ausbildungszeugnis auf Wunsch des Auszubildenden als qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen. Auch für dieses gilt, dass die Formulierungen wahrheitsgemäß und wohlwollend ausfallen müssen – hier sind die Grundsätze für ein qualifiziertes Arbeitszeugnis entsprechend anwendbar.

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Falls Sie eine schlechte Bewertung oder unzulässige Angaben in Ihrem Arbeitszeugnis finden, sprechen Sie Ihren Arbeitgeber höflich darauf an. Bei Fehlern ist er zur Korrektur verpflichtet.

Sie sollten wissen, was der Code im Arbeitszeugnis bedeutet und auf welche Formulierungen zu achten ist. Laut Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis mit mindestens der Note befriedigend (3), was in der Zeugnissprache einem „zu unserer vollen Zufriedenheit“ entspräche. Sie haben natürlich die Möglichkeit und das Recht zu begründen, warum Sie eine gute oder sehr gute Bewertung in Ihrem Arbeitszeugnis verdient hätten.

Nachstehende Übersicht zeigt Ihnen die wichtigsten Formulierungen in einem Arbeitszeugnis und deren Bedeutungen.

Gewerbeordnung § 109


(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.

(2) Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.

(3) Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen.

Noten im Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnisse verwenden keine Schulnoten. Dennoch lassen sich Formulierungen im Arbeitszeugnis den klassischen Noten aus der Schule zuordnen:

Formulierung Note
"... stets zur vollsten Zufriedenheit" / "... jederzeit zur vollsten Zufriedenheit" / "... in jeder Hinsicht zur vollsten Zufriedenheit " 1
"... stets zur vollen Zufriedenheit" / "... voll und ganz zufriedenstellend" / " 2
"… zur vollen Zufriedenheit" / "… stets zu unserer Zufriedenheit" 3
"... zur Zufriedenheit" / "... zufrieden" 4
"... im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit" / "... insgesamt zu unserer Zufriedenheit" 5
"... hat sich bemüht" / "... mit großem Fleiß und Interesse" 6

In der folgenden Grafik erhalten Sie einen Überblick über die Notenverteilung im qualifizierten Arbeitszeugnis.

Notenverteilung im qualifizierten Arbeitszeugnis – Infografik
Notenverteilung im qualifizierten Arbeitszeugnis – Infografik

Was darf nicht im Arbeitszeugnis stehen?

Der Arbeitgeber darf Sie in einem Arbeitszeugnis nicht absichtlich schlechter bewerten – beispielsweise aufgrund der Tatsache, dass es in der Vergangenheit eventuelle Unstimmigkeiten gab oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht den Vorstellungen des Arbeitgebers entspricht. Egal, wie und aus welchem Grund Sie das Unternehmen verlassen, Sie haben stets einen Anspruch auf ein wahrheitsgemäßes Zeugnis.

Verboten sind zudem auch versteckte Hinweise, eine krakelige Unterschrift und die unnötige Erwähnung von Banalitäten: Hier sind viele unwichtige Details stellvertretend für eine schlechte Bewertung. Das gilt insbesondere für die überflüssige Aufzählung von Selbstverständlichkeiten.

Individuellen Fall prüfen lassen

Erstberatung erhalten

Die Rechtsprechung sieht hier bewusst den Arbeitnehmer als schutzwürdig an, da das Arbeitszeugnis eines der wichtigsten Dokumente ist, mit denen ein potenzieller neuer Arbeitgeber einen Eindruck über Ihr Sozialverhalten und Ihre Leistung bekommt. Es kann den Wechsel in einen neuen Job erleichtern – aber auch verhindern. Daher darf in einem Arbeitszeugnis grundsätzlich nicht stehen, ob Sie Mitglied im Betriebsrat oder in einer Gewerkschaft waren. Auch Ihre politische Zugehörigkeit und Angaben zum Gesundheitszustand sind grundsätzlich unzulässig in einem Arbeitszeugnis.

Alle No-Gos im Überblick:

  • Nicht der Wahrheit entsprechende oder nicht wohlwollende Aussagen aller Art
  • Mitgliedschaft in der Gewerkschaft oder im Betriebsrat
  • Drohende(r) Mutterschutz oder Elternzeit als Trennungsgrund
  • Zu persönliche bzw. intime Angaben etwa zu Religion, Politik, Gesundheit

Obwohl negative Formulierungen im Arbeitszeugnis grundsätzlich nicht zulässig sind, kann sich eine Ausnahme ergeben, wenn ein besonders schwerwiegendes Fehlverhalten des Arbeitnehmers tatsächlich nachgewiesen ist. Sollte der Arbeitnehmer zum Beispiel eine Straftat begehen oder während eines Strafverfahrens als Beschuldigter gelten, das unmittelbar mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung steht, dann ist der Arbeitgeber sogar verpflichtet, einen entsprechenden Passus in das Arbeitszeugnis aufzunehmen. Wichtig zu wissen: Die Straftat muss durch eine gerichtliche Entscheidung, durch ein Geständnis oder durch eindeutige Fakten auch tatsächlich nachgewiesen sein – ein laufendes Ermittlungsverfahren findet demnach ebenso wenig eine Erwähnung im Arbeitszeugnis wie der bloße Verdacht.

Ebenfalls als No-Go wird grundsätzlich das Verdrehen der hierarchischen Reihenfolge bei Aufzählungen und Aufgabenbeschreibungen eingestuft – dies wird im Allgemeinen als negative Bewertung ausgelegt. Arbeitgeber müssen sich daher bei der Erstellung des Arbeitszeugnisses an die richtige Reihenfolge halten: Wichtiges wird vor Unwichtigem genannt. Auch Passivformulierungen sind eine Möglichkeit, um indirekt eine negative Bewertung im Arbeitszeugnis unterzubringen: Sie können bei häufigem Gebrauch mit einer Abwertung gleichzusetzen sein.

Formulierungen und Codes im Arbeitszeugnis

Um Formulierungen im Arbeitszeugnis richtig einordnen zu können, soll Ihnen die folgende Tabelle Auskunft über die gebräuchlichsten Textbausteine geben. Diese finden Sie so oder in ähnlicher Form in vielen Arbeitszeugnissen.

Zeugnistext Tatsächliche Aussage
"Er hat seine Arbeit immer ordnungsgemäß erledigt." Diese Formulierung ist nur scheinbar positiv, denn die Tatsache, dass jemand seine Arbeit ordnungsgemäß erledigt, sollte eigentlich selbstverständlich sein. Übersetzt heißt die Formulierung nichts weiter, als dass der Mitarbeiter eine Schlaftablette ist, die keinerlei Eigeninitiative zeigt – mehr als das, was man ihm gesagt hat, hat er nie gemacht.
"Wir lernten ihn als einen sehr einsatzwilligen und beweglichen Mitarbeiter kennen, der stets bemüht war, die ihm übertragenen Aufgaben zur vollsten Zufriedenheit in seinem Interesse und auch im Interesse der Firma zu lösen." Arbeitsbezogene Aufgaben werden nicht im eigenen Interesse erledigt, sondern im Interesse des Arbeitgebers: Wer die Formulierung hinterfragt, kommt hierbei schnell auf die richtige Lösung – der Mitarbeiter hat das Unternehmen beklaut, denn wie sonst sollte er die Aufgaben in der beschriebenen Art und Weise lösen? Dabei hat er sich sehr erfinderisch gezeigt – und gemäß der Formulierung "beweglich".
"Wir haben uns im gegenseitigen Einvernehmen getrennt." Klingt harmonisch, ist es aber nicht. Übersetzt heißt die Formulierung "Hätte er jetzt nicht von selbst gekündigt, dann hätten wir ihn von uns aus hinausgeschmissen."
"Wir lernten ihn als einen sehr einsatzwilligen und beweglichen Mitarbeiter kennen, der stets bemüht war, die ihm übertragenen Aufgaben zur vollsten Zufriedenheit in seinem Interesse und auch im Interesse der Firma zu lösen." Auch hier wirkt die Formulierung positiv, obwohl sie gar nicht so gemeint ist. Tatsächlich bedeutet der Zeugnistext, dass der Arbeitnehmer als Mitläufer einzuschätzen ist, der sich gut zu verkaufen weiß. Eine eigene Meinung behält er aber meistens für sich.
"Sein Verhalten zu den Kollegen und Kunden war einwandfrei." Die Tatsache, dass Vorgesetzte hier unerwähnt bleiben, deutet auf schlechtes Verhältnis hin: offensichtlich gab es hier große Probleme.
"Er war sehr gesellig und trug damit zur Verbesserung des Betriebsklimas bei." Gesellig ist ein Symbol dafür, dass der Arbeitnehmer dem Alkohol nicht abgeneigt war und besonders auf Betriebsfeiern und Geburtstagen Vollgas gegeben hat.
"Er verstand es, seine Aufgaben erfolgreich zu delegieren." Auch hier bleibt nach der Übersetzung leider kein positiver Eindruck, denn die Formulierung bedeutet, dass der Arbeitnehmer ein Faulpelz war, der die anderen für sich arbeiten ließ.
"Seine Pünktlichkeit war vorbildlich." Er war pünktlich, aber sonst bedauerlicherweise auch nichts. Mehr gibt es über den Arbeitnehmer im positiven Sinn nicht zu berichten.
"Wir bestätigen gerne, dass er mit Fleiß, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit an seine Aufgaben herangegangen ist." Ehrlich, fleißig und pünktlich ist überzeugend, aber was ist mit dem notwendigen Fachwissen? Die Tatsache, dass das Arbeitszeugnis darüber nichts aussagt, spricht für sich.
"Er verstand es, seine Aufgaben erfolgreich zu delegieren." Auch hier bleibt nach der Übersetzung leider kein positiver Eindruck, denn die Formulierung bedeutet, dass der Arbeitnehmer ein Faulpelz war, der die anderen für sich arbeiten ließ.
"Er war mit Interesse bei der Sache." Dies ist eine wirklich vernichtende Aussage, denn sie bedeutet, dass der Arbeitnehmer zwar immer Leistung bringen wollte, es aber nie wirklich geschafft hat.
"Wir wünschen Ihnen für die Zukunft viel Erfolg." Auch die scheinbar positive Schlussformel hat es in sich, denn sie möchte zum Ausdruck bringen, dass der Arbeitnehmer zwar dort keinen Erfolg hatte, es aber vielleicht woanders dann doch irgendwann klappt.

Wenn Sie ein Arbeitszeugnis erhalten, sollten Sie dieses möglichst gründlich prüfen – und zwar bis zur letzten Zeile, denn: Auch die Abschlussformel kann einen Stolperstein enthalten. Sie ist grundsätzlich freiwillig; fehlt sie, wird das aber in der beruflichen Praxis negativ ausgelegt und signalisiert einem potenziellen zukünftigen Arbeitgeber, dass das Verhältnis zum Arbeitnehmer nicht frei von Problemen gewesen ist.

Gehen Sie bei der Prüfung Ihres Arbeitszeugnisses folgendermaßen vor:

  • Überprüfen Sie Ihr Zeugnis auf Korrektheit.
  • Bitten Sie Ihren Arbeitgeber bei Fehlern um eine Korrektur.
  • Weigert sich dieser, nutzen Sie unsere Erstberatung.

Bei rechtlichen Fragen zum Thema Arbeitszeugnis helfen wir Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Anwälte für Arbeitsrecht stehen Ihnen dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen Sie bei allen Anliegen.

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Rechtsanwalt Kay Uwe Erdmann

Beitrag geprüft von Rechtsanwalt Kay Uwe Erdmann

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und von unserem KLUGO-Partneranwalt Kay Uwe Erdmann geprüft. Kay Uwe Erdmann gibt zwei Handbücher zum Arbeitsrecht heraus und betreut seit über zehn Jahren Mandanten auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.