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Unterschiede Aufhebungsvertrag & Kündigung
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Aufhebungsvertrag oder Kündigung: Was ist besser?

Meist wird ein Arbeitsverhältnis durch eine einseitige Kündigung beendet. Alternativ haben Arbeitnehmer und -geber auch die Möglichkeit, sich auf einen Aufhebungsvertrag zu einigen, was situationsabhängig von Vor- oder Nachteil sein kann.

Das Wichtigste in Kürze

  • Aufhebungsvertrag und Kündigung unterscheiden sich grundsätzlich durch die Art der Mitbestimmung des Arbeitnehmers.
  • Beide Möglichkeiten haben Vor- und Nachteile.
  • Regelmäßig ist aber gerade der Aufhebungsvertrag für den Arbeitgeber vorteilhafter als für den Arbeitnehmer.
  • Entweder-oder: Ein Arbeitnehmer kann entweder eine Kündigung erhalten oder aber einen Aufhebungsvertrag.
  • Ob ein Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung in Ihrem Fall die bessere Alternative ist, erfahren Sie in diesem Beitrag. Bei Rückfragen sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden, der Ihre individuelle Situation beurteilen kann.

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Wodurch unterscheidet sich der Aufhebungsvertrag von der Kündigung?

Während eine rechtmäßige Kündigung durch den Arbeitgeber auch dann für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses sorgt, wenn der Arbeitnehmer nicht damit einverstanden ist, setzt ein Aufhebungsvertrag das Einverständnis beider Vertragsparteien voraus.

Aufhebungsvertrag und Kündigung unterscheiden sich wie folgt: Beim Aufhebungsvertrag kommt es zu einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, während bei der Kündigung das Arbeitsverhältnis einseitig durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer beendet wird. In der Regel ist ein Aufhebungsvertrag mit sozialrechtlichen Nachteilen für den Arbeitnehmer verbunden."
Paul Krusenotto
Rechtsanwalt

Der Arbeitnehmer kann im Rahmen der Verhandlungen rund um den Aufhebungsvertrag also wesentlich größeren Einfluss auf das Ende seiner Tätigkeit im Betrieb nehmen, als dies bei einer Kündigung der Fall ist.

Beendigung von Arbeitsverhältnissen – Infografik
Beendigung von Arbeitsverhältnissen – Infografik

Welche Vor- und Nachteile haben Aufhebungsvertrag bzw. Kündigung?

Der Aufhebungsvertrag zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass er beide Seiten – also Arbeitgeber und Arbeitnehmer – an einen Tisch holt. Das bietet zum einen deutlich mehr Gestaltungsspielraum, zum anderen aber auch weitere Vorteile: Arbeitnehmer profitieren beispielsweise davon, dass die Abfindung grundsätzlich sozialversicherungsfrei gezahlt wird. Üblich ist eine Abfindung in Höhe von einem halben oder einem vollen Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Diese sogenannte Regelabfindung kann unter Umständen aber auch 0,25 Gehältern pro Jahr betragen. Ein weiterer Vorteil ist die vertragliche Gestaltungsvielfalt, die ein Aufhebungsvertrag ermöglicht. So können Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass ein gutes und qualifiziertes Arbeitszeugnis nach Vertragsbeendigung verfasst werden muss. Damit steigern Sie Ihre beruflichen Chancen immens. Haben Sie bereits einen neuen Job in Aussicht, kann ein Aufhebungsvertrag eine gute Möglichkeit sein, ohne die Einhaltung von Fristen in den neuen Job zu starten. In unserem Beitrag zu den Vorteilen und Nachteilen des Aufhebungsvertrags haben wir weitere wichtige Punkte für Sie zusammengefasst.

Die Abfindung gilt nicht als Arbeitsentgelt nach § 14 des Sozialgesetzbuches IV (kurz: SGB IV).

Allerdings sollten Arbeitnehmer die Vorteile einer Kündigung durch den Arbeitgeber ebenfalls berücksichtigen. Wesentlicher Vorteil ist dabei, dass es dabei für den Arbeitnehmer nicht zu einer Sperre in Bezug auf das Arbeitslosengeld kommt. Ein weiterer Vorteil ergibt sich aus dem Umstand, dass bei einer Arbeitgeber-Kündigung der Arbeitnehmer immer durch das Kündigungsschutzgesetz (kurz: KSchG) geschützt ist – dies ist bei einem Aufhebungsvertrag hinfällig.

Aufhebungsvertrag oder Kündigung: Wann bietet sich was an?

Ausschlaggebend für die Wahl zwischen Aufhebungsvertrag und Kündigung ist regelmäßig der Umstand, ob der Arbeitnehmer bereits eine neue Arbeitsstelle hat. Durch die Vereinbarung eines Aufhebungsvertrages kommt es nämlich – wie bereits oben erwähnt – zu einer temporären Sperre beim Arbeitslosengeld. Hat der Arbeitnehmer noch keinen neuen Job, steht er im schlechtesten Fall ohne jedes Einkommen da.

Stimmt der Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu, dann kann sich die Arbeitsagentur nach § 159 Abs. (1) SGB III für eine Sperrzeit entscheiden.

Aufhebungsvertrag & Kündigung: Welche Fristen gibt es und wer muss zustimmen?

Sie können Ihr Arbeitsverhältnis sowohl mit einer Kündigung als auch mit einem Aufhebungsvertrag beenden.

Bei einer Kündigung müssen Sie jedoch die gesetzlichen Fristen beachten. Eine fristlose Kündigung ist nur dann wirksam, wenn wichtige Gründe vorliegen, die Ihnen eine weitere Zusammenarbeit unmöglich oder unzumutbar machen. Bei einem Aufhebungsvertrag bestimmen Sie die Fristen selbst.

Die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Das bedeutet, dass Sie hierfür nicht die Zustimmung Ihres Arbeitgebers benötigen. Einen Aufhebungsvertrag hingegen können Sie nur einvernehmlich mit Ihrem Arbeitgeber abschließen. Ein gesetzlicher Anspruch auf den Abschluss eines Aufhebungsvertrages besteht nicht.

Während Kündigungen einseitig erfolgen, setzt ein Aufhebungsvertrag Einvernehmen voraus. Es ist unbedingt zu beachten, dass der gesetzliche Kündigungsschutz durch einen Aufhebungsvertrag außer Kraft gesetzt wird.

Die wichtigsten Merkmale eines Aufhebungsvertrags sind demnach:

  • Er ist im Einvernehmen von Arbeitgeber und -nehmer unterzeichnet.
  • Es müssen keine gesetzlichen Fristen eingehalten werden.
  • Er setzt den gesetzlichen Kündigungsschutz außer Kraft.

Kann ein Arbeitnehmer eine Kündigung und zusätzlich einen Aufhebungsvertrag erhalten?

Grundsätzlich ist es durchaus möglich, als Arbeitnehmer zunächst eine Kündigung und im Anschluss einen Aufhebungsvertrag zu erhalten. So hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, seinem Mitarbeiter bereits eine drohende Kündigung mitzuteilen, gleichzeitig aber auch das Angebot einer früheren Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu anderen Bedingungen auszuhandeln. Dies bietet beiden Vertragsparteien einige Vorteile: Als Arbeitnehmer weiß man bereits, dass eine Kündigung im Raum steht – und kann daher im Aufhebungsvertrag die Vertragsbeendigung nach eigenen Vorstellungen gestalten. So kann zum Beispiel eine Abfindung, ein bestimmtes Datum zum Austritt aus dem Unternehmen unabhängig von gesetzlichen Fristen und der Erhalt eines qualifizierten Arbeitszeugnisses in dem Aufhebungsvertrag vereinbart werden. Als Arbeitgeber hat man die Möglichkeit, die üblichen Kündigungsfristen zu umgehen und ebenfalls den Aufhebungsvertrag so zu gestalten, wie es ins eigene Konzept passt. Wurde zunächst eine Kündigung ausgesprochen, auf die im Anschluss ein Aufhebungsvertrag folgt, profitiert der Arbeitnehmer hier auch in puncto Sperrfrist für die Zahlung des Arbeitslosengeldes: Da ein Ausscheiden aus dem Betrieb auch ohne Aufhebungsvertrag unvermeidbar gewesen wäre, kann ein triftiger Grund für einen Aufhebungsvertrag nachgewiesen werden, sodass die Sperrfrist beim Arbeitsamt umgangen werden kann. Es ist daher im Falle eines Aufhebungsvertrages sogar sinnvoll, zuvor eine Kündigung auszusprechen. Aber: Durch den Aufhebungsvertrag verliert die Kündigung an Wirksamkeit. Da es sich bei einer Kündigung um eine einseitige Beendigung des Vertragsverhältnisses handelt, während der Aufhebungsvertrag eine beiderseitige Beendigung vorsieht, wird die Kündigung mit der Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages aufgehoben.

Aber auch als Arbeitnehmer kann man vor einem Aufhebungsvertrag kündigen. Hintergrund bei gleichzeitiger Kündigung und Aufhebungsvertrag ist häufig der Versuch, die oben erwähnte Sperre in Bezug auf das Arbeitslosengeld I (kurz: ALG I) zu umgehen. Der Arbeitnehmer unterschreibt also den Aufhebungsvertrag und legt bei der Arbeitsagentur die ebenfalls ausgesprochene Kündigung vor, um hier nicht das Risiko einer Sperre einzugehen.

Anders ist der Fall gelagert, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung und einen Aufhebungsvertrag übergibt, um den Arbeitnehmer damit unter Druck zu setzen. Hier ist die Botschaft regelmäßig, dass es so oder so zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt und der Arbeitnehmer für den Fall, dass er nicht in den Aufhebungsvertrag einwilligt, die Kündigung durch den Arbeitgeber erhält. Bei einer drohenden Kündigung sollten Sie sich frühzeitig über Ihre möglichen Optionen informieren. Auch dabei helfen Ihnen unsere Partner-Anwälte mit einer ersten Orientierung und konkreten Handlungsempfehlungen weiter.

Wird der Arbeitnehmer durch eine Drohung zur Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags motiviert, kann er diesen unter Umständen im Nachgang anfechten, mit der Folge, dass das Arbeitsverhältnis nach wie vor weiter besteht.

Was können Sie mit der Unterstützung eines Anwalts für Arbeitsrecht erreichen?

Die Unterstützung eines Anwalts in Bezug auf einen Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung kann insbesondere bei folgenden Punkten entscheidend sein:

  • Aushandeln einer maximal hohen Abfindung
  • Vermeidung einer Sperre beim Arbeitslosengeld
  • Verhandeln eines bestmöglichen Arbeitszeugnisses
  • Freistellung und Fortzahlung der Vergütung
  • Abgeltung von Überstunden und Resturlaub

In der KLUGO Rechtsberatung beraten Sie unsere Partner-Anwälte und Rechtsexperten für Arbeitsrecht unverbindlich zu Ihren Optionen, den jeweiligen Vor- und Nachteilen und den nächsten notwendigen Schritten. Es ist zudem empfehlenswert, einen Aufhebungsvertrag zunächst juristisch prüfen zu lassen. Eventuelle Nachteile für den Arbeitnehmer sind oftmals nicht auf den ersten Blick erkennbar. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht prüft Ihren Aufhebungsvertrag gründlich und kann so eventuell nachteilige Klauseln auf den ersten Blick erkennen. Bevor der Aufhebungsvertrag unterzeichnet wurde, können Sie jederzeit Änderungen von Ihrem Arbeitgeber verlangen.

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Abfindung bei Aufhebungsvertrag

"Häufig sehen Aufhebungsverträge eine Abfindung für den Arbeitnehmer vor. Das liegt unter anderem daran, dass der Arbeitgeber durch den Vertrag Geld spart, im Vergleich zu einem Kündigungsschutzverfahren.“

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