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Kündigungsarten

Ein vertragliches Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber kann unter bestimmten Voraussetzungen einseitig vom Unternehmen gekündigt werden. In diesem Fall gilt es, zwischen ordentlicher und fristloser Kündigung zu unterscheiden.

Welche Arten von Kündigungen gibt es?

Im Arbeitsrecht gibt es verschiedene Arten von Kündigungen und damit auch verschiedene Auswirkungen für die Betroffenen. Um die unterschiedlichen Arten und Gründe zu verstehen, sollte man daher zunächst den Unterschied zwischen einer ordentlichen und außerordentlichen Kündigung kennen.

Was ist eine ordentliche Kündigung?

Die ordentliche Kündigung – oder auch im allgemeinen Sprachgebrauch die fristgemäße Kündigung genannt – ist die häufigste Art der Kündigung. Bei einer ordentlichen Kündigung ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die jeweiligen Kündigungsfristen einzuhalten sowie die Sozialauswahl und die Verwendung von legitimen Kündigungsgründen zu beachten.

Hinsichtlich der Kündigungsfristen gibt es einerseits vertraglich vereinbarte, andererseits aber auch gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfristen.

Fristgerechte Kündigungen müssen durch einen legitimen Grund gerechtfertigt sein und gesetzliche sowie vertragliche Fristen einhalten.

Bei den Kündigungsgründen wird zwischen drei Arten unterschieden:

Die Kündigungsarten – Infografik
Die Kündigungsarten – Infografik

Bei einer betriebsbedingten Kündigung sollten Sie besonders darauf achten, ob der Arbeitgeber bei der Wahl der zu kündigenden Arbeitnehmer auf die erforderliche soziale Gerechtigkeit (Sozialauswahl) geachtet hat.

Bei der Sozialauswahl hat der Arbeitgeber folgende gesetzlich vorgeschriebene Gesichtspunkte zu beachten:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Lebensalter
  • Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers
  • Schwerbehinderung des Arbeitnehmers

Was ist eine außerordentliche (fristlose) Kündigung?

Bei der außerordentlichen Kündigung darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund kündigen. Eine solche verschärfte Kündigungsmöglichkeit ist natürlich nur in Ausnahmefällen zulässig.

Sollte eine Kündigung wegen wiederholtem Fehlverhalten – wie beispielsweise geringfügigen Verspätungen – ausgesprochen werden, ist vor der Entlassung mindestens eine Abmahnung zu erteilen."
Jochen Dotterweich
Rechtsanwalt

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Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn es für den Arbeitgeber oder -nehmer nicht zumutbar ist, das Arbeitsverhältnis erst nach Ablauf einer bestimmten Frist oder des Beschäftigungsverhältnisses zu beenden. Beispielsweise, wenn der Arbeitgeber über einen gewissen Zeitraum keinen Lohn mehr gezahlt hat oder der Arbeitnehmer Tätigkeiten erbringen soll, welche laut Vertrag nicht geschuldet sind. Wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung des Arbeitgebers können zum Beispiel Diebstahl oder andere Straftaten sein, die den Arbeitgeber schädigen. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können außerordentlich kündigen.

Die fristlose Kündigung im BGB

Neben der ordentlichen Kündigung kann ein Arbeitsvertrag unter bestimmten Bedingungen auch außerordentlich, sprich fristlos, gekündigt werden.

Nach § 314 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist für eine fristlose Kündigung das Vorliegen eines wichtigen Grundes eine grundlegende Voraussetzung.

Die Frist für das Aussprechen der Kündigung unterliegt einer maximalen Frist von drei Wochen nach Bekanntwerden des wichtigen Grundes (§ 314 BGB).

Eine Besonderheit der außerordentlichen Kündigung ist also, dass diese innerhalb von zwei Wochen ab Kenntniserlangen des kündigungsberechtigten Umstandes einzureichen ist.

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Sollte Ihnen die fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber als gesetzlich nicht angemessen erscheinen, können Sie vor dem Arbeitsgericht gegen diese Entscheidung klagen. Es empfiehlt sich, im Voraus eine sachkundige Meinung einzuholen.

Die Änderungskündigung

Eine weitere besondere Art der Kündigung ist die sogenannte Änderungskündigung. Ziel dieser Kündigung ist es, gewisse Abänderungen, also Veränderungen der laut Vertrag geschuldeten Leistungen, vorzunehmen. Ist keine Einigung zur Änderung der Arbeitsbedingungen möglich, gilt die Änderungskündigung als ordentliche Kündigung. Auch bei dieser Art der Kündigung finden die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes Anwendung.

Was Sie im Falle einer nicht gerechtfertigten Kündigung tun sollten:

  • Sicher sein, dass die Kündigung nicht gerechtfertigt ist.
  • Eine fachkundige Beratung in Anspruch nehmen, um diese These zu überprüfen.
  • Sich über die bei einer Kündigungsschutzklage entstehenden Kosten informieren.
  • Das Ziel einer möglichen Klage definieren (Aufhebung der Kündigung; Vergleich).
  • Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.

Bei rechtlichen Fragen zum Thema Kündigung helfen wir Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Fachanwälte bei Kündigung stehen Ihnen dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen Sie bei allen Anliegen.

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