
Das gilt rechtlich Kündigung wegen Fahrverbot oder Führerscheinentzug: Was Arbeitnehmer wissen müssen
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Fahrverbot oder Führerscheinentzug – und jetzt droht die Kündigung? Wenn du beruflich auf deinen Führerschein angewiesen bist, ist der Verlust der Fahrerlaubnis mehr als nur ein vorübergehendes Problem. Aber: Eine Kündigung ist nicht automatisch rechtmäßig – du hast Rechte und Handlungsmöglichkeiten.
Hier erfährst du, was du tun kannst, wenn du von Fahrverbot oder Führerscheinentzug betroffen bist, wie du dich schützen kannst und wann du rechtlich gegen eine Kündigung vorgehen solltest.
Kündigung wegen Fahrverbot oder Führerscheinentzug ☝️ Das Wichtigste in Kürze
Ein Fahrverbot ist zeitlich befristet (max. 6 Monate), der Führerscheinentzug bedeutet einen kompletten Verlust der Fahrerlaubnis.
Kündigungen drohen nur, wenn der Führerschein für die Arbeit notwendig ist (z. B. Berufskraftfahrer, Außendienst).
Kürzere Fahrverbote lassen sich oft mit Urlaub oder Überstunden überbrücken.
Arbeitgeber müssen vor einer Kündigung mildere Maßnahmen prüfen (z. B. Versetzung, Umverteilung).
Eine Kündigungsschutzklage kann helfen, wenn du zu Unrecht gekündigt wurdest.
Welche Möglichkeiten haben betroffene Arbeitnehmer?
Wenn dir der Führerschein entzogen wurde oder ein Fahrverbot droht, ist nicht automatisch auch dein Job verloren. Es gibt verschiedene Wege, wie du auf die Situation reagieren und sogar präventiv tätig werden kannst.
Innerbetriebliche Lösungen finden
Sprich offen mit deinem Arbeitgeber, sobald ein Fahrverbot oder der Führerscheinentzug absehbar ist. In vielen Fällen lassen sich alternative Aufgaben, eine vorübergehende Versetzung oder Homeoffice-Regelungen vereinbaren. Besonders bei zeitlich befristeten Fahrverboten kann der Arbeitgeber durch Umverteilung von Aufgaben eine Kündigung vermeiden – oft reicht dafür sogar die Nutzung von Urlaub oder Überstunden.
Je länger du im Betrieb bist und je zuverlässiger du warst, desto eher zeigt sich der Arbeitgeber kompromissbereit.
Rechtzeitige Informationsbeschaffung
Informiere dich frühzeitig über Fristen, Einspruchsmöglichkeiten und arbeitsrechtliche Konsequenzen. Oft wissen Betroffene gar nicht, dass ein kurzfristiger Verlust der Fahrerlaubnis nicht automatisch zur Kündigung führen darf.
Hilfreiche Anlaufstellen sind hierbei:
Die Führerscheinstelle (zur Klärung der Maßnahme und Fristen)
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht (zur Prüfung arbeitsrechtlicher Folgen)
Der Betriebsrat (zur Unterstützung im betrieblichen Kontext)
Eine transparente und rechtzeitige Kommunikation gegenüber dem Arbeitgeber ist insbesondere dann geboten, wenn die Fahrtätigkeit arbeitsvertraglich erforderlich ist.
Widerspruch gegen Fahrverbot oder Führerscheinentzug einlegen
In bestimmten Fällen kannst du rechtlich gegen ein Fahrverbot oder den Entzug der Fahrerlaubnis vorgehen – etwa bei:
Härtefällen (z. B. drohender Arbeitsplatzverlust)
Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheids
Formfehlern im Verfahren
👉 Es empfiehlt sich, prüfen zu lassen, ob ein Einspruch oder eine Umwandlung des Fahrverbots in ein höheres Bußgeld möglich ist – vor allem bei einem Erstverstoß kann das Erfolg haben. Unterstützung bekommst du von einem Anwalt und Rechtsexperten für Verkehrsrecht.
Berufskraftfahrer und Außendienstmitarbeiter: Wer ist besonders betroffen?
Nicht jeder Job ist vom Verlust der Fahrerlaubnis in gleichem Maß betroffen. Besonders gefährdet sind Arbeitnehmer, deren Tätigkeit auf das Fahren angewiesen ist:
Berufskraftfahrer (LKW-, Bus-, Taxi-, Kurierfahrer): Ohne gültige Fahrerlaubnis können sie ihre Arbeit nicht ausüben – das gilt auch bei einem kurzfristigen Fahrverbot.
Außendienstmitarbeiter mit regelmäßiger Reisetätigkeit: Hier ist es entscheidend, ob Alternativen zum Selbstfahren bestehen (z. B. Fahrdienste, öffentliche Verkehrsmittel).
Wenn die Einsatzorte gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen sind, liegt kein ausreichender Kündigungsgrund vor. Denn, so legen es Urteile nahe, ist es grundsätzlich die Sache des Arbeitnehmers, wie er zu Außenterminen gelangt (vgl. Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 3. Juli 2014 – Az. 5 Sa 27/14).
⚠️ Wichtig:
Nicht alle Außendienstler müssen automatisch mit einer Kündigung rechnen – insbesondere, wenn Termine auch ohne Fahrzeug wahrgenommen werden können.
Fristlose Kündigung wegen Führerscheinverlust: Wann ist das möglich?
Ein Arbeitgeber kann eine fristlose Kündigung aussprechen, wenn ein "wichtiger Grund" vorliegt (§ 626 BGB). Das kann z. B. der Fall sein, wenn:
der Verlust des Führerscheins die Arbeitsleistung unmöglich macht (z. B. bei Berufskraftfahrern),
der Verstoß im dienstlichen Kontext geschah (z. B. Alkoholfahrt während der Arbeitszeit),
oder du deiner Mitteilungspflicht nicht nachgekommen bist und der Arbeitgeber davon erst spät erfährt.
Oft erfolgt jedoch eine ordentliche, personenbedingte Kündigung – vor allem bei privaten Verstößen (z. B. Trunkenheit am Wochenende).
💡 KLUGO Tipp:
Selbst bei Fahrverboten kann eine Kündigung unverhältnismäßig sein – z. B. wenn sie nur vier Wochen dauern und durch Urlaub oder Überstunden ausgeglichen werden können. Das kann vor Gericht als milderes Mittel anerkannt werden.
Deine Pflichten und Rechte als Arbeitnehmer
Sobald du weißt, dass dir ein Fahrverbot oder der Entzug des Führerscheins droht, musst du den Arbeitgeber unverzüglich informieren, wenn du beruflich fahren musst.
👉 Deine Mitteilung sollte enthalten:
Art der Maßnahme (Fahrverbot oder Entzug)
voraussichtliche Dauer
ggf. Grund der Maßnahme (z. B. Trunkenheitsfahrt)
Auswirkungen auf deine Arbeitsfähigkeit
Kommt die Information zu spät oder gar nicht, kann das arbeitsrechtliche Konsequenzen haben – bis hin zur fristlosen Kündigung.
⚖️ Deine Rechte:
Kündigungsschutzklage: Wenn du gekündigt wirst, prüfe umgehend (innerhalb von 3 Wochen), ob du eine Kündigungsschutzklage erheben kannst.
Versetzung oder Aufgabenwechsel: Der Arbeitgeber muss mildere Mittel prüfen, bevor er kündigt.
Rechtsberatung: Ein Anwalt und Rechtsexperte für Arbeitsrecht kann helfen, deine Chancen zu prüfen und eine Kündigung abzuwehren.
Was passiert mit Dienstwagen und Tankkarte?
Wenn du deinen Führerschein verlierst, darf der Arbeitgeber dir den Dienstwagen entziehen – zumindest für die berufliche Nutzung.
Nur berufliche Nutzung: Der Wagen wird stillgelegt oder anderweitig vergeben.
Auch private Nutzung erlaubt: Der Entzug kann einer Gehaltskürzung gleichkommen – hier ist eine individuelle Regelung nötig (z. B. Nutzung durch Familienangehörige).
Auch die Tankkarte wird in der Regel für die Dauer des Entzugs gesperrt.
Arbeitslosengeld und finanzielle Unterstützung
Wird dir wegen Fahrverbot oder Führerscheinentzug gekündigt, droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld – vor allem, wenn du den Verlust selbst verschuldet hast (z. B. durch Alkohol am Steuer). Die Agentur für Arbeit kann dann bis zu 12 Wochen das Arbeitslosengeld verweigern.
⚠️ Hinweis:
Auch die Kosten für eine eventuelle Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) werden in der Regel nicht übernommen, da sie als Folge eigenverantwortlichen Verhaltens gelten.
👉 So gehst du mit Fahrverbot, Führerscheinentzug und Kündigung um
Wenn du vom Verlust des Führerscheins betroffen bist, solltest du folgende Schritte beachten:
Rechtzeitig informieren: Melde deinem Arbeitgeber die Situation frühzeitig.
Alternative Lösungen suchen: Urlaub, Überstundenabbau, Versetzung oder Fahrdienste können die Kündigung verhindern.
Juristische Beratung einholen: Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann deine Chancen prüfen, eine Kündigungsschutzklage einreichen oder die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden helfen.
Kündigungsschutzklage prüfen: Bei ungerechtfertigter Kündigung kannst du innerhalb von drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht einreichen.
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