Rechtsfragen? Wir sind für Sie da

Soforthilfe vom Anwalt bei Bank- und Kapitalmarktrecht

Ihre Vorteile mit KLUGO:

  • Sofortige telefonische Erstberatung
  • Direktkontakt zum erfahrenen Anwalt
  • Individuelle Beratung erhalten

Zur Erstberatung

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Wir unterstützen Sie bei folgenden Anliegen

Bankverträge

  • Kreditverträge / Darlehensverträge
  • Widerruf & Kündigung
  • Bausparverträge

Anlageberatung

  • Anlegerschutz
  • Falschberatung
  • Beraterhaftung

Unternehmensberatung

  • Anlagestrategien
  • Vermögensaufbau
  • Kapitalmanagement
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Wann hilft der Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht?

Das Bankrecht umfasst alle Vorgänge, die bei Verträgen zwischen Finanzinstituten und Kunden jeder Art von Bedeutung sind. Dabei kommt dem Kundenschutz im Rahmen der rechtlichen Beurteilung eine besondere Bedeutung zu, denn: Nicht selten können sich juristische Schwierigkeiten mit dem Finanzpartner zur existenziellen Gefahr für die – in der Regel wirtschaftlich schwächeren – Kunden auswachsen. Ein Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht unterstützt Anleger, Kunden und auch kleine Sparer bei allen Konflikten, die sich aus einer vertraglichen Verbindung zwischen den beiden Parteien ergeben. Hier ist es aus juristischer Sicht besonders wichtig, dass beide Parteien auf Augenhöhe miteinander kommunizieren und verhandeln: Nur so ist es möglich, dass die eigenen Rechte und Ansprüche tatsächlich geltend gemacht werden können.

Der Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht unterstützt Sparer und Anleger bei der Vertretung der eigenen Interessen. KLUGO findet dafür den passenden Anwalt – und zwar deutschlandweit. Dabei können Sie sich ganz komfortabel von zu Hause aus beraten lassen: Ein Termin in einer Kanzlei ist für die Erstberatung nicht erforderlich.

Kosten einer Beratung vom Anwalt für Bankrecht und Kapitalanlagerecht

FAQ
Was kostet ein Anwalt für Bankrecht und Kapitalanlagerecht?

Wenn Sie als Privatperson oder auch als Unternehmer einen Anwalt für Bankrecht bzw. Kapitalanlagerecht benötigen, dann hängen die Kosten dafür vor allem davon ab, in welchem Umfang der Anwalt Aufgaben für Sie übernehmen soll. KLUGO legt in diesem Zusammenhang großen Wert drauf, mögliche Kosten schon im Vorfeld ehrlich und transparent zu kommunizieren. Nur so lassen sich Unklarheiten und böse Überraschungen vermeiden. Im Rahmen unserer Erstberatung erhalten Sie daher erste Hinweise darauf, was eine anwaltliche Beauftragung im konkreten Fall kosten kann – natürlich ganz unverbindlich und losgelöst davon, ob Sie tatsächlich später einen Beauftragung in Ihrem Fall wünschen.

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, helfen wir Ihnen dabei, im Rahmen einer Deckungszusage zu klären, ob die Versicherung die anfallenden Kosten übernimmt. Einigen Sie sich mit einem Rechtsanwalt auf eine individuelle Honorarvereinbarung, ist diese entscheidend für die entstehenden Anwaltskosten. Fehlt eine individuelle Honorarvereinbarung, richtet sich die Bezahlung der Beratungsleistung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Dieses regelt verbindlich die Vergütung für die Tätigkeit von Rechtsanwälten und gewährleistet die Transparenz der möglichen Anwaltskosten.

Was übernimmt die Rechtsschutzversicherung?

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, dann ist die Frage, in welchem Umfang diese für anfallende Kosten aufkommt, von großer Bedeutung – wenn nicht sogar wesentlich für die Entscheidung für oder gegen eine Beauftragung eines Rechtsanwaltes nach einer Erstberatung. Um abzuklären, ob die Anwalts- und vielleicht auch Gerichtskosten durch die Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden, können Sie sich direkt an Ihre Rechtsschutzversicherung wenden oder einen Blick in die Versicherungsunterlagen werfen. Sehr viel komfortabler ist aber die Option, dass Sie sich dabei von einem Rechtsanwalt unterstützen lassen: Auch dieser stellt für Sie gerne eine Deckungsanfrage bzw. Kostenschutzanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

In der KLUGO-Erstberatung erhalten Sie weitere Auskünfte zum Thema Anwaltskosten sowie eine Einschätzung Ihrer individuellen Situation. Kontaktieren Sie uns und erfahren Sie schnell, welche Schritte sich in Ihrem Fall empfehlen.

Wie geht es nach der Beratung weiter?

KLUGO vermittelt Ihnen eine Ersteinschätzung oder Erstberatung. Die Ersteinschätzung dient ausschließlich der groben Orientierung – Sie erhalten erste rechtssichere Tipps. Die Erstberatung beinhaltet eine erste Sachverhaltserfassung und einen allgemeinen rechtlichen Rat in Bezug auf Ihr weiteres Vorgehen.

Eine Erstberatung oder Ersteinschätzung führt nicht dazu, dass ein Rechtsanwalt über diese hinaus aktiv wird. Wenn im Anschluss an die Beratung akuter Handlungsbedarf besteht, können Sie über KLUGO direkt einen Rechtsanwalt beauftragen. Über mögliche Kosten klärt Sie der Anwalt transparent und verständlich im Telefongespräch auf.

Wie kann ich Kontakt zu KLUGO aufnehmen?

Kontakt zu unseren KLUGO Partner-Anwälten und Rechtsexperten können Sie ganz unkompliziert via Telefon oder E-Mail aufnehmen. Sollten Sie neben Ihrer Rechtsfrage weitere Anliegen haben, können Sie sich jederzeit via Mail an das KLUGO-Team wenden: info@klugo.de.

Bei diesen Themen unterstützt Sie ein Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht

FAQ

Anlageberatung

Bei der Anlageberatung kommt es zwischen dem Kunden und der Bank zu einer Aufklärung über die Möglichkeiten für finanzielle Investitionen. Diese können privater Natur sein, aber sich auch an Unternehmen jeder Größe richten. Rechtlich handelt es sich dabei um eine sogenannte Wertpapierdienstleistung. Juristisch kann es bei der Anlageberatung zu Problemen kommen, wenn die Bank zum Beispiel ihrer Aufklärungs- und Beratungspflicht nicht nachkommt oder es zu einer sogenannten Falschberatung kommt. Unter Umständen ergibt sich für den Kunden dann ein Anspruch auf Schadensersatz im Rahmen der Beraterhaftung: Der Gesetzgeber erkennt so das Schutzbedürfnis der Anleger an und legt die Hürde für eine rechtskonforme Beratung durch die Bank entsprechend hoch.

Ob in der konkreten Situation eine Falschberatung vorliegt, kann ein Anwalt für Bankrecht und Kapitalanlagerecht überprüfen. Er hilft Ihnen auch dabei, mögliche Ansprüche gegenüber der Bank geltend zu machen und weitere Handlungsoptionen abzuwägen.

Bankverträge

Grundlage für jede Dienstleistung auf Seiten von Banken und Finanzdienstleistern sind Bankverträge. Diese können ganz unterschiedlicher Art sein – beispielsweise Darlehens- oder Kreditverträge, Bausparverträge oder auch Verträge zur Geldanlage im privaten oder gewerblichen Bereich. Den weitaus größten Bereich nehmen dabei die sogenannten privaten Darlehensverträge ein. Diese habe insbesondere in den letzten Jahren deutlich an Popularität gewonnen und ermöglichen Verbrauchern nicht nur die Finanzierung des neuen Familienautos, sondern beispielsweise auch den Lebensstil, den sich viele wünschen und durch einen entsprechenden Bankvertrag nicht auf einen Schlag, sondern nach und nach abbezahlen.

Auch bei Verbraucherkrediten treffen die Vertragsparteien Rechte und Pflichten. Besondere Relevanz kommt dabei dem Widerrufsrecht zu, über das die Bank den Darlehensnehmer, also den Verbraucher, umfassend und richtig informieren muss. Ist die Information über die Widerrufsmöglichkeiten fehlerhaft, kann dem Darlehensnehmer ein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht zustehen, da die Widerrufsfrist in diesem Fall nicht zu laufen beginnt (vgl. § 356 Abs. 3 BGB). Ob ein sogenannter Widerrufsjoker vorliegt oder die Widerrufsbelehrung rechtskonform erfolgte, kann ein Anwalt für Bankrecht prüfen. Er zeigt Ihnen auch Optionen auf, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war und Sie aus dem Bankvertrag wieder heraus möchten.

Kreditverträge

Auch Kreditverträge gehören zu den Bankverträgen. Als Unterart können sie sich an private Verbraucher richten, aber auch an gewerbliche Unternehmer. Neben den bereits erwähnten Verbraucherkrediten nehmen Bausparverträge einen großen Raum ein, wenn es um den Abschluss von Kreditverträgen zwischen Banken und Kunden geht. Nicht ohne Grund: In Deutschland fließen statistisch bei rund einem Drittel aller privaten Baufinanzierungen Bauspardarlehen bzw. Bausparverträge in die Finanzierung des Vorhabens ein – dies liegt an den zahlreichen Vorteilen, die ein Bausparvertrag mit sich bringt. Probleme juristischer Art ergeben sich bei Bausparverträgen häufig in dem Moment, in dem entweder der Finanzpartner oder der Bausparer selbst ein Interesse daran hat, aus dem Bausparvertrag auszusteigen. Aufgrund der besonderen Ausgestaltung ist bei der Kündigung ausschlaggebend, zu welchem Zeitpunkt sie erklärt wird. Für den Bausparer selbst bietet sich aber auch die Option, anstelle der Kündigung einen Verkauf des Bausparvertrags anzustreben.

Wenn Sie einen Bausparvertrag kündigen wollen, empfiehlt es sich, hierbei Schritt für Schritt vorzugehen. Dabei gilt es nicht nur, die Kündigungsfristen einzuhalten, sondern auch, das richtige Kündigungsschreiben zu formulieren. Ein Anwalt für Bankrecht und Kapitalanlagerecht kann Ihnen dabei zur Seite stehen – und Ihnen auch weiterhelfen, wenn die Bank die Kündigung zurückweist und Sie dennoch aus dem Bausparvertrag herauswollen.

Unternehmensberatung

Unternehmen haben andere Anforderungen an die Dienstleistungen von Finanzpartnern wie Banken und Sparkassen als private Verbraucher. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt: Für Kreditverträge gelten hier beispielsweise nicht ganz so hohe Anforderungen wie an Darlehensverträge für Verbraucher. Dreh- und Angelpunkt bei der Unternehmensberatung durch Banken ist die Vermehrung von finanziellen Ressourcen und die Gewährleistung eines positiven Cashflows, damit das Unternehmen betriebswirtschaftlich leistungs- und konkurrenzfähig bleibt.

Was es bei der Unternehmensberatung aus Unternehmersicht zu beachten gilt und welche Haftungsfragen von Relevanz sein können, kann Ihnen ein Anwalt für Kapitalanlagerecht im Detail erläutern. Er hilft Ihnen auch bei der Prüfung von Verträgen und sorgt dafür, dass Sie als Unternehmen mit dem Finanzpartner auf Augenhöhe verhandeln.

Vorfälligkeitsentschädigung

Kredit- und Darlehensverträge sind üblicherweise auf eine bestimmte Vertragslaufzeit ausgelegt. Endet der Vertrag vorzeitig auf Betreiben des Darlehensnehmers, verlangen Banken häufig eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung für außerplanmäßige Rückzahlung des Darlehens. Dies liegt darin begründet, dass dem Darlehensgeber – also der Bank – durch die verfrühte Rückzahlung ein Zinsverlust entsteht: Dieser soll durch die Vorfälligkeitsentschädigung wieder ausgeglichen werden. Grundsätzlich ist die Vorfälligkeitsentschädigung in ihrer Höhe nicht unbegrenzt: Fordert die Bank eine zu hohe bzw. eine unangemessen hohe Vorfälligkeitsentschädigung, können Darlehensnehmer dagegen vorgehen.

Ein Anwalt für Bankrecht hilft dabei, wenn Sie in Bezug auf die Rechtmäßigkeit einer Vorfälligkeitsentschädigung Zweifel haben oder die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung für unangemessen halten. Im Rahmen einer Erstberatung zeigt Ihnen ein Anwalt zudem auf, welche Optionen sich in Ihrem individuellen Fall ergeben – und gibt Ihnen zusätzliche Tipps.

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