In der aktuellen Krisenlage nach der weiteren Ausbreitung des Coronavirus, der Schließung vieler Ladenlokale und der Verordnung der Bundesregierung Kontakte weitestgehend einzuschränken, fühlen sich viele Menschen stark verunsichert. Was ist noch erlaubt? Womit mache ich mich strafbar und welche Rechte stehen mir zu? Wir von KLUGO wollen Ihnen diese Ängste und Hürden nehmen und Sie mit unseren Beiträgen zum Thema Corona aufklären.
Wir sorgen dafür, dass Sie bei Bedarf sofort mit einem kompetenten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Reiserecht oder auch Familienrecht sprechen können. Dafür greifen wir auf unser deutschlandweites Netz aus erfahrenen Partner-Anwälten zurück, die Ihnen bereits in der Erstberatung eine erste Einschätzung Ihrer individuellen Situation geben können. Ihr Vorteil: Die Erstberatung zu Fragen rund um das Coronavirus muss nicht vor Ort in einer Kanzlei stattfinden, sondern ist kontaktfrei telefonisch oder per E-Mail möglich.
Auch wenn es vielen Unternehmen durch die Corona-Krise derzeit nicht gut geht, darf Ihnen Ihr Arbeitgeber nicht einfach kündigen. Die bisherigen Regelungen des Arbeitsrechts bezüglich Kündigungen und deren Fristen gelten auch nach wie vor.
Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen also wegen Corona eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen haben, vermitteln wir Ihnen schnell und unkompliziert einen Anwalt, der die Rechtmäßigkeit der Kündigung prüft.
In unserer telefonischen Erstberatung zum Coronavirus klären unsere Partner-Anwälte alle Fragen zum Thema Kurzarbeit mit Ihnen: Ob und wie lange Sie Anspruch auf Kurzarbeit haben, wie die Umsetzung praktisch abläuft und natürlich die Höhe des Kurzarbeitergeldes.
KLUGO informiert Sie zu den aktuellsten Themen rund um die Corona-Krise im Arbeitsrecht. Beispielsweise klären wir, ob Ihr Arbeitgeber Sie zwingen kann, ins Homeoffice zu gehen und ob Sie auf eine Lohnfortzahlung hoffen können, wenn Sie sich um die Kinderbetreuung kümmern müssen.
Sie erfahren zudem, wann Ihnen bei einem Verdienstausfall eine Entschädigung zusteht, ob Sie unbezahlten Urlaub aufgrund von Corona nehmen können und welche Regelungen bei Minijobs gelten.
Grenzschließungen, Einreisestopp, Flugausfälle – die Reise- und Tourismusbranche ist von Corona enorm betroffen. Damit Sie nicht auf bereits gebuchte Flug- und Hotelkosten sitzenbleiben, vermitteln wir Ihnen umgehend einen Fachanwalt, der Ihnen in der aktuellen Corona-Situation im Reiserecht weiterhilft.
In der Erstberatung können Sie bereits erste Fragen zu den Themen Schadensersatz, Reiserücktritt sowie Stornierung und Erstattung bei Flugausfall klären.
Von der Corona-Krise bleibt niemand so recht verschont. Vor allem Künstler leiden unter Veranstaltungsabsagen. Auf der anderen Seite bleiben nun auch viele Menschen auf ihren bereits bezahlten Konzerttickets, Sportabos und Dauerkarten sitzen.
KLUGO informiert Sie über Ihre Rücktrittsrechte bei Kaufverträgen und Abos, über Schadensersatzansprüche bei höherer Gewalt sowie Entschädigungen bei ausgefallenen Veranstaltungen.
Bei einem Verstoß gegen die Quarantäne-Auflagen des Gesundheitsamtes sollten Sie unsere telefonische Erstberatung zum Thema Corona in Anspruch nehmen. Denn die Missachtung kann schwerwiegende Konsequenzen wie eine Haftstrafe oder eine hohe Geldstrafe zur Folge haben.
Auch wer gegen eine Ausgangssperre verstößt oder andere vorsätzlich ansteckt, weil er seine Erkrankung verschweigt, macht sich strafbar und muss unter Umständen hohe Bußgelder zahlen.
Kontaktieren Sie uns und nehmen Sie direkt unsere telefonische Erstberatung in Anspruch, um eine Einschätzung von einem Rechtsanwalt für Familienrecht zu erhalten, der Ihre Situation speziell im Kontext von Corona prüft.
Weitere Anliegen: Aufgrund von Kurzarbeit und Umsatzeinbußen lautet die Sorge vieler Menschen zurzeit: Wie soll ich meine Miete jetzt noch zahlen? Unsere Partner-Anwälte klären mit Ihnen, unter welchen Umständen und wie lang Sie das Recht haben, Ihre Miete auszusetzen. Hier hat die Bundesregierung einige Maßnahmen zur Unterstützung von Mietern geplant. Danach soll auch eine Kündigung des Mietverhältnisses wegen krisenbedingten Mietausfällen nicht möglich sein.
Die Auswirkungen von Corona sind in so gut wie allen Lebensbereichen zu spüren. Termine werden durch die Bank abgesagt und viele stellen sich die Frage, was nun eigentlich mit laufenden Gerichtsverfahren, Anwaltsterminen und gesetzlichen Fristen passiert. Die Antwort lautet: Fristen sind auch während der Corona-Krise zu wahren und die erforderlichen Maßnahmen fristgerecht in die Wege zu leiten. Gerichtsverfahren laufen weiter, jedoch kann es bei Entscheidungen zu Verzögerungen kommen. Mündliche Verhandlungen werden teilweise ausgesetzt und durch schriftliche Verhandlungen oder Gerichtstermine per Videokonferenz ersetzt.
Termine vor Ort bei Ihrem Anwalt sollten Sie derzeit besser vermeiden und auf eine Beratung per Telefon oder E-Mail umstellen. Die Erstberatung bei KLUGO findet ohnehin schon kontaktlos auf diesen Wegen statt.
Gerade in der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Situation ist damit zu rechnen, dass Arbeitgeber vermehrt Kündigungen aussprechen werden. Wenn sich der Arbeitnehmer gegen die Kündigung des Arbeitsverhältnisses zur Wehr setzen möchte, muss er weiterhin die Dreiwochenfrist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage wahren. Lässt er diese Frist verstreichen, wird die Kündigung ohne weitere gerichtliche Prüfung rechtskräftig. Dies gilt auch für andere Fristen wie etwa die zweiwöchige Einspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheid oder einen Strafbefehl. Diese müssen auch in Zeiten von Corona eingehalten werden.
Viele Arbeitgeber greifen aus Verzweiflung zu drastischen Maßnahmen wie Kündigungen oder Kurzarbeit. Ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht unterstützt Sie als Arbeitnehmer bei der rechtlichen Klärung.Dr. Knut Seidel
Die rasante Ausbreitung des Coronavirus hat weltweit privat wie beruflich für Krisensituationen gesorgt. Zahlreiche Themen sind noch nicht abschließend rechtlich geklärt und es herrscht viel Ungewissheit vor. Hier sollten Sie sich vor allem rechtzeitig an einen erfahren Rechtsanwalt wenden, der sich tagtäglich mit den Neuerungen und Rechtsprechungen zu Corona auseinandersetzt. Sie können eine bestmögliche Einschätzung Ihrer Lage abgeben und Sie kompetent beraten. Nehmen Sie also gern Kontakt mit uns auf – wir vermitteln Sie an einen unserer Partner-Anwälte, der auf Ihr Rechtsgebiet spezialisiert ist. Im Rahmen einer Erstberatung können Sie bereits die wichtigsten Fragen loswerden.
Wir von KLUGO legen großen Wert auf eine ehrliche und transparente Kommunikation. In Bezug auf mögliche Kosten heißt das: Wir möchten Unklarheiten und böse Überraschungen vermeiden. In unserer Erstberatung erhalten Sie daher direkt Hinweise dazu, was eine weitere anwaltliche Begleitung Ihres Falls kosten würde. Im Anschluss entscheiden Sie selbst, ob Sie den Anwalt beauftragen möchten, damit er Ihre Interessen und Ansprüche während der Corona-Krise durchsetzt.
Wenn Sie mit Ihrem Anwalt keine individuelle Honorarvereinbarung getroffen haben, richtet sich die Bezahlung der Beratungsleistung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Dieses regelt seit 2004 verbindlich die Vergütung für die Tätigkeit von Rechtsanwälten. Es soll vor allem die Transparenz der Anwaltskosten gewährleisten.
Ob die Kosten für einen Rechtsanwalt, der zum Thema Corona berät, von Ihrer Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden, können Sie durch eine Kostenschutzanfrage klären. Sprechen Sie den von uns vermittelten Anwalt auf das Thema an. Gegebenenfalls kann er Sie dabei unterstützen und erste Fragen beantworten.
In der KLUGO-Erstberatung erhalten Sie weitere Auskünfte zum Thema Anwaltskosten sowie eine Einschätzung Ihrer individuellen Situation im Hinblick auf die aktuelle Corona-Lage.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.