Die Corona-Krise betrifft die gesamte Bevölkerung. Besonders hart trifft es dabei diejenigen, die sich auch schon vor der Krise in einer finanziell schwierigen Situation befanden. Dazu gehören auch Familien und Studenten. Wir erklären, welche Maßnahmen die Bundesregierung auf den Weg bringt, um die Situation dieser Gruppen zu verbessern.
Das Elterngeld ist eine staatliche Maßnahme, die Eltern mit niedrigem Einkommen ermöglichen soll, die finanzielle Lebensgrundlage der Familie zu sichern. Bisher wurden Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld I auf das Elterngeld angerechnet. Allerdings sind wegen der Corona-Pandemie zurzeit sehr viele Menschen in Kurzarbeit oder haben ihren Job ganz verloren und beziehen nun Arbeitslosengeld I. Die Bundesregierung hat daher entschieden, dass Lohnersatzleistungen nicht mehr auf das Elterngeld angerechnet werden sollen. Dies gilt vorerst bis zum Ende des Jahres.
Während Corona Elterngeld zu beantragen, kann sich also auch für Bezieher von Arbeitslosengeld I lohnen. Sind Sie sich nicht sicher, ob sich ein Antrag für Sie lohnt, nehmen Sie die Erstberatung von KLUGO in Anspruch. Unsere Partner-Anwälte helfen Ihnen gerne weiter.
Zusätzlich sollen Eltern, die in systemrelevanten Berufen tätig sind, die Möglichkeit haben, die Elternzeit aufzuschieben. So soll verhindert werden, dass dringend benötigte Arbeitskräfte in diesen Branchen wegfallen und betroffene Familien einen Nachteil durch ihren Einsatz erleiden.
Auch die Regelungen zum Partnerschaftsbonus werden angepasst. Voraussetzung für den Erhalt des Partnerschaftsbonus ist normalerweise eine Arbeitszeit beider Elternteile zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche. Während der Corona-Krise sollen Eltern ihre Arbeitszeit sowohl verringern als auch erhöhen können, ohne ihren Anspruch auf den Bonus zu verlieren.
Zur Unterstützung von Familien wird mit dem Kindergeld ein Bonus von 300 Euro pro Kind ausgezahlt. Der Kinderbonus ist Teil des Corona-Konjunkturpaket. Einkommensschwache Familien profitieren von dem Corona-Kinderbonus, Gut- und Bestverdiener haben jedoch kaum Vorteile von der Auszahlung des Kinderbonus.
Auch Studenten gehören in der Corona-Krise zu den stark betroffenen Bevölkerungsgruppen. Viele Studenten arbeiten in Nebenjobs, um ihr Studium zu finanzieren – Jobs, die in der Krise als Erstes weggefallen sind, weil sie keine Schlüsselpositionen besetzen und in der Regel kein Kündigungsschutz besteht. Die Bundesregierung will daher auch die Situation der BAföG-Empfänger verbessern. Wer als BAföG-Empfänger in einem systemrelevanten Beruf arbeitet, kann weiterhin BAföG in voller Höhe beziehen, ohne dass eine Anrechnung des Einkommens erfolgt.
Zu den systemrelevanten Berufsfeldern gehören dabei:
Die Erleichterungen gelten dabei nur für Studenten, die ihre Tätigkeiten nach dem 1. März aufgenommen haben. Studierende, die bereits vor Beginn der Corona-Krise in den systemrelevanten Bereichen tätig waren, profitieren von den Änderungen nicht. Ihr Einkommen wird weiter auf das BAföG angerechnet.
Für Wissenschaftler, die in Forschungsprojekten arbeiten, werden die Regeln zur Befristung von Verträgen gelockert. Denn viele Forschungsprojekte liegen zurzeit auf Eis. Durch Lockerung der Regeln zur Befristung von Verträgen soll sichergestellt werden, dass Forschungsprojekte nach einer Entspannung der aktuellen Situation weitergeführt werden können und die Wissenschaftler eine gewisse Planungssicherheit haben.
Ob die von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen ausreichend sind, ist umstritten. Die Oppositionsparteien fordern weitergehende Hilfen für Studierende. Sie fordern, die Regelungen für den Zugang zum BAföG aufzuweichen. Studierende, die wegen der Corona-Krise ihren Job verloren haben, sollen so BAföG erhalten können. Der Vorschlag der Bundesforschungsministerin Anja Karliczek stößt ebenfalls auf Ablehnung. Sie hatte vorgeschlagen, den Studierenden mit Krediten der staatlichen KfW-Bank zu helfen. Die Opposition kritisierte, dass viele Studenten dieses Angebot nicht wahrnehmen würden. Denn ein Kredit muss irgendwann zurückgezahlt werden. Bei einer unsicheren finanziellen Zukunft ist die Aufnahme eines Kredits daher immer mit einem Risiko verbunden.
Bei Fragen zum Thema Corona und die staatliche Unterstüzung von Eltern und Studenten stehen Ihnen unsere Partner-Anwälte in einer telefonischen Erstberatung zur Seite.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.