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Flugausfall durch Corona
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Flugausfall durch Corona? Was zu tun ist

Bedingt durch die Corona-Krise steht die Flugbranche vor einer großen Rezession. Flüge sind seit Mitte März 2020 weitestgehend abgesagt worden. Mehr als die Hälfte aller Flüge fällt bei vielen Fluggesellschaften aus. Welche Rechte haben Kunden, wenn ihr Flug storniert wurde? Haben sie Anspruch auf Erstattung des Reisepreises oder müssen sie auch einen Flugausfall-Gutschein akzeptieren?

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem Flugausfall wegen dem Corona-Virus haben Sie die gleichen Rechte wie bei allen anderen Flugausfällen auch.
  • Die Airline ist dazu verpflichtet, Ihnen die Kosten für das Ticket zurückzuerstatten.
  • Rechtlich gesehen haben Sie die Wahlmöglichkeit, ob Sie einen Flugausfall-Gutschein akzeptieren oder auf die Erstattung des Ticketpreises bestehen.

So gehen Sie vor, wenn Sie auf eine Erstattung Ihres Flugtickets bestehen

  • Wenden Sie sich schriftlich mit einer Mitteilung an die Airline, von der Sie die Erstattung des Ticketpreises fordern.
  • Verwenden Sie für die Anschrift ein Einschreiben mit Rückschein.
  • Setzen Sie eine Frist von 7 Tagen, innerhalb der Sie die Erstattung des Preises fordern.

Sollte innerhalb der Frist keine Reaktion der Airline erfolgen, wenden Sie sich an einen Anwalt. Bei KLUGO erhalten Sie im Rahmen einer Erstberatung – und im Bedarfsfall darüber hinaus – professionelle Hilfe. Wir können Ihnen bei der schnellen und unkomplizierten Vermittlung von Partner-Anwälten und Rechtsexperten helfen.

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Die Corona-Flugausfall-Entschädigung – wie muss ich vorgehen?

Seit seinem Ausbruch stellt das Coronavirus die Tourismusbranche auf eine enorme Belastungsprobe. Die Ausbreitung führte zu zahlreichen Einschränkungen im Flugverkehr. Aktuell werden Flüge in großer Anzahl abgesagt. Grundsätzlich haben Sie als Kunde bei einem Flugausfall durch Corona die gleichen Rechte wie bei allen anderen Flugausfällen auch.

Die Airline oder der Reiseveranstalter ist rechtlich dazu verpflichtet, Ihnen die Kosten für die Tickets innerhalb von 7 Tagen zurückzuerstatten. Dies ist in Artikel 8 der EU-Fluggastrechte-Verordnung geregelt.

Einige Veranstalter berufen sich aktuell auf außergewöhnliche Umstände. Lassen Sie sich hiervon nicht beeinflussen. Die EU-Kommission hat im Zuge der Corona-Krise zwar die Fahrgastrechte abgeschwächt. Das bedeutet, dass Sie über Ihren Ticketpreis hinaus keine weiteren Ansprüche auf Entschädigung haben. Diese außergewöhnlichen Umstände betrifft aber nicht die Erstattung des Ticketpreises bei einer Corona-Flugausfall-Entschädigung.

Der Flugausfall-Gutschein – ist das zulässig?

Die Reiseindustrie steht vor schweren Zeiten. Um mittelfristig die Zahlungsfähigkeit der Konzerne sicherzustellen, entschädigen aktuell viele Reiseveranstalter Ihre Kunden anstatt mit Zahlungen mit Flugausfall-Gutscheinen. Mit diesen können Sie spätere Buchungen bezahlen. Die Lufthansa bietet Rückerstattungen zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht mehr an und auch weitere große Airlines wie KLM, Air France oder Emirates Airlines gehen so vor.

klugo tipp

Rechtlich gesehen haben Sie die Wahlmöglichkeit, ob Sie einen Flugausfall-Gutschein akzeptieren oder auf die Erstattung des Ticketpreises bestehen.

Das sollten Sie bei Flugausfall zurzeit beachten

Ihre Rechte gegenüber den Fluggesellschaften sind klar geregelt. Dennoch stehen unabhängig von Ihren Rechten die großen und kleinen Reisekonzerne vor enormen finanziellen Herausforderungen. Die Bearbeitungszeiten sind durch die große Anzahl abgesagter Flüge deutlich höher als sonst. Seien Sie daher trotz der klar festgelegten 7 Tage bis zur Erstattung etwas geduldiger und sehen Sie vor ständigen Nachfragen ab. Verschiedene Airlines wurden auf das Vorgehen der Corona-Flugausfall-Entschädigung getestet. Informieren Sie sich unter , wie Ihre Airline abgeschnitten hat.

Wenn Sie sowieso in nächster Zeit eine neue Reise planen, denken Sie darüber nach, ob Sie einen Flugausfall-Gutschein vielleicht nicht zeitnah einsetzen können. Sie helfen auf diesem Weg den Airlines in ihrem finanziellen Engpass und ersparen sich unnötigen Ärger. Haben Sie Ihre Reise jedoch bei einer kleinen Airline gebucht, seien Sie sich darüber bewusst: Sollte die Airline in die Insolvenz geraten, ist ihr Flugausfall-Gutschein mit ziemlicher Sicherheit wertlos.

Wenn Sie diese einfachen Regeln einhalten, werden Sie mit etwas Geduld an Ihre Erstattung kommen. Sie haben noch Fragen zum Reisen in der Corona-Zeit oder haben schwierigkeit Ihr Geld zurück zu bekommen? KLUGO bietet Ihnen eine telefonische Erstberatung, in der Sie jederzeit einfach, schnell und unkompliziert Ihren Rechtsfall schildern können: Kontaktieren Sie uns und wir vermitteln Ihnen den passenden Anwalt.

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Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.