Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist aktuell ein wichtiges Thema. Neben den
Kontaktbeschränkungen soll eine Maske dazu beitragen, die COVID 19-Infektionen einzudämmen. In Deutschland ist die
Maskenpflicht aber nicht bundesweit einheitlich geregelt.
Stand 14.12.2020
Das Wichtigste in Kürze
- Eine bundesweit einheitliche Regelung zur Maskenpflicht gibt es nicht; vielmehr regeln die Bundesländer die
Maskenpflicht für sich selbst.
- Eine bundeseinheitliche Regelung zur Altersgrenze für die Maskenpflicht ist ebenfalls nicht vorhanden.
- Eine Ausnahme von der Maskenpflicht kann sich bei körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen ergeben.
- Ein Verstoß gegen die Maskenpflicht und damit gegen das Infektionsschutzgesetz wird mit einem Bußgeld nach dem
Corona-Bußgeldkatalog bestraft.
- Ein Ende der Maskenpflicht ist derzeit nicht vorhersehbar: Das hängt auch mit der Entwicklung der
Infektionszahlen zusammen.
- Ob die Maskenpflicht aufgehoben wird, entscheiden die Länder.
Was muss ich in Bezug auf die Maskenpflicht wissen?
Eines der wichtigsten Anliegen im Rahmen der Coronavirus-Pandemie ist der Versuch, die Zahl der
Neuinfektionen so
niedrig wie möglich zu halten. Nur so ist es möglich, dass das Gesundheitssystem auch weiterhin
leistungsfähig
bleibt und wirklich jedem Patienten die notwendige Behandlung zukommen lassen kann. In Deutschland wurden dabei
unterschiedliche Maßnahmen umgesetzt
– nicht alle trafen in der breiten Bevölkerung auf Verständnis. Das galt
insbesondere auch für die Einführung der Maskenpflicht.
Während zu Beginn der Pandemie das Tragen von Masken als entbehrlich eingestuft wurde, hat sich durch den
Fortgang der Forschung mittlerweile herausgestellt, dass ein Mund-Nasen-Schutz einen großen Beitrag leistet,
wenn es darum geht, andere vor Ansteckung zu schützen.
Die Bundesregierung hat eine bundesweit einheitliche Maskenpflicht abgelehnt – sich aber für
eine "dringende"
Empfehlung diesbezüglich entschieden. Die Bundesländer haben daraufhin die Maskenpflicht als Ländersache
geregelt und sich für die Einführung einer Maskenpflicht entschieden.
Allerdings bestehen hier von Bundesland zu Bundesland zum Teil große Unterschiede:
Maskenpflicht in Deutschland
- Baden-Württemberg:Maskenpflicht im ÖPNV, in Geschäften und bei Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht
eingehalten werden kann sowie in Fußgängerzonen, in öffentlichen Einrichtungen und überall dort im öffentlichen Raum, bei denen der Mindestabstand nicht
eingehalten werden kann
- Bayern: Maskenpflicht im ÖPNV, in Geschäften und in Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen, Krankenhäusern; in
Friseur-, Fußpflegebetrieben und bei Physiotherapeuten sowie im öffentlichen Raum, wenn sehr viele Menschen zusammenkommen und/oder der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann
- Berlin: Maskenpflicht im ÖPNV, in Geschäften und Einkaufszentren, im Kino, in Museen und ähnlichen
Einrichtungen, in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen, beim Friseur und in ähnlichen Betrieben sowie im öffentlichen Raum, wenn sehr viele Menschen zusammenkommen und/oder der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann
- Brandenburg: Maskenpflicht im ÖPNV und in Verkaufsstellen des Einzelhandels
- Bremen: Maskenpflicht im ÖPNV sowie in Geschäften und Einrichtungen mit Publikumsverkehr
- Hamburg: Maskenpflicht im ÖPNV, in Geschäften und auf Wochenmärkten, beim Friseur und ähnlichen Betrieben sowie im öffentlichen Raum, wenn sehr viele Menschen zusammenkommen und/oder der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann
- Hessen: Maskenpflicht im ÖPNV, in Geschäften und auf Wochenmärkten, in Bank- und Postfilialen sowie im öffentlichen Raum, wenn sehr viele Menschen zusammenkommen und/oder der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann
- Mecklenburg-Vorpommern: Maskenpflicht im ÖPNV, in Geschäften, in Arztpraxen und bei Dienstleistungen mit körperlichem Kontakt
sowie in Gaststätten
- Niedersachsen: Maskenpflicht im ÖPNV, in Geschäften und auf Wochenmärkten, beim Friseur sowie im öffentlichen Raum, wenn sehr viele Menschen zusammenkommen und/oder der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann
- Nordrhein-Westfalen: Maskenpflicht im ÖPNV, in Geschäften und in Einkaufszentren, in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen, bei Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann sowie im öffentlichen Raum, wenn sehr viele Menschen zusammenkommen und/oder der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann
- Rheinland-Pfalz: Maskenpflicht im ÖPNV, in Geschäften, in Einkaufszentren und auf Wochenmärkten, in Tankstellen,
Autohäusern sowie in Banken und Sparkassen
- Saarland: Maskenpflicht im ÖPNV sowie in Geschäften und auf Wochenmärkten sowie im öffentlichen Raum, wenn sehr viele Menschen zusammenkommen und/oder der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann
- Sachsen: Maskenpflicht im ÖPNV und in Geschäften sowie im öffentlichen Raum, wenn sehr viele Menschen zusammenkommen und/oder der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann
- Sachsen-Anhalt: Maskenpflicht im ÖPNV und in Geschäften
- Schleswig-Holstein: Maskenpflicht im ÖPNV und in Geschäften sowie im öffentlichen Raum, wenn sehr viele Menschen zusammenkommen und/oder der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann
- Thüringen: Maskenpflicht im ÖPNV, in Banken und Sparkassen, in Tankstellen, in Geschäften sowie im öffentlichen Raum, wenn sehr viele Menschen zusammenkommen und/oder der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann
Daneben gibt es nicht nur länderweite Regelungen, sondern auch Regelungen für einzelne Städte bzw. Gemeinden.
Diese ergänzen die Landesregelungen bzw. erweitern diese deutlich.
Gilt die Maskenpflicht nur für Erwachsene oder auch für Kinder?
Auch bei der Frage, ob sich die Maskenpflicht auf Kinder erstreckt, sind die Regelungen in den einzelnen
Bundesländern zum Teil sehr unterschiedlich.
Maskenpflicht für Kinder
- Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen: ab 6 Jahren
- Hamburg: ab 7 Jahren
- Sachsen-Anhalt: ab 2 Jahren
- Sachsen: kleine Kinder, sobald sie dazu in der Lage sind
- Baden-Würrtemberg: Kinder ab sechs Jahre müssen beim Einkaufen oder im öffentlichen Nahverkehr Maske tragen.
- Bayern: Kinder ab dem sechsten Geburtstag in Läden und im öffentlichen Nahverkehr.
- Berlin: Kinder müssen Maskenschutz im öffentlichen Personennahverkehr und in Läden tragen. Es gibt kein
Mindestalter.
- Brandenburg: In Brandenburg gilt die Pflicht Alltagsmasken zu tragen auch für Kinder ab sechs Jahren in
Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr.
- Bremen: Kinder ab sechs Jahren müssen Masken im Personennahverkehr und beim Einkaufen tragen.
- Hessen: Kinder unter sechs Jahren und Personen, die wegen einer Behinderung keinen Mundschutz tragen können
oder eine Beeinträchtigung haben, müssen keine Maske beim Einkaufen oder im öffentlichen Nahverkehr tragen.
- Mecklenburg-Vorpommern: Maskenpflicht gilt für Kinder ab sechs Jahren in Läden und im öffentlichen
Nahverkehr.
Die Maskenpflicht erstreckt sich ansonsten auf alle Personen. Ausgenommen davon sind Menschen, die
durch eine Behinderung oder eine körperliche Einschränkung nicht in der Lage sind, eine Maske zu
tragen. Das kann auch eine psychische Beeinträchtigung sein. Ob diese Ausnahme einschlägig ist,
ergibt sich aus einer Bescheinigung durch den behandelnden Arzt.
Maskenplicht an Schulen
Seit dem 31.8.2020 gilt die Maskenpflicht an Schulen. Die Maskenpflicht gilt meistens erst ab der fünften Klasse und ist abhängig vom jeweiligen Bundesland.
In folgenden Bundesländern gilt die Maskenpflicht an Schulen:
- Baden-Württemberg (ausgenommen außerhalb des Schulgebäudes im Freien und wenn zudem ein ausreichender Sicherheitsabstand von eineinhalb Metern zu anderen Schülern eingehalten wird)
- Bayern (ausgenommen außerhalb des Schulgebäudes im Freien und wenn zudem ein ausreichender Sicherheitsabstand von eineinhalb Metern zu anderen Schülern eingehalten wird)
- Berlin (auch während des Unterrichts ab der 5. Klasse)
- Brandenburg (ausgenommen während des Unterrichts)
- Hamburg (auch während des Unterrichts ab der 5. Klasse)
- Hessen (auch während des Unterrichts ab der 5. Klasse)
- Mecklenburg-Vorpommern (auch während des Unterrichts)
- Niedersachsen (auch während des Unterrichts ab der 5. Klasse)
- Nordrhein-Westfalen (auch während des Unterrichts ab der 5. Klasse)
- Rheinland-Pfalz (auch während des Unterrichts ab der 5. Klasse)
- Schleswig-Holstein (auch während des Unterrichts ab der 5. Klasse)
- Thüringen (ausgenommen während des Unterrichts)
Welcher Mundschutz gilt als Maske nach den geltenden Vorschriften?
Beim Begriff Maske gab es besonders zu Beginn der Corona-Pandemie Unklarheiten bezüglich der Merkmale, die ein
Mundschutz aufweisen muss, um als "Maske" zu gelten. Mittlerweile ist aber klar, dass der Corona-Maskenpflicht
schon genügt wird, wenn eine Person sich mit einer einfachen Alltagsmaske (sogenannter
Mund-Nasen-Schutz) oder
mit Schal bzw. Tuch schützt.
Professionelle Atemschutzmasken vom Typ FFP2 und FFP3 sind aufgrund der aktuellen Verknappung bevorzugt an
medizinisches Personal auszugeben.
Bekomme ich eine Strafe, wenn ich keine Maske trage?
Das Tragen einer Maske ist verpflichtend nach den geltenden Vorschriften für das jeweilige
Bundesland. Ein
Verstoß gegen die Corona-Maßnahmen kann von staatlicher Seite daher entsprechend sanktioniert werden. Wie hoch
die Bußgelder sind und ob ein Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz auch als Straftat
gewertet werden kann,
ergibt sich aus dem Corona-Bußgeldkatalog für das Bundesland.
Wie lange gilt die Maskenpflicht?
Unklar ist weiterhin, wie lange die COVID 19-Pandemie noch global die Menschen beschäftigen wird. Bis dato steht
weder eine wirksame Impfung noch ein Medikament zur Verfügung. Die Maskenpflicht in Deutschland gilt also erst
einmal fort. Ob und wann die Maßnahmen – und damit auch die Maskenpflicht – gelockert werden, liegt
ebenfalls im
Ermessen der Bundesländer. Der aktuelle Stand der Dinge sieht so aus, dass die Maskenpflicht bis
auf weiteres
fortgesetzt wird.