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Unterschiede zwischen einem Lockdown und einem Shutdown
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Das sind die Unterschiede zwischen einem Lockdown und einem Shutdown

Wenn es um die Maßnahmen rund um das Infektionsgeschehen von COVID 19 geht, ist die Zuordnung von Begriffen oft schwierig. Was macht einen Lockdown aus – und wo ist die Abgrenzung zu einem Shutdown?

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem Shutdown kommt das komplette gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben eines Landes zum Erliegen.
  • Durch den Rückgang der Inzidenzzahlen sind aktuell weder Shutdown noch Lockdown indiziert.
  • Staatliche Maßnahmen unterliegen auch während eines Lockdowns der gerichtlichen Kontrolle; maßgeblich ist hierbei insbesondere der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
  • Eine Sperrstunde trifft nur Gastronomiebetriebe und legt fest, wann diese geschlossen sein müssen.

Was ist der Unterschied zwischen Lockdown und Shutdown?

Das Coronavirus stellt seit rund 18 Monaten nicht nur Experten, sondern gerade auch Laien vor immer neue Herausforderungen. Was am Anfang der weltweiten Pandemie beinahe undenkbar war, gehört heute in vielen Bereichen zum Alltag. Das gilt gerade auch für die zahlreichen Maßnahmen, die notwendig geworden sind und in Deutschland rechtlich auf der Anwendung des Infektionsschutzgesetzes (kurz: IfSG) beruhen.

Das IfSG ist als Bundesgesetz unmittelbar einschlägig, unterliegt in der konkreten Umsetzung in Form von Verordnungen aber den einzelnen Bundesländern.

Nach einem ersten Lockdown im Frühjahr 2020 kam es – bedingt durch einen starken Anstieg der Fallzahlen – im November 2020 zu einem erneuten Lockdown in Deutschland, der auch als "Lockdown Light" bezeichnet wurde.

Kennzeichnend war dabei vor allem:

  • Schulen und Kindergärten blieben geöffnet
  • Profisport war weiterhin zugelassen, allerdings ohne Zuschauer
  • Friseure blieben geöffnet
  • Alle Geschäfte blieben unter Einhaltung der Hygiene-Auflagen geöffnet

Allerdings wurde schnell klar: Der Lockdown Light ist kein wirksames Instrument im Kampf gegen die Pandemie. Daher kam es ab dem 24.04.2021 zur bundesweiten Notbremse: Durch sie wurden Maßnahmen wie Ausgangsbeschränkungen möglich – aber auch eine Auflösung des starren Prinzips eines länderübergreifenden Lockdowns, indem länderbezogen Maßnahmen je nach Inzidenz ergriffen wurden.

Im Unterschied zu einem Shutdown beinhaltet ein Lockdown nicht den Stillstand von politischen Tätigkeiten, der öffentlichen Verwaltung oder sogar der Gerichte: Bei einem Shutdown steht in einem Land tatsächlich das komplette Leben still, inklusive Behörden & Co. In Deutschland kennen wir diesen Fall nur aus den Medien, wenn in den USA bei Haushaltsstreitigkeiten das öffentliche Leben quasi "eingefroren" wird.

Durch den Rückgang des Infektionsgeschehens – bedingt durch Beschränkungen und den Fortgang bei den Impfkampagnen – wurden jedoch auch Lockerungen möglich, die sich nach dem Willen der Bundesregierung primär an den aktuellen Inzidenzzahlen des Robert-Koch-Instituts (kurz: RKI) orientieren.

Dabei gelten folgende Stufen:

  • Sieben-Tage-Inzidenz bis 35: stark gelockerte Regeln, Inzidenzstufe 1
  • Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 50: gelockerte Regeln, Inzidenzstufe 2
  • Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100: verschärfte Regeln, Inzidenzstufe 3
  • Sieben-Tage-Inzidenz über 100: scharfe Regeln, Notbrems

Aktuell gilt bis Ende Juni 2021 die bundesweite Notbremse. Wie es dann weiter geht und welche Maßnahmen aus dem Infektionsschutzgesetz angesichts der kontinuierlich sinkenden Infektionszahlen auch in der zweiten Jahreshälfte weiterhin zum Einsatz kommen, ist dann Gegenstand von Gesprächen und Beratungen der Bundes- und Landesregierungen.

Was steckte hinter dem Lockdown Light vom November 2020?

Die Tatsache, dass der zweite Lockdown ab 02. November 2020 deutlich anderen Parametern folgte als der erste Lockdown im Frühling, hat in den Medien und auch im allgemeinen Sprachgebrauch zu der Bezeichnung "Lockdown light" geführt. Dies liegt insbesondere in dem Umstand begründet, dass es gerade nicht zu Schulschließungen kam und auch Geschäfte weiterhin geöffnet blieben – und zwar nicht nur Supermärkte, Discounter und Drogerien wie im Frühling.

Die Begrifflichkeiten unterliegen keiner Legaldefinition durch den Gesetzgeber. Daher kann es vorkommen, dass diese zum Teil synchron verwendet werden bzw. in der Benutzung nicht klar voneinander abgegrenzt werden.

Was darf die Regierung – und was darf die Regierung nicht?

Nicht erst seit den sogenannten "Querdenker"-Demonstrationen, die bundesweit in den großen Städten stattfinden, ist ein öffentlicher Diskurs darüber entbrannt, welche Befugnisse der Bundesregierung während der COVID 19-Pandemie zukommen – und welche eben nicht. Hierbei geht es aber weniger um das Coronavirus, sondern vielmehr um grundlegende demokratische Fragestellungen, die auch über die Pandemie hinaus von Relevanz sind.

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Für Verwirrung sorgen insbesondere die zum Teil voneinander abweichenden Regelungen in den einzelnen Bundesländern. Dies ist aber gerade kennzeichnend für das bundesdeutsche System des Föderalismus – und kein Hinweis auf Willkür der einzelnen Landesregierungen.

Wichtig zu wissen: Der Lockdown Light und auch die daran anschließende Bundesnotbremse gelten juristisch nicht als Ausnahmezustand – dieser wird vom Grundgesetz auch gar nicht explizit erwähnt. Alle Maßnahmen, die bisher rund um die COVID 19-Pandemie durch die Bundes- und auch die Landesregierungen unternommen wurden, haben ihre rechtliche Grundlage im Infektionsschutzgesetz. Die Umsetzung durch Verordnungen unterliegt dabei der Kontrolle durch die zuständigen Gerichte. Dies gilt insbesondere für die Überprüfung der Verhältnismäßigkeit.

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist direkter Ausdruck des Rechtsstaatsprinzips. Demnach darf ein Eingriff des Staates nicht außer Verhältnis zum verfolgten Zweck stehen.

Ein erster Ausdruck der gerichtlichen Überprüfung hat sich in den letzten Wochen gezeigt, als in diversen Bundesländern gegen das Beherbergungsverbot geklagt wurde. Hier haben zahlreiche Verwaltungsgerichte die Verhältnismäßigkeit als nicht gewahrt erachtet – und die Beherbergungsverbote in der Konsequenz gekippt.

Was ist eine Ausgangssperre?

Bei einer Ausgangssperre wird den Bürgern gesetzlich untersagt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen. Zuständig für die Durchsetzung einer Ausgangssperre ist die Polizei und ggf. die Bundeswehr.

Eine Ausnahme von der Ausgangssperre ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gegeben. Dazu zählen der Weg zur Arbeit, notwendige Einkäufe bzw. Besorgungen, Arzt- und Apothekengänge und andere wichtige Gründe.

Welche Regeln müssen im Lockdown / Shutdown beachtet werden?

Für den Lockdown ab dem 02. November 2020 galten u.a. folgende Maßgaben:

  • Kontaktbeschränkung: In der Öffentlichkeit durften sich nur noch Angehörige von maximal zwei Haushalten treffen; Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen wurden geschlossen.
  • Freizeiteinrichtungen wurden geschlossen.
  • Für Vereine galt ein Trainingsverbot.
  • Profisport war nur ohne Zuschauer zulässig.
  • Körpernahe Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht gewahrt werden kann, waren untersagt.
  • Private Feiern unterlagen Beschränkungen.
Die Situation hat sich mittlerweile geändert. Zwar gilt noch bis Ende Juni die Bundesnotbremse – allerdings erlauben die Infektionszahlen weitreichende Lockerungen in allen Bundesländern.

Was ist eine Sperrstunde?

Eine weitere staatliche Maßnahme, die im Zusammenhang mit Lockdown bzw. Shutdown immer wieder genannt wird, ist die sogenannte Sperrstunde. Die Sperrstunde beschreibt die Zeit, in der nicht geöffnet sein darf. Hauptsächlich betrifft das lediglich Gastronomiebetriebe jeder Art.

Wird gegen die Sperrstunde verstoßen, stellt das eine Ordnungswidrigkeit dar, die durch den Gastwirt und den Gast selbst begangen wird. Eine gesetzliche Normierung finden Sperrzeiten in § 18 des Gaststättengesetzes (kurz: GastG).

Wer im Zusammenhang mit Corona von einem Bußgeld oder von anderen Maßnahmen betroffen ist, sollte sich über die rechtlichen Möglichkeiten informieren und eine telefonische Erstberatung in Anspruch nehmen. Ein Anwalt kann hier wertvolle Impulse geben und mit Rat und Tat zur Seite stehen – das gilt insbesondere dann, wenn Sie gegen die Sanktionen den Rechtsweg beschreiten wollen.

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