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Scheidungskostenrechner
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Scheidungskostenrechner

Bei einer Scheidung kommen auf die Ehepartner Kosten zu. Diese setzen sich aus den Gerichtskosten und den Gebühren für den Rechtsanwalt zusammen. Der Scheidungskostenrechner zeigt, wie hoch die Kosten voraussichtlich sein werden.

Scheidungskosten berechnen

Wenn eine Ehe nicht mehr fortgesetzt werden soll, ist die Scheidung der finale Schritt, um den gemeinsamen Weg der Ehepartner zu einem Ende zu bringen. Sie ist mit Kosten verbunden, die durch die juristische Begleitung und die Gerichtskosten bestimmt werden und sich nach dem konkreten Verfahrenswert errechnen.

Wie errechnen sich die Scheidungskosten?

Mit dem Scheidungskostenrechner bietet KLUGO Ihnen einen ersten Überblick darüber, mit welchen Kosten Sie im Rahmen Ihrer Scheidung rechnen sollten. Relevant ist im Rahmen des Scheidungsverfahrens immer die individuelle Einkommens- und Vermögenssituation der Ehepartner. Dazu gehört nicht nur der monatliche Verdienst aus Arbeit oder Selbstständigkeit, sondern auch der Bezug von Sozialhilfe bzw. Hartz IV sowie das Eigentum an Vermögenswerten.

Bestehen Verbindlichkeiten, denen die Ehepartner nachzukommen haben, können sich diese mindernd auf die Scheidungskosten auswirken. Ebenfalls sorgen Freibeträge dafür, dass sich der Verfahrenswert im Rahmen der Scheidung reduziert.

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Der Scheidungskostenrechner liefert Ihnen eine erste Einschätzung zur Höhe der Scheidungskosten. Eine genauere Einschätzung erhalten Sie durch einen Anwalt bei einer Scheidung im Rahmen unserer telefonischen Erstberatung.

Um die Scheidungskosten mit dem Scheidungskostenrechner auch online zu berechnen, werden folgende Angaben benötigt:

  • monatliches Einkommen für jeden Ehepartner
  • Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder
  • Wert des gemeinsamen Vermögens
  • Schulden
  • Kosten für die private Altersvorsorge

Höhe der Scheidungskosten berechnen

Grundsätzlich ist es nicht möglich, pauschal die Scheidungskosten im Vorfeld eines Scheidungsverfahrens zu beziffern. Hierbei ist auch entscheidend, dass Konflikte und Streitigkeiten die Scheidungskosten deutlich nach oben treiben können.

Je mehr Streitigkeiten, desto höhere Scheidungskosten: Wer die Kosten im Rahmen einer Scheidung gering halten möchte, sollte versuchen, möglichst viele Konflikte außergerichtlich zu klären.

Bei der Berechnung der Scheidungskosten wird zur Ermittlung des Verfahrenswertes § 43 des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen (kurz: FamFG) herangezogen. Durch diese Vorschrift wird das Nettoeinkommen der beiden Ehegatten auf drei Monate berechnet, indem das Monatseinkommen mit dem Faktor Drei multipliziert wird. Hiervon werden bestehende Verbindlichkeiten abgezogen sowie pauschal ein Betrag in Höhe von 250 Euro pro Monat für jedes unterhaltsberechtigte Kind – insgesamt also 750 Euro pro Kind. Soll bei der Scheidung auch ein Versorgungsausgleich durchgeführt werden, wird dies mit 10 Prozent des dreifachen Nettomonatseinkommens berücksichtigt.

Damit könnte sich für ein Ehepaar mit zwei unterhaltsberechtigten Kindern folgende Beispielrechnung ergeben:

  • Monatliches Nettogesamteinkommen des Ehepaares: 6.000 €
  • Anwendung von § 43 FamFG: 6.000 € × 3 = 18.000 €
  • Anrechnung Versorgungsausgleich in Höhe von 10 % : 1.800 €
  • Abzug für die gemeinsamen Kinder: - 1.500 €
  • Verfahrenswert für das Scheidungsverfahren: 18.300 €

Wie lassen sich die Scheidungskosten reduzieren?

Die Kosten für eine Scheidung werden immer von beiden Ehepartnern getragen. Hier besteht logischerweise das Interesse, die finanziellen Aufwendungen so gering wie möglich zu halten. Eine Möglichkeit zur Reduzierung der Scheidungskosten ist die einvernehmliche Scheidung: Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Ehepartner nur einen Rechtsanwalt mit der juristischen Begleitung des Scheidungsverfahrens beauftragen.

Im Rahmen des Scheidungsverfahrens kommt oft auch die Frage nach der Übernahme der Scheidungskosten durch die Rechtsschutzversicherung. Dies ist allerdings nur ausnahmsweise der Fall und bringt üblicherweise hohe Versicherungsprämien mit sich – in der Praxis ist daher nur selten eine Kostenübernahme der Anwalts- und Gerichtskosten durch eine Rechtsschutzversicherung wirklich von Bedeutung.

Wann sind die Scheidungskosten fällig?

Das Scheidungsverfahren kann unter Umständen einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Dies gilt insbesondere dann, wenn viele Punkte strittig sind und unter den Ehepartnern keine Einigkeit erzielt werden kann. Dennoch ist ein Gerichtskostenvorschuss schon gleich zu Beginn fällig: Dieser muss vom Antragsteller nach Mitteilung durch das Gericht geleistet werden. Wird der Gerichtskostenvorschuss nicht gezahlt, wird das Gericht nicht tätig und stellt den Scheidungsantrag dem anderen Ehepartner nicht zu.

Regelmäßig ist auch an die Rechtsanwälte ein Vorschuss zu leisten. Dieser richtet sich nach den zu erwartenden Kosten und Auslagen, die der Anwalt für Familienrecht für die jeweilige Partei plant und die dementsprechend zu vergüten sind.

Was ist, wenn ich mir die Scheidungskosten nicht leisten kann?

Die finanziellen Aufwendungen rund um das Scheidungsverfahren sollen nach dem Willen des Gesetzgebers nicht dafür sorgen, dass gescheiterte Ehen zwangsweise und nur aus Geldgründen aufrechterhalten werden. Auch Ehepartner ohne Einkommen sollen damit die Möglichkeit haben, ein Scheidungsverfahren anzustreben und einen entsprechenden Antrag vor dem Familiengericht zu stellen.

Ist der antragstellende Ehepartner nicht in der Lage, den Vorschuss für die Gerichtskosten zu leisten, kann ein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe nach § 114 Abs. (1) der Zivilprozessordnung (kurz: ZPO) gegeben sein.

H§ 114 ZPO Voraussetzungen


(1) Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.

Bei rechtlichen Fragen zum Thema Scheidungskosten helfen wir Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Fachanwälte zum Thema Trennung stehen Ihnen dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen Sie bei allen Anliegen.

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Für die Berechnung der Scheidungskosten gilt abschließend:

  • Der Scheidungskostenrechner bietet einen Überblick über die zu erwartenden Kosten im Rahmen einer Ehescheidung.
  • Die Scheidungskosten setzen sich aus den Kosten für das Gericht und aus den Gebühren für die anwaltliche Vertretung zusammen.
  • Zur Berechnung der Scheidungskosten sind die persönlichen Vermögens- und Einkommensverhältnisse von Bedeutung.
  • Die Ehegatten tragen die Gerichtskosten gemeinsam und unabhängig vom Grund für das Scheitern der Ehe.
  • Wer mittellos ist, kann unter Umständen Prozesskostenhilfe erhalten, um die Kosten im Scheidungsverfahren zu bestreiten.

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Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.