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Kosten bei Sorgerecht und Umgangsrecht | KLUGO
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Kosten im Sorgerecht & Umgangsrecht

Nach einer Scheidung muss entschieden werden, welches Elternteil nun zukünftig die Kinder beherbergen und versorgen soll. Sorgerecht und Umgangsrecht sind hierbei gesetzlich geregelt.

Was man über die Kosten wissen sollte

Bei einer Scheidung von Ehepartnern mit gemeinsamen Kindern entstehen Kosten rund um die Umgangs- und Sorgerechtsregelungen, die nicht gleichmäßig zwischen den ehemaligen Ehepartnern aufgeteilt werden. Sie sollten sich also schon vor dem Vollzug der Scheidung über die Kosten informieren.

Wenn die geschiedenen Ehepartner das Sorgerecht gemeinsam ausüben, ist beispielsweise der umgangsberechtigte Elternteil in der Regel verpflichtet, die Kosten des Umgangs zu tragen. Dies gilt auch dann, wenn dieser finanziell nicht so gut aufgestellt ist wie der Ex-Partner: Der andere Elternteil ist regelmäßig nicht dazu verpflichtet, sich an den dabei entstehenden Kosten zu beteiligen.

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Kosten für den Sorgerechtsstreit

Grundsätzlich werden die Kosten für den Sorgerechtsstreit zwischen den beiden Elternteilen geteilt. Praktisch bedeutet das, dass jeder Elternteil die Kosten für den eigenen Anwalt übernimmt und jeweils die Hälfte der Kosten für das Gericht. Wird ein Verfahrensbeistand für das Kind bestellt, um die Interessen des Kindes wahrzunehmen, sind auch die Kosten für den Verfahrensbeistand von beiden Elternteilen je zur Hälfte zu tragen.

Kosten beim alleinigen Sorgerecht

Falls es keine außergerichtliche Einigung gibt, müssen beide Parteien zunächst einmal die Kosten für die Gerichtsverhandlungen und die Anwälte aufbringen. Die Höhe der Gerichtskosten hängt von der jeweiligen gerichtlichen Instanz, also von der entsprechenden Verfahrensentwicklung und dessen Fortgang ab. Ähnlich verhält es sich auch mit den Anwaltskosten. Insgesamt können dabei Kosten in vierstelliger Höhe auf Sie zukommen – allerdings besteht bei niedrigem Einkommen auch hierbei die Möglichkeit einer Unterstützung durch die Prozesskostenhilfe.

Die Person, die das alleinige Sorgerecht bekommt, muss zunächst alle Kosten tragen, welche für das Kind anfallen. Sie hat aber Anspruch auf Unterhaltszahlungen vom geschiedenen Partner, welche vom Bruttoeinkommen abhängig sind.

Auch beim alleinigen Sorgerecht ist der andere Elternteil nicht komplett von allen Rechten und Pflichten rund um das gemeinsame Kind befreit. Das gilt eben auch für die Kosten, die durch das Kind entstehen – es besteht daher unverändert weiter eine Pflicht, zum Unterhalt des Kindes beizutragen. Die Entscheidung über das alleinige Sorgerecht muss vor dem zuständigen Familiengericht beantragt werden.

Wird das alleinige Sorgerecht einem Elternteil zugesprochen, dann wirkt sich dies nicht auf die Höhe des Kindesunterhalts aus. Dieser wird demnach nicht weniger und auch nicht mehr, sondern besteht unverändert fort.

Finanzielle Kosten beim Sorgerecht sind zum Beispiel:

  • Bekleidung und Verpflegung des Kindes
  • Klassenfahrten
  • Sportverein
  • Unterkunftskosten wie Heizung, Strom und Miete
  • Kosten für Schulbücher
  • Anfallende Kosten bei Umgangsrecht

Wie beim Sorgerecht müssen auch beim Umgangsrecht Anwalts- und Gerichtskosten bezahlt werden, falls es keine außergerichtliche Einigung gibt. Normalerweise zahlt jedoch der Elternteil ohne Sorgerecht sämtliche Kosten des Umgangs, also Verpflegung, Unterhalt und Reisekosten. Es gibt jedoch Ausnahmen: So kann bei größeren Entfernungen zwischen den Wohnsitzen der Eltern gefordert werden, dass sich die Person mit Sorgerecht an den Kosten beteiligt.

Finanzielle Kosten beim Umgangsrecht sind zum Beispiel:

  • Fahrtkosten zum Abholen des Kindes
  • Verpflegung und Unterkunft des Kindes bei der Ausführung des Umgangsrechts
  • Kosten für Freizeitvergnügung
  • Mehrbedarf in Bezug auf Kosten von Heizung, Wasser etc.

Besonders rund um die Fahrtkosten entstehen oft Streitigkeiten zwischen den Elternteilen. Der Grundsatz, dass der umgangsberechtigte Elternteil auch die Kosten für den Umgang trägt, kann beispielsweise dann zu einer hohen einseitigen Belastung werden, wenn der Elternteil, bei dem das Kind lebt, wegzieht. Hier sind dann zur Wahrnehmung des Umgangsrechts Aufwendungen möglich, ohne die ein Umgang faktisch nicht möglich ist.

In besonders ungünstigen Konstellationen kann es dann dazu kommen, dass die Aufwendungen rund um das Umgangsrecht sogar den sogenannten Selbstbehalt unterschreiten. Hier entscheiden die Gerichte regelmäßig, dass die Zahlung des Kindesunterhaltes zwar vorgeht – andererseits ist ein dauerhaft verhinderter Umgang für das Kindeswohl wenig förderlich. Ein Ausgleich ist hier unerlässlich und sollte immer an den Umständen des Einzelfalles orientiert sein.

Regelungen im Sorge- und Umgangsrecht – Infografik
Regelungen im Sorge- und Umgangsrecht – Infografik

Umgangsrecht: Wer hilft bei den Kosten?

Beim Umgangsrecht bietet das Jugendamt verschiedene Beratungsangebote an, damit sinnvolle Umgangsregelungen geschaffen werden. Wer Hartz IV bezieht, kann zusätzlich noch einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung für die Kosten bei Umgangsrecht beantragen.

Wer sich die Verfahrenskosten nicht leisten kann, der kann Verfahrenskostenhilfe beantragen. Dies ist ein Darlehen, welches ohne Zinsen zurückgezahlt werden kann.

Prozesskostenhilfe § 114 Zivilprozessordnung


(1) Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Für die grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe innerhalb der Europäischen Union gelten ergänzend die §§ 1076 bis 1078.

Unterschied Sorgerecht und Umgangsrecht

Hier gibt es einen signifikanten Unterschied: Das Sorgerecht beinhaltet die Pflege und Versorgung des Kindes, während das Umgangsrecht das Recht beinhaltet, regelmäßigen Kontakt zueinander zu pflegen. Praxisrelevant ist vor allem der Umstand, dass der umgangsberechtigte Elternteil grundsätzlich hauptsächlich dafür zuständig ist, dass das Umgangsrecht wahrgenommen wird. Der andere Elternteil ist lediglich dazu verpflichtet, das Kind zum vereinbarten Zeitpunkt an den umgangsberechtigten Elternteil zu übergeben – dabei trifft die geschiedenen Ehepartner eine gegenseitige Loyalitätspflicht: Sie sind dazu angehalten, den Umgang mit dem anderen Elternteil zu unterstützen und das Kind entsprechend zu motivieren.

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Was ist bei Sorgerecht & Umgangsrecht zu beachten

"Nach einer Trennung oder Scheidung muss entschieden werden, wer sich um die gemeinsamen Kinder kümmert. Können sich die Eltern bei der Wahl des Sorgerechts nicht einigen, muss ein Familiengericht entscheiden. "

Beim Sorgerecht sind grundsätzlich zwei Aspekte von Bedeutung: Das ist zum einen die Personensorge und zum anderen die Vermögenssorge. Die Personensorge umfasst dabei alle Fragestellungen, die das Kind direkt und unmittelbar betreffen.

Diese sind zum Beispiel:

  • Erziehungsinhalte
  • Ausbildung
  • Hobbys und Freizeitgestaltung
  • Aufenthaltsbestimmung
  • Pflege
  • medizinische Behandlungen und Eingriffe

Daneben ist im Sorgerecht aber auch die Vermögenssorge von großer Relevanz. Sie fordert die Eltern dazu auf, für das Vermögen der gemeinsamen Kinder zu sorgen: Dieses sollte nach dem Willen des Gesetzgebers mindestens erhalten bleiben - oder sogar vergrößert werden.

Beim Sorgerecht gibt es zahlreiche Vorschriften, die es zu beachten gilt. Im Gegensatz dazu kann das Umgangsrecht von den beteiligten Parteien frei gestaltet werden. Der Elternteil mit dem Sorgerecht übernimmt für das Kind, die Personensorge und die Vermögenssorge. Somit kümmert sich der Elternteil also um die Ernährung, Unterkunft und sonstige Versorgung mit beispielsweise Spielzeug, Schulsachen und Medikamenten. Ferner muss die Person mit dem Sorgerecht auch Entscheidungen für das noch nicht volljährige Kind treffen, die für dessen Lebensführung unabdingbar sind.

Das Gesetz regelt das Sorgerecht. Bei verheirateten Eltern gilt das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder. Auch wenn sich verheiratete Eltern trennen oder scheiden lassen, bleibt es in der Regel bei der gemeinsamen Sorge."
Valeska Maas
Fachanwältin für Familienrecht

Im Unterschied zum Sorgerecht bezieht sich das Umgangsrecht nicht auf die unmittelbare Pflege und Versorgung des Kindes. In den meisten Fällen werden die finanziellen Kosten alleine von der Person mit dem Umgangsrecht getragen. Vereinfacht gesagt beschreibt das Umgangsrecht das Recht des Kindes, Kontakt mit den Elternteilen zu haben. Zugleich ist es das Recht der Elternteile, mit dem eigenen Kind regelmäßig Zeit zu verbringen.

Das Sorgerecht für ein Kind beinhaltet die komplette Pflege und Versorgung des Kindes, während das Umgangsrecht den Kontakt des Kindes mit den Elternteilen regelt. Beim Sorgerecht müssen Sie in jedem Fall die gesetzlichen Regelungen beachten, während diese beim Umgangsrecht frei gestaltet werden können.

Wenn Sie detailliertere Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht und den damit verbundenen Kosten haben, helfen Ihnen unsere Rechtsanwälte im Rahmen der Erstberatung weiter. Hierbei klären sie Ihre ersten Fragen

  • zum Sorge- und Umgangsrecht,
  • zu den Anwalts- und Gerichtskosten,
  • und zur Prozesskostenhilfe.

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Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.