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Mediation im Medizinrecht
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Mediatoren in der Medizin: Konflikte ohne Anwalt lösen

STAND 30.05.2023 | LESEZEIT 12 MIN

Streitigkeiten zwischen Patienten und Arzt sind keine Seltenheit. Nicht immer muss jedoch eine Gerichtsverhandlung stattfinden, um die Konflikte zu lösen – auch eine Mediation kann helfen, eine passende Lösung für beide Seiten zu finden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Behandlungsfehler, Kunstfehler oder Schmerzensgeldforderungen lassen sich im Medizinrecht auch im Rahmen einer Mediation klären.
  • Beim Mediationsverfahren sitzen alle Beteiligten zusammen und erarbeiten gemeinsam eine Problemlösung.
  • Das Mediationsverfahren wird durch einen Mediator geführt, der von den Beteiligten ausgewählt wird.
  • Bei juristisch verbindlichen Mediationsvereinbarungen ist es sinnvoll, diese vor der Unterzeichnung zunächst von einem Fachanwalt für Medizinrecht prüfen zu lassen.

Wann benötige ich eine Mediation?

Im Medizinrecht ist das Rechtsverhältnis zwischen Arzt und Patient klar geregelt. Allerdings verläuft nicht jeder medizinische Eingriff einwandfrei – und es kommt vor, dass sich Patienten falsch oder unzureichend behandelt fühlen. Kommt es daraufhin zu einem Rechtsstreit, stehen verschiedene Ansprüche im Raum. Neben Schmerzensgeld wird hierbei oft auch Schadensersatz gefordert. Nicht immer lassen sich allerdings Kausalitäten zwischen dem Verhalten des Arztes und einem Behandlungsverlauf nachweisen, der zur Unzufriedenheit des Patienten geführt hat – trotz des bedingungslosen Einsichtsrechts in die Patientenakte.

Um die hohen Kosten eines Gerichtsverfahrens, das bei Kunst- und Behandlungsfehlern durch Ärzte häufig auch sehr langwierig ist, so niedrig wie möglich zu halten, bietet sich als eine Alternative die medizinische Mediation an. Vor allem bei Parteien, denen auch nach Abschluss des Verfahrens noch an einer Zusammenarbeit gelegen ist, ergibt es Sinn, eine Mediation anzustreben. Gerade in Fällen des Medizinrechts sind es oft starke Emotionen, die es zu kanalisieren gilt, um überhaupt eine sachorientierte Lösung erreichen zu können. Der Mediator nimmt sich hierbei die Zeit, mit allen Akteuren ins Gespräch zu treten und damit den Weg für eine sachorientierte Lösung zu ebnen.

Eine Mediation kann also eine gute Alternative dazu sein, den Arzt zu verklagen – insbesondere dann, wenn aufwändige Gerichtstermine und hohe Kosten vermieden werden sollen. Allerdings ist eine Mediationsvereinbarung nur unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich bindend.

Was passiert bei einer Mediation?

Die Mediation im Medizinrecht gilt als verhältnismäßig kleines, aber dennoch überaus nützliches Verfahren. Es kommt immer dann in Betracht, wenn die Beteiligten eine außergerichtliche Lösung des Konfliktes bevorzugen. Einer der wesentlichen Vorteile liegt auf der Hand: Im Gegensatz zum Verfahren muss es hierbei keine Gewinner und Verlierer geben, da die Konfliktparteien bei der Mediation selbstständig zu einer Lösung des Problems gelangen. Durch die einvernehmliche Lösung haben am Ende alle Beteiligten ein zufriedenstellendes Ergebnis.

Der exakte Ablauf ist dabei sehr individuell und unterscheidet sich von Fall zu Fall. Dennoch gibt es einen festen Rahmen, an dem sich der Mediator orientiert:

  1. Verfahrenserläuterung für alle Beteiligten: In den meisten Fällen sind die teilnehmenden Parteien, vor allem die Patienten, noch nicht erfahren im Ablauf einer Mediation. Daher wird im ersten Schritt erläutert, wie der Mediationsprozess abläuft und was die Ziele dieser Maßnahme sind.
  2. Einarbeitung in die Thematik: Zunächst notiert sich der Mediator alle für die Klärung des Falles notwendigen Themen. Dabei wird bereits festgehalten, ob es in einem Bereich zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien kommt oder ob bei manchen Themen bereits Einigkeit besteht. Ferner wird die Reihenfolge festgelegt, in der die Themen besprochen werden.
  3. Bearbeitung des Konfliktfalls: Nun haben beide Seiten die Gelegenheit, sich zu den einzelnen Themen zu äußern. Nachdem alle wesentlichen Informationen zusammengetragen wurden, kann jede Partei ihre Sichtweise darlegen. So hat die Gegenseite die Möglichkeit, Verständnis für die Probleme zu entwickeln. Auch die Erwartungen der Parteien werden bei der Bearbeitung des Konfliktfalls deutlich, sodass bereits die Grundlage für eine mögliche Einigung gefunden werden kann.
  4. Lösung des Konflikts: Nachdem beide Parteien ihre Sichtweise dargelegt haben, entwickelt der Mediator mögliche Optionen, die zur Konfliktlösung infrage kommen. Hier muss nicht zwangsläufig eine Gesamtvereinbarung erfolgen, auch einzelne Konfliktpunkte können durch die Mediation bereits gelöst werden, um so zu einem späteren Zeitpunkt ein Gesamtergebnis zu erzielen.
  5. Aufsetzen einer Vereinbarung: Konnte für beide Parteien eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, so setzt der Mediator eine entsprechende Vereinbarung auf, die von beiden Seiten zu unterschreiben ist. Es handelt sich dabei um einen verbindlichen Vertragsschluss zwischen Patient und Arzt.

Gesetz: Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren. Sie kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen abgebrochen werden. (§ 2 MediationsG)

Im Rahmen einer medizinischen Mediation sollte immer auch der Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient berücksichtigt werden. Dieser dient bereits als rechtliche Grundlage und gibt einen begrenzten Entscheidungsspielraum vor, der auch im Rahmen der Mediation beachtet werden muss.

Welche Vorteile hat die Mediation?

Durch das Mediationsverfahren lassen sich Konflikte beilegen, ohne den Gang vor Gericht zu beschreiten. Dies ist gerade im Medizinrecht von Vorteil, denn: Gerade bei Kunstfehler- bzw. Behandlungsfehlerverfahren kommt es oft zu einer langen Verfahrensdauer – für die Betroffenen ist dies oft ein Umstand, der sie von einer gerichtlichen Auseinandersetzung abhält.

Vorteile einer Mediation im Medizinrecht – Infografik
Vorteile einer Mediation im Medizinrecht – Infografik

Die Vorteile einer Mediation sind:

  • Geringe Kosten: Bei einem Mediationsverfahren im Medizinrecht müssen nur die Kosten des Mediators getragen werden. Kosten für den Anwalt und Gerichtskosten entfallen, sofern eine Lösung gefunden werden kann.
  • Keine lange Prozessdauer: Gerade im Medizinrecht können Konflikte vor Gericht oft langwierig sein. Wird im Rahmen einer Mediation eine Lösung gefunden, beschleunigt sich die Lösungsfindung um ein Vielfaches.
  • Experten-Mediator: Sofern der gewählte Mediator bereits erfahren im Medizinrecht ist, können beide Seiten darauf vertrauen, eine zufriedenstellende Lösung zu finden.
  • Gründliche Einarbeitung: Bei der Mediation werden die Interessen aller Beteiligten gegeneinander abgewogen und deutlich gemacht. So entwickelt sich auf beiden Seiten ein Verständnis für die Bedürfnisse der anderen Partei.
  • Wahrung aller Interessen: Ein Medizin-Mediator geht neutral an die Sachlage heran und bemüht sich, bei der Lösungsfindung die Interessen aller Beteiligten zu wahren.
  • Keine Verlierer: Bei der Mediation geht es darum, für beide Seiten eine geeignete Lösung zu finden. Es gibt also keine Gewinner und Verlierer, wie es bei einem Gerichtsprozess der Fall ist.
  • Diskretion: Bei Gerichtsverfahren dringen viele Informationen nach außen – nicht zuletzt durch veröffentlichte Urteile und Medienberichterstattung. Im Rahmen einer Mediation im Medizinrecht wird die Diskretion gewahrt.
klugo tipp

Die Mediation lässt sich auch in vielen anderen Streitfällen außerhalb des Medizinrechts anwenden. Um mehr über das Verfahren im Allgemeinen und über den Ablauf der Mediation im Speziellen zu erfahren, lesen Sie unseren Beitrag Was ist eine Mediation?.

Bei einer Mediation müssen nicht zwangsläufig die betroffenen Parteien selbst vor Ort sein. Kam es beispielsweise aufgrund eines Behandlungsfehlers zu einem Todesfall oder einer gesundheitlichen Einschränkung, so können auch alternative Verhandlungsführer für die Mediation eingesetzt werden. Regelungen dazu können bereits im Vorfeld in der Betreuungsvollmacht oder Vorsorgevollmacht festgehalten werden.

Welche Ziele hat die Mediation?

Eine Mediation im Medizinrecht hat immer das Ziel, eine Konfliktlösung zu finden, die im besten Fall alle Beteiligten zufriedenstellt – persönlich und sachlich. Eine gute Mediation läuft immer konstruktiv und sachlich ab, richtet sich aber auch nach den individuellen Bedürfnissen der Parteien. Zudem sollte die Lösung, die im Rahmen einer Mediation gefunden wird, tragfähig und nachhaltig sein, d. h. dauerhaft befriedend wirken und eine zukunftsorientierte Lösung finden.

Dazu setzt der Mediator am Ende der Mediation einen schriftlichen Vertrag auf, der von beiden Parteien unterzeichnet werden muss – sofern eine adäquate Lösung gefunden werden konnte.

Wie finde ich einen passenden Mediator im Medizinrecht?

Bei der Suche nach einem Mediator im Medizinrecht können Sie sich die bundesweit agierenden Verbände zunutze machen, die mit erfahrenen Experten zusammenarbeiten:

Zudem finden sich im Internet auch einige private und gewerblich geführte Listen von Mediatoren, die auch über eine Suchfunktion verfügen und Ihnen so dabei helfen, einen Mediator für die einzelnen, fachspezifischen Themengebiete zu finden.

Sinnvoll ist es, für die Mediation im Medizinrecht einen erfahrenen Mediator zu finden, der sich in diesem Bereich auskennt und so die individuellen Bedürfnisse beider Parteien berücksichtigen kann. Häufig arbeiten spezifische Berufsgruppen auch zusätzlich als Mediator, darunter u. a. Psychologen, Sozialarbeiter, Juristen, Unternehmensberater und Kommunikationswissenschaftler. Gerade bei einer Mediation im Medizinrecht kann es sinnvoll sein, einen Mediator mit medizinischem Hintergrund zurate zu ziehen.

Wie verbindlich ist das Ergebnis einer Mediation?

Die Teilnahme an einer Mediation ist freiwillig – und das gilt auch für die Unterzeichnung einer Mediationsvereinbarung. Grundsätzlich müssen sich die Vertragsparteien zunächst also nicht an die in der Vereinbarung festgehaltenen Punkte halten. Sofern jedoch in der Mediationsvereinbarung zusätzlich eine Rechtsverbindlichkeit festgehalten wird, ist die Vertragsunterzeichnung bindend und muss von den Vertragsparteien eingehalten werden. Achten Sie im Rahmen einer medizinischen Mediation also darauf, beim Abschlussvertrag eine Klausel zur Rechtsverbindlichkeit zu fordern, sodass Sie auf der sicheren Seite sind.

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Sofern das Ergebnis einer Mediation rechtlich bindend sein soll, lassen Sie die Mediationsvereinbarung vor dem Unterzeichnen durch einen Fachanwalt für Medizinrecht prüfen. So können Sie sicher sein, dass sich die geschlossene Vereinbarung nicht später zu Ihrem Nachteil auswirkt.

FAQ – Mediatoren in der Medizin

Wünscht eine Vertragspartei – im Medizinrecht zum Beispiel der Patient – eine Konfliktlösung, so kann dieser Kontakt zu einem Mediator aufnehmen. Der Mediator wendet sich zur Klärung des Falls später an den Arzt, um einen Termin zu vereinbaren. Es ist allerdings auch möglich, dass beide Parteien gleichermaßen an einer Konfliktlösung interessiert sind und gemeinsam einen Mediator für das Medizinrecht beauftragen.

In der Regel übernehmen beide Parteien jeweils die Hälfte der anfallenden Kosten einer Mediation. Zudem übernehmen einige Rechtsschutzversicherungen die anfallenden Kosten – holen Sie sich dazu im Vorfeld bei Ihrem Versicherer eine Kostenübernahmebestätigung ein.

Grundsätzlich bieten sich Mediationen bei vielen rechtlichen Streitfällen und Meinungsverschiedenheiten an. Besonders häufig sind Mediationen im Medizinrecht, im Familienrecht, im Baurecht und im Zivilrecht. Lediglich im Strafrecht muss in der Regel eine Verhandlung stattfinden – ausgenommen beim sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich, der auch im Rahmen einer Mediation stattfinden kann.

Am Ende einer Mediation wird eine Vereinbarung getroffen. Diese muss nicht zwangsläufig schriftlich festgehalten werden, auch eine mündliche Einigung ist möglich. Sofern die Vereinbarung eine juristische Relevanz hat, sollte eine Mediationsvereinbarung jedoch schriftlich festgehalten werden. Gegebenenfalls ist es sinnvoll, die Vereinbarung zusätzlich von einem Fachanwalt prüfen zu lassen.

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