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Flugstornierung & Erstattung: Rechtliche Fakten
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Flugstornierung: Das sind Ihre Rechte

Manchmal ist die Urlaubszeit alles andere als entspannend. Dabei kann der Ärger bereits beginnen, ehe der Flieger überhaupt in die Lüfte abhebt. Hier finden Sie die rechtlichen Fakten rund um das Thema Flugstornierung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Aufgrund unvorhergesehener Ereignisse kann es dazu kommen, dass ein Flug storniert werden muss.
  • Flughafengebühren, Steuern und Zuschläge können bei vielen Fluggesellschaften online oder per Musteranschreiben zurückgefordert werden.
  • Stornierungsgebühren sind rechtlich unzulässig, werden aber dennoch von vielen Airlines verlangt.
  • Wer die gesamten Ticketkosten nach einer Flugstornierung zurückerhalten möchte, muss meist den Klageweg beschreiten.

Flugstornierung aus persönlichen Gründen

Fluggastrechte schützen den Passagier vor Flugausfällen und damit verbundenen finanziellen Verlusten. Hierbei muss jedoch unterschieden werden, ob die Stornierung von der Airline oder Ihnen als Passagier ausgeht. Während eine Flugstornierung seitens der Airline zu Entschädigungsansprüchen ihrerseits führt, müssen Sie bei einer privaten Flugstornierung einiges beachten, um das bereits aufgewandte Geld zurückzuerhalten.

Wenn Sie Ihre Reise stornieren möchten, müssen Sie einen Antrag an die Airline stellen. Bei einigen Anbietern ist dies bereits online möglich. Achten Sie auf die AGB der Fluggesellschaft, da diese die Rückerstattung der reinen Flugkosten ausschließen kann."
Dennis Kallabis
Rechtsanwalt

Welche Kosten werden bei einer Flugstornierung aus persönlichen Gründen erstattet?

Wenn Sie Ihren geplanten Flug aus persönlichen Gründen, wie etwa einem Trauerfall oder einer Erkrankung, nicht antreten können, haben Sie die Möglichkeit, diesen zu stornieren. Die Regelungen, die hierbei greifen, sind jedoch von Airline zu Airline unterschiedlich, sodass keine einheitliche Kostenrückerstattung erfolgt.

In jedem Fall können Sie jedoch bei der Stornierung des Beförderungsvertrags, den Sie mit Buchung des Tickets eingegangen sind, mit der Erstattung folgender Posten rechnen:

  • Etwaige Flughafengebühren
  • Im Preis inkludierte Steuern
  • Ggf. Sicherheits- und Kerosinzuschläge

Die Erstattung des reinen Ticketpreises ist jedoch in vielen Fällen pauschal in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausgeschlossen. Bei Airlines, die eine vollständige Rückerstattung anbieten, wird für die Flugstornierung meist eine so hohe Gebühr gefordert, dass sich der bürokratische Aufwand aus finanzieller Sicht in den seltensten Fällen lohnt. Das gilt auch dann, wenn der Flug über einen Vermittler – zum Beispiel ein Reisebüro – gebucht wurde. Für die Rückerstattung sollten Sie sich auch hier direkt an die Airline wenden.

Ein Blick in den AGB-Dschungel: Bei der Fluggesellschaft Ryanair ist eine Stornierungsmöglichkeit ausgeschlossen. Einzige Ausnahme ist, wenn ein naher Familienangehöriger verstorben ist. In diesem Fall erfolgt eine vollständige Kostenrückerstattung. easyJet hingegen bietet Stornierungen mit vollständiger Erstattung aller Kosten innerhalb von 24 Stunden nach der Buchung an. Bei Lufthansa gelingt eine Stornierung bis zu 24 Stunden vor der Reise – allerdings wird hierbei je nach Tarif nur ein geringer Prozentsatz erstattet.

Aber Achtung: Allein durch die Stornierung wird der Prozess der Rückerstattung noch nicht in Gang gesetzt. Wenn Sie nach einer Flugstornierung aus persönlichen Gründen eine Rückerstattung der Gebühren möchten, müssen Sie diese bei der Airline beantragen. Einige Anbieter haben dafür bereits ein Online-Erstattungssystem integriert, bei anderen Airlines muss die Beantragung der Erstattung auf dem Postweg erfolgen. Dies sollte immer per Einwurfeinschreiben oder Einschreiben mit Rückschein erfolgen, damit Sie einen Nachweis über den Eingang der Forderung haben.

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Wir raten Ihnen, sich vor der Buchung mit den jeweiligen Storno-Bedingungen der Airline auseinanderzusetzen. Gegebenenfalls bietet sich bei hohen Flugticketpreisen eine Reiserücktrittsversicherung an, damit Sie im Fall der Fälle finanziell abgesichert sind.

Gesetzesgrundlage zu Erstattungen und Stornogebühren

Die Kostenrückerstattung bei der Stornierung einer Reise ist Grundlage vieler Rechtsstreitigkeiten, die nicht selten vor Gericht enden. Hierbei wird in den meisten Fällen Bezug auf folgenden Paragrafen genommen:

Anspruch auf Rückerstattung, § 648 BGB


Satz 1 besagt, dass der geschlossene Werkvertrag jederzeit durch den Besteller gekündigt werden kann. In Satz 2 ist geregelt, dass der Unternehmer (in diesem Fall die Airline) die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen kann, allerdings muss er hiervon die Aufwendungen abziehen, die er durch die Aufhebung des Vertrags einsparen konnte.

Außerdem gilt laut Urteilsspruch des Frankfurter Landgerichts (Az. 2–24 S 152/13, 24 S 152/13), dass die Airline bei Wiederverkauf der stornierten Tickets den gesamten Ticketpreis erstatten muss, da sie auf diesem nicht sitzen geblieben ist. Zudem sind Stornogebühren, die gerne als Bearbeitungspauschale veranschlagt werden, laut deutscher Rechtsprechung nicht gestattet.

Sie können den Werkvertrag mit der Fluggesellschaft jederzeit kündigen. Überdies haben Sie einen Anspruch darauf, dass Ihnen Steuern und Gebühren erstattet werden. Bei einem Rechtsstreit haben Sie zudem gute Chancen, auch den Ticketpreis erstattet zu bekommen, wenn Ihr Platz im Flugzeug zum identischen Preis von einem anderen Passagier eingenommen wurde.

So stornieren Sie Ihren Flug

Müssen Sie einen Flug stornieren, sollten Sie folgende Schritte einhalten:

  • Stornieren Sie den Flug so früh wie möglich, damit die Fluggesellschaft Ihren Platz noch anderweitig vergeben kann und Sie folglich eine höhere Chance haben, den vollen Flugpreis erstattet zu bekommen.
  • Prüfen Sie in den AGB Ihrer Fluggesellschaft, welche Bedingungen hinsichtlich der Stornokosten und -optionen dem Vertrag zugrunde liegen.
  • Sind die Regelungen nicht klar formuliert, wenden Sie sich an die Hotline der Airline.
  • Nutzen Sie am besten ein Musterschreiben, um die Erstattung der Steuern und Gebühren bei der Fluggesellschaft einzufordern.
  • Nutzen Sie die Erstberatung durch erfahrene KLUGO Partner-Anwälte, um Ihre Forderungen durchzusetzen.

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Wann habe ich Anspruch auf den Ticketpreis?

Die Fluggesellschaft die Möglichkeit, in ihren AGB die Rückerstattung der reinen Flugkosten im Falle einer Stornierung aus persönlichen Gründen auszuschließen. Ist dies der Fall, haben Sie dennoch die Chance, nahezu die volle Höhe der Ticketpreise zurückzuerhalten. Dies setzt jedoch nicht selten einen langen Prozess in Gang, der meist vor Gericht endet. Außerdem ist nicht bei allen Tarifen eine Rückerstattung des Kaufpreises möglich.

Grundsätzlich kann man neben den Flughafengebühren, den inkludierten Steuern und der Sicherheits- und Kerosinzuschläge, die von der Fluggesellschaft gesetzlich verpflichtend erstattet werden müssen, auch die weiteren Kosten des Tickets zurückfordern. Dies ist möglich, sofern die Fluggesellschaft den Sitzplatz im Flieger zum selben oder einem höheren Preis anderweitig vergeben konnte. Da die Airline in diesem Fall keinen finanziellen Schaden durch die Stornierung erlitten hat, muss laut Urteil des Amtsgerichtes Köln der Ticketpreis in Höhe von bis zu 95 Prozent des ursprünglichen Ticketpreises erstattet werden (AG Köln, Urteil, 19. September 2016, Az. 142 C 222/16). Dazu muss im Rahmen des Gerichtsverfahrens durch die Airline offengelegt werden, ob und zu welchem Preis die Tickets nach der Stornierung neu verkauft werden konnten. Kommt die Airline dieser Forderung nicht nach, muss der gesamte Ticketpreis erstattet werden. Auch die Vorlage der reinen Buchungszahlen mit dem Hinweis, der Flug sei nicht ausgebucht gewesen, reicht laut deutscher Rechtslage nicht aus. Stattdessen muss der gesamte Buchungsstand vom Zeitpunkt der Stornierung bis zum Flug selbst nachgewiesen werden, denn auch in diesem Fall muss die Fluggesellschaft daher bis zu 95 Prozent der Ticketkosten zurückerstatten, wenn sie dieser Aufforderung nicht nachkommt.

Des Weiteren muss auch im Falle einer Flugstornierung durch die Airline diese natürlich den vollständigen Ticketpreis zurückerstatten.

Der Ausnahmefall: Nicht stornierbare Tickets

Wer Geld sparen möchte, kann bei vielen Airlines die „nicht stornierbaren Tickets“ zu einem etwas günstigeren Preis kaufen. Mit dem Kauf eines nicht stornierbaren Tickets erklärt man sich automatisch damit einverstanden, auf das übliche Rückgaberecht zu verzichten. Eine Erstattung des Ticketpreises ist daher bei nicht stornierbaren Tickets nicht möglich (LG Köln, Urteil, 14.03.2017, Az. 11 S 263/16). Bestätigung wurde dieses Urteil zudem durch den Bundesgerichtshof, der am 20. März 2018 unter dem Az. X ZR 25/17 alle Kündigungsmöglichkeiten bei nicht stornierbaren Tickets ausgeschlossen hat. Aber: Kommt es bei einem nicht stornierbaren Ticket zu einer Flugannullierung durch die Airline, werden die Ticketkosten vollständig zurückerstattet.

Nicht alle Flugtickets können storniert werden. Nicht stornierbare Tickets sind auch lt. Gesetzgeber von einer Erstattung der Ticketkosten ausgeschlossen. Bei regulären Tickets besteht allerdings eine gute Chance, nahezu den gesamten Kaufpreis zurückzuerhalten.

Wie bekomme ich bei Flugstornierungen mein Geld zurück?

Wurde der Flug aus persönlichen Gründen storniert, wird keine Airline von sich aus die Gebühren und Ticketkosten erstatten. Dies geschieht erst nach expliziter Aufforderung. Einige Airlines bieten Online-Module an, über die die Gebühren und Steuern im Falle einer Flugstornierung zurückverlangt werden können. Ist dies nicht der Fall, muss die Forderung zur Erstattung auf dem postalischen Weg geschehen. Dazu können Sie einfach ein Musterschreiben verwenden und dies per Einwurfeinschreiben oder Einschreiben mit Rückschein zur Airline senden.

Anders sieht es dagegen aus, wenn die vollständigen Ticketkosten zurückverlangt werden sollen. Hier reicht oftmals ein reines Musterschreiben nicht aus. Zwar können Sie auch diese Forderungen postalisch geltend machen, jedoch werden die Airlines nur selten von sich aus das Ticket in voller Höhe erstatten. Für diese Fälle sollte daher ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, der zunächst ein adäquates Schreiben aufsetzt und den Ticketpreis notfalls im Anschluss auch vor Gericht einklagt. Die Kosten dafür werden von einer Reiseschutzversicherung in den meisten Fällen abgedeckt. Haben Sie keine Reiseschutzversicherung abgeschlossen, müssen Sie zunächst in Vorleistung gehen und den Anwalt für Reiserecht inklusive Gerichtsgebühren selbst zahlen. Gewinnen Sie vor Gericht gegen die Fluggesellschaft, müssen die Kosten für Anwalt und Prozess durch die Airline getragen werden. Verlieren Sie dagegen, müssen Sie auch die Kosten für Anwalt und Prozess der Airline übernehmen. Daher lohnt es sich, zunächst eine juristische Einschätzung zum Sachverhalt einzuholen. Die KLUGO Partner-Anwälte für Reiserecht helfen Ihnen dabei, im Rahmen einer Erstberatung Ihre Chance vor Gericht einzuschätzen. Im Anschluss vermitteln wir Ihnen gern einen spezialisierten Fachanwalt, der Sie auch vor Gericht vertritt.

Wann sind Stornierungsgebühren bei einer Flugstornierung zulässig?

Stornierungsgebühren sind bei der Flugstornierung immer wieder ein heikles Thema. Die meisten Fluggesellschaften sehen in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen Stornierungsgebühren in unterschiedlicher Höhe vor, die im Falle einer Stornierung von der Höhe der Erstattung abgezogen werden. Gerechtfertigt sind diese laut Airline aufgrund des erhöhten Bearbeitungsaufwandes im Falle einer Stornierung. Da die Fluggesellschaft damit jedoch die eigenen Betriebskosten an die Fluggäste weitergibt, haben Gerichte entschieden, dass Stornierungsgebühren im Falle einer Flugstornierung unzulässig sind (Kammergericht Berlin, 12.08.2014, Az. 5 U 2/12 und BGH, 21.04.2016, Az. I ZR 220/14). Das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde zur Überprüfung dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt, der Storno-Bearbeitungsgebühren nach deutschem Recht ebenfalls für unzulässig erklärt hat. Daher darf eine Fluggesellschaft grundsätzlich keine Stornogebühren verlangen.

Aber: Oftmals rechnet die Fluggesellschaft dennoch Stornierungsgebühren ab. Wer aktiv dagegen vorgehen möchte, muss daher nicht selten die abgezogene Gebührenhöhe einklagen – was sich meist als deutlich kostspieliger erweist als die Höhe der Gebühren. Im Rahmen der Erstberatung unterstützt Sie ein KLUGO Partner-Anwalt dabei, Ihren individuellen Fall einzuschätzen.

Stornierungsgebühren bei der Flugstornierung sind nach deutschem Recht unzulässig. Dennoch verlangen viele Airlines auch weiterhin die Stornierungsgebühren – und oftmals erhält man die zusätzlichen Kosten nur auf dem Klageweg zugesprochen.

Was ist, wenn die Airline den Flug storniert?

Ist die Fluggesellschaft dafür verantwortlich, dass ein Flug ausfällt, können Sie mit einer finanziellen Entschädigung, deren Höhe von der Flugdistanz abhängt, rechnen. Außerdem haben Sie Anspruch auf einen Ersatzflug sowie auf eine Verpflegung während der Wartezeit. Verzögert sich der Abflug deutlich, muss Ihnen über Nacht zudem eine Unterkunft zur Verfügung gestellt werden. Ist die Störung, die zum Ausfall des Fluges führte, durch eine Ursache höherer Gewalt bedingt, die nicht in der Verantwortung der Airline liegt, bestehen für Sie keine finanziellen Entschädigungsansprüche.

Annulliert die Fluggesellschaft einen Flug, müssen die Ticketkosten in Form eines finanziellen Ausgleichs zurückgezahlt werden. Konkret bedeutet dies: Die Erstattung der Ticketkosten hat entweder in Bar, als Rücküberweisung oder als Rückzahlung auf das bei der Buchung gewählte Zahlungsmittel zu erfolgen. Ein Gutschein wird nicht als geeignetes Mittel zur Erstattung des Preises gewertet und ist damit nicht zulässig.

Wie und wann kann ein KLUGO Partner-Anwalt helfen?

Die Gebühren und Steuern eines Flugtickets zurückzuerhalten ist auch ohne Anwalt möglich, wenn man die angebotenen Tools der Airline nutzt oder nach der Stornierung eine Aufforderung zur Rückzahlung an die Airline sendet. Möchte man jedoch den gesamten Ticketpreis erstattet haben, ist im Falle einer Stornierung aus persönlichen Gründen oftmals ein längerer Weg notwendig. Nicht selten müssen die Kosten für das Ticket eingeklagt werden, da man als Passagier kaum einen Nachweis darüber erbringen kann, ob die Airline das Ticket zum selben (oder einem höheren Preis) weiterverkaufen konnte. Genau hier setzt die Erstberatung der KLUGO Partner-Anwälte an: Wir geben Ihnen zunächst eine Einschätzung zum Sachverhalt und vermitteln Sie im Anschluss – sofern Sie dies wünschen – an einen Fachanwalt für Reiserecht weiter, der Sie während des Gerichtsprozesses begleitet.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.