Das musst du wissen Fahrverbot und Führerscheinentzug in der Probezeit
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In der Probezeit stehst du als Fahranfänger unter strengerer Beobachtung als andere Verkehrsteilnehmer – zu deinem Schutz und dem Schutz anderer Menschen. In der Probezeit kannst du dadurch leichter deine Fahrerlaubnis verlieren.
Fahrverbot und Führerscheinentzug in der Probezeit Das Wichtigste in Kürze
In der Probezeit gelten verschärfte Gesetze.
Verstöße werden schneller und härter geahndet.
Es werden A- und B-Verstöße unterschieden, wobei A-Verstöße eine härtere Wirkung nachsichziehen.
In der Probezeit kann es zu Maßnahmen wie einem Aufbauseminar, Fahrverboten, Bußgeldern und dem Entzug der Fahrerlaubnis kommen.
Den Konsum von Alkohol und Drogen solltest du unbedingt vermeiden, ebenso überhöhte Geschwindigkeiten.
Aufbauseminare werden oft in Verbindung mit Fahrverboten erteilt. Werden diese nicht besucht, droht ein Führerscheinentzug.
Warum gibt es eine Probezeit?
Es ist so weit – du hast dich durch zahllose Theoriestunden gekämpft und hältst endlich die kleine grüne Plastikkarte in deinen Händen, die dich zum Führen eines Kraftfahrzeugs berechtigt. Als Fahranfänger zählst du allerdings zur größten Risikogruppe im Straßenverkehr: die Gruppe der Verkehrsteilnehmer zwischen 18 und 25 Jahren. Gerade junge Fahrer verursachen überproportional viele Unfälle und werden am häufigsten schwer verletzt.
Aus diesem Grund hatte der Gesetzgeber zum 01.11.1986 reagiert und erteilt seitdem den Führerschein zunächst nur noch auf Probe. Das bedeutet, dass jeder, der den Führerschein erworben hat, eine zweijährige Frist durchläuft, in der Verstöße gegen das Straßenverkehrsgesetz (StVG) besonders nachhaltige Folgen haben können.
Die Probezeit soll dem hohen Unfallrisiko, welches insbesondere durch die unzureichende Wahrnehmung von Gefahren im Verkehr und der noch fehlenden Erfahrung im Führen des Fahrzeugs entsteht, vorbeugen.
Zusammenfassung:
Junge Fahrer verursachen überproportional viele Unfälle. Deshalb wurde 1986 eine Probezeit von zwei Jahren eingeführt, die dem hohen Unfallrisiko bei Fahranfängern vorbeugen soll. Während der Probezeit können Verstöße nachhaltige Auswirkungen haben.
Welche Besonderheiten gibt es in der Probezeit?
Grundsätzlich musst du als junger Fahranfänger in der Probezeit überall dort mit einem Fahrverbot rechnen, wo auch erfahrenen Fahrern ein solches drohen würde. Hinzu kommt, dass in der Probezeit Straftaten und Ordnungswidrigkeiten in zwei Kategorien unterteilt werden: A- und B-Verstöße. Zu Kategorie A gehören schwerwiegende Verstöße. Sie ziehen für dich als Fahranfänger immer ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) und eine Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre nach sich.
Wie lange sich deine Probezeit konkret verlängert, hängt immer von der Schwere des Verstoßes ab. Weniger schwere Verstöße der Kategorie B sind grundsätzlich nicht probezeitrelevant – solange sie eine einmalige Ausnahme bilden. Kommt es zu zwei Verstößen der Kategorie B, bewertet der Gesetzgeber die Lage anders: Die wiederholten Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften sorgen dann ebenfalls für eine Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre.
Wichtig zu wissen:
Ob es zu einer Verlängerung der Probezeit kommt, hängt maßgeblich vom Zeitpunkt des Vergehens ab. Das bedeutet, dass auch Vergehen, deren Urteil erst nach Ablauf der Probezeit rechtskräftig werden, unter Umständen eine Verlängerung der Probezeit begründen können. Entscheidend ist dabei der Tatzeitpunkt. Das bedeutet in der Praxis: Auch ein Urteil nach Beendigung der Probezeit kann ein Aufbauseminar nach sich ziehen.
In der Probezeit solltest du als Fahranfänger besonders umsichtig am Straßenverkehr teilnehmen – dies gilt auch gerade dann, wenn es bereits zu einem Vergehen und einem damit verbundenen Aufbauseminar gekommen ist. Kommt es nämlich in der Probezeit nach dieser Anordnung zu einem weiteren A-Verstoß oder zwei weiteren B-Verstößen, dann hat dies eine schriftliche Verwarnung zur Folge, mit der Aufforderung zur freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung (kurz: VPB). Ab dann gilt eine zweimonatige Frist – kommt es innerhalb der nächsten zwei Monate erneut zu einem A-Verstoß oder zwei weiteren B-Vergehen im Straßenverkehr, ist dein Führerschein endgültig weg: Für mindestens drei Monate musst du dann auf die Fahrerlaubnis verzichten – erst danach kannst du eine Neuerteilung des Führerscheins beantragen. Allerdings ist dafür in der Regel die Teilnahme an einer MPU (Abkürzung für medizinisch-psychologische Untersuchung) notwendig. Je nach Fallkonstellation kann die Führerscheinstelle auch die Wiederholung der Fahrprüfung von dir einfordern.
Die Probezeit gilt in Deutschland für alle Fahranfänger und für die Führerscheinklassen:
A (Motorräder)
B (PKW)
C (LKW)
D (Bus)
Eine Ausnahme gilt für Mofas und forst- und landwirtschaftliche Zugmaschinen: Hier löst die Erlangung der Fahrerlaubnis keine Probezeit aus.
B-Verstöße beinhalten die weniger schwerwiegenden Verstöße. Zwei B-Verstöße haben die Konsequenzen eines A-Verstoßes. Ferner hat ein B-Verstoß oder auch eine Bußgeldstrafe über 60 Euro mit anschließendem A-Verstoß die gleichen Folgen wie ein A-Verstoß.
Das Bußgeld unterscheidet sich in der Regel nicht von dem Bußgeld, welches ein erfahrener Kraftfahrzeugfahrer zu zahlen hätte. Zur Geldstrafe kommt jedoch meist ein Aufbauseminar mit Verlängerung deiner Probezeit sowie ggf. Punkte im Fahreignungsregister hinzu. Außerdem hast du als Fahranfänger in der Probezeit nicht die Möglichkeit, Punkte abzubauen.
Die Unterschiede der beiden Kategorien zeigen sich auch durch die damit verbundenen Konsequenzen. Ein häufiges Delikt für einen A-Verstoß ist zum Beispiel das Handy am Steuer: Es wird in der Probezeit mit einem Bußgeld von 100 Euro sowie einem Punkt im Verkehrszentralregister bestraft. Kommt es durch das Benutzen des Handys zu einer Gefährdung, fällt ein Bußgeld von 150 Euro an. Kommt es sogar zu einer Sachbeschädigung, müssen 200 Euro Bußgeld gezahlt werden. In beiden Fällen wird ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.
Ein klassisches Beispiel für einen B-Verstoß ist die Fahrt ohne die vorgeschriebene Beleuchtung. Kommst du als Fahranfänger hier den gesetzlichen Vorschriften nicht nach, zieht diese eine Bestrafung mit einem Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg nach sich sowie ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro.
Alkohol und Drogen in der Probezeit
In der Probezeit gilt eine Promillegrenze von 0,0. Wenn du dennoch unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss am Steuer erwischt wirst, wird es richtig teuer:
Du musst ein Bußgeld von mindestens 250 Euro zahlen.
Deine Probezeit wird auf vier Jahre verlängert.
Du musst ein ASF absolvieren (Kosten: 250 bis 500 Euro).
§ 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Alkohol am Steuer
Nach § 24a StVG handelt eine Person ordnungswidrig, sofern sie mit 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut ein Fahrzeug führt.
Nach § 24c StVG handelt eine Person unter 21 Jahren ordnungswidrig, sofern sie unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug bewegt.
KLUGO Tipp:
Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann dich im Falle einer Alkohol- oder Drogenfahrt kompetent beraten. In solchen Fällen gibt es oft Möglichkeiten, die Strafe aufgrund mildernder Umstände zu senken und ein Strafverfahren zu einem günstigeren Ausgang zu bringen.
Tempoüberschreitung in der Probezeit
Auch bei Geschwindigkeitsverstößen erfährst du als Führerscheinneuling eine besondere Behandlung. Wobei jedoch zu unterscheiden ist, ob du bis zu 20 km/h zu schnell warst oder mehr als 20 km/h.
Bei einer geringen Geschwindigkeitsüberschreitung wirst du verwarnt und musst ein entsprechendes Bußgeld zahlen. Du musst aber nicht an einem Aufbauseminar teilnehmen und die Probezeit wird auch nicht verlängert. Erst wenn sich die Geschwindigkeitsüberschreitung wiederholt, musst du auch mit diesen Konsequenzen rechnen. Bist du mit mehr als 20 km/h zu schnell geblitzt worden, ist nicht nur das Bußgeld fällig, sondern auch ein Punkt in Flensburg und die Teilnahme am Aufbauseminar. War die Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts, gibt es zusätzlich noch einen Monat Fahrverbot.
Die wichtigsten Fakten in aller Kürze:
Geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen führen zu einer Verwarnung mit Bußgeld.
Bei Wiederholung ist mit Teilnahme an einem Aufbauseminar und einer Verlängerung der Probezeit zu rechnen.
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h bedeutet einen Punkt in Flensburg, ein Bußgeld sowie ein Aufbauseminar. (Innerorts kommt noch 1 Monat Fahrverbot dazu.)
Führerscheinentzug in der Probezeit
Wenn dir die Teilnahme an einem Aufbauseminar aufgrund eines A-Verstoßes oder zwei B-Verstößen angeordnet wurde, bist du verpflichtet, dieser Anordnung innerhalb von 8 Wochen Folge zu leisten. Tust du dies nicht, musst du in der Regel mit einem Führerscheinentzug in der Probezeit rechnen. Eine Verlängerung der Frist ist nur in Ausnahmefällen (zum Beispiel bei schwerer Krankheit oder Krankenhausaufenthalt) möglich. Es ist also sinnvoll, der Aufforderung zeitnah nachzukommen, um einen Entzug der Fahrerlaubnis in der Probezeit erst gar nicht zu riskieren.
Das Aufbauseminar kannst du in einer beliebigen Fahrschule absolvieren, wobei der seminarleitende Fahrlehrer über eine entsprechende Zusatzausbildung verfügen muss. Solltest du Schwierigkeiten haben, eine geeignete Fahrschule zu finden, kannst du dich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde wenden. Diese verfügt in der Regel über ein Verzeichnis der befugten Fahrlehrer in deinem Umkreis.
Inhalt des ASF sind unter anderem Wahrnehmungssensibilisierung, Gefahrenabwendung sowie das Besprechen deiner Gefühle beim Fahren. Die Kosten des Seminars liegen je nach Fahrschule zwischen 250 und 500 Euro. Das Seminar wird in Gruppen durchgeführt und dauert neun Zeitstunden. Neben der Theorie wird auch eine Fahrprobe von dir erwartet. Wenn du das ASF erfolgreich absolviert hast, erhältst du eine Teilnahmebestätigung. Diese musst du vor Ablauf der achtwöchigen Frist der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen.
Drogen- oder Alkoholverstoß ASF und Aufbauseminar in der Probezeit
Etwas anders sieht es aus, wenn du aufgrund eines Drogen- oder Alkoholverstoßes zur Teilnahme eines Aufbauseminars verpflichtet wurdest. In diesem Fall musst du an einem sogenannten Aufbauseminar für Drogen und Alkohol (ALFA) teilnehmen. Hier geht es in erster Linie um die Reflexion deines Trinkverhaltens. Üblicherweise sind bei diesen Seminaren auch Teilnehmer anwesend, die wegen anderen Alkohol- und/oder Drogenvergehen auffällig geworden sind. Auch hier ist die Seminarteilnahme der Fahrerlaubnisbehörde durch fristgerechte Vorlage einer Teilnahmebestätigung nachzuweisen.
Bei rechtlichen Fragen zum Thema Führerscheinentzug in der Probezeit und Fahrverbot helfen wir dir gerne im Rahmen einer telefonischen Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Rechtsexperten und Partner-Anwälte stehen dir dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen dich bei allen Anliegen.