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Fitnessstudiovertrag vorzeitig kündigen
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Fitnessstudiovertrag kündigen – Wann ist das möglich?

Allzu oft ist er das Ergebnis eines Neujahrsvorsatzes: der Fitnessstudiovertrag. 24 Monate Laufzeit, kein Problem. Ab sofort wird auf jeden Fall zweimal die Woche trainiert, so der Plan. Das einzige, was dann regelmäßig stattfindet, ist die monatliche Kontoabbuchung des Beitrags, während die Begeisterung für das regelmäßige Training sich schon im Frühjahr verflüchtigt hat. Was tun?

Kündigungsgründe für die fristlose Kündigung des Fitnessvertrages

Das Wichtigste in Kürze: Kündigungsgründe für eine fristlose Kündigung des Fitnessvertrages

  • Fitnessgeräte sind längere Zeit defekt.
  • Mit dem Vertrag beworbene Räumlichkeiten sind nicht nutzbar.
  • Das Studio befindet sich nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand, wird nicht gereinigt.
  • Duschen, Umkleiden, Trainingsräume sind wegen Bauarbeiten längere Zeit nicht zugänglich.
  • Angekündigte und beworbene Kurse finden nicht statt.
  • Die Öffnungszeiten haben sich geändert, so dass sie mit Ihren Arbeitszeiten nicht mehr vereinbar sind.
  • Das Studio ist insolvent und wegen Schließung nicht nutzbar.
Kündigung des Fitnessstudiovertrages – Infografik
Kündigung des Fitnessstudiovertrages – Infografik

Beachten Sie jedoch, dass Sie Ihrem Fitnessstudio eine Frist zur Behebung dieser Mängel setzen müssen, ehe Sie zur vorzeitigen Kündigung des Vertrags berechtigt sind. Behebt das Studio die Mängel innerhalb der gesetzten Frist, besteht kein Grund mehr für die Sonderkündigung.

Vertrag im Fitnessstudio kündigen – so gehen Sie vor

  1. Lesen Sie sich die Vertragsbedingungen genau durch und suchen Sie nach entsprechenden Klauseln, die eine fristlose oder außergewöhnliche Kündigung des Vertrages rechtfertigen.
  2. Setzen Sie ein Schreiben auf, in dem Sie den Studiobetreiber über die Gründe Ihrer fristlosen oder außergewöhnlichen Kündigung informieren.
  3. Sofern Sie den Vertrag außerordentlich kündigen möchten, ohne die gesetzlichen Grundlagen zu erfüllen, setzen Sie sich mit dem Betreiber des Studios in Kontakt und wenden Sie sich an die Kulanz.
  4. Finden angekündigte und beworbene Kurse nicht statt, könnten Sie argumentieren, dass Sie sich wegen bestimmter Kursangebote für den Vertrag entschieden haben.
  5. Sollte der Fitnessstudiobetreiber auch bei Vorliegen von triftigen Gründen eine außerordentliche Kündigung anfechten, wenden Sie sich an einen Fachanwalt Ihres Vertrauens. Unsere telefonische Erstberatung hilft Ihnen dabei, einen Überblick über die Möglichkeiten und rechtlichen Grundlagen zu erhalten.
Ob Sie Ihren Fitnessstudiovertrag in Schriftform, d.h. per Brief und mit Ihrer Unterschrift kündigen müssen oder eine Kündigung per Mail ausreicht, ist von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Fitnessstudios abhängig."
Pierre Torster
Rechtsanwalt Ass. jur. Dipl. jur.

Nichtnutzung kein Grund für vorzeitige Kündigung

Zunächst einmal die schlechte Nachricht: Die Nichtnutzung des Angebots bzw. des Fitnessstudios berechtigt noch nicht zu einer außerordentlichen Kündigung. Selbstverständlich können Sie den Vertrag ordentlich innerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist zum Ende der Laufzeit kündigen. Dann müssen Sie jedoch weiterzahlen, auch wenn Sie die Leistungen des Studios nicht in Anspruch nehmen wollen.

Sie haben einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen. Wenn sich das Fitnessstudio an seinen Teil der Vereinbarung hält und Kurse, Räume und Gerätschaften ordnungsgemäß zur Verfügung stellt, müssen Sie sich an Ihren Teil der Vereinbarung halten und den Beitrag entrichten – egal, ob der Vertrag genutzt wird oder nicht. Anders sieht die Sache aus, wenn vertraglich vereinbarte Leistungen seitens des Fitnessstudios nicht erfüllt werden.

Ein Sonderkündigungsrecht für Fitnessstudio-Verträge ist nur unter bestimmten Bedingungen gegeben. Die Nichtnutzung der Studioleistungen allein rechtfertigt noch keine Kündigung des Vertrages.

Kann der Fitnessstudiovertrag aufgrund einer Krankheit beendet werden?

Eine länger andauernde Erkrankung hingegen stellt einen wichtigen Grund zur vorzeitigen Kündigung dar, entschied ebenfalls das BGH in einem Grundsatzurteil vom 08.02.2012 (Az. XII ZR 42/10 ). Dafür sind jedoch einige Voraussetzungen zu erfüllen. Als Mitglied in einem Sportstudio ist es möglich, einen bestehenden Vertrag aufgrund einer Krankheit zu kündigen, sofern ein entsprechendes Attest von einem Arzt vorliegt. Natürlich führt nicht jede Krankheit dazu, dass eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio außerordentlich gekündigt werden kann – schließlich ist mit einigen Krankheiten auch weiterhin das Betreiben von Sport möglich. Das Fitnessstudio ist im Zweifel also dazu berechtigt, gerichtlich prüfen zu lassen, ob die Krankheit so schwerwiegend und dauerhaft ist, dass sie die Restlaufzeit des Vertrages überschreitet.

Wenn die Krankheit vor Abschluss des Fitnessstudio Vertrags bereits bekannt war, entfällt das Sonderkündigungsrecht ebenfalls. Ob eine Krankheit eine außerordentliche Kündigung im Fitnessstudio rechtfertigt, sollte unter Umständen mit einem erfahrenen Anwalt für Vertragsrecht besprochen werden. Im Rahmen einer telefonischen Erstberatung geben unsere Fachanwälte Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen, die Ihnen die Kündigung Ihres Fitnessstudiovertrags erleichtern.

Urteil 32 C 3558/96-19 Amtsgericht Frankfurt


Liegt ein ärztliches Attest vor, das dem Mitglied eines Fitnessclubs von der Betätigung mit Sportgeräten aus gesundheitlichen Gründen abrät, so kann der Fitnessvertrag fristlos gekündigt werden.

Kann ein Fitnessstudiovertrag wegen einer Schwangerschaft gekündigt werden?

Rechtlich gesehen gilt eine Schwangerschaft selbstverständlich nicht als Krankheit. Dennoch ist eine Schwangerschaft unter Umständen ein Grund, der zu einer außergewöhnliche Kündigung des Fitnessstudiovertrags berechtigt. Hier hängt die Umsetzung der Kündigung jedoch auch vom Studiobetreiber ab: Während einige Fitnessstudios einer außerordentlichen Kündigung wegen Schwangerschaft problemlos zustimmen, fordern andere Studios oftmals ein ärztliches Attest, das nur bei komplizierten Schwangerschaften mit Gefahr für Kind und Mutter ausgestellt wird. In einigen Fällen kann der Vertrag auch für die Zeit der Schwangerschaft pausiert werden, sodass die Zahlungen erst im Anschluss wieder fällig sind – sofern der Kunde damit einverstanden ist. Leider sind sich in der Frage der Fitnessstudio-Vertragskündigung bei Schwangerschaft auch die Gerichte nicht einig. Hier lohnt es sich also, zunächst einmal Rücksprache mit dem Fitnessstudio zu halten und auf Kulanz zu hoffen. Wenn sich das Studio weigert, den Vertrag aufgrund einer Schwangerschaft zu beenden, ist oftmals eine Beratung durch einen Fachanwalt hilfreich. Damit ein verlässlicher Rat vom Anwalt einfach, schnell und unkompliziert zu Ihnen kommt, stehen Ihnen unsere Partner-Anwälte in einer telefonischen Erstberatung zur Seite. In der Erstberatung von KLUGO erhalten Sie direkt erste Antworten auf Ihre Rechtsfragen rund um das Thema Fitenssstudiovertrag kündigen

Welche Kündigungsgründe sind für einen Fitnessstudiovertrag unzulässig?

Es gibt noch viele weitere Gründe, die aus Kundensicht die Kündigung eines Fitnessvertrages rechtfertigen. Rechtlich betrachtet spielt dabei jedoch stets das Abwägen der Interessen beider Vertragsparteien eine Rolle. Daher gibt es auch einige Kündigungsgründe, die vom Gesetzgeber als unzulässig betrachtet werden.

Unzulässige Kündigungsgründe eines Fitnessstudiovertrages:

  • Kündigung wegen eines Umzugs
  • Kündigung wegen Krankheit
  • Kündigung aus beruflichen Gründen
  • Kündigung wegen Nichtnutzung des Vertrages
  • Kündigung wegen einer Veränderung der finanziellen Situation
  • Kündigung wegen Inhaberwechsel

Kündigung wegen eines Umzugs: Wenn der Kunde des Fitnessstudios seinen Wohnort wechseln muss – egal ob aus privaten oder beruflichen Gründen – liegt dies allein in dessen Verantwortungsbereich. Ein Umzug ist daher kein gültiger Grund für eine außerordentliche Kündigung des Fitnessstudiovertrages.

Kündigung wegen Krankheit: Ein Fitnessstudio Vertrag kann natürlich nicht wegen jeder kleineren Krankheit gekündigt werden. Wer eine Erkältung hat, profitiert damit nicht von dem Sonderkündigungsrecht. Auch Krankheiten, die im Vorfeld zum Vertragsschluss bereits bekannt waren, rechtfertigen keine Sonderkündigung des Vertrages.

Kündigung aus beruflichen Gründen: Auch berufliche Faktoren liegen stets im Verantwortungsbereich des Kunden und dienen daher nicht als Grundlage für eine außerordentliche Kündigung des Fitnessstudiovertrags.

Kündigung wegen Nichtnutzung des Vertrages: Wer einen Fitnessstudio-Vertrag abgeschlossen hat, diesen aber nicht nutzt, hat deswegen kein Sonderkündigungsrecht.

Kündigung wegen einer Veränderung der finanziellen Situation: Wer einen Fitnessstudiovertrag abgeschlossen hat, diesen jedoch nicht mehr bezahlen kann, hat dennoch kein Sonderkündigungsrecht.

Kündigung wegen Inhaberwechsel: Wenn das Fitnessstudio den Inhaber wechselt, jedoch weiterhin die bisherigen Leistungen zur Verfügung stellt, ist dies kein Grund für eine außerordentliche Kündigung.

klugo tipp

Natürlich haben die meisten Fitnessstudiobetreiber durchaus ein begründetes Interesse an fortgeführten Verträgen. Dennoch hat man stets die Möglichkeit, in die individuellen Verhandlungen mit dem Betreiber des Fitnessstudios zu gehen. Unter Umständen zeigt sich der Inhaber des Fitnessstudios kulant, sodass der Vertrag auch ohne gesetzliches Sonderkündigungsrecht aufgelöst werden kann. Alternativ kann auch unsere telefonische Erstberatung durch einen Fachanwalt dabei helfen, Ihnen Lösungswege zur Aufhebung oder Kündigung eines Fitnessstudiovertrags aufzuzeigen.

Welche vertraglichen Sonderfälle gibt es bei einer Kündigung des Fitenssstudiovertages?

Ein vertraglicher Sonderfall besteht, wenn Sie Ihren Vertrag zum Beispiel am 13. Januar unterschreiben, die Laufzeit offiziell zum 1. Februar beginnt und zwei Jahre beträgt, jedoch schon ein Teilbetrag im Januar zu entrichten ist und Sie auch dann schon zu trainieren beginnen. Damit ist die Vertragslaufzeit eigentlich länger als vertraglich vereinbart. Dies verstößt gegen § 309 Nr. 9 a BGB, so dass die Klausel, die eine Kündigung vor Ablauf der 24-Monatsfrist verbietet, insgesamt unwirksam ist und Ihnen ein Sonderkündigungsrecht an die Hand gibt. Diese bestätigte auch das Amtsgericht Gießen in einem Urteil vom 10.03.2010 (Az.: 45 C 607/09).

Wenn Sie unsicher sind, ob einer dieser Aspekte auf Ihren Fitnessstudiovertrag zutrifft, der eine außerordentliche Vertragskündigung rechtfertigt, nehmen Sie Kontakt im Rahmen einer telefonischen Erstberatung mit unseren Partner-Anwälten auf. Diese prüfen Ihren Vertrag und geben Ihnen Auskunft über Ihre Kündigungsmöglichkeiten.

Individuellen Fall prüfen lassen

Erstberatung erhalten

Kann ein Fitnessstudiovertrag wegen veränderter Bedingungen im Studio gekündigt werden?

Unter Umständen rechtfertigen Veränderungen im Studio eine außerordentliche Kündigung. Dazu können veränderte Öffnungszeiten, der Wegfall von Geräten und Kursen oder ein Trainerwechsel gehören. Hier muss jedoch zunächst schriftlich begründet werden, aus welchem Grund die Kündigung erfolgen soll, damit der Inhaber des Fitnessstudios die Möglichkeit hat, eventuelle Nachbesserungen zu ermöglichen. Sofern beispielsweise veränderte Öffnungszeiten dazu führen, dass Sie das Fitnessstudio nicht mehr besuchen können, muss der Inhaber vor der Kündigung dazu aufgefordert werden, wieder die alten Öffnungszeiten zu ermöglichen. Kommt dieser der Aufforderung nicht binnen einer genannten Frist nach, kann die fristlose Kündigung ausgesprochen werden. Selbiges gilt auch dann, wenn der Fitnessstudiovertrag aufgrund eines speziellen Kurses abgeschlossen wurde, der nach betriebsinternen Veränderungen wegfällt. In diesem Fall muss schriftlich dargelegt und bewiesen werden, dass der Vertrag nur aufgrund des Kurses zu Stande kam. Sofern der Betreiber des Fitnessstudios den Kurs nicht binnen der gesetzten Frist anbietet, kann eine Vertragskündigung folgen.

Gern unterstützen unsere Partner-Anwälte Sie im Rahmen einer telefonischen Erstberatung bei der Einschätzung des Sonderkündigungsrechts für Fitnessstudioverträge. Ein Sonderkündigungsrecht für Fitnessstudios gilt auch dann, wenn der Betreiber seinen Pflichten im Hinblick auf Sauberkeit, Hygiene und Ordnung nicht nachkommt. Allerdings muss auch hier eine Fristsetzung zur Ausbesserung der Mängel erfolgen, ehe eine Kündigung ausgesprochen werden kann.

Gibt es Besonderheiten beim Vertragsabschluss auf der Straße?

Jeder kennt die Situation: Ein Straßenstand lockt mit besonderen Angeboten und Vergünstigungen bei sofortigem Vertragsabschluss, die im Studio selbst nicht gewährt werden würden. Was zunächst verlockend klingt, verleitet viele Menschen dazu, kurzerhand einen Fitnessstudio Vertrag abzuschließen. In den nächsten Stunden und Tagen bereut man die Entscheidung – und möchte vom Vertrag zurücktreten. Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss eingeräumt. Ein Vertragswiderruf nach einem Vertragsabschluss im Rahmen einer Sonderaktion muss in den meisten Fällen schriftlich eingereicht werden. Sollten Sie den Verdacht haben, über einen Vertragsabschluss auf der Straße in eine Abofalle geraten zu sein, finden Sie passende Handlungsempfehlungen in unserem Beitrag „Abofallen: Definition, Merkmale, Handlungsempfehlungen“.

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Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.