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Aufklärungsfehlern

  • Prüfung auf unzureichende Aufklärung des Arztes
  • Einschätzung Ihre Erfolgschancen auf Schadensersatz

Behandlungsfehlern

  • Prüfen Ihrer Dokumente und Einschätzung, ob ein Behandlungsfehler vorliegt
  • Bezifferung der möglichen Schmerzensgeldansprüche

Schadensersatz und Schmerzensgeld

  • Anspruchsprüfung auf finanzielle Entschädigung
  • Prüfung einer außergerichtlichen Einigung, um einen langwierigen Prozess zu umgehen
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Behandlungsfehler – kaum ein Patient wehrt sich

Haben Sie den Verdacht, Opfer eines Behandlungs- oder Aufklärungsfehlers geworden zu sein? Damit sind Sie nicht allein: Die Bundesärztekammer prüft jährlich etwa 11.000 Fälle von vermuteten Behandlungsfehlern. Doch die Dunkelziffer dürfte wesentlich höher liegen. Das Aktionsbündnis Patientensicherheit schätzt, dass Ärzten jährlich etwa 200.000 Behandlungsfehler unterlaufen – jedoch nur wenig Betroffene wehren sich tatsächlich.

Auch, wenn Schmerzensgeld den Behandlungsfehler nicht rückgängig machen kann, wird Ihnen ein spezialisierter Anwalt dabei helfen, Ihre wirtschaftliche Situation zu verbessern, was letztendlich auch zur Genesung beitragen kann.

Wenden Sie sich daher am besten direkt an einen Fachanwalt für Behandlungsfehler – denn nur bei einem Spezialisten haben Sie die besten Aussichten auf Erfolg!

Auf einen Blick

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Rechtsklarheit

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bei einem Behandlungsfehler

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Bin super zufrieden mit dem Service. Ich habe zeitnah eine aussagekräftige & kompetente Beratung erhalten. Sollte ich wieder einen Anwalt benötigen, werde ich zu 100 % auf KLUGO zurückkommen.

Bea T.

Ich habe online ganz einfach meine Anfrage eingereicht und unmittelbar eine Rückmeldung bekommen. Sehr freundliches und kompetentes Gespräch. Der Anwalt konnte mir bei der Lösung meines Problems weiterhelfen.

Natalie W.

Tolle Hilfe! Ich wurde sachkundig beraten, zudem waren alle sehr freundlich. Der Anwalt hat mich auch nach der ersten Rechtsberatung weiter unterstützt und mich über alle Kosten aufgeklärt.

Gabi I.

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Häufige Fragen zu KLUGO

Wie kann ich Kontakt zu KLUGO aufnehmen?

Kontakt zu unseren KLUGO Partner-Anwälten und Rechtsexperten können Sie ganz unkompliziert via Telefon oder E-Mail aufnehmen. Sollten Sie neben Ihrer Rechtsfrage weitere Anliegen haben, können Sie sich jederzeit via Mail an das KLUGO-Team wenden: info@klugo.de.

Wie geht es nach der Beratung weiter?

KLUGO vermittelt Ihnen eine Ersteinschätzung oder Erstberatung. Die Ersteinschätzung dient ausschließlich der groben Orientierung – Sie erhalten erste rechtssichere Tipps. Die Erstberatung beinhaltet eine erste Sachverhaltserfassung und einen allgemeinen rechtlichen Rat in Bezug auf Ihr weiteres Vorgehen.

Eine Erstberatung oder Ersteinschätzung führt nicht dazu, dass ein Rechtsanwalt über diese hinaus aktiv wird. Wenn im Anschluss an die Beratung akuter Handlungsbedarf besteht, können Sie über KLUGO direkt einen Rechtsanwalt beauftragen. Über mögliche Kosten klärt Sie der Anwalt transparent und verständlich im Telefongespräch auf.

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Antworten auf die
häufigsten Fragen zu Behandlungsfehlern

Was können Sie bei einem Behandlungsfehler tun?

Wenn Sie glauben, dass ein Arzt einen Behandlungsfehler begangen hat, gibt es auch kostenfreie Wege, um sich zu wehren. Beispielsweise können Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden. Diese ist verpflichtet, dem möglichen Behandlungsfehler nachzugehen und kann ein entsprechendes Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK) anfordern. Sie können sich auch hilfesuchend an die Schlichtungsstelle der Landesärztekammer richten. Aber Obacht: Diese Einrichtung wurde von Ärzten gegründet. Die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit kann also infrage gestellt werden.

Diese beiden Optionen können eine erste Hilfestellung bieten. Geht es aber ganz konkret um eine Schmerzensgeldforderung, lohnt sich der Rat eines spezialisierten Fachanwalts immer!

In welchen Fällen kann ein Behandlungsfehler vorliegen?

Ein Arzt haftet zwar nicht für einen Heilungserfolg, aber er ist verpflichtet, gewissenhaft und sorgfältig zu arbeiten – seine berufsfachliche Kenntnis darf vorausgesetzt werden. Verstößt ein Arzt gegen diesen Standard, kann ein Behandlungsfehler vorliegen.

Das kann ganz konkret zum Beispiel der Fall sein, wenn die Aufklärung Ihres Arztes vor einem Eingriff mangelhaft war oder wenn Sie durch einen falschen Befund einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben. Um in diesen Fällen Schadensersatzforderungen geltend zu machen, müssen Sie beweisen, dass...

• …der medizinische Standard bei der Behandlung nicht eingehalten wurde.

• …Sie durch die falsche Behandlung einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben.

• …dieser erlittene Schaden durch einen Behandlungsfehler verursacht wurde.

Woran erkennen Patienten einen Aufklärungsfehler?

Dazu muss man zunächst verstehen, wie eine ärztliche Aufklärung im Idealfall abläuft. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Arzt die Behandlung und alle weiteren wichtigen Umstände in verständlicher Weise erläutern muss. Bei einer Aufklärung müssen Patienten also über den geplanten Ablauf der Behandlung, die Erfolgsaussichten, die möglichen Risiken und gegebenenfalls Behandlungsalternativen informiert werden. Nur wenn der Arzt Sie umfassend aufgeklärt hat (und kein Notfall vorlag) liegt eine ordnungsgemäße Aufklärung vor.

Wichtig zu wissen: Die Beweislast für einen Aufklärungsfehler liegt bei dem Arzt. Er muss also beweisen, dass er Sie umfassend aufgeklärt hat. Kann er keinen Nachweis dafür erbringen, können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen.

Was ist der Unterschied zwischen einem „einfachen“ und einem groben Behandlungsfehler?

Bei einem „herkömmlichen“ Behandlungsfehler liegt die Beweislast üblicherweise beim Patienten. Bei einem sogenannten groben Behandlungsfehler ist es genau umgekehrt: Die Beweislast wird zugunsten des Patienten umgekehrt. Der Arzt muss also in diesem Fall beweisen, dass durch seine Behandlung kein Schaden entstanden ist. Kann er das nicht, können Sie Ansprüche auf Schmerzensgeld geltend machen.

Ein grober Behandlungsfehler liegt zum Beispiel vor, wenn Tumore auf einem Röntgenbild nicht erkannt werden, obwohl sie eindeutig zu sehen sind. Ein solch fahrlässiger Fehler liegt auch dann vor, wenn Instrumente oder Bauchtücher im Körper eines Patienten vergessen werden. Das passiert leider häufiger, als man denkt.

Welche Unterlagen und Beweise sollten Patienten sichern?

Wie schon erwähnt, liegt die Beweislast bei einem „normalen“ Behandlungsfehler beim Patienten. Sie müssen also beweisen, dass der Arzt einen Fehler begangen hat und Ihnen dadurch ein unter Umständen irreparabler Schaden entstanden ist.

Dazu ist es hilfreich, wenn Sie im Vorfeld einer Schadensersatzforderung so viele Dokumente Ihrer Behandlung wie möglich als Beweise sichern. Notieren Sie sich dazu am besten, wer genau an der Behandlung beteiligt war und wie genau und durch wen Sie über mögliche Risiken aufgeklärt wurden. Darüber hinaus können möglicherweise auch Ihre Mitpatienten hilfreich sein, falls vorhanden. Notieren Sie sich für alle Fälle auch deren Kontaktdaten. Ein Tipp: Verfassen Sie diese Gedächtnisprotokolle am besten zeitnah, solange die Erinnerung noch frisch ist!

Wie viel kostet die Beratung und Betreuung durch einen Fachanwalt bei einem Behandlungsfehler?

Die Kosten für einen Anwalt bzw. eine Rechtsberatung bei einem Behandlungsfehler werden individuell berechnet und richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgeblich für die Berechnung der Gebühren ist der Streitwert. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, kommt diese möglicherweise für die Anwaltskosten auf.

Wenn Sie unsicher sind, nehmen Sie zunächst eine unverbindliche Ersteinschätzung bei einem KLUGO Partner-Anwalt in Anspruch. Dieser berät Sie gerne zum juristischen Vorgehen bei einem Behandlungsfehler und den zu erwartenden Kosten.

Warum sollten Sie sich einen Rechtsanwalt bei einem Behandlungsfehler nehmen?

Durch eine falsche Rechtsberatung können Opfer von Behandlungsfehlern erneut zu Opfern werden – wenn auch dieses Mal durch den falschen Anwalt. Häufig sehen wir, dass nicht auf Behandlungsfehler spezialisierte Anwälte mit der komplexen Materie überfordert sind. Ersparen Sie sich diesen Stress und gehen Sie besser gleich zu einem spezialisierten Anwalt. Denn die Rechtsprechung zu Behandlungsfehlern ist häufig so widersprüchlich, dass ein spezialisierter Rechtsanwalt einen großen Unterschied im Endergebnis hinsichtlich der Höhe des Schmerzensgeldes ausmachen kann.

Ein erfahrener KLUGO Partner-Anwalt hilft Ihnen gerne dabei, die angemessene Schadensersatzsumme zu erzielen. Buchen Sie am besten noch heute eine unverbindliche Ersteinschätzung oder Erstberatung!

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