Leider kommt es immer wieder vor, dass eine Behandlung von einem Arzt nicht nach den Regeln der Kunst verläuft. So können Schäden entstehen und eine Forderung auf Schadensersatz muss in Betracht gezogen werden.
Unter Schadensersatz versteht sich der vorwiegend materielle Anspruch, den ein Krankenhaus oder ein Arzt einem Patienten schuldet. Es zählen also nicht nur Schäden an der Gesundheit dazu, sondern beispielsweise auch Anwaltskosten, Kosten für angefallene Fahrten oder Gewinneinbußen eines Unternehmens.
Setzt ein Patient seinen Anspruch auf Schadensersatz durch, kann er auch die Zahlung folgender Kosten verlangen:
Für einen Schadensersatzanspruch gegenüber einem Krankenhaus oder Arzt, der auch vor Gericht als gültig anerkannt wird, müssen drei Voraussetzungen gegeben und erfüllt sein:
Abhängig von der Höhe des entstandenen Schadens kann hierbei entschieden werden, wie hoch der Betrag ist, der dem Geschädigten als Schadensersatz zusteht.
Ein Arzt ist vor einer Behandlung dazu verpflichtet, den Patienten im Großen und Ganzen über Art und Ablauf der Behandlung, Risiken und Behandlungsalternativen zu informieren. So kann sich der Patient wirklich entscheiden, ob er einer Behandlung zustimmt.Stefanie Sokoll
Mithilfe des Schadensersatzanspruchs können materielle und immaterielle Schäden ausgeglichen werden. Materielle Schäden können zum Beispiel Fahrzeugschäden sowie Verdienstausfälle sein. Immaterielle Schäden sind zum Beispiel körperliche Schmerzen sowie seelische Beeinträchtigungen.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch steht unter anderem beschrieben, worum es sich bei einem Schadensersatz handelt und wie dieser beglichen wird:
Der Schädiger ist dazu verpflichtet, den Zustand herzustellen, der gegeben wäre, hätte er das schädigende Ereignis nicht ausgelöst. Der Gläubiger kann anstatt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen.
Das Schmerzensgeld hat zum Ziel, einen Ausgleich für alle Unannehmlichkeiten, seelische Belastungen und sonstige Unwohlgefühle zu schaffen.
Bei immateriellen Schäden liegt die Beweislast des Schadens in der Regel beim Geschädigten, d. h. der Geschädigte muss beweisen, dass der Gegner – z. B. der Arzt oder das Pflegepersonal – den Schaden verursacht hat. Durch eine Neuregelung des Patientenrechtegesetzes haben Patienten im Bereich des Arzthaftungsrechts zudem die Möglichkeit, härter gegen einen Ärztepfusch vorzugehen.
Nutzen Sie unsere Erstberatung durch einen Fachanwalt, um abzuklären, wie hoch Ihre Chance auf eine Entschädigung durch einen Arzt oder ein Krankenhaus ist. Prozesse vor Gericht können sich hier über Jahre ziehen.
Neben dem Einsehen der Patientenakte sowie einer verstärkten Patientenbeteiligung an wichtigen Entscheidungen sind im Patientenrechtegesetz auch erhöhte Anforderungen an die Aufklärung und Dokumentation medizinischer Abläufe geregelt. Dies hilft dem Geschädigten, den Schaden besser zu beweisen.
Übrigens: Im Falle eines gerichtlichen Prozesses können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Diese greift, falls Ihre Rechtsschutzversicherung die Gerichtskosten nicht übernimmt.
Checkliste zum Vorgehen bei Schäden:
Um eine Verjährung des Schadensersatzes zu vermeiden, müssen bestimmte Fristen eingehalten werden. Die Verjährungsfrist beginnt zum Ende des Jahres, in dem der Schaden entstanden ist, und dauert drei Jahre an. In dieser Zeit können Sie einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Arzt oder Krankenhaus geltend machen. In Ausnahmefällen kann die Verjährungsfrist jedoch verlängert werden. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Schadenverursacher nicht feststellbar ist oder aber erst Jahre später festgestellt werden kann.
Bei Fragen zum Thema Schadensersatzanspruch oder Patientenrechtegesetz helfen wir Ihnen gerne im Rahmen einer telefonsichen Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Fachanwälte stehen Ihnen dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen Sie bei allen Anliegen.
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