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Ein Arzt verweigert die Behandlung - Darf er das?

Wer gesundheitliche Beschwerden oder Schmerzen hat, erhofft sich von einem Arztbesuch sowohl eine Diagnose als auch die möglichst schnelle Linderung seiner Schmerzen durch eine geeignete Therapie oder Medikamentierung. Doch was ist, wenn der Arzt die Behandlung verweigert und den Patienten wegschickt? Ist das überhaupt erlaubt? Hier erfahren Sie alles Wichtige darüber, wann ein Arzt eine Behandlung verweigern darf und wann nicht.

Das Wichtigste in Kürze

  • In Deutschland besteht keine Behandlungspflicht. Nur, wenn sowohl der Arzt als auch der Patient einverstanden sind, entsteht ein sogenannter Behandlungsvertrag.
  • Kassenärzte dürfen Patienten nur unter bestimmten Voraussetzungen abweisen.
  • Eine Ausnahme gilt für Patienten mit akuten Schmerzen bzw. Notfallpatienten: Hier sind Ärzte zur Behandlung verpflichtet.
  • Verweigert ein Arzt die Behandlung eines Patienten mit akuten Schmerzen, ist unter Umständen der Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung erfüllt.

Ist ein Arzt zur Behandlung verpflichtet?

Die Antwort mag viele überraschen: Ein Arzt ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, einen Patienten zu behandeln, wenn er dies nicht möchte. In Deutschland ist für die Behandlung eines Patienten ein sogenannter Behandlungsvertrag notwendig. Dieser muss nicht schriftlich geschlossen werden, sondern kommt zustande, wenn sowohl der Patient als auch der Arzt mit der Behandlung einverstanden sind. Gesetzlich geregelt ist der Behandlungsvertrag in § 630a BGB.

Demzufolge gibt es weder für gesetzlich Versicherte noch für Privatpatienten eine Behandlungspflicht. Ein Arzt darf selbst entscheiden, mit wem er einen Behandlungsvertrag eingeht und mit wem nicht.

Anders sieht das in einer Notfallsituation aus. Einen Patienten mit akuten Schmerzen oder in einem sonstigen akuten Zustand darf ein Arzt nicht abweisen, sondern muss ihn behandeln.

Wann darf ein Arzt die Behandlung verweigern?

Ganz so einfach wie oben beschrieben ist es in der Praxis allerdings nicht. Kassenärzte haben sich beispielsweise zur Versorgung der gesetzlich versicherten Patienten verpflichtet.

Das bedeutet, dass sie einen Patienten nur unter ganz besonderen Voraussetzungen ablehnen dürfen (vorausgesetzt, es handelt sich nicht um einen Notfall):

  • Ist eine Praxis überlastet, darf der Arzt eine Behandlung verweigern
  • Ist das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient gestört (beispielsweise durch Beleidigungen oder Bedrohungen), besteht keine Behandlungspflicht
  • Der Patient verlangt nicht notwendige Behandlungsmethoden oder benötigt einen Mediziner eines anderen Fachgebiets
  • Der Patient verlangt illegale Behandlungen (z.B. Sterbehilfe oder später Schwangerschaftsabbruch).
  • Die elektronische Gesundheitskarte kann im Vorfeld der Behandlung nicht vorgezeigt werden

Arzt verweigert Behandlung im Notfall – unterlassene Hilfeleistung?

Ein Patient mit akuten Schmerzen darf, wie oben erwähnt, nicht abgewiesen werden. Es besteht also eine Behandlungspflicht bei akuten Schmerzen. Verweigert ein Arzt die Behandlung trotzdem, so kann unter Umständen der Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung gemäß § 323c StGB erfüllt sein.

Ob es sich tatsächlich um unterlassene Hilfeleistung handelt, muss im Einzelfall beurteilt werden. Ein Anwalt für Medizinrecht kann Sie hierzu beraten.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Wenn ein Arzt die Behandlung im Notfall verweigert oder Sie ein anderes Problem in Hinblick auf Medizinrecht haben, beispielsweise die Verletzung einer Schweigepflicht, können Sie sich gern bei einem unserer KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten beraten lassen. Nehmen Sie einfach Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin für ein telefonisches Erstgespräch.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.