Familienrecht
Das Familienrecht wird im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 1297–1921 BGB) definiert. Es befasst sich mit familiären Bindungen wie der Ehe und mit ihren Rechtswirkungen sowie den Folgen einer Scheidung. Zudem regelt das Familienrecht Verwandtschaftsgrade, Unterhaltspflichten und Adoptionen. In unseren Beiträgen zu den jeweiligen Themen informieren wir dich über die wichtigsten Punkte.




