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Familienrecht

Das Familienrecht wird im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 1297–1921 BGB) definiert. Es befasst sich mit familiären Bindungen wie der Ehe und mit ihren Rechtswirkungen sowie den Folgen einer Scheidung. Zudem regelt das Familienrecht Verwandtschaftsgrade, Unterhaltspflichten und Adoptionen.

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Anwalt für Familienrecht

Ein Anwalt für Familienrecht hilft nicht nur bei konfliktbehafteten Scheidungen, sondern auch bei einvernehmlichen Trennungen und steht Ihnen zudem zur Seite, wenn es um weitere Fragen aus dem Bereich des Familienrechts geht.


Alles zum Thema "Anwalt für Familienrecht "
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Anwalt für Familienrecht

Ein Anwalt für Familienrecht hilft nicht nur bei konfliktbehafteten Scheidungen, sondern auch bei einvernehmlichen Trennungen und steht Ihnen zudem zur Seite, wenn es um weitere Fragen aus dem Bereich des Familienrechts geht.


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Ehevertrag

Ehevertrag

Der Ehevertrag wird unter anderem im § 1408 BGB des Familienrechts geregelt. Hierbei geht es meist darum, bereits präventiv Streitigkeiten zu vermeiden, sollte die Ehe scheitern. In vielen Fällen wird im Ehevertrag festgehalten, wie das Hab und Gut nach dem Scheitern einer Ehe aufgeteilt werden soll.


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Der Ehevertrag wird unter anderem im § 1408 BGB des Familienrechts geregelt. Hierbei geht es meist darum, bereits präventiv Streitigkeiten zu vermeiden, sollte die Ehe scheitern. In vielen Fällen wird im Ehevertrag festgehalten, wie das Hab und Gut nach dem Scheitern einer Ehe aufgeteilt werden soll.


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Scheidung

Scheidung

Eine Ehe kann unter den Voraussetzungen des § 1565 BGB geschieden werden. Nach dem Familienrecht muss die Ehe gescheitert sein, was der Fall ist, wenn die Eheleute seit einem Jahr in Trennung leben. Eine Ausnahme zu dieser Vorschrift wird gewährt, wenn die Fortführung der Ehe für einen Ehegatten eine unzumutbare Härte darstellt.


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Scheidung

Scheidung

Eine Ehe kann unter den Voraussetzungen des § 1565 BGB geschieden werden. Nach dem Familienrecht muss die Ehe gescheitert sein, was der Fall ist, wenn die Eheleute seit einem Jahr in Trennung leben. Eine Ausnahme zu dieser Vorschrift wird gewährt, wenn die Fortführung der Ehe für einen Ehegatten eine unzumutbare Härte darstellt.


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Sorgerecht und Umgangsrecht

Sorgerecht und Umgangsrecht

Wenn Eheleute ein Kind bekommen, steht beiden laut Familienrecht das Sorgerecht zu. Dies bedeutet, dass beide gemeinsam Entscheidungen für die Lebensführung des Kindes treffen können. Davon zu trennen ist das Umgangsrecht, welches im § 1684 I BGB geregelt ist. Es bestimmt strikt, dass das Kind auch nach der Trennung ein Recht auf den Umgang mit beiden Elternteilen hat.


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Wenn Eheleute ein Kind bekommen, steht beiden laut Familienrecht das Sorgerecht zu. Dies bedeutet, dass beide gemeinsam Entscheidungen für die Lebensführung des Kindes treffen können. Davon zu trennen ist das Umgangsrecht, welches im § 1684 I BGB geregelt ist. Es bestimmt strikt, dass das Kind auch nach der Trennung ein Recht auf den Umgang mit beiden Elternteilen hat.


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Trennung

Trennung

Als familienrechtliche Voraussetzung für die Scheidung zweier Eheleute müssen diese bereits ein Jahr getrennt voneinander leben. Dieser Umstand muss zudem bewiesen werden. Es reicht folglich nicht aus, dass die Eheleute bereits ein Jahr verheiratet sind, aber noch nicht getrennt gelebt haben.


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Trennung

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Als familienrechtliche Voraussetzung für die Scheidung zweier Eheleute müssen diese bereits ein Jahr getrennt voneinander leben. Dieser Umstand muss zudem bewiesen werden. Es reicht folglich nicht aus, dass die Eheleute bereits ein Jahr verheiratet sind, aber noch nicht getrennt gelebt haben.


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Unterhalt

Unterhalt

Im Familienrecht gibt es drei verschiedene Arten von Unterhalt. Der wohl bekannteste ist der nacheheliche Unterhalt laut § 1569 ff. BGB, welcher nach der Scheidung erfolgt. Hierbei gilt, dass beide Eheleute für ihren eigenen Unterhalt sorgen müssen, außer sie sind dazu nicht in der Lage. Daneben gibt es noch den Familienunterhalt sowie den Trennungsunterhalt.


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Im Familienrecht gibt es drei verschiedene Arten von Unterhalt. Der wohl bekannteste ist der nacheheliche Unterhalt laut § 1569 ff. BGB, welcher nach der Scheidung erfolgt. Hierbei gilt, dass beide Eheleute für ihren eigenen Unterhalt sorgen müssen, außer sie sind dazu nicht in der Lage. Daneben gibt es noch den Familienunterhalt sowie den Trennungsunterhalt.


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