Mehr Freiheit für Familiennamen Das neue Namensrecht seit 2025
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Seit dem 1. Mai 2025 gilt in Deutschland eine umfangreiche Reform des Namensrechts. Die neuen Regelungen bringen deutlich mehr Flexibilität bei der Wahl von Nachnamen – vor allem für Ehepaare, Kinder und Patchworkfamilien.
In diesem Beitrag erfährst du, was sich konkret geändert hat und was du inzwischen beachten solltest.
Namensrecht 2025 ☝️ Das Wichtigste in Kürze
Doppelnamen erlaubt: Ehepaare und Kinder dürfen ab Mai 2025 offiziell Doppelnamen führen – mit oder ohne Bindestrich.
Mehr Flexibilität für Familien: Patchworkfamilien können Nachnamen künftig leichter angleichen.
Namensgebung bei Kindern: Der Nachname kann aus den Nachnamen beider Elternteile bestehen – auch in nicht verheirateten Partnerschaften.
Kulturelle Vielfalt berücksichtigt: Namen ethnischer Minderheiten (z. B. sorbisch, friesisch) werden gesetzlich anerkannt.
Das neue Namensrecht gilt seit dem 1. Mai 2025.
Das neue Namensrecht im Überblick
Seit dem 1. Mai 2025 gilt in Deutschland ein modernisiertes Namensrecht. Die Reform bringt mehr Freiheit bei der Wahl von Nachnamen – besonders für Ehepaare, Kinder und Patchworkfamilien.
Hier sind die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:
Doppelnamen für Ehepaare: Ehepaare können seit Mai 2025 einen gemeinsamen Doppelnamen führen – entweder mit oder ohne Bindestrich. Bisher war das nur in Sonderfällen möglich.
👉 Beispiel: Müller heiratet Schmidt. Gemeinsam können sie sich nun Müller-Schmidt oder Müller Schmidt nennen.
Doppelnamen für Kinder: Auch Kinder können seit 2025 einen Doppelnamen aus den Nachnamen beider Elternteile erhalten. Diese Möglichkeit bestand bisher nur sehr eingeschränkt. Die Entscheidung muss gemeinsam von den Eltern getroffen werden. Bei Uneinigkeit entscheidet das Gericht.
👉 Beispiel: Wenn ein Elternteil Schneider heißt und der andere Klein, kann das Kind jetzt Schneider-Klein oder Schneider Klein heißen.
Vereinfachte Namensänderung in Patchworkfamilien: In Patchworkfamilien ist es einfacher geworden, den Nachnamen eines Stiefelternteils oder eines neuen Ehepartners anzunehmen. Dadurch wurde die Namensangleichung innerhalb der Familie erleichtert, ohne dass aufwendige gerichtliche Verfahren notwendig sind.
Berücksichtigung ethnischer Minderheiten: Die Reform berücksichtigt die Traditionen und kulturellen Besonderheiten ethnischer Minderheiten in Deutschland, wie etwa der Sorben, Friesen und Dänen. Kulturell geprägte Namensformen, die mit den Traditionen dieser Gruppen in Einklang stehen, werden ausdrücklich anerkannt.
Unwiderruflichkeit des Ehenamens: Ein einmal gewählter gemeinsamer Ehename ist während der Ehe nicht mehr änderbar. Eine Änderung ist nur noch bei Scheidung oder neuer Eheschließung möglich.
⚠️ Wichtig: Reihenfolge von Doppelnamen
Die Reihenfolge der Nachnamen ist frei wählbar, egal ob bei Ehepaaren oder Kindern. Du bestimmst, welcher Name zuerst und welcher danach genannt wird. Die gewählte Reihenfolge ist rechtlich bindend, sobald sie festgelegt wurde. Eine spätere Änderung ist nur in Ausnahmefällen und auf Antrag möglich.
Warum wurde das Namensrecht reformiert?
Das bisherige Namensrecht war stark veraltet und entsprach nicht mehr den vielfältigen Lebensrealitäten moderner Familien. Besonders bei gleichberechtigter Elternschaft, Patchwork-Konstellationen oder der Namensgebung für Kinder waren die bisherigen Regeln oft zu unflexibel.
Die Reform des Namensrechts hat sich den vielfältigen Lebensrealitäten moderner Familien angepasst und schafft seit 2025 mehr Spielraum für individuelle Entscheidungen bei der Namenswahl.
Was bedeutet die Reform für dich?
Wenn du heiratest, ein Kind erwartest oder Teil einer Patchworkfamilie bist, solltest du dich frühzeitig mit den seit 2025 bestehenden Möglichkeiten auseinandersetzen. Die Reform bietet dir mehr Spielraum bei der Namenswahl – aber auch neue Entscheidungen, die gut überlegt sein sollten.
➡️ Tipp: Wenn du eine Namensänderung planst, wende dich rechtzeitig an dein Standesamt, um alle Optionen zu prüfen. Viele Standesämter haben inzwischen eigene Merkblätter zum neuen Namensrecht.
Namensrecht Wann lohnt sich rechtliche Hilfe?
Das neue Namensrecht eröffnet seit 2025 viele neue Möglichkeiten – bringt aber auch Fragen und Unsicherheiten mit sich. In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, einen Anwalt für Familienrecht hinzuzuziehen:
Hilfe bei komplizierten Konstellationen: Bei doppelter Staatsbürgerschaft oder kulturellen Besonderheiten (z. B. sorbisch, dänisch oder friesisch) sorgt juristische Beratung dafür, dass deine Namenswahl mit dem Gesetz vereinbar ist.
Vertretung bei Namensänderungen: Wenn du eine behördliche oder gerichtliche Änderung deines Namens beantragen willst, ist eine rechtliche Begleitung hilfreich – besonders wenn persönliche Gründe vorliegen.
Unterstützung bei Streitfällen: Bei Uneinigkeit zwischen getrennt lebenden Eltern über den Nachnamen ihres Kindes kann ein Anwalt vermitteln oder dich rechtlich vertreten.
ℹ️ Eine frühzeitige rechtliche Einschätzung hilft, spätere Konflikte zu vermeiden – und sorgt dafür, dass du die neuen Freiheiten des Namensrechts auch wirklich nutzen kannst.
Häufige Fragen
Ab wann gelten die neuen Regeln?
Ab dem 1. Mai 2025.
Kann ich meinen aktuellen Nachnamen nachträglich ändern?
Das hängt vom Einzelfall ab. Bei bestehenden Ehen oder nach einer Scheidung kann die neue Regelung mehr Optionen eröffnen – ein Gespräch mit dem Standesamt lohnt sich.
Gilt die Reform auch für gleichgeschlechtliche Paare?
Ja, die neuen Regelungen gelten unabhängig vom Geschlecht der Partner.
Ist ein Doppelname für Kinder Pflicht?
Nein. Es bleibt weiterhin möglich, dass Kinder den Nachnamen nur eines Elternteils tragen.
Was gilt, wenn die Eltern (oder ein Elternteil) bereits Doppel- oder Mehrfachnamen führen?
§ 1617 Absatz 2 Nr. 2 BGB-E regelt, dass bei Eltern mit Doppel- oder Mehrfachnamen nur ein Name eines jeden Elternteils für die Bildung des Geburtsdoppelnamens des Kindes verwendet werden darf.
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