
Wichtige Antworten auf deine Fragen Unterhalt
Im Familienrecht gibt es drei verschiedene Arten von Unterhalt. Der wohl bekannteste ist der nacheheliche Unterhalt laut § 1569 ff. BGB, welcher nach der Scheidung erfolgt. Hierbei gilt, dass beide Eheleute für ihren eigenen Unterhalt sorgen müssen, außer sie sind dazu nicht in der Lage. Daneben gibt es noch den Familienunterhalt sowie den Trennungsunterhalt. Wir informieren dich in den folgenden Beiträgen zum Unterhalt.











