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Was dir bei Trennung und nach der Scheidung zusteht Ehegattenunterhalt

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Zum Ehegattenunterhalt zählen mehrere Formen von Unterhalt, die vom Ehegatten während der Trennungsphase und nach der Trennung zu zahlen sind. Für die einzelnen Formen gibt es unterschiedliche rechtliche Regelungen.

von KLUGO
20.11.2017
4 Min Lesezeit

Ehegattenunterhalt Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt zwei Hauptarten von Ehegattenunterhalt, den Trennungsunterhalt bis zur Scheidung und nachehelicher Unterhalt, welche beide unterschiedliche Vorraussetzungen vorweisen.

  • Den Anspruch auf Ehegattenunterhalt muss du aktiv beim Ex-Partner einfordern.

  • Der Ehegattenunterhalt basiert auf mehreren Faktoren, welche die finanzielle Situation und die Lebensumstände der beiden Partner einbeziehen.

Was ist der Ehegattenunterhalt?

Mit dem Entschluss zur Scheidung entscheiden sich viele Paare zwar grundsätzlich für einen neuen Lebensabschnitt, das entbindet sie jedoch in der Regel nicht von möglichen finanziellen Verpflichtungen.

Schon während des Trennungsjahres geht es mit dem sogenannten Trennungsunterhalt los. Dieser ist ab der Trennung bzw. der Aufforderung zur Unterhaltszahlung zu entrichten. Die finanzielle Verpflichtung ergibt sich dabei aus dem Gesetz, eine nähere Begründung ist nicht erforderlich.

Um diesen zwischenzeitlich geltenden Ehegattenunterhalt zu berechnen, wird das Einkommen von dir und deinem ehemaligen Partner herangezogen. Gültigkeit hat er bis zur rechtskräftigen Scheidung.

KLUGO Tipp:

Um von deinem Anrecht auf Ehegattenunterhalt Gebrauch zu machen, musst du diesen beim Ehegatten einfordern.

Mache dies möglichst früh, schriftlich oder unter Zeugen.

Ehegattenunterhalt nach der Scheidung

Nachdem du deine Scheidung vor Gericht vollzogen hast, bist du noch nicht von deinen finanziellen Abhängigkeiten befreit. Bei der Berechnung des nun fälligen Unterhalts nach der Scheidung zieht der Gesetzgeber ähnliche Parameter wie beim Trennungsunterhalt heran.

In der Regel endet der Anspruch jedoch nach einiger Zeit: Per Gesetz gilt er so lange, bis die ehebedingten Nachteile abgegolten sind. Ferner besteht ein Anspruch nur bei Vorliegen einer der im Gesetz genannten Gründe, die sich beispielsweise durch eine Krankheit, Arbeitslosigkeit oder ein deutlich niedrigeres Einkommen ergeben.

Zusammenfassung:

Um die Höhe des Ehegattenunterhalts nach der Scheidung zu berechnen, wird vom Gericht die Höhe deines Einkommens und das deines Ehegatten berücksichtigt. Dein Anspruch auf Ehegattenunterhalt erlischt, sollten deine ehebedingten Nachteile nicht mehr existieren und du dich im arbeitsfähigen Zustand befinden.

Im Gegensatz zum Kindesunterhalt geht es beim Ehegattenunterhalt nicht darum, lediglich das Existenzminimum des Ex-Partners abzusichern. Vielmehr sollen die finanziellen Verhältnisse während der Ehe ausgeglichen werden. Aus diesem Grund ergeben sich hier oftmals weitaus höhere Summen.

Dein Anspruch auf Ehegattenunterhalt nach der Scheidung ist unter § 1361 im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt:

Unterhalt bei Getrenntleben § 1361

In Absatz (1) steht, dass Sie das Recht haben, ein Unterhalt von Ihrem getrenntlebenden Ehegatten einzufordern, der in der Höhe den Lebensverhältnissen, Erwerbsverhältnissen sowie Vermögensverhältnissen angemessen ist.

In Absatz (2) steht weiter, dass von einem nicht erwerbstätigen Ehegatten nur dann verlangt werden kann, Unterhalt durch eine Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen, wenn er dazu fähig ist.

Zur näheren Bestimmung des Ehegattenunterhaltes steht dir unser Ehegattenunterhalts-Rechner zur Verfügung. Er gibt einen ersten Überblick über die voraussichtliche Höhe des Unterhalts beider Ehepartner.

Zugewinnausgleich und Gütertrennung

Der Unterhalt – auch Elementarunterhalt genannt – soll die wesentlichen und grundlegenden (elementaren) Lebensbereiche des Bedürftigen sichern.

Neben dem Elementarunterhalt umfasst der Ehegattenunterhalt nach einer Scheidung unter anderem auch folgende Bereiche:

  • Krankenversicherung

  • Schul- und Berufsausbildung

  • Alterssicherung

  • Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Ehegattenunterhalt und Düsseldorfer Tabelle

Eine nützliche Orientierung, um den Ehegattenunterhalt zu berechnen, liefert die Düsseldorfer Tabelle: Hiernach erhält der Berechtigte einen Anspruch in Höhe von 3/7 des anrechnungsfähigen Nettoeinkommens bei Erwerbstätigkeit.

Gemäß § 1577 BGB bist du als Unterhaltsberechtigter dazu verpflichtet, das eigene Vermögen zur Unterhaltsdeckung zu verwenden. Ausgenommen ist hiervon allerdings das Vermögen aus dem Zugewinnausgleich.

Wurde per Ehevertrag die Gütertrennung vereinbart, übt diese Regelung im Übrigen keinen Einfluss auf die Höhe und Dauer deines Ehegattenunterhalts aus.

Persönliche Beratung

Um deinen individuellen Ehegattenunterhalt zu berechnen, benötigst du zumeist eine Reihe von wichtigen Daten und das nötige rechtliche Verständnis. Im Rahmen der Erstberatung gehen unsere Partner-Anwälte gerne auf deine individuelle Situation ein und geben dir eine erste Orientierung.

So gehst du vor, wenn du Ehegattenunterhalt einfordern möchtest:

  • Beantrage Auskünfte über Erwerb, Einkünfte und Vermögen beim Ehegatten.

  • Berechne die Höhe des Unterhalts, der dir zusteht.

  • Fordere den Unterhalt schriftlich beim Ehegatten ein.

  • Verweigert dieser die Zahlung, nimm Kontakt zu einem Anwalt für Familienrecht auf.

Um deinen individuellen Ehegattenunterhalt zu berechnen, benötigst du zumeist eine Reihe von wichtigen Daten und das nötige rechtliche Verständnis. Im Rahmen der telefonischen Erstberatung gehen unsere Partner-Anwälte zum Thema Unterhalt gerne auf deine individuelle Situation ein. Sie stehen dir dabei mit juristischem Rat zur Seite, geben dir eine erste Orientierung und unterstützen dich auf Wunsch auch weiter bei deinem rechtlichen Anliegen.

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