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Ehegattenunterhalt
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Ehegattenunterhalt

Zum Ehegattenunterhalt zählen mehrere Formen von Unterhalt, die vom Ehegatten während der Trennungsphase und nach der Trennung zu zahlen sind. Für die einzelnen Formen gibt es unterschiedliche rechtliche Regelungen.

Was ist der Ehegattenunterhalt?

Mit dem Entschluss zur Scheidung entscheiden sich viele Paare zwar grundsätzlich für einen neuen Lebensabschnitt, das entbindet sie jedoch in der Regel nicht von möglichen finanziellen Verpflichtungen.

Schon während des Trennungsjahres geht es mit dem sogenannten Trennungsunterhalt los. Dieser ist ab der Trennung bzw. der Aufforderung der Unterhaltszahlung zu entrichten. Die finanzielle Verpflichtung ergibt sich dabei aus dem Gesetz, eine nähere Begründung ist nicht vonnöten. Um diesen zwischenzeitlich geltenden Ehegattenunterhalt zu berechnen, wird wiederum das Einkommen von Ihnen und Ihrem ehemaligen Partner herangezogen. Gültigkeit hat er bis zur rechtskräftigen Scheidung.

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Um von Ihrem Anrecht auf Ehegattenunterhalt Gebrauch zu machen, müssen Sie diesen beim Ehegatten einfordern. Machen Sie dies möglichst früh, schriftlich oder unter Zeugen.

Ehegattenunterhalt nach der Scheidung

Nachdem Sie Ihre Scheidung vor Gericht vollzogen haben, sind Sie noch nicht von Ihren finanziellen Abhängigkeiten befreit. Bei der Berechnung des nun fälligen Unterhalts nach der Scheidung zieht der Gesetzgeber ähnliche Parameter wie auch beim Trennungsunterhalt heran.

In der Regel endet der Anspruch jedoch nach einiger Zeit: Per Gesetz gilt er so lange, bis die ehebedingten Nachteile abgegolten sind. Ferner besteht ein Anspruch nur bei Vorliegen einer der im Gesetz genannten Gründe, die sich beispielsweise durch eine Krankheit, Arbeitslosigkeit oder ein deutlich niedrigeres Einkommen ergeben.

Um die Höhe des Ehegattenunterhalts nach der Scheidung zu berechnen, wird vom Gericht die Höhe Ihres Einkommens und das Ihres Ehegatten berücksichtigt. Ihr Anspruch auf Ehegattenunterhalt erlischt, sollten Ihre ehebedingten Nachteile nicht mehr existieren und Sie sich im arbeitsfähigen Zustand befinden.

Im Gegensatz zum Kindesunterhalt geht es beim Ehegattenunterhalt nicht darum, lediglich das Existenzminimum des Ex-Partners abzusichern. Vielmehr sollen die finanziellen Verhältnisse während der Ehe ausgeglichen werden. Aus diesem Grund ergeben sich hier oftmals weitaus höhere Summen.

Unterhalt bei Getrenntleben § 1361


Ihr Anspruch auf Ehegattenunterhalt nach der Scheidung ist unter § 1361 im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt:

In Absatz (1) steht, dass Sie das Recht haben, ein Unterhalt von Ihrem getrenntlebenden Ehegatten einzufordern, der in der Höhe den Lebensverhältnissen, Erwerbsverhältnissen sowie Vermögensverhältnissen angemessen ist.

In Absatz (2) steht weiter, dass von einem nicht erwerbstätigen Ehegatten nur dann verlangt werden kann, Unterhalt durch eine Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen, wenn er dazu fähig ist.

Zur näheren Bestimmung des Ehegattenunterhaltes steht Ihnen unser Ehegattenunterhalts-Rechner zur Verfügung. Er gibt einen ersten Überblick über die voraussichtliche Höhe des Unterhalts beider Ehepartner.

Zugewinnausgleich und Gütertrennung

Der Unterhalt – auch Elementarunterhalt genannt – soll die wesentlichen und grundlegenden (elementaren) Lebensbereiche des Bedürftigen sichern.

Neben dem Elementarunterhalt umfasst der Ehegattenunterhalt nach einer Scheidung unter anderem auch folgende Bereiche:

  • Krankenversicherung 
  • Schul- und Berufsausbildung 
  • Alterssicherung
  • Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Ehegattenunterhalt und Düsseldorfer Tabelle

Eine nützliche Orientierung, um den Ehegattenunterhalt zu berechnen, liefert die Düsseldorfer Tabelle: Hiernach erhält der Berechtigte einen Anspruch in Höhe von 3/7 des anrechnungsfähigen Nettoeinkommens bei Erwerbstätigkeit.

Gemäß § 1577 BGB sind Sie als Unterhaltsberechtigter dazu verpflichtet, das eigene Vermögen zur Unterhaltsdeckung zu verwenden. Ausgenommen ist hiervon allerdings das Vermögen aus dem Zugewinnausgleich.

Wurde per Ehevertrag die Gütertrennung vereinbart, übt diese Regelung im Übrigen keinen Einfluss auf die Höhe und Dauer Ihres Ehegattenunterhaltes aus.

Unterhalt ist ein gesetzlich geregelter Anspruch. Wird dieser nicht gezahlt, können Sie sich an die Gerichte wenden. Hierfür benötigen Sie einen Anwalt – es herrscht Anwaltszwang."
Dr. Udo Völlings
Fachanwalt für Familienrecht

Persönliche Beratung

Um Ihren individuellen Ehegattenunterhalt zu berechnen, benötigen Sie zumeist eine Reihe von wichtigen Daten und das nötige rechtliche Verständnis. Im Rahmen der Erstberatung gehen unsere Partner-Anwälte gerne auf Ihre individuelle Situation ein.

So gehen Sie vor, wenn Sie Ehegattenunterhalt einfordern möchten:

  • Beantragten Sie Auskünfte über Erwerb, Einkünfte und Vermögen beim Ehegatten.
  • Berechnen Sie die Höhe des Unterhalts, der Ihnen zusteht.
  • Fordern Sie den Unterhalt schriftlich beim Ehegatten ein.
  • Verweigert dieser die Zahlung, nehmen Sie Kontakt zu einem Anwalt für Familienrecht auf.

Um Ihren individuellen Ehegattenunterhalt zu berechnen, benötigen Sie zumeist eine Reihe von wichtigen Daten und das nötige rechtliche Verständnis. Im Rahmen der telefonischen Erstberatung gehen unsere Partner-Anwälte zum Thema Unterhalt gerne auf Ihre individuelle Situation ein. Sie stehen Ihnen dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen Sie bei allen Anliegen.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.