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Anwaltskostenrechner

Wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, ist es gut, schon einmal einen ersten Überblick über die anfallenden Kosten zu haben. Hier wird Ihnen gezeigt, wie Sie mögliche Anwaltskosten berechnen können.

Anwaltskosten berechnen

Wie berechnen sich die Anwaltskosten?

Wenn Sie im Begriff stehen, einen Rechtsstreit vor Gericht auszufechten oder Forderungen einzuklagen, ist es ratsam, sich vorher über die voraussichtlichen Anwaltskosten zu informieren. Neben den Kosten für den eigenen Anwalt, sollten Sie dabei auch die anfallenden Kosten der Gegenseite bedenken. Diese müssen Sie im Falle einer Niederlage ebenfalls tragen.

Anwaltskosten nach RVG


Die Wertgebühren der Anwaltskosten werden in § 13 des RVG als Tabelle aufgeführt:

Absatz (1) legt fest, dass die niedrigste Gebühr bei einem Gegenstandwert bis 500 Euro 45 Euro beträgt. Bei höheren Beträgen erhöht sich die Gebühr entsprechend. Die jeweiligen Beträge sind in der Tabelle aufgelistet.

Nach Absatz (2) beträgt die Mindestgebühr 15 Euro. Diese wird beispielsweise auch fällig, wenn Beratungshilfe in Anspruch genommen wird.

In Deutschland ist die Vergütung von Anwälten, sofern nicht zusätzlich über Aufwandshonorare geregelt, im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, kurz RVG, festgelegt. Aus den dort angeführten Kostentabellen bestimmt sich das Anwaltshonorar. Diese Kostentabelle nutzen wir auch für die Berechnung durch unseren KLUGO Anwaltskostenrechner.

So setzen sich die Anwaltskosten zusammen:

Streitwert

Beim Streitwert handelt es sich um den Betrag, um den rechtlich durch die beiden Parteien gestritten wird. Wenn es sich um eine nicht bezahlte Rechnung handelt, ist der offene Betrag inkl. eventueller Mahngebühren und Versäumniszuschläge der Streitwert, auf dessen Grundlage die Anwaltskosten berechnet werden. In Fällen, bei denen der Streitwert nicht exakt ermittelt werden kann – beispielsweise bei arbeitsrechtlichen Angelegenheiten – wird häufig der Monatsverdienst (Abmahnung) oder drei Monatsverdienste (Kündigung) als Streitwert verwendet.

Anzahl der Mandanten

Mit jedem zusätzlichen Mandant kann der Anwalt seine Geschäftsgebühr um 0,3 Gebührensätze erhöhen (Nr. 1008 Vergütungsverzeichnis des RVG).

Außergerichtliche Einigung

Sofern die rechtliche Auseinandersetzung mit anwaltlichem Beistand außergerichtlich geklärt werden soll, um zum Beispiel Gerichtskosten zu vermeiden, berechnet sich die Höhe der Anwaltskosten anhand der Gebührenordnung für außergerichtliche Vertretungen. Aber Achtung: Sollte eine gerichtliche Einigung notwendig sein, fallen noch einmal zusätzliche Kosten an. Sofern also bereits absehbar ist, dass es keine außergerichtliche Einigung geben wird, sollte direkt der gerichtliche Weg beschritten werden, um die Kosten für eine außerordentliche Einigung einzusparen.

Gerichtsprozess

Sofern man sich für den Weg einer gerichtlichen Einigung entscheidet, fallen zusätzliche Prozesskosten an. Da der Anwalt bei Verhandlungen vor Ort sein muss, können zusätzlich Fahrtkosten berechnet werden. Beachten Sie, dass unter Umständen auch die Kosten der Gegenseite getragen werden müsse, sofern Sie das Gerichtsverfahren verlieren. Außerdem kann es passieren, dass Sie im Verlauf des Verfahrens mehrere Gerichtsinstanzen durchlaufen müssen, sodass auch hier die Kosten steigern können. Neben der eigentlichen Verfahrensgebühr kann ein Anwalt zusätzlich eine Termingebühr berechnen. Je umfangreicher dabei die Beweisaufnahmen sind – beispielsweise, wenn mehrere Zeugen vor Gericht gehört werden müssen – desto höher sind auch die Anwaltskosten.

Gerichtliches Mahnverfahren

Die anwaltliche Gebühr für das gerichtliche Mahnverfahren basiert auf der Beratung des Mandanten und der Beantragung des Mahnbescheids. Im Folgenden kann auch das Beantragen eines Vollstreckungsbescheids durch den Anwalt Kosten mit sich bringen.

Generelle Informationen zu den möglichen Anwaltskosten finden Sie in unserem dazugehörigen Beitrag.

Welche Angaben werden im Anwaltskostenrechner benötigt?

Der Streit- oder Gegenstandswert dient als Berechnungsgrundlage der Anwaltsgebühren. Unter dem Streitwert versteht man das finanzielle Interesse, um das es im Prozess geht. Klagen Sie zum Beispiel die Zahlung des von Ihnen verkauften Pkws im Wert von 30.000 Euro ein, beläuft sich der Streitwert auf ebendiese Summe. Ausgehend von diesem Wert, werden alle anderen Kosten berechnet.

klugo tipp

Wenn Sie sich die Anwaltskosten unter keinen Umständen leisten können, kann auch Beratungs- oder Prozesskostenhilfe beantragt werden. Auch eine Erstberatung von unseren Partner-Anwälten kann hilfreich sein.

Hat Ihr Anwalt gleich mehrere Mandanten in einem Verfahren, so erhöht sich der Gebührensatz je weiterem Mandanten um 0,3 – bis zu einem Maximum von 2,0 Sätzen. Tragen Sie daher die exakte Anzahl der Mandanten ein, damit auch dieser Wert bei der Berechnung berücksichtigt wird.

Die Berechnungsgrundlage der Anwaltsgebühren bildet der Streit- bzw. Gegenstandswert. Damit ist der finanzielle Wert gemeint, der im Prozess behandelt wird. Der Gebührensatz ergibt zusammen mit dem Gegenstandswert die Anwaltskosten. Dazu muss unter anderem die Zahl der Mandanten berücksichtigt werden.

Kosten einer außergerichtlichen Einigung

Nicht jedes Verfahren endet zwangsläufig vor Gericht. Oftmals einigen sich die Parteien – in der Regel über Ihre Anwälte – bereits im Vorhinein, um horrende Gerichtskosten zu sparen oder einen ungewissen Prozessausgang abzuwenden. In solch einem Fall berechnet Ihr Anwalt Ihnen das 0,5- bis 2,5-fache des einfachen Gebührensatzes gemäß RVG. Scheitert die außergerichtliche Einigung, wird die Hälfte der außergerichtlichen Geschäftsgebühr fällig – allerdings begrenzt auf einen Gebührensatz von 0,75.

Weitere Gebührensätze, die bei unterschiedlichen Tätigkeiten eines Anwalts anfallen, können sein:

  • Außergerichtliche Vertretung: 0,5 bis 2,5
  • Vertretung in der ersten Instanz: 1,3
  • Wahrnehmung eines Gerichtstermins: 1,2
  • Vertretung im Berufungsverfahren: 1,6
  • Beauftragung eines Gerichtsvollziehers: 0,3

Ist ein gerichtliches Mahnverfahren notwendig, können Sie auch dieses im Anwaltskostenrechner als zusätzlichen Kostenfaktor anführen. Hierbei sind ebenfalls die Kosten der Gegenseite zu berücksichtigen.

Wie hoch sind die Kosten für ein anwaltliches Beratungsgespräch?

Lange hielt sich das Gerücht, dass Anwälte zu einer kostenlosen Erstberatung verpflichtet sind – das ist nicht der Fall. Der Anwalt darf für eine Erstberatung eine Gebühr berechnen. Allerdings hat der Gesetzgeber hier eine verbraucherfreundliche Lösung vorgeschrieben. Wer als Privatperson Auskunft von einem Anwalt einholen möchte, kann mit einer maximalen Gebühr von 190 € zzgl. Umsatzsteuer und eventueller Auslagen ausgehen (§ 34 RVG). Natürlich können die Kosten für eine Erstberatung auch günstiger ausfallen, z. B. wenn der Anwalt für die Einschätzung nur kurze Zeit benötigt. Umfasst die Erstberatung durch den Anwalt dagegen auch die Erstellung eines Gutachtens, können bis zu 250 € zzgl. Umsatzsteuer fällig werden. Sollte man sich im Anschluss für eine weitere Vertretung durch den Anwalt entscheiden, können natürlich ebenfalls weitere Kosten anfallen.

Wenn Sie zusätzlich zum Rechtsanwaltsgebühren-Rechner eine individuelle Ersteinschätzung Ihrer Sachlage wünschen, dann nutzen Sie die telefonische Erstberatung durch unsere Partner-Anwälte. Auf Wunsch können Sie den erfahrenen KLUGO Partner-Anwalt im Anschluss direkt für eine ausführliche Rechtsberatung beauftragen.

Wie hoch darf eine anwaltliche Einigungsgebühr ausfallen?

Wenn durch den Anwalt eine außergerichtliche Einigung der Parteien ausgehandelt werden kann, darf dieser eine sogenannte Einigungsgebühr berechnen (Nr. 1000 Vergütungsverzeichnis zum RVG). Dabei muss nicht zwingend ein Vergleich geschlossen werden. Die Einigung erfordert keine besondere Form, ausgenommen in Fällen, in denen eine schriftliche Form vorgeschrieben ist – beispielsweise beim Kauf eines Grundstücks.

Für das Berechnen der Einigungsgebühr durch den Anwalt müssen einige Voraussetzungen gegeben sein:

  • Der Streitgegenstand steht zur Disposition beider Parteien.
  • Sofern ein Widerrufsvorbehalt vereinbart wurde, kann die Einigungsgebühr erst nach Ablauf der Frist berechnet werden.
  • Eine Einigungsgebühr kann nur einmalig berechnet werden, auch dann, wenn die Bedingungen der Einigung mehrmals verhandelt werden.

Wie hoch die anwaltliche Einigungsgebühr ausfallen darf, hängt ebenfalls von mehreren Faktoren ab:

  • Einigung ohne gerichtlichen Rechtsstreit: 1,5-fache Gebühr laut Nr. 1000 Vergütungsverzeichnis zum RVG
  • Einigung in der ersten, gerichtlichen Instanz: 1,0-fache Gebühr laut Nr. 1003 Vergütungsverzeichnis zum RVG
  • Einigung im Revisionsverfahren oder Berufungsverfahren: 1,3-fache Gebühr laut Nr. 1004 Vergütungsverzeichnis zum RVG

Grundlage für die Berechnung der exakten Gebühr ist dabei wie gehabt der eigentliche Streitwert.

Spielt die Anzahl der Mandanten bei der Berechnung der Anwaltskosten eine Rolle?

Wenn durch den Anwalt gleich mehrere Mandanten in gleicher Sache vertreten, kann eine sogenannte Mehrvertretungsgebühr anfallen. Dabei ist es nicht notwendig, dass von allen Beteiligten gleichzeitig ein Auftrag erteilt werden muss. Geschäftliche Mandanten wie eine GmbH, oHG oder KG gelten dabei als eine Partei, während mehrere Mieter einer Wohnung auch als mehrere Parteien gewertet werden. Bei der Mehrvertretungsgebühr handelt es sich nicht um eine eigenständige Gebühr, sondern um eine erhöhte Ausgangsgebühr. Dementsprechend wird zur Berechnung der Gesamtbetrag herangezogen. Pro Mandant darf der Anwalt die Anwaltskosten um 0,3 Gebührensätze erhöhen, bis hin zu einem Maximum von 2,0 Gebührensätzen. Von der Mehrvertretungsgebühr sind aber nicht alle Kosten des Anwalts betroffen. So lässt sich der Satz lediglich bei Verfahrensgebühren und Geschäftsgebühren anwenden, während Termingebühren und Einigungsgebühren zum regulären Satz berechnet werden.

Erstberatung vom Fachanwalt zu Anwaltskosten

Sollten Sie mit Ihrem Prozessergebnis nicht zufrieden sein und weitere Rechtsmittel, wie etwa die Berufung oder eine Revision, in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie mit zusätzlichen Kosten rechnen. Wenn Sie sich einen Überblick über die gesamten Kosten eines Prozesses machen möchten, steht Ihnen auch unser kostenloser Prozesskostenrechner zur Verfügung.

Eine konkretere Einschätzung der Anwaltskosten in Bezug auf Ihren individuellen Fall kann nur ein Rechtsexperte vornehmen. Unsere Partner-Anwälte stehen Ihnen gerne in einer telefonischen Erstberatung zur Seite und klären Ihre initialen Fragen.

Abschließend fassen wir noch einmal zusammen, wie Sie Ihre Anwaltskosten besser einschätzen können:

  • Bei der Berechnung der Anwaltskosten spielen viele Aspekte eine Rolle. Die wichtigsten sind der Streitwert bzw. Gegenstandswert, die Anzahl der Mandanten und die Art des Verfahrens.
  • Grundlegend berechnen sich die Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Dort finden sich entsprechende Tabellen.
  • In den Tabellen des RVG finden sich die Wertgebühren, nach denen sich zusammen mit dem Gegenstandswert die Anwaltskosten berechnen.
  • Bei einer außergerichtlichen Einigung fallen andere Gebührensätze an.

Sie haben eine Rechtsfrage?

Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.