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Streitwert vor Gericht Ratgeber
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Was ist ein Streitwert vor Gericht?

Ein Gerichtsprozess kostet Geld. Die Höhe der Kosten ist aber regelmäßig abhängig vom Streitwert. Dieser spielt daher sowohl für den Rechtsanwalt als auch für die Mandanten eine große Rolle.

Streitwert: Das Wichtigste in Kürze

Das sollten Sie wissen, wenn es um den Streitwert im Rahmen von gerichtlichen Verfahren geht:

  • Der Streitwert richtet sich nach dem Wert des Streitgegenstandes, um den im Prozess gestritten wird.
  • Die Höhe des Streitwertes wirkt sich sowohl auf die Anwalts- als auch auf die Gerichtsgebühren aus.
  • Ist der Streitgegenstand nur unzureichend als Wert zu beziffern, dann obliegt es dem Gericht, einen Streitwert in freiem Ermessen festzulegen.
  • Gegen die Festlegung des Streitwertes steht allen Parteien sowie den beteiligten Rechtsanwälten das Rechtsmittel der Streitwertbeschwerde offen.

Wann wird ein Streitwert festgesetzt?

Jeder Rechtsstreit, der von den Parteien durch Anwälte und vor Gericht ausgetragen wird, verursacht Kosten in Form von Anwalts- und Gerichtskosten. Während sich die Anwaltskosten regelmäßig aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (kurz: RVG) ergeben, werden die Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz (kurz: GKG) berechnet.

Da sich die Gerichtskosten wiederum in Gerichtsgebühren und Auslagen unterteilen, ist für die Berechnung der Gerichtsgebühren wesentlich, wie hoch der Streitwert konkret ausfällt. Er dient als Berechnungsgrundlage für den gesamten Prozess.

Der Streitwert ist bei allen gerichtlichen Verfahren von Bedeutung und spielt nicht nur als Grundlage für die Prozesskosten eine Rolle, sondern auch bei der Bestimmung der Zuständigkeit der Gerichte und bei den zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln im Verfahren.

Je höher der Streitwert, desto höher die Prozesskosten!

Worin unterscheiden sich Streitwert und Gegenstandswert?

Vom Streitwert ist immer dann die Rede, wenn ein rechtlicher Fall vor Gericht geht. Handelt es sich lediglich um einen außergerichtlichen Konflikt mit den dazugehörigen Schrift- und Briefwechseln, wird juristisch korrekt vom sogenannten Gegenstandswert gesprochen.

Wie wird der Streitwert berechnet?

Der Streitwert ist wichtig, um die anfallenden Gerichtsgebühren zu berechnen. Grundlage dafür ist § 34 Abs. (1) GKG. In Anlage 2 der Vorschrift ist genau aufgeführt, wie hoch die Gerichtsgebühren in Abhängigkeit von dem Streitwert steigen können.

Zur Berechnung des Streitwerts selbst ist der Streitwert des Verfahrensgegenstandes ausschlaggebend. Ist Gegenstand des Prozesses beispielsweise eine Zahlungsforderung, dann entspricht der Streitwert dem Zahlungsbegehren. Dreht sich der Konflikt dagegen um einen Gegenstand, dann ist der aktuelle Wert des Gegenstandes in der Regel auch der Streitwert.

Bei allen anderen Begehren ist das Gericht nach § 3 der Zivilprozessordnung (kurz: ZPO) in der Situation, den Streitwert zu schätzen. Hierbei hat das Gericht nach freiem Ermessen eine Einschätzung vorzunehmen.

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Aus wirtschaftlichem Interesse für die Parteien ist es vorteilhaft, wenn sich der Streitwert konkret ermitteln lässt. Sieht sich das Gericht dazu außerstande, wird im Zweifel nach § 52 Abs. (2) GKG ein Streitwert von 5.000 Euro zugrunde gelegt - dies kann sich zum Nachteil auswirken, wenn der Streitwert eigentlich gar nicht so hoch ist und die unterlegene Partei im Prozess dann mit entsprechend hohen Gerichts- und Anwaltskosten konfrontiert ist.

Was passiert, wenn der Streitwert nicht korrekt festgelegt wurde?

Sind die streitenden Parteien davon überzeugt, dass der Streitwert nicht korrekt festgelegt wurde, können beide Seiten nach § 68 GKG die sogenannte Streitwertbeschwerde einlegen. Dies empfiehlt sich insbesondere dann, wenn der festgelegte Streitwert eklatant vom angenommenen Streitwert abweicht. In der Praxis kommt die Streitwertbeschwerde dann häufig vor, wenn der Klageantrag nicht konkret beziffert ist.

Eine Streitwertbeschwerde ist nur dann zulässig, wenn es um eine Abweichung von mehr als 200 Euro geht oder wenn die Beschwerde explizit vom Gericht zugelassen wurde. Bei einer Abweichung von weniger als 200 Euro ist das Rechtsmittel unzulässig - ein entsprechender Antrag macht dann keinen Sinn.

Die Streitwertbeschwerde kann unabhängig von den gegnerischen Parteien auch von dem beauftragten Rechtsanwalt eingelegt werden. Das ergibt sich aus § 32 Abs. (2) RVG. Dies erfolgt regelmäßig dann, wenn der Anwalt sich durch einen höheren Streitwert auch eine höhere Vergütung erhofft.

Eine Streitwertbeschwerde durch den Mandanten, die auf eine Erhöhung des Streitwertes abzielt - und somit einen messbaren Nachteil darstellen würde - ist nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht zulässig.

§ 23 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG)


Für sämtliche Streitigkeiten, deren Streitwert sich auf eine Summe bis zu 5.000 Euro beläuft, ist stets das Amtsgericht zuständig.

Streitwerttabelle und Anwaltsgebühren

Für die Anwaltsgebühren ohne Prozesskostenhilfe ergibt sich regelmäßig folgende Streitwerttabelle:

Streitwert (in Euro) Anwaltsgebühren für Vertretung vor Gericht (in Euro)
bis 500 157,68
bis 1.000 261,8
bis 2.000 470,05
bis 3.000 621,78
bis 5.000 925,23
bis 8.000 1.380,40
bis 12.000 1.820,70
bis 18.000 2.094,40
bis 25.000 2.368,10
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Durch die Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe ist es auch in finanziellen Notsituationen möglich, anwaltliche Unterstützung bei einem Gerichtsverfahren zu erhalten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Auch die Gerichtsgebühren sind direkt vom Streitwert abhängig. Dabei ergibt sich folgende Streitwerttabelle:

Streitwert (in Euro) Gerichtsgebühren (in Euro)
bis 500 35,00
bis 1.000 53,00
bis 2.000 89,00
bis 3.000 108,00
bis 5.000 146,00
bis 8.000 203,00
bis 13.000 267,00
bis 19.000 319,00
bis 25.000 371,00

Zuständig für die Festlegung des Streitwertes ist das Gericht. Es hat dabei die Vorschriften des GKG zu beachten. Nach § 52 Abs. (1) GKG ist der Streitwert aus dem Antrag des Klägers zu bestimmen.

Probleme bei der Festlegung des Streitwertes ergeben sich häufig in Abhängigkeit von der jeweiligen Gerichtsbarkeit. Daher hat sich hier in manchen Bereichen der sogenannte Streitwertkatalog durchgesetzt. Er enthält Empfehlungen und gilt als Handreichung für das zuständige Gericht, solange es sich nicht um reine Zahlungsklagen handelt.

Den Streitwertkatalog gibt es zum Beispiel für:

KLUGO bietet allen Rechtssuchenden einen umfangreichen Ratgeber, der über die Kosten rund um eine Gerichtsverhandlung und Anwaltskosten aufklärt. Dazu zählen nicht nur Gerichtsgebühren, sondern auch die Anwaltskosten. In unserer telefonischen Erstberatung geben unsere Partner-Anwälte eine erste Orientierung und helfen dabei, die eigenen Optionen zu erkennen und abzuwägen.

Je nach Verfahren kann es notwendig sein, dass bereits mit Einreichung der Klage Gebühren gezahlt werden müssen. In diesem Fall legt das zuständige Gericht einen vorläufigen Streitwert fest - es sei denn, dass Dreh- und Angelpunkt im Verfahren eine bestimmte Geldsumme/Geldforderung ist oder bereits ein gesetzlich festgelegter Wert vorliegt.

Kommt es im Verlauf des Prozesses zu einer Klageerweiterung, dann kann der vorläufige Streitwert auch nach oben korrigiert werden.

Der Streitwert ist im Gerichtsverfahren unter Umständen Korrekturen unterworfen. Ausgeschlossen ist dabei, dass bereits erhobene Gebühren wieder zurückgezahlt werden: Wird die Klage oder Teile davon zurückgenommen, dann ist dies ohne Einfluss auf die bereits angefallenen Gebühren.

KLUGO vermittelt Ihnen schnell und unkompliziert den passenden Anwalt für Ihren individuellen Rechtsfall. In der telefonischen Erstberatung können Sie sofort mit einem Fachanwalt sprechen und erhalten erste Antworten auf Ihre Rechtsfragen.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.