
Alles, was du wissen musst, um dein Recht durchzusetzen Klage einreichen
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Gerade bei Streitigkeiten zwischen Privatpersonen ist ein Gerichtsverfahren häufig das Mittel der Wahl, um den Konflikt durch eine staatliche Instanz aufzulösen.
Klage einreichen Das Wichtigste in Kürze
Um eigene Rechte durchzusetzen, ist es oft erforderlich, vor einem Gericht Klage einzureichen.
Im Zivilprozess werden die verschiedenen Verfahrensschritte erst nach einer Vorauszahlung der zu erwartenden Gerichtskosten ausgelöst.
Die Dauer eines Verfahrens ist von Einzelfall zu Einzelfall verschieden.
Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist vor den Zivilgerichten der unteren Instanzen nicht zwingend vorgeschrieben.
Die unterlegene Partei trägt im Zivilprozess die Kosten.
Wer kann eine Klage einreichen?
Im Zivilprozess können grundsätzlich alle volljährigen, natürlichen Personen Klage erheben. Auch juristische Personen, also Organisationen oder Unternehmen, die aus natürlichen Personen bestehen, können ihre Interessen vor Gericht geltend machen.
Eine Zivilklage kann je nach Art unterschiedliche Ziele verfolgen, zum Beispiel:
Schadensersatz verlangen
ein bestimmtes Verhalten unterbinden (Unterlassungsklage)
eine Entscheidung wegen Versäumnis beantragen (Versäumnisklage)
sich gegen Verleumdung wehren (Verleumdungsklage)
eine Leistung einfordern (Leistungsklage)
rechtliche Klarheit schaffen (Feststellungsklage)
Die Beschreitung des Rechtswegs steht grundsätzlich allen Personen offen – dies gilt auch für die Anrufung des Bundesverfassungsgerichtes. Es ist immer dann zuständig, wenn der Kläger durch hoheitliches Handeln – zum Beispiel durch Behörden – die Wahrung seiner Grundrechte als gefährdet ansieht. Der Gang vor das Bundesverfassungsgericht ist aber nur dann möglich, wenn der Weg durch die anderen Instanzen bereits ausgeschöpft wurde.
Wird die Klage für einen Minderjährigen eingereicht, dann bedarf es dafür eines gesetzlichen Vertreters. Hier geht der Gesetzgeber in § 51 der Zivilprozessordnung davon aus, dass die Prozessfähigkeit regelmäßig nicht gegeben ist: Die Vertretung erfolgt dann in der Regel durch die sorgeberechtigten Eltern.
Wo kann ich Klage einreichen?
Die Klage wird immer bei dem Gericht eingereicht, das für deinen Fall zuständig ist. Dabei gibt es zwei wichtige Kriterien: die sachliche und die örtliche Zuständigkeit.
Sachliche Zuständigkeit
Im Zivil- und Strafprozess sind meist die ordentlichen Gerichte zuständig. Je nach Instanz wird deine Klage im sogenannten Instanzenzug weitergeleitet. Die Zivilprozessordnung (ZPO) und die Strafprozessordnung (StPO) regeln genau, wie der Prozess abläuft und welche Vorschriften eingehalten werden müssen.
Außerdem gibt es besondere Gerichte, bei denen du Klage einreichen kannst, zum Beispiel:
Arbeitsgerichte (für Streitigkeiten im Arbeitsrecht)
Sozialgerichte (für sozialrechtliche Angelegenheiten)
Verwaltungsgerichte (für Konflikte mit Behörden)
Diese Gerichte haben jeweils eigene Prozessordnungen, die den Ablauf regeln.
Örtliche Zuständigkeit
Neben der sachlichen Zuständigkeit spielt auch die örtliche Zuständigkeit eine Rolle. Meist ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen Wohnsitz hat.
Auf der Website der Justiz des jeweiligen Bundeslandes gibt es oft eine Gerichtssuche. Dort kannst du deine Postleitzahl oder den Wohnort eingeben, um das richtige Gericht zu finden. Alternativ gibt es bundesweite Portale wie das Justizportal des Bundes und der Länder.
Wie reiche ich Klage ein?
Wenn du Klage einreichen möchtest, hast du verschiedene Optionen, und es gibt einige Dinge, die du beachten solltest:
Anwalt oder ohne Anwalt?
Du kannst entscheiden, ob du den Prozess mit oder ohne Anwalt führen möchtest. In den meisten Fällen ist kein Anwalt notwendig, es gibt jedoch Ausnahmen:
In höheren Instanzen (z. B. Oberlandesgericht) ist Anwaltszwang erforderlich.
Bei Familienrechtsstreitigkeiten ist ein Anwalt ebenfalls Pflicht.
Im Strafprozess brauchst du einen Anwalt, wenn dir ein Verbrechen zur Last gelegt wird oder eine andere spezielle Situation vorliegt (§ 140 StPO).
Ein Rechtsbeistand ist nicht immer gesetzlich vorgeschrieben. Wenn du im Zivilprozess auf einen Anwalt verzichtest, solltest du sicherstellen, dass du genau weißt, wie eine Klageschrift aussehen muss. Ansonsten wird es schwierig, deine Ansprüche erfolgreich durchzusetzen, wenn du die Klage ohne Anwalt einreichst.
§ 140 Strafprozessordnung Notwendige Verteidigung
(1) Die Mitwirkung eines Verteidigers ist notwendig, wenn
die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht oder dem Landgericht stattfindet;
dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird;
das Verfahren zu einem Berufsverbot führen kann;
gegen einen Beschuldigten Untersuchungshaft nach den §§ 112, 112a oder einstweilige Unterbringung nach § 126a oder § 275a Absatz 6 vollstreckt wird;
der Beschuldigte sich mindestens drei Monate auf Grund richterlicher Anordnung oder mit richterlicher Genehmigung in einer Anstalt befunden hat und nicht mindestens zwei Wochen vor Beginn der Hauptverhandlung entlassen wird;
zur Vorbereitung eines Gutachtens über den psychischen Zustand des Beschuldigten seine Unterbringung nach § 81 in Frage kommt;
ein Sicherungsverfahren durchgeführt wird;
der bisherige Verteidiger durch eine Entscheidung von der Mitwirkung in dem Verfahren ausgeschlossen ist;
dem Verletzten nach den §§ 397a und 406h Absatz 3 und 4 ein Rechtsanwalt beigeordnet worden ist.
Klageschrift im Zivilprozess
Wenn du ohne Anwalt klagen möchtest, musst du sicherstellen, dass die Klageschrift korrekt ist. Sie muss bestimmte Anforderungen erfüllen, die in § 253 ZPO festgelegt sind.
Inhalt der Klageschrift:
Eine detaillierte Schilderung des Sachverhalts und der Klagegründe
Forderungen an den Beklagten
Dein Name und Anschrift
Datum der Klageeinreichung
Das gerichtliche Verfahren (z. B. Name und Adresse des Gerichts)
Name und Anschrift des Beklagten
Antrag bzgl. der Forderungen
Deine Unterschrift
Optional kannst du noch den Streitwert und Beweismittel oder Zeugen angeben.
Zusätzliche Unterlagen im Arbeitsrecht:
Wenn du eine Klage vor dem Arbeitsgericht einreichst, kannst du zusätzliche Unterlagen beifügen, z. B.:
Arbeitsvertrag
Kündigung
Lohnabrechnungen
Arbeitszeugnis
KLUGO Tipp:
Keine Sorge, juristische Expertise ist nicht zwingend erforderlich, um die Klageschrift zu verfassen. Wenn etwas fehlt oder unklar ist, wird der Richter dich unter Fristsetzung auffordern, es zu ergänzen.
Was kostet es, eine Klage einzureichen?
Ein Gerichtsverfahren kostet Geld. Wenn du eine Klage einreichst, musst du in der Regel die entstehenden Gerichtskosten im Voraus bezahlen. Das kann besonders dann eine Herausforderung sein, wenn du nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügst.
Beratungs- und Prozesskostenhilfe:
Wenn du nachweisen kannst, dass du dir die Kosten nicht leisten kannst, hast du die Möglichkeit, Beratungs- und Prozesskostenhilfe zu beantragen. Diese hilft dir dabei, die finanziellen Hürden zu überwinden, damit du trotzdem dein Recht durchsetzen kannst.
Erstberatung durch Anwälte:
Unsere Partner-Anwälte können dir in einer telefonischen Erstberatung alle individuellen Fragen zu den Kosten und dem Ablauf eines Gerichtsverfahrens beantworten. So erhältst du schnell Klarheit über deine Optionen.
Wie lange dauert es von der Klageerhebung bis zum Urteil?
Die Dauer eines Gerichtsverfahrens wird oft von der gesellschaftlichen und politischen Diskussion über die Überlastung der Justiz begleitet. Ein häufiger Kritikpunkt ist die lange Wartezeit zwischen der Klageerhebung und dem finalen Urteil. Gerade Kläger, die offene Forderungen durchsetzen wollen, fragen sich, wie lange sie auf eine Entscheidung warten müssen, da diese auch ihre finanzielle Liquidität beeinträchtigen kann.
Prozessdauer schwer vorherzusagen
Es ist schwierig, die genaue Dauer eines Verfahrens im Vorfeld festzulegen, da sie von verschiedenen Faktoren abhängt. Dazu zählen:
Ob alle Unterlagen rechtzeitig vorliegen
Ob die Gegenseite Stellung zum Sachverhalt nimmt
Wie zügig der Schriftverkehr zwischen Kläger und dem Beklagtem verläuft
Fristen und individuelle Fallkonstellationen
In der Regel nehmen der Schriftverkehr und die Fristnutzung einen Großteil der Zeit in Anspruch. Besonders dann, wenn alle Fristen ausgeschöpft werden. Auch die individuelle Fallkonstellation spielt eine große Rolle: Wie schnell Anträge gestellt werden, wie schnell Stellungnahmen erfolgen und wie schnell Termine anberaumt werden, beeinflusst die Gesamtdauer des Verfahrens.
Letztlich hängt die Dauer also von vielen Faktoren ab und lässt sich nicht pauschal bestimmen.
Wie geht es weiter, wenn ich Klage eingereicht habe?
Abhängig vom angerufenen Gericht folgt der Ablauf des Prozesses einer typischen Reihenfolge. Diese ist zum Beispiel im Zivilprozess durch einen umfangreichen Schriftverkehr gekennzeichnet, an den sich ein mündlicher Verhandlungstermin anschließt. Dieser wird auch als Güteverhandlung bezeichnet und dient dazu, zwischen den Parteien eine Einigung herbeizuführen. Scheitert die Güteverhandlung, wird ein zweiter Termin in Form der Hauptverhandlung durch das Gericht angesetzt. Das Urteil wird anschließend beim Verkündungstermin mitgeteilt.

Wie kannst du Klage vor den besonderen Gerichten einreichen?
Neben den ordentlichen Gerichten gibt es auch besondere Gerichte, vor denen du Klage einreichen kannst. Diese haben jeweils ihre eigenen Verfahren und Vorschriften, die du beachten solltest.
Klage vor dem Arbeitsgericht
Wenn es im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zu rechtlichen Konflikten kommt, ist das Arbeitsgericht zuständig. Das gilt auch bei Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit einer Kündigung.
Du kannst die Klage alleine oder mit einem Rechtsanwalt einreichen.
Eine Besonderheit: Du kannst auch ein formloses Schreiben beim Arbeitsgericht einreichen, um die Klage zu beginnen.
Klage vor dem Sozialgericht
Für soziale Rechtsstreitigkeiten, wie etwa Streitigkeiten über gesetzliche Sozialleistungen, sind die Sozialgerichte zuständig.
Ein einfaches Schreiben an das Gericht genügt, um die Klage einzureichen.
Kostenfrei: Verfahren vor dem Sozialgericht sind in der Regel kostenfrei.
Anwaltszwang gibt es nicht, du kannst also auch ohne Anwalt klagen, wenn du möchtest.
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Das Verwaltungsgericht ist zuständig, wenn es um Streitigkeiten im öffentlichen Recht geht, wie zum Beispiel bei der Überprüfung von Verwaltungsmaßnahmen.
Zu den typischen Rechtsbereichen gehören:
Ausländerrecht und Asylrecht
Beamtenrecht
Datenschutzrecht
Polizei- und Ordnungsrecht
Bauordnungsrecht
Schulrecht
In diesen Fällen prüft das Gericht, ob die Verwaltung korrekt gehandelt hat.
Jedes dieser besonderen Gerichte hat seine eigenen Anforderungen und Formalitäten, aber in der Regel ist es möglich, eine Klage auch ohne Anwalt einzureichen, wenn du die nötigen Informationen und Dokumente bereithältst.
Du möchtest Klage einreichen?
Bei Fragen und der Durchsetzung deiner Rechte vor Gericht helfen wir dir gerne mit einer telefonischen Erstberatung weiter. Unsere erfahrenen Partner-Anwälte und Rechtsexperten stehen dir mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen dich bei deinem individuellen Anliegen.
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