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Wie Klage einreichen
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Klage einreichen

Gerade bei Streitigkeiten zwischen Privatpersonen ist ein Gerichtsverfahren häufig das Mittel der Wahl, um den Konflikt durch eine staatliche Instanz aufzulösen.

Wer kann eine Klage einreichen?

Wenn es darum geht, vor Gericht zu ziehen und eine entsprechende Klage einzureichen, dann steht diese Möglichkeit insbesondere im Zivilprozess allen natürlichen und volljährigen Personen zu. Auch juristische Personen können als Zusammenschluss von natürlichen Personen Klage einreichen und so Interessen gerichtlich geltend machen.

Eine Zivilklage kann - je nach Klageart - unterschiedliche Zwecke verfolgen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Schadensersatzklage
  • Unterlassungsklage
  • Versäumnisklage
  • Verleumdungsklage
  • Leistungsklage
  • Feststellungsklage

Die Beschreitung des Rechtswegs steht grundsätzlich allen Personen offen - dies gilt auch für die Anrufung des Bundesverfassungsgerichtes. Es ist immer dann zuständig, wenn der Kläger durch hoheitliches Handeln - zum Beispiel durch Behörden - die Wahrung seiner Grundrechte als gefährdet ansieht. Der Gang vor das Bundesverfassungsgericht ist aber nur dann möglich, wenn der Weg durch die anderen Instanzen bereits ausgeschöpft wurde.

Wird die Klage für einen Minderjährigen eingereicht, dann bedarf es dafür eines gesetzlichen Vertreters. Hier geht der Gesetzgeber in § 51 der Zivilprozessordnung davon aus, dass die Prozessfähigkeit regelmäßig nicht gegeben ist: Die Vertretung erfolgt dann in der Regel durch die sorgeberechtigten Eltern.

Wo kann ich Klage einreichen?

Die Klage wird immer bei dem Gericht eingereicht, das sachlich für den konkreten Sachverhalt zuständig ist. Im Zivil- und im Strafprozess sind das die sogenannten ordentlichen Gerichte. Durch den Instanzenzug wird die Klage dann der zuständigen Instanz zugeordnet: Die Prozessordnungen Zivilprozessordnung (ZPO) und Strafprozessordnung (StPO) legen dabei fest, wie der Prozess vor dem Gericht abläuft und normieren die Vorschriften, die einen ordnungsgemäßen Ablauf sicherstellen.

Neben den ordentlichen Gerichten ist es auch möglich, vor besonderen Gerichten eine Klage einzureichen. Dazu zählen die Arbeitsgerichte, die Sozialgerichte und die Verwaltungsgerichte. Auch sie haben Prozessordnungen, die den genauen Ablauf vor Gericht regeln.

Örtliche Zuständigkeit

Nicht nur die sachliche Zuständigkeit bestimmt darüber, vor welchem Gericht Sie Klage einreichen können. Auch die örtliche Zuständigkeit spielt eine entscheidende Rolle. In der Regel ist immer das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen Wohnsitz hat.

Wie reiche ich Klage ein?

Wer Klage einreichen möchte, hat dabei verschiedene Möglichkeiten und muss sich zunächst entscheiden, ob er den Prozess mit oder ohne Anwalt angehen möchte. Anwaltszwang ist nur in bestimmten Fällen gegeben - in der Regel ist das vor den Gerichten der höheren Instanzen der Fall und in allen Familienrechtsstreitigkeiten. Im Strafprozess ist ein Anwaltszwang als notwendige Verteidigung gemäß § 140 StPO ebenfalls nur in bestimmten Fallkonstellationen durch den Gesetzgeber vorgeschrieben - so zum Beispiel immer dann, wenn Gegenstand der Anklage ein Verbrechen und nicht nur ein Vergehen ist.

§ 140 Strafprozessordnung Notwendige Verteidigung


(1) Die Mitwirkung eines Verteidigers ist notwendig, wenn

  1. die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht oder dem Landgericht stattfindet;
  2. dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird;
  3. das Verfahren zu einem Berufsverbot führen kann;
  4. gegen einen Beschuldigten Untersuchungshaft nach den §§ 112, 112a oder einstweilige Unterbringung nach § 126a oder § 275a Absatz 6 vollstreckt wird;
  5. der Beschuldigte sich mindestens drei Monate auf Grund richterlicher Anordnung oder mit richterlicher Genehmigung in einer Anstalt befunden hat und nicht mindestens zwei Wochen vor Beginn der Hauptverhandlung entlassen wird;
  6. zur Vorbereitung eines Gutachtens über den psychischen Zustand des Beschuldigten seine Unterbringung nach § 81 in Frage kommt;
  7. ein Sicherungsverfahren durchgeführt wird;
  8. der bisherige Verteidiger durch eine Entscheidung von der Mitwirkung in dem Verfahren ausgeschlossen ist;
  9. dem Verletzten nach den §§ 397a und 406h Absatz 3 und 4 ein Rechtsanwalt beigeordnet worden ist.
Ein Rechtsbeistand ist nicht immer durch das Gesetz vorgeschrieben. Wenn Sie im Zivilprozess auf einen Rechtsanwalt verzichten, sollten Sie sichergehen, dass Sie wissen, wie eine Klageschrift auszusehen hat - ansonsten wird es schwierig, dass Sie Recht bekommen, wenn Sie die Klage ohne Anwalt einreichen.

Inhalt einer Klageschrift im Zivilprozess

Die Klageschrift, die Sie vorlegen, sollte eine bestimmte Form gewährleisten, die durch § 253 ZPO normiert ist.

Folgende Inhalte sind bei einer Klageschrift zwingend notwendig:

  • Schilderung des Sachverhalts und Klagegrund
  • Aufzählung der Forderungen an den Klagegegner
  • Name
  • Anschrift
  • Telefonnummer
  • Datum der Klageerhebung
  • Bezeichnung des Gerichts
  • Anschrift des Gerichts
  • Name und Anschrift des Klagegegners
  • Antrag bzgl. der Forderungen
  • Unterschrift

Optional kann die Klageschrift auch eine Angabe über den Streitwert enthalten oder aber eine Aufzählung der Beweismittel und Zeugen.

Im Verfahren vor dem Arbeitsgericht können Sie die Klage auch mit folgenden Unterlagen unterstützen:

  • Arbeitsvertrag
  • Kündigung
  • Lohnabrechnungen
  • Arbeitszeugnis
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Keine Sorge: Juristische Expertise wird bei der Formulierung des Schriftsatzes nicht erwartet. Er dient als Basis für die Klageerhebung - falls Inhalte fehlen oder lückenhaft sind, kann der Richter sie unter Fristsetzung nachfordern.

Was kostet es, wenn ich Klage einreiche?

Ein Gerichtsverfahren kostet Geld. Wer eine Klage einreicht, ist regelmäßig dazu verpflichtet, für die entstehenden Kosten des Verfahrens im Voraus aufzukommen. Das kann schwierig sein, wenn Sie nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen. Damit Sie trotzdem zu Ihrem Recht kommen, können Sie nach einem Nachweis über Ihre finanzielle Situation Beratungs- und Prozesskostenhilfe beantragen.

Individuelle Fragen rund um das Einreichen einer Klage und die möglichen Kosten beantworten Ihnen unsere Partner-Anwälte in einer telefonischen Erstberatung.

Wie lange dauert es von der Klageerhebung bis zum Urteil?

Immer wieder ist die Überlastung der Justiz Thema von gesellschaftlichen und politischen Diskussionen. Häufiger Kritikpunkt ist die scheinbar zu lange Zeit, die von der Eröffnung einer Klage bis zum finalen Urteil verstreicht - hier stellen sich Kläger zu Recht die Frage, welche Bearbeitungszeit realistisch zu erwarten ist. Immerhin geht es bei vielen Prozessen auch um die Durchsetzung von offenen Forderungen: Diese beeinträchtigen bis zur finalen Entscheidung durch das Gericht auch die finanzielle Liquidität der Partei, die die Klage eingereicht hat.

Es ist nicht möglich, schon im Vorfeld die genaue Dauer des gesamten Prozesses zuverlässig vorherzusagen. Diese hängt unter anderem auch davon ab, ob alle Unterlagen vorliegen und ob die Gegenseite Gebrauch von der Möglichkeit macht, zum Sachverhalt Stellung zu nehmen. Wichtig zu wissen: Der Schriftverkehr zwischen Kläger und Beklagtem nimmt in der Regel einen Großteil der Zeit in Anspruch. Dies gilt insbesondere dann, wenn alle Fristen vollumfänglich ausgenutzt werden.

Beim Einreichen einer Klage kann die Prozessdauer nicht pauschal kalkuliert werden. Der Fortgang des Prozesses hängt immer auch von der individuellen Fallkonstellation ab und davon, wie zügig Anträge gestellt werden, Stellungnahmen erfolgen und Termine stattfinden.

Wie geht es weiter, wenn ich Klage eingereicht habe?

Abhängig vom angerufenen Gericht folgt der Ablauf des Prozesses einer typischen Reihenfolge. Diese ist zum Beispiel im Zivilprozess durch einen umfangreichen Schriftverkehr gekennzeichnet, an den sich ein mündlicher Verhandlungstermin anschließt. Dieser wird auch als Güteverhandlung bezeichnet und dient dazu, zwischen den Parteien eine Einigung herbeizuführen. Scheitert die Güteverhandlung, wird ein zweiter Termin in Form der Hauptverhandlung durch das Gericht angesetzt. Das Urteil wird anschließend beim Verkündungstermin mitgeteilt.

Klage einreichen: Ablauf – Infografik
Klage einreichen: Ablauf – Infografik

Wie kann ich Klage vor den besonderen Gerichten einreichen?

Nicht nur vor dem Zivilgericht, sondern auch vor den besonderen Gerichten ist es möglich, eine Klage einzureichen. Hier ergeben sich unterschiedliche Möglichkeiten und Eigenarten.

Klage vor dem Arbeitsgericht

Kommt es im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zu rechtlichen Schwierigkeiten, ist in der Regel das Arbeitsgericht zuständig. Dies ist auch dann der Fall, wenn es um die Rechtmäßigkeit einer Kündigung geht. Wenn Sie Klage vor dem Arbeitsgericht einreichen, dann steht es Ihnen frei, hier alleine oder mit einem Rechtsanwalt an Ihrer Seite vorzugehen.

Wichtig zu wissen: Eine Klage können Sie auch einreichen, indem Sie ein formloses Schreiben beim Arbeitsgericht einbringen.

Klage vor dem Sozialgericht

Für Entscheidungen der Sozialverwaltungen und für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der entsprechenden Vorgänge sind die Sozialgerichte zuständig. Hier können Bürger Klage einreichen, wenn es um gesetzliche Sozialleistungen. Wenn Sie hier Klage einreichen wollen, reicht ein einfaches Schreiben an das Gericht.

Wichtig zu wissen: Verfahren vor dem Sozialgericht sind grundsätzlich kostenfrei. Anwaltszwang besteht nicht - es ist Ihnen daher freigestellt, sich einen Rechtsanwalt zur Seite zu nehmen oder das Verfahren im Alleingang anzustreben.

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Bei Streitigkeiten im Bereich des öffentlichen Rechts sind die Verwaltungsgerichte zuständig. Voraussetzung ist dabei, dass der Rechtsstreit keine verfassungsrechtlichen Fragestellungen tangiert. In der Regel wird vor dem Verwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsmaßnahmen überprüft.

Weitere Aufgaben- bzw. Rechtsbereiche der Verwaltungsgerichte sind zum Beispiel:

  • Ausländerrecht und Asylrecht
  • Beamtenrecht
  • Datenschutzrecht
  • Polizei- und Ordnungsrecht
  • Bauordnungsrecht
  • Schulrecht

Checkliste: Klage einreichen

Abschließend erhalten Sie noch einmal die wichtigsten Informationen zum Thema rund um das Einreichen einer Klage in unserer Checkliste:

  • Um eigene Rechte durchzusetzen, ist es oft erforderlich, vor einem Gericht Klage einzureichen.
  • Im Zivilprozess werden die verschiedenen Verfahrensschritte erst nach einer Vorauszahlung der zu erwartenden Gerichtskosten ausgelöst.
  • Die Dauer eines Verfahrens ist von Einzelfall zu Einzelfall verschieden.
  • Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist vor den Zivilgerichten der unteren Instanzen nicht zwingend vorgeschrieben.
  • Ausnahmen sind im familienrechtlichen Bereich gegeben.
  • Ein erfahrener KLUGO Partner-Anwalt kann Sie jedoch im kompletten Prozess unterstützen, Unklarheiten beseitigen und Sie auf mögliche Fallstricke hinweisen.
  • Die unterlegene Partei trägt im Zivilprozess die Kosten.

Sie möchten Klage einreichen? Bei Fragen und bei der Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht helfen wir Ihnen gerne im Rahmen einer telefonischen Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Fachanwälte stehen Ihnen dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen Sie bei allen Anliegen.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.