Durch die Kündigung wird das Arbeitsverhältnis aufgelöst. Dabei werden im Arbeitsrecht zwei Formen unterschieden: Bei der ordentlichen Kündigung muss die bestehende Kündigungsfrist eingehalten werden. Eine außerordentliche Kündigung ist gegeben, wenn der Kündigende das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist beenden will – wofür es gemäß §626 BGB eines wichtigen Grundes bedarf.
Bei der betriebsbedingten Kündigung spricht man von einer Entlassung, die durch den Arbeitgeber ausgesprochen wird. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn dringende betriebliche Erfordernisse die weitere Beschäftigung des Arbeitnehmers unmöglich machen.
Bei der betriebsbedingten Kündigung spricht man von einer Entlassung, die durch den Arbeitgeber ausgesprochen wird. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn dringende betriebliche Erfordernisse die weitere Beschäftigung des Arbeitnehmers unmöglich machen.
Das Einreichen einer Kündigung ist grundsätzlich bei jedem Dauerschuldverhältnis möglich. Damit ein Kündigungsschreiben Gültigkeit besitzt, muss die Kündigungsfrist gewahrt werden. Außerdem sind Formerfordernisse wie die korrekte Angabe des Datums und eine abschließende Unterschrift erforderlich.
Das Einreichen einer Kündigung ist grundsätzlich bei jedem Dauerschuldverhältnis möglich. Damit ein Kündigungsschreiben Gültigkeit besitzt, muss die Kündigungsfrist gewahrt werden. Außerdem sind Formerfordernisse wie die korrekte Angabe des Datums und eine abschließende Unterschrift erforderlich.
Eine gewonnene Kündigungsschutzklage bedeutet nicht automatisch, dass der Arbeitgeber sofort die Arbeit wieder aufnehmen muss. Was Sie darüber wissen müssen, erfahren Sie im Beitrag.
Eine gewonnene Kündigungsschutzklage bedeutet nicht automatisch, dass der Arbeitgeber sofort die Arbeit wieder aufnehmen muss. Was Sie darüber wissen müssen, erfahren Sie im Beitrag.
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Die ausdrücklichen Formvorschriften für Kündigungen sind in § 623 BGB festgehalten. Neben den Angaben zur eigenen Person und dem Vertragspartner sind zudem das Arbeitsverhältnis, die geltende Kündigungsfrist sowie Ort und Datum zu nennen. Auch die Unterschrift darf nicht fehlen, andernfalls besitzt die Kündigung keine Rechtskraft.
Die ausdrücklichen Formvorschriften für Kündigungen sind in § 623 BGB festgehalten. Neben den Angaben zur eigenen Person und dem Vertragspartner sind zudem das Arbeitsverhältnis, die geltende Kündigungsfrist sowie Ort und Datum zu nennen. Auch die Unterschrift darf nicht fehlen, andernfalls besitzt die Kündigung keine Rechtskraft.
Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass man während der Kurzarbeit einen besonderen Kündigungsschutz genießt – dies ist jedoch nicht der Fall. Dennoch müssen klar definierte Umstände vorliegen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer während der Kurzarbeit kündigen möchte.
Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass man während der Kurzarbeit einen besonderen Kündigungsschutz genießt – dies ist jedoch nicht der Fall. Dennoch müssen klar definierte Umstände vorliegen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer während der Kurzarbeit kündigen möchte.
Ist die Kündigung formal oder inhaltlich fehlerhaft, kann das eine Möglichkeit sein, der Kündigung zu widersprechen. Dabei sollten Arbeitnehmer aber einiges beachten.
Ist die Kündigung formal oder inhaltlich fehlerhaft, kann das eine Möglichkeit sein, der Kündigung zu widersprechen. Dabei sollten Arbeitnehmer aber einiges beachten.
Wer als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer eine Kündigung zurückziehen möchte, der muss auf die Einwilligung des Gegenübers hoffen.
Wer als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer eine Kündigung zurückziehen möchte, der muss auf die Einwilligung des Gegenübers hoffen.
Es gibt verschiedene Formen einer Kündigung, die je nach Grund und Ziel variieren können. Hierzu gehören unter anderem die Eigenkündigung des Arbeitnehmers, die ordentliche und außerordentliche Kündigung, die Änderungskündigung sowie die Teilkündigung und bedingte Kündigung.
Es gibt verschiedene Formen einer Kündigung, die je nach Grund und Ziel variieren können. Hierzu gehören unter anderem die Eigenkündigung des Arbeitnehmers, die ordentliche und außerordentliche Kündigung, die Änderungskündigung sowie die Teilkündigung und bedingte Kündigung.
Die Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen sind in § 622 BGB geregelt. Laut Gesetz besteht eine Frist von zwei Monaten zum Monatsende. Kürzere Fristen gelten meist in der Probezeit; längere bei mehrjähriger Beschäftigung im Betrieb. Eine fristlose Kündigung kann bei Mobbing, Diebstahl oder anderen schwerwiegenden Fällen ausgesprochen werden.
Die Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen sind in § 622 BGB geregelt. Laut Gesetz besteht eine Frist von zwei Monaten zum Monatsende. Kürzere Fristen gelten meist in der Probezeit; längere bei mehrjähriger Beschäftigung im Betrieb. Eine fristlose Kündigung kann bei Mobbing, Diebstahl oder anderen schwerwiegenden Fällen ausgesprochen werden.
Die Angabe eines Kündigungsgrundes in der Kündigungserklärung ist grundsätzlich nicht erforderlich. Eine Ausnahme besteht bei Ausbildungsverhältnissen gemäß § 22 Absatz 3 BBiG und bei Kündigungen während des Mutterschutzes gemäß § 9 Absatz 3 Satz 2 MuSchG.
Die Angabe eines Kündigungsgrundes in der Kündigungserklärung ist grundsätzlich nicht erforderlich. Eine Ausnahme besteht bei Ausbildungsverhältnissen gemäß § 22 Absatz 3 BBiG und bei Kündigungen während des Mutterschutzes gemäß § 9 Absatz 3 Satz 2 MuSchG.
Die Kündigungsschutzklage bietet dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung durch den Arbeitgeber zur Wehr zu setzen. Wie sie diese einreichen können, erfahren Sie im Beitrag.
Die Kündigungsschutzklage bietet dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung durch den Arbeitgeber zur Wehr zu setzen. Wie sie diese einreichen können, erfahren Sie im Beitrag.
Eine Kündigungsschutzklage kann mit dem Ziel eingereicht werden, eine Abfindung nach einer Kündigung zu sichern. Was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie hier.
Eine Kündigungsschutzklage kann mit dem Ziel eingereicht werden, eine Abfindung nach einer Kündigung zu sichern. Was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie hier.
Durch das Kündigungsschutzgesetz sind Arbeitnehmer vor Kündigungen meist gut geschützt. Ein besonderer Schutz gilt bei Elternzeit bzw. Mutterschutz, Schwerbehinderungen und bei Mitgliedern des Betriebsrates. Erfahren Sie alles über Ihre Rechte und wie Sie sie durchsetzen.
Durch das Kündigungsschutzgesetz sind Arbeitnehmer vor Kündigungen meist gut geschützt. Ein besonderer Schutz gilt bei Elternzeit bzw. Mutterschutz, Schwerbehinderungen und bei Mitgliedern des Betriebsrates. Erfahren Sie alles über Ihre Rechte und wie Sie sie durchsetzen.
Viele Arbeitnehmer fragen sich, was nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit den verbliebenen Urlaubstagen geschieht. Auch bei einer Kündigung bleibt der Urlaubsanspruch bestehen. Was Sie darüber wissen müssen, erfahren Sie hier.
Viele Arbeitnehmer fragen sich, was nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit den verbliebenen Urlaubstagen geschieht. Auch bei einer Kündigung bleibt der Urlaubsanspruch bestehen. Was Sie darüber wissen müssen, erfahren Sie hier.
Wann der reine Verdacht einer Pflichtverletzung ausreicht, um eine Kündigung auszusprechen, erfahren Sie hier.
Wann der reine Verdacht einer Pflichtverletzung ausreicht, um eine Kündigung auszusprechen, erfahren Sie hier.
Nachdem die Kündigung überreicht wurde, sollte eine Empfangsbestätigung eingeholt werden, um die Fristwahrung zu dokumentieren. Nun muss die geltende Frist abgewartet werden. Eventuell noch ausstehende Urlaubstage sind bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu nehmen.
Nachdem die Kündigung überreicht wurde, sollte eine Empfangsbestätigung eingeholt werden, um die Fristwahrung zu dokumentieren. Nun muss die geltende Frist abgewartet werden. Eventuell noch ausstehende Urlaubstage sind bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu nehmen.
Die Gültigkeit einer Kündigung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bei der Kündigung müssen alle Formalia laut § 623 BGB eingehalten werden. Eine mündlich ausgesprochene Kündigung ist laut Arbeitsrecht unzulässig. Es gibt strenge Anforderungen für die Schriftform, die unter anderem eigenhändig unterzeichnet werden muss.
Die Gültigkeit einer Kündigung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bei der Kündigung müssen alle Formalia laut § 623 BGB eingehalten werden. Eine mündlich ausgesprochene Kündigung ist laut Arbeitsrecht unzulässig. Es gibt strenge Anforderungen für die Schriftform, die unter anderem eigenhändig unterzeichnet werden muss.
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