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Was passiert nach der Kündigung
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Was passiert nach der Kündigung

Sie haben eine Kündigung Ihres Arbeitsvertrags erhalten oder möchten selbst eine Kündigung bewirken? Bei Kündigungen von Arbeitsverträgen muss besonders auf die Zeit danach geachtet werden, um Fehler zu vermeiden.

Wann ist eine Kündigung des Arbeitsvertrags zugestellt?

Übergibt der Arbeitgeber eine Kündigung, muss der Arbeitnehmer den Erhalt der Kündigung nicht unbedingt quittieren. Es liegt am Arbeitgeber, einen Nachweis für den Zugang seiner Kündigungserklärung zu erbringen. Die reine Empfangsbestätigung durch den Arbeitnehmer bedeutet nicht, dass er damit die Kündigung auch inhaltlich akzeptiert.

Der Zugang einer Kündigung des Arbeitsvertrags ist entgegen eines verbreiteten Irrtums auch während der Krankheit des Arbeitnehmers möglich. Eine andere Frage ist, ob die Kündigung unzulässigerweise wegen seiner Krankheit erfolgt.

Auf den Punkt gebracht:

  • Der Arbeitgeber muss den Nachweis des Kündigungszugangs erbringen.
  • Der Zugang der Kündigung ist auch während Krankheit und Urlaub gültig.
  • Durch den Empfang der Kündigung erfolgt keine automatische Zustimmung.

Aufhebungsvertrag akzeptieren?

Anders einzustufen als eine Kündigung ist ein vom Arbeitgeber vorgelegtes Angebot eines Aufhebungsvertrages. Der Arbeitnehmer ist jedoch nicht verpflichtet, den Aufhebungsvertrag abzuschließen. Unterschreibt er diesen – auch nachteiligen – Aufhebungsvertrag, ist er allerdings in der Regel gültig. Nur in seltenen Ausnahmefällen, etwa bei nachweisbarer Täuschung oder Drohung, kann ein abgeschlossener Aufhebungsvertrag nachträglich angefochten werden.

Sollten Sie eine schriftliche Kündigung erhalten haben, melden Sie sich innerhalb von drei Tagen bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit. Andernfalls besteht das Risiko, dass man Ihnen das Arbeitslosengeld sperrt."
Jochen Dotterweich
Rechtsanwalt

Gegen die Kündigung des Arbeitsvertrags klagen?

Wenn Sie eine Kündigung Ihres Arbeitsvertrags erhalten haben, können Sie als Arbeitnehmer hiergegen vor dem Arbeitsgericht vorgehen. So haben Sie die Möglichkeit, eine Weiterbeschäftigung zu erreichen oder eine Abfindung zu erhalten.

Gilt das Kündigungsschutzgesetz, das in Betrieben mit mindestens zehn Arbeitnehmern Anwendung findet, ist eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung möglich. Im Kündigungsschutzprozess muss dann der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund nachweisen. Es sind hier nur personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Gründe möglich.

Abgeschlossene Kündigungsverfahren 2015 – Infografik
Checkliste Kündigungsschutzklage – Infografik

Bevor Sie gegen eine Kündigung klagen, sollten Sie sich mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht besprechen. Dieser kann Ihnen mitteilen, ob ihre Klage Aussicht auf Erfolg hat oder sie besser ein anderes Vorgehen wählen sollten.

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Änderungskündigung annehmen?

Der Arbeitgeber kann auch eine Änderungskündigung erklären. Dabei handelt es sich um eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus den bereits genannten Gründen, kombiniert mit dem konkreten Angebot, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen – also etwa mit geringerer Arbeitszeit – fortzusetzen.

Der Arbeitnehmer kann dann das Änderungsangebot unter Vorbehalt annehmen und trotzdem die Rechtmäßigkeit der Kündigung gerichtlich überprüfen lassen. Auch hier gilt für eine Klage die 3-Wochen-Frist ab Zugang der Kündigung.

§ 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)

Nach § 2 des KSchG ist ein Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet, eine Änderungskündigung anzunehmen. Eine Annahme kann unter dem Vorbehalt stattfinden, dass die Änderung des Arbeitsverhältnisses nicht sozial ungerechtfertigt ist. Innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung muss dies dem Arbeitgeber mitgeteilt werden.

Besteht ein Urlaubsanspruch nach der Kündigung?

Ein bestehender Urlaubsanspruch muss grundsätzlich bis zur Beendigung des gekündigten Arbeitsverhältnisses nach normalen Grundsätzen noch gewährt werden. Der Arbeitgeber kann bei einer Freistellung des Arbeitnehmers bis zum Beendigungszeitpunkt jedoch ausdrücklich einseitig erklären, dass offene Urlaubsansprüche auf die Freistellung angerechnet werden sollen.

Ein Anspruch auf Auszahlung von bestehenden Urlaubsansprüchen besteht nur dann, wenn es keine Gelegenheit gab, den Resturlaub bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses noch zu nehmen.

Bestehender Urlaubsanspruch muss bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses regulär gewährleistet werden. Eine Auszahlung des Urlaubsanspruches ist nur möglich, wenn keine Möglichkeit bestand, diesen auch zu nehmen.
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Urlaubsanspruch bei Kündigung

"Viele Arbeitnehmer fragen sich, was nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit den verbliebenen Urlaubstagen geschieht. Auch bei einer Kündigung bleibt der Urlaubsanspruch bestehen.“

Kündigung des Arbeitsvertrags während der Probezeit

Während einer vereinbarten Probezeit bis zur Dauer von sechs Monaten kann das Arbeitsverhältnis erleichtert gekündigt werden. In diesem Zeitraum besteht dann gesetzlich nur eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Das Kündigungsschutzgesetz greift hier noch nicht.

Kündigung und Arbeitslosengeld

Ob dem Arbeitnehmer nach einer Kündigung des Arbeitsvertrags Arbeitslosengeld zusteht, hängt davon ab, ob der Arbeitnehmer die Beendigung (mit-)verschuldet hat. Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis wegen Verschuldens des Arbeitnehmers (z. B. Diebstahl im Betrieb) oder erklärt der Arbeitnehmer eine Eigenkündigung ohne triftigen Grund, ist eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeldbezug die Folge. Auch bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags besteht die Gefahr einer Sperrzeit und der Anrechnung einer Abfindung, wenn kein wichtiger Grund für die Aufgabe des Arbeitsverhältnisses besteht.

Alle wichtigen Informationen auf einen Blick:

  • Kündigung muss zugegangen sein, um Wirkung zu entfalten
  • Änderungskündigung muss nicht akzeptiert werden
  • In einigen Fällen kann ein Aufhebungsvertrag sinnvoll sein
  • Viele Kündigungsschutzklagen sind erfolgreich – ein Anwalt kann hier weiterhelfen
  • Urlaubsanspruch bleibt durch eine Kündigung erhalten
  • Ohne Eigenverschulden entfällt die Sperrfrist beim Arbeitslosengeld

Bei rechtlichen Fragen zum Thema Kündigung helfen wir Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Fachanwälte stehen Ihnen dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen Sie bei allen Anliegen.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.