Was ist besser? Aufhebungsvertrag oder Kündigung

Ob Aufhebungsvertrag oder Kündigung, du solltest dir als Betroffener immer Unterstützung eines kompetenten Rechtsexperten einholen, damit du das beste für dich herausholst. Um erste Fragen zu klären, eignet sich die KLUGO Erstberatung hervorragend. Danach kannst du immer noch entscheiden, wie es weitergehen soll.

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Meist wird ein Arbeitsverhältnis durch eine einseitige Kündigung beendet. Alternativ hast du die Möglichkeit, dich mit deinem Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag zu einigen, was situationsabhängig von Vor- oder Nachteil sein kann.

von KLUGO
28.07.2017
8 Min Lesezeit

Aufhebungsvertrag oder Kündigung Das Wichtigste in Kürze

  • Aufhebungsvertrag und Kündigung unterscheiden sich grundsätzlich durch die Art deiner Mitbestimmung.

  • Beide Möglichkeiten haben Vor- und Nachteile.

  • Regelmäßig ist aber gerade der Aufhebungsvertrag für deinen Arbeitgeber vorteilhafter als für dich.

  • Entweder-oder: Du kannst entweder eine Kündigung erhalten oder aber einen Aufhebungsvertrag.

Ob ein Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung in deinem Fall die bessere Alternative ist, erfährst du in diesem Beitrag. Bei Rückfragen solltest du dich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden, der deine individuelle Situation beurteilen kann.

Wodurch unterscheidet sich der Aufhebungsvertrag von der Kündigung?

Während eine rechtmäßige Kündigung durch deinen Arbeitgeber auch dann für eine Beendigung deines Arbeitsverhältnisses sorgt, wenn du nicht damit einverstanden bist, setzt ein Aufhebungsvertrag das Einverständnis beider Vertragsparteien voraus.

Aufhebungsvertrag und Kündigung unterscheiden sich wie folgt: Beim Aufhebungsvertrag kommt es zu einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, während bei der Kündigung das Arbeitsverhältnis einseitig durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer beendet wird. In der Regel ist ein Aufhebungsvertrag mit sozialrechtlichen Nachteilen für den Arbeitnehmer verbunden.

Paul Krusenotto Rechtsanwalt
Paul Krusenotto

Du kannst im Rahmen der Verhandlungen rund um den Aufhebungsvertrag also wesentlich größeren Einfluss auf das Ende deiner Tätigkeit im Betrieb nehmen, als dies bei einer Kündigung der Fall ist.

infografik aufhebungsvertrag oder kündigung
Beendigung von Arbeitsverhältnissen – Infografik

Welche Vor- und Nachteile haben Aufhebungsvertrag bzw. Kündigung?

Der Aufhebungsvertrag zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass er beide Seiten – also deinen Arbeitgeber und dich als Arbeitnehmer – an einen Tisch holt. Das bietet zum einen deutlich mehr Gestaltungsspielraum, zum anderen aber auch weitere Vorteile:

  • Du profitierst beispielsweise davon, dass die Abfindung grundsätzlich sozialversicherungsfrei gezahlt wird. Üblich ist eine Abfindung in Höhe von einem halben oder einem vollen Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Diese sogenannte Regelabfindung kann unter Umständen aber auch 0,25 Gehältern pro Jahr betragen.

  • Ein weiterer Vorteil ist die vertragliche Gestaltungsvielfalt, die ein Aufhebungsvertrag ermöglicht. So kannst du mit deinem Arbeitgeber vereinbaren, dass ein gutes und qualifiziertes Arbeitszeugnis nach Vertragsbeendigung verfasst werden muss. Damit steigerst du deine beruflichen Chancen immens. Hast du bereits einen neuen Job in Aussicht, kann ein Aufhebungsvertrag eine gute Möglichkeit sein, ohne die Einhaltung von Fristen in den neuen Job zu starten.

In unserem Beitrag zum Aufhebungsvertrag haben wir Vorteile und Nachteile und weitere wichtige Punkte für dich zusammengefasst.

Wichtig:

Die Abfindung gilt nicht als Arbeitsentgelt nach § 14 des Sozialgesetzbuches IV (kurz: SGB IV). Deshalb ist sie sozialversicherungsfrei.

Allerdings solltest du die Vorteile einer Kündigung durch den Arbeitgeber ebenfalls berücksichtigen. Wesentlicher Vorteil ist dabei, dass es dabei für dich nicht zu einer Sperre in Bezug auf das Arbeitslosengeld kommt. Ein weiterer Vorteil ergibt sich aus dem Umstand, dass bei einer Arbeitgeber-Kündigung du immer durch das Kündigungsschutzgesetz (kurz: KSchG) geschützt bist – dies ist bei einem Aufhebungsvertrag hinfällig.

Aufhebungsvertrag oder Kündigung: Wann bietet sich was an?

Ausschlaggebend für deine Wahl zwischen Aufhebungsvertrag und Kündigung ist regelmäßig der Umstand, ob du bereits eine neue Arbeitsstelle hast. Durch die Vereinbarung eines Aufhebungsvertrages kommt es nämlich – wie bereits oben erwähnt – zu einer temporären Sperre beim Arbeitslosengeld. Hast du noch keinen neuen Job, stehst du im schlechtesten Fall ohne jedes Einkommen da.

Zusammenfassung:

Stimmst du ohne wichtigen Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu, dann kann sich die Arbeitsagentur nach § 159 Abs. (1) SGB III für eine Sperrzeit entscheiden.

Aufhebungsvertrag & Kündigung: Welche Fristen gibt es und wer muss zustimmen?

Du kannst dein Arbeitsverhältnis sowohl mit einer Kündigung als auch mit einem Aufhebungsvertrag beenden.

Bei einer Kündigung musst du jedoch die gesetzlichen Fristen beachten. Eine fristlose Kündigung ist nur dann wirksam, wenn wichtige Gründe vorliegen, die dir eine weitere Zusammenarbeit unmöglich oder unzumutbar machen. Bei einem Aufhebungsvertrag bestimmst du die Fristen selbst.

Die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Das bedeutet, dass du hierfür nicht die Zustimmung deines Arbeitgebers benötigst. Einen Aufhebungsvertrag hingegen kannst du nur einvernehmlich mit deinem Arbeitgeber abschließen. Ein gesetzlicher Anspruch auf den Abschluss eines Aufhebungsvertrages besteht nicht.

Zusammenfassung:

Während Kündigungen einseitig erfolgen, setzt ein Aufhebungsvertrag Einvernehmen voraus. Es ist unbedingt zu beachten, dass der gesetzliche Kündigungsschutz durch einen Aufhebungsvertrag außer Kraft gesetzt wird.

Die wichtigsten Merkmale eines Aufhebungsvertrags sind demnach:

  • Er ist im Einvernehmen von deinem Arbeitgeber und dir unterzeichnet.

  • Es müssen keine gesetzlichen Fristen eingehalten werden.

  • Er setzt deinen gesetzlichen Kündigungsschutz außer Kraft.

Kann ich eine Kündigung und zusätzlich einen Aufhebungsvertrag erhalten?

Grundsätzlich ist es durchaus möglich, dass du zunächst eine Kündigung und im Anschluss einen Aufhebungsvertrag erhältst. So hat dein Arbeitgeber die Möglichkeit, dir bereits eine drohende Kündigung mitzuteilen, gleichzeitig aber auch das Angebot einer früheren Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu anderen Bedingungen anzubieten.

Dies bietet beiden Vertragsparteien einige Vorteile:

  • Als Arbeitnehmer weißt du bereits, dass eine Kündigung im Raum steht und kannst daher im Aufhebungsvertrag die Vertragsbedingungen nach eigenen Vorstellungen gestalten. So kann zum Beispiel eine Abfindung, ein bestimmtes Datum zum Austritt aus dem Unternehmen unabhängig von gesetzlichen Fristen und der Erhalt eines qualifizierten Arbeitszeugnisses in dem Aufhebungsvertrag vereinbart werden.

  • Dein Arbeitgeber hat die Möglichkeit, die üblichen Kündigungsfristen zu umgehen und ebenfalls den Aufhebungsvertrag so zu gestalten, wie es in sein Konzept passt.

Wurde zunächst eine Kündigung ausgesprochen, auf die im Anschluss ein Aufhebungsvertrag folgt, profitierst du hier auch in puncto Sperrfrist für die Zahlung des Arbeitslosengeldes:

  • Da ein Ausscheiden aus dem Betrieb auch ohne Aufhebungsvertrag unvermeidbar gewesen wäre, kann ein triftiger Grund für einen Aufhebungsvertrag nachgewiesen werden, sodass die Sperrfrist beim Arbeitsamt umgangen werden kann. Es ist daher im Falle eines Aufhebungsvertrages sogar sinnvoll, zuvor eine Kündigung auszusprechen.

Aber: Durch den Aufhebungsvertrag verliert die Kündigung an Wirksamkeit. Da es sich bei einer Kündigung um eine einseitige Beendigung des Vertragsverhältnisses handelt, während der Aufhebungsvertrag eine beiderseitige Beendigung vorsieht, wird die Kündigung mit der Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages aufgehoben.

Aber auch du als Arbeitnehmer kannst vor einem Aufhebungsvertrag kündigen. Hintergrund bei gleichzeitiger Kündigung und Aufhebungsvertrag ist häufig der Versuch, die oben erwähnte Sperre in Bezug auf das Arbeitslosengeld I (kurz: ALG I) zu umgehen. Du unterschreibst also den Aufhebungsvertrag und legst bei der Arbeitsagentur die ebenfalls ausgesprochene Kündigung vor, um hier nicht das Risiko einer Sperre einzugehen.

Anders ist der Fall gelagert, wenn dir dein Arbeitgeber eine Kündigung und einen Aufhebungsvertrag übergibt, um dich damit unter Druck zu setzen. Hier ist die Botschaft regelmäßig, dass es so oder so zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt und du für den Fall, dass du nicht in den Aufhebungsvertrag einwilligst, die Kündigung durch deinen Arbeitgeber erhältst. Bei einer drohenden Kündigung solltest du dich frühzeitig über deine möglichen Optionen informieren. Auch dabei helfen dir unsere Partner-Anwälte und Rechtsexperten mit einer ersten Orientierung und konkreten Handlungsempfehlungen weiter.

Wirst du durch eine Drohung zur Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags motiviert, kannst du diesen unter Umständen im Nachgang anfechten, mit der Folge, dass das Arbeitsverhältnis nach wie vor weiter besteht.

Dabei können wir dir helfen Was kannst du mit der Unterstützung eines Anwalts erreichen?

Die Unterstützung eines Anwalts in Bezug auf einen Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung kann insbesondere bei folgenden Punkten entscheidend sein:

  • Aushandeln einer maximal hohen Abfindung.

  • Vermeidung einer Sperre beim Arbeitslosengeld.

  • Verhandeln eines bestmöglichen Arbeitszeugnisses.

  • Freistellung und Fortzahlung der Vergütung.

  • Abgeltung von Überstunden und Resturlaub.

In der KLUGO Erstberatung beraten dich unsere Partner-Anwälte und Rechtsexperten für Arbeitsrecht unverbindlich zu deinen Optionen, den jeweiligen Vor- und Nachteilen und den nächsten notwendigen Schritten.

Es ist zudem empfehlenswert, einen Aufhebungsvertrag zunächst juristisch prüfen zu lassen. Eventuelle Nachteile für dich als Arbeitnehmer sind oftmals nicht auf den ersten Blick erkennbar. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht prüft deinen Aufhebungsvertrag gründlich und kann so eventuell nachteilige Klauseln auf den ersten Blick erkennen. Bevor der Aufhebungsvertrag unterzeichnet wurde, kannst du jederzeit Änderungen von deinem Arbeitgeber verlangen.

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