Anspruch auf Resturlaub

Resturlaub optimal nutzen Resturlaub: Wann er verfällt, Auszahlung berechnen & Ansprüche sichern

Auf dieser Seite

Du hast am Ende des Jahres noch Urlaubstage übrig oder dein Arbeitsverhältnis endet bald? Dann solltest du deine Urlaubsansprüche kennen. Denn Resturlaub ist nicht gleich Resturlaub und je nach Situation gelten unterschiedliche Regeln.

Man unterscheidet:

  • Resturlaub am Jahresende: Urlaubstage, die du im laufenden Jahr nicht genommen hast.

  • Resturlaub bei Kündigung oder Jobwechsel: Restliche Urlaubstage, die du bis zu deinem Ausstieg noch hast.

In diesem Beitrag erfährst du, wann Resturlaub verfällt, in welchem Fall du ihn auszahlen lassen kannst und welche Fehler du auf keinen Fall machen solltest, damit dir kein Geld und keine freien Tage verloren gehen.

von KLUGO
21.01.2026
7 Min Lesezeit

Resturlaub ☝️ Das Wichtigste in Kürze

  • Urlaub soll grundsätzlich im selben Kalenderjahr genommen werden (§ 7 Abs. 3 BUrlG).

  • Eine Übertragung ist bis 31. März des Folgejahres nur bei dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen erlaubt.

  • Resturlaub verfällt nicht automatisch. Dein Arbeitgeber muss dich vorher individuell und schriftlich darauf hinweisen.

  • Bei Krankheit bleibt Urlaub 15 Monate lang bestehen.

  • Eine Auszahlung (Urlaubsabgeltung) ist nur möglich, wenn dein Arbeitsverhältnis endet (§ 7 Abs. 4 BUrlG).

Was ist Resturlaub?

Resturlaub umfasst alle Urlaubstage, die du bisher nicht genommen hast, entweder weil das Jahr endet oder dein Arbeitsverhältnis ausläuft.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz (§ 7 BUrlG) soll der Urlaub bis 31. Dezember des jeweiligen Jahres genommen werden. Wenn das nicht funktioniert, kannst du ihn in bestimmten Fällen übertragen oder ausgezahlt bekommen.

Fall 1 Resturlaub am Jahresende – so sicherst du deinen Anspruch

Wann darf Resturlaub ins neue Jahr übertragen werden?

Eine Übertragung ins Folgejahr ist erlaubt, wenn:

  • betriebliche Gründe vorlagen (z. B. hoher Arbeitsdruck oder Personalmangel) oder

  • du aus persönlichen Gründen gehindert warst (zum Beispiel Krankheit oder Elternzeit).

In diesen Fällen darfst du den Urlaub bis 31. März des Folgejahres nehmen.

💡 Tipp: Resturlaub ist dein gesetzlicher Anspruch auf Erholung. Wenn du ihn nicht bekommst, kannst du ihn einfordern

Wann verfällt Resturlaub?

Resturlaub verfällt nur, wenn dein Arbeitgeber dich vorher klar, schriftlich und individuell informiert hat, dass du ihn bis zu einem bestimmten Datum nehmen musst. Das haben sowohl der Europäische Gerichtshof als auch das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Das bedeutet konkret:

  • Eine allgemeine Urlaubserinnerung („Bitte Urlaub beantrage“) reicht nicht aus.

  • Dein Arbeitgeber muss dir konkret mitteilen:

    • wie viele Urlaubstage du noch hast und

    • bis wann du sie nehmen musst.

  • Erfolgt dieser Hinweis nicht, verfällt dein Resturlaub nicht.

Dein Arbeitgeber muss außerdem nachweisen können, dass er dich rechtzeitig informiert hat.

Was gilt, wenn du krank bist?

Wenn du während des Jahres krank wirst, bleibt dein Urlaubsanspruch grundsätzlich bestehen. Entscheidend ist jedoch, ob du deinen Urlaub krankheitsbedingt hättest nehmen können oder nicht.

  1. Vorübergehende Krankheit

    Warst du nur zeitweise krank und später wieder arbeitsfähig, gelten die normalen Fristen zum Urlaubsverfall. Das bedeutet:

    Dein Urlaub musst du in der Regel bis zum 31. Dezember nehmen oder spätestens bis zum 31. März des Folgejahres, wenn dein Arbeitgeber dich zuvor korrekt darauf hingewiesen hat. Nimmst du ihn nicht, kann er verfallen.

  2. Langfristige Krankheit

    Warst du so lange arbeitsunfähig, dass du deinen Urlaub nicht nehmen konntest, verfällt er erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres. Diese Regel gilt bei einer durchgehenden Arbeitsunfähigkeit.

Beispiel:
Du wirst im Oktober 2025 krank und bleibst über das Jahresende hinaus durchgehend arbeitsunfähig.

  • Normaler Verfall: 31. März 2026.

  • Bei langfristiger Krankheit: 31. März 2027

So bleibt dir ausreichend Zeit, den Resturlaub nach deiner Genesung zu nehmen.

Merksatz: Die 15-Monate-Regel gilt nur, wenn du wegen Krankheit tatsächlich keine Möglichkeit hattest, deinen Urlaub zu nehmen.

Fall 2 Resturlaub bei Kündigung und Jobwechsel – das steht dir zu

Wenn dein Arbeitsverhältnis endet, bedeutet Resturlaub, dass du noch offene Urlaubstage hast, die du bis zu deinem letzten offiziellen Arbeitstag nutzen oder bezahlt bekommen kannst.

Du hast dabei zwei Möglichkeiten:

  1. Den Resturlaub in der Zeit nehmen, in der du noch im Unternehmen bist.

  2. Eine Auszahlung verlangen, wenn du den Urlaub nicht mehr nehmen kannst, zum Beispiel wegen einer Freistellung (§ 7 Abs. 4 BUrlG).

Wie viel Urlaub steht dir bei Kündigung zu?

  • Kündigung bis 30. Juni: Du bekommst nur anteiligen Urlaub, weil das Urlaubsjahr noch nicht zur Hälfte vergangen ist. Pro vollem Monat steht dir ein Zwölftel deines Jahresurlaubs zu.

  • Kündigung ab 1. Juli: Du hast Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, wenn du mindestens sechs Monate im Unternehmen warst. Scheidest du also zum Beispiel am 30. Oktober aus, bekommst du den kompletten Urlaub – oder eine entsprechend höhere Auszahlung, falls du ihn nicht mehr nehmen kannst.

👉 Einfach gesagt: Je später im Jahr du ausscheidest, desto höher ist dein Urlaubsanspruch und damit auch die mögliche Auszahlung.

Beispiel:
Du arbeitest bis 31. Mai, hast 30 Tage Jahresurlaub.
➡️ 5 Monate × (30 ÷ 12) = 12,5 ≈ 13 Tage Anspruch.

👉 Wenn du sie nicht nimmst, muss dein Arbeitgeber sie auszahlen.

⚠️ Wichtig bei Freistellung: Wenn dein Arbeitgeber dich nach der Kündigung freistellt, zählen die freien Tage nur dann als Urlaub, wenn ausdrücklich erklärt wird: „Freistellung unter Anrechnung von Resturlaub“. Fehlt dieser Hinweis, bleibt dein Anspruch bestehen.

Wie funktioniert die Auszahlung von Resturlaub?

Für die Auszahlung (Urlaubsabgeltung) wird dein durchschnittlicher Tagesverdienst der letzten 13 Wochen (§ 11 BUrlG) vor Ende des Arbeitsverhältnisses berechnet

Beispielrechnung:

  • Monatsgehalt: 3.000 € brutto

  • Ø Arbeitstag im Monat: 21

  • Resturlaub: 8 Tage

➡️ 3.000 ÷ 21 × 8 = ca. 1.143 € brutto

Variable Vergütungen wie Provisionen oder Zuschläge müssen in die Berechnung einbezogen werden.

💬 Info: Die Auszahlung deines Resturlaubs gilt steuerlich als normales Arbeitseinkommen. Das heißt, sie wird versteuert und sozialversicherungspflichtig, genau wie dein Gehalt. Der ausgezahlte Betrag kann also netto niedriger ausfallen, als die Beispielrechnung in brutto zeigt.

Häufige Fehler von Arbeitnehmern

  • Resturlaub verfallen lassen, weil man due Frist nicht kennt.

  • Krankheit nicht melden oder Arbeitsunfähigkeitsnachweis zu spät einreichen.

  • Urlaubsberechnung bei Kündigung nicht prüfen

  • Keine schriftliche Aufforderung zur Auszahlung senden

👉 Hebe alle E-Mails, Lohnabrechnungen und Mitteilungen zu Urlaub immer auf. Das kann wichtig sein, falls es später Streit gibt.

Checkliste: So sicherst du dir deinen Resturlaub

  • Urlaubsstand prüfen (z. B. in der Lohnabrechnung oder im HR-System).

  • Urlaub schriftlich beantragen – am besten bis Mitte Dezember.

  • Bei Ablehnung Begründung verlangen.

  • Keine Antwort nach 14 Tagen: Erinnerung schicken.

  • Bei Kündigung Auszahlung aktiv verlangen.

💡 Tipp: Je früher du deinen Urlaubsanspruch klärst, desto einfacher kannst du mögliche Missverständnisse vermeiden.

So machst du deinen Anspruch geltend

Wenn dein Arbeitgeber dir den Urlaub nicht gewährt oder ihn nicht auszahlt, hilft oft schon ein kurzes, sachliches Schreiben. Dafür kannst du zum Beispiel unser folgende Vorlage verwenden.

Betreff: Gewährung bzw. Auszahlung meines Resturlaubs

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Kalenderjahr [JJJJ] habe ich insgesamt [X] Urlaubstage erworben.
Ich bitte um Gewährung meines Resturlaubs bis spätestens zum 31.03.[JJJJ].

Sollte dies aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht möglich sein, bitte ich um Auszahlung gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG.

Mit freundlichen Grüßen
[Name, Datum]

Wann sich rechtliche Hilfe lohnt

Wenn dein Arbeitgeber dir die Auszahlung verweigert oder du unsicher bist, ob deine Urlaubstage korrekt berechnet wurden, kann sich die Unterstützung durch einen Rechtsexperten lohnen.

Unsere KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten für Arbeitsrecht helfen dir schnell und unkompliziert.

Häufige Fragen

Verfällt Resturlaub automatisch?

Nein. Nur, wenn dich dein Arbeitgeber vorher schriftlich darauf hingewiesen hat.

Kann ich Resturlaub während des Jobs auszahlen lassen?

Nein, Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich.

Was gilt bei Teilzeit oder Minijob?

Die gleichen Regeln, aber der Urlaubsanspruch wird anteilig berechnet.

Über unsere Autoren Weil uns dein Recht
am Herzen liegt

Wir verfassen unsere Artikel, Ratgeber und Glossare unter sorgsamer Recherche. Dafür arbeiten wir als KLUGO mit einem Team aus Textern, Rechtsexperten und Volljuristen. In regelmäßigen Abständen überprüfen wir unsere Texte auf Aktualität, damit du dich auf uns verlassen kannst.

mann mit brille schaut in die kamera