Das solltest du wissen Resturlaub: Wann hast du Anspruch auf Auszahlung und wann verfällt er?
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Resturlaub ist ein wertvoller Anspruch, den du nicht ungenutzt lassen solltest. Doch was passiert, wenn du deinen Urlaub nicht rechtzeitig nehmen kannst – sei es wegen einer Kündigung, Krankheit oder anderer Gründe? Laut aktueller Gesetzeslage kann dein Resturlaub nur unter bestimmten Bedingungen verfallen, und in einigen Fällen hast du sogar Anspruch auf eine finanzielle Vergütung. In diesem Beitrag erfährst du, wann Resturlaub verfällt, welche Rechte du hast und wie du sicherstellst, dass dir kein Urlaubsanspruch entgeht.
Resturlaub Das Wichtigste in Kürze
Laut Bundesurlaubsgesetz musst du deinen Urlaub grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr nehmen. Eine Übertragung ins nächste Jahr ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Nicht genommener Urlaub verfällt spätestens am 31. März des Folgejahres – es sei denn, dein Arbeitgeber hat dich nicht rechtzeitig über den Verfall informiert.
Urlaub verfällt bei längerer Krankheit erst 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem er entstanden ist.
Eine Auszahlung des Resturlaubs ist nur möglich, wenn dein Arbeitsverhältnis beendet wird und du keinen Urlaub mehr nehmen kannst.
Mit einem Schreiben kannst du deinen Arbeitgeber zur Gewährung oder Auszahlung von Resturlaub auffordern.
Was ist Resturlaub?
Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub im Umfang von mindestens 24 Werktagen pro Jahr. Als Werktage gelten dabei auch Samstage, aber keine Sonn- und Feiertage. Im Bundesurlaubsgesetz ist geregelt, dass Urlaub „im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden muss“. Urlaub ins nächste Jahr mitzunehmen ist im Gesetz nur dann vorgesehen, wenn dringende betriebliche Gründe oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen.
Bis wann muss ich meinen Resturlaub nehmen?
Wenn Resturlaub nicht in einem Kalenderjahr genommen wird, weil dringende betriebliche Gründe oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe vorliegen, gilt eine besondere Regelung. Dann muss der Urlaub bis einschließlich zum 31. März des Folgejahres – also innerhalb von 15 Monaten – gewährt und genommen werden.
Wann verfällt mein Resturlaub nicht?
Wenn du aufgrund einer sechsmonatigen Probezeit keinen vollen Urlaub nehmen konntest, dann darfst du Resturlaub bis zum Ende des Folgejahres nehmen.
Nach einem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofs darf Resturlaub nicht mehr ohne weiteres verfallen, nur weil der Arbeitnehmer den Urlaub nicht beantragt hat. Nur wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer formal darüber aufgeklärt hat, dass der Verfall von Urlaubstagen bevorsteht, wenn dieser nicht genommen wird, darf Urlaub verfallen. Auf die regelmäßige Verjährung (§ 195 BGB) darf sich der Arbeitgeber nicht berufen, wenn er den Hinweis unterlässt.
Doch was, wenn ein Arbeitnehmer erst arbeitet und dann voll erwerbsgemindert ist oder wegen einer Krankheit fortdauernd arbeitsunfähig wird? In diesem Fall hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 20.12.2022, Az. 9 AZR 245/19) geurteilt, dass der Urlaub nur entfällt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer rechtzeitig in die Lage versetzt hat, den Urlaub auch beantragen und nehmen zu können.
Was ist mit meinem Resturlaub bei Krankheit?
Bist du länger krank als die 15 Monate, innerhalb derer dein Urlaub zu nehmen wäre, verfällt der Urlaub erst 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch auf Urlaub entstand.
Beispiel: Du wirst im Oktober des Jahres 2022, in dem du deinen Urlaubsanspruch erwirbst, für eine Dauer von einem Jahr krank. Normalerweise würde dein Urlaub im April 2023 verfallen, aufgrund der Krankheit verfällt dein Urlaub aber erst im April 2024.
Kann ich mir meinen Resturlaub ausbezahlen lassen?
Grundsätzlich gilt, dass der Urlaub der regelmäßigen Erholung dient. Aus diesem Grund gestattet das Arbeitsrecht, eine Auszahlung des Resturlaubs nur im Fall einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wenn eine Kündigung ausgesprochen wird, kann ein Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen werden, der eine Vergütung des Resturlaubs vorsieht. Der Anspruch auf Auszahlung wird dann mit dem Ausscheiden des Beschäftigten fällig.
Was passiert mit meinem Resturlaub bei Kündigung?
Aus § 7 Abs. 4 BUrlG ergibt sich, dass Urlaub, der wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann, abzugelten ist. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Arbeitnehmer, ihre verbliebenen Urlaubstage noch nehmen müssen. Nur, wenn dies nicht möglich ist, muss der Arbeitgeber für den Resturlaub ein Urlaubsentgelt zahlen.
Wenn ein Arbeitnehmer kündigt, hängt es vom Kündigungszeitpunkt ab, wie es sich mit einer Auszahlung von Resturlaub verhält. Bei einer Kündigung bis spätestens zum 30. Juni eines Kalenderjahres, entsteht ein Urlaubsanspruch in Höhe eines Zwölftel des Jahresurlaubsanspruchs pro Monat, in dem gearbeitet wurde. Erfolgt die Kündigung ab dem 1. Juli oder später, entsteht der volle Urlaubsanspruch, sofern der Arbeitnehmer mindestens sechs Monate im Betrieb tätig war.
Wie mache ich meinen Anspruch auf Resturlaub geltend?
Hast du noch Urlaubstage und dein Arbeitgeber ermöglicht dir nicht, sie zu nehmen? Dann solltest du ihn mit einem schriftlichen Aufforderungsschreiben darauf hinweisen.
Musterschreiben
„Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen meines Arbeitsverhältnisses habe ich im Zeitraum [________-_________] einen gesetzlichen Urlaubsanspruch im Umfang von [_________] Urlaubstagen erworben. Ich fordere Sie auf, mir den Erholungsurlaub zu gewähren [oder sofern eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag besteht zu entlohnen]. Ich verweise auf den Inhalt des Arbeitsvertrages, die gesetzlichen Regelungen im Bundesurlaubsgesetz sowie die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs zum Verfall von Urlaubsansprüchen.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift Arbeitnehmer]“
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