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Resturlaub: Wann kann er ausgezahlt werden und wann verfällt er?

STAND 19.05.2023 | LESEZEIT 3 MIN

Resturlaub kann laut neustem Gesetz nur unter bestimmten Umständen verfallen. Wann dies der Fall ist und wann Sie eine Vergütung Ihres Urlaubs fordern können, erfahren Sie hier.

Das Wichtigste in Kürze

  • Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf gesetzlichen Urlaub. Urlaub ist zu nehmen und zu gewähren.
  • Neue höchstrichterliche Urteile stärken den Urlaubsanspruch, was Fristen und den Verfall von Urlaub angeht.
  • Bei Krankheit, Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit gelten besondere Regeln.
  • Im Falle einer Kündigung ist die Auszahlung von Resturlaub möglich.

Was ist Resturlaub?

Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub im Umfang von mindestens 24 Werktagen pro Jahr. Als Werktage gelten dabei auch Samstage, aber keine Sonn- und Feiertage. Im Bundesurlaubsgesetz ist geregelt, dass Urlaub „im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden muss“. Urlaub ins nächste Jahr mitzunehmen ist im Gesetz nur dann vorgesehen, wenn dringende betriebliche Gründe oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen.

Bis wann muss ich meinen Resturlaub nehmen?

Wenn Resturlaub nicht in einem Kalenderjahr genommen wird, weil dringende betriebliche Gründe oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe vorliegen, gilt eine besondere Regelung. Dann muss der Urlaub bis einschließlich zum 31. März des Folgejahres – also innerhalb von 15 Monaten – gewährt und genommen werden.

Wann verfällt mein Resturlaub nicht?

Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer sechsmonatigen Probezeit keinen vollen Urlaub nehmen konnte, dann darf Resturlaub bis zum Ende des Folgejahres genommen werden.

Nach einem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofs darf Resturlaub nicht mehr ohne weiteres verfallen, nur weil der Arbeitnehmer den Urlaub nicht beantragt hat. Nur wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer formal darüber aufgeklärt hat, dass der Verfall von Urlaubstagen bevorsteht, wenn dieser nicht genommen wird, darf Urlaub verfallen. Auf die regelmäßige Verjährung (§ 195 BGB) darf sich der Arbeitgeber nicht berufen, wenn er den Hinweis unterlässt.

Doch was, wenn ein Arbeitnehmer erst arbeitet und dann voll erwerbsgemindert ist oder wegen einer Krankheit fortdauernd arbeitsunfähig wird? In diesem Fall hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 20.12.2022, Az. 9 AZR 245/19) geurteilt, dass der Urlaub nur entfällt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer rechtzeitig in die Lage versetzt hat, den Urlaub auch beantragen und nehmen zu können.

Was ist mit meinem Resturlaub bei Krankheit?

Ist ein Arbeitnehmer länger krank als die 15 Monate, innerhalb derer der Urlaub zu nehmen wäre, verfällt der Urlaub erst 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch auf Urlaub entstand.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer wird im Oktober des Jahres 2022, in dem er Urlaubsanspruch erwirbt, für eine Dauer von einem Jahr krank. Normalerweise würde sein Urlaub im April 2023 verfallen, aufgrund der Krankheit verfällt der Urlaub aber erst im April 2024.

Kann ich mir meinen Resturlaub ausbezahlen lassen?

Grundsätzlich gilt, dass der Urlaub der regelmäßigen Erholung dient. Aus diesem Grund gestattet das Arbeitsrecht, eine Auszahlung des Resturlaubs nur im Fall einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wenn eine Kündigung ausgesprochen wird, kann ein Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen werden, der eine Vergütung des Resturlaubs vorsieht. Der Anspruch auf Auszahlung wird dann mit dem Ausscheiden des Beschäftigten fällig.

Was passiert mit meinem Resturlaub bei Kündigung?

Aus § 7 Abs. 4 BUrlG ergibt sich, dass Urlaub, der wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann, abzugelten ist. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Arbeitnehmer, ihre verbliebenen Urlaubstage noch nehmen müssen. Nur, wenn dies nicht möglich ist, muss der Arbeitgeber für den Resturlaub ein Urlaubsentgelt zahlen.

Wenn ein Arbeitnehmer kündigt, hängt es vom Kündigungszeitpunkt ab, wie es sich mit einer Auszahlung von Resturlaub verhält. Bei einer Kündigung bis spätestens zum 30. Juni eines Kalenderjahres, entsteht ein Urlaubsanspruch in Höhe eines Zwölftel des Jahresurlaubsanspruchs pro Monat, in dem gearbeitet wurde. Erfolgt die Kündigung ab dem 1. Juli oder später, entsteht der volle Urlaubsanspruch, sofern der Arbeitnehmer mindestens sechs Monate im Betrieb tätig war.

Wie mache ich meinen Anspruch auf Resturlaub geltend?

Wenn Sie noch Urlaubstage angehäuft haben und Ihr Arbeitgeber es Ihnen nicht ermöglicht, den Urlaub zu nehmen, sollten Sie Ihr Unternehmen mit einem Aufforderungsschreiben kontaktieren.

Ein solches könnte lauten:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen meines Arbeitsverhältnisses habe ich im Zeitraum [________-_________] einen gesetzlichen Urlaubsanspruch im Umfang von [_________] Urlaubstagen erworben. Ich fordere Sie auf, mir den Erholungsurlaub zu gewähren [oder sofern eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag besteht zu entlohnen]. Ich verweise auf den Inhalt des Arbeitsvertrages, die gesetzlichen Regelungen im Bundesurlaubsgesetz sowie die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs zum Verfall von Urlaubsansprüchen.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift Arbeitnehmer]“

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