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Wichtige Informationen und Berechnung Urlaubsanspruch

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Weil Personal ausfällt, will der Vorgesetzte den Urlaub einzelner Mitarbeiter einstreichen. Und die Führungskraft soll auch während des Urlaubs ständig erreichbar sein? Ist das so möglich? Erfahre hier, welche Urlaubsregelungen im Arbeitsrecht gelten.

von KLUGO
10.04.2019
4 Min Lesezeit

Urlaubsanspruch Das Wichtigste in Kürze

  • Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche.

  • Teilzeitkräfte und Mitarbeiter mit unregelmäßigen Arbeitszeiten haben einen anteiligen Urlaubsanspruch.

  • Urlaubsanspruch kann individuell im Arbeitsvertrag geregelt werden, aber darf nicht unter dem gesetzlichen Mindestanspruch liegen.

  • Urlaub kann generell nicht storniert werden, es sei denn, sehr schwerwiegende Gründe liegen vor.

  • Während des Urlaubs musst du nicht für den Arbeitgeber erreichbar sein.

  • Krankentage während des Urlaubs werden nicht als Urlaubstage gewertet.

Mindesturlaub Gesetzliche Regelungen zum Urlaubsanspruch

Der Mindesturlaub ist im § 3 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) festgelegt. Für eine Sechstage-Woche beträgt dieser 24 Tage, bei einer üblichen Fünf-Tage-Woche mindestens 20 Tage pro Kalenderjahr. Auch Minijobber und Teilzeitkräfte haben einen Urlaubsanspruch, der anteilig berechnet wird. Jugendliche und schwerbehinderte Mitarbeiter genießen besondere Regelungen.

Wichtig: Haben deine Kollegen einen höheren Urlaubsanspruch als den gesetzlichen Mindestanspruch, dann hast auch du als Minijobber einen Anspruch auf mehr Urlaubstage

Berechnung des Urlaubsanspruchs

Der Urlaubsanspruch richtet sich nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche:

Arbeitstage pro Woche

Urlaubstage pro Jahr

1

4

2

8

3

12

4

16

5

20

6

24

Für Teilzeitkräfte, Midijobber und Minijobber gilt: eigene Arbeitstage pro Woche x 24 (gesetzliche Urlaubstage) : 6 = deine Urlaubstage

Unregelmäßige Arbeitszeiten

Hat der Teilzeitjob, Midijob oder Minijob unregelmäßige Arbeitszeiten, so wird der Urlaubsanspruch nach den Jahresarbeitstagen und der gesetzlichen bzw. tariflich vereinbarten Anzahl an Urlaubstagen berechnet. In der Regel sind das 24 Werktage pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche.

Beispielrechnung:

24 x eigene Arbeitstage pro Jahr : 260 Jahresarbeitstage = deine Urlaubstage

KLUGO Info:

Als Arbeitstage zählen nur Werktage, keine Sonntage und gesetzlichen Feiertage.

Sonderregelungen für spezielle Arbeitsverhältnisse

  • Jugendliche Mitarbeiter: Unter 16-Jährige haben 30 Urlaubstage, unter 17-Jährige 27 Tage, unter 18-Jährige 25 Tage. (§ 19 Abs. 1 ArbSchG)

  • Schwerbehinderte: Zusätzlich 5 Urlaubstage. (§ 125 Sozialgesetzbuch IX)

  • Mitarbeiter im Mutterschutz und Elternzeit: Der Urlaubsanspruch bleibt bestehen und kann nach der Schutz- bzw. Elternzeit genommen werden.

Wichtig: In der Elternzeit kann laut § 17 BEEG der Urlaub pro Kalendermonat um ein Zwölftel gekürzt werden. Arbeitet der Elternteil, welcher Elternzeit nimmt, in Teilzeit, gilt diese Kürzung nicht

  • Längere Krankheit: Urlaub bleibt bestehen, auch bei längerer Krankheit.

  • Kündigung: Bei Kündigung in der ersten Jahreshälfte (vor dem 30. Juni) wird der Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs pro Kalendermonat reduziert.

Wichtig: Wechselst du deinen Job nach dem 1. Juli, so hast du den vollen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Erfahre mehr dazu in unserem Beitrag "Urlaubsanspruch bei Kündigung im 2. Halbjahr".

Krank während Urlaub Urlaubsanspruch im Krankheitsfall

Erkrankst du während deiner Urlaubstage, gelten diese Tage nicht als Urlaub. Ein ärztliches Attest ist erforderlich, und die Krankheitstage können später nachgeholt werden. Dies ist in § 9 BUrlG geregelt.

Mehr dazu in unserem Beitrag "Krank im Urlaub".

Erreichbarkeit Rechte und Pflichten während des Urlaubs

Während deines gesetzlichen Urlaubs musst du nicht erreichbar sein. Dies dient deiner Erholung. Bei zusätzlichen Urlaubstagen können jedoch individuelle Vereinbarungen getroffen werden, diese sind jedoch nicht rechtlich bindend.

Mehr zu dem Thema "Erreichbarkeit von Arbeitnehmern" im Beitrag.

Welche Rechte dein Arbeitgeber nicht hat Urlaubsstornierung durch den Arbeitgeber

Ein genehmigter Urlaub kann grundsätzlich weder vom Arbeitgeber noch vom Arbeitnehmer storniert werden, außer in absoluten Notfällen, die die Existenz des Unternehmens gefährden. Organisatorische Probleme wie Personalmangel gehören nicht dazu.

Erfahre mehr zu dem Thema im Beitrag "Entschädigung für Urlaubsabbruch".

Wichtig: Du musst deinen gesetzlichen Urlaub auch nicht vor- oder nacharbeiten.

Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Kann der Resturlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden, muss dieser ausgezahlt werden (§ 7 Abs. 4 BUrlG).

Erfahre mehr zum Thema "Urlaubsabgeltung bei Krankheit oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses" in unserem Beitrag.

Urlaubsabgeltung Wenn du den Urlaub vor deiner Kündigung nicht nehmen kannst

Wenn dir wegen Beendigung deines Arbeitsverhältnisses dein dir gesetzlich zustehender Urlaub ganz oder teilweise nicht gewährt werden kann, muss dieser abgegolten, sprich ausgezahlt werden. So regelt es § 7 Abs. 4 des BurlG.

Hilfe und Beratung bei Urlaubsfragen

Hast du Fragen zur Berechnung deines Urlaubsanspruchs oder Probleme mit deinem Arbeitgeber, der deinen Urlaub nicht genehmigen oder stornieren möchte? Wir bei KLUGO helfen dir gerne weiter. Vereinbare ein unverbindliches Gespräch mit einem unserer Partner-Anwälte und Rechtsexperten und erfahre mehr über deine Rechte und das weitere Vorgehen.

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