![Entschädigung für Urlaubsabbruch erhalten](/img/containers/assets/blog/entsch%C3%A4digung-urlaubsabbruch/blog-entschadigung-urlaubsabbruch.jpg/9ae0cc10190d2aa3e1f6ddb407694d50/blog-entschadigung-urlaubsabbruch.jpg)
Das solltest du wissen Bekomme ich eine Entschädigung für den Urlaubsabbruch durch meinen Arbeitgeber?
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Der Urlaub ist die Zeit des Jahres, auf die sich viele Arbeitnehmer am meisten freuen. Umso ärgerlicher ist es, wenn der Arbeitgeber die Urlaubsgenehmigung kurz vor oder während des Urlaubs widerruft, weil ein Notfall die Anwesenheit des Arbeitnehmers erforderlich macht. Jeder Arbeitnehmer wird sich hier fragen: Darf mein Arbeitgeber einen Widerruf der Urlaubsgenehmigung aussprechen? Und: Erhalte ich eine Entschädigung für den Urlaubsabbruch?
Entschädigung für Urlaubsabbruch durch Arbeitgeber Das Wichtigste in Kürze
Bei einer 5-Tage-Woche hast du Anspruch auf mindestens 20 Werktage Urlaub pro Jahr.
Hat dein Arbeitgeber deinen Urlaub genehmigt, kann er ihn nicht ohne weiteres widerrufen.
In dringenden Notsituationen ist der Widerruf einer Urlaubsgenehmigung jedoch rechtens.
Dein Arbeitgeber muss für alle Kosten aufkommen, die im Zusammenhang mit dem Widerruf der Urlaubsgenehmigung entstehen.
Welche gesetzlichen Urlaubsregelungen gibt es?
In Deutschland regelt das Bundesurlaubsgesetz den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von Arbeitnehmern. Demnach hast du als Arbeitnehmer bei einer 6-Tage-Woche einen Urlaubsanspruch von mindestens 24 Werktagen (also einschließlich Samstage) pro Jahr. Bei einer 5-Tage-Woche sind es 20 Werktage.
Dieser gesetzliche Mindesturlaubsanspruch stellt aber nur eine Untergrenze dar. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern auch mehr Urlaubstage gewähren, wenn sie das möchten. Der Urlaub zu einem bestimmten Zeitpunkt muss immer vom Arbeitgeber genehmigt werden. Ist er einmal genehmigt, sind sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer daran gebunden. Änderungen in beidseitigem Einvernehmen sind jedoch jederzeit möglich.
Auch wenn sich im Nachhinein Änderungswünsche ergeben, verliert die geschlossene Vereinbarung nicht an Gültigkeit. Die Urlaubserteilung kann vom Arbeitgeber also nicht einfach einseitig aufgehoben werden – und auch der Arbeitnehmer kann von seiner Urlaubsplanung nicht spontan zurücktreten oder den Zeitraum variabel verschieben. Eine einvernehmliche Änderung, die zwischen dir und deinem Arbeitgeber beschlossen wird, ist jedoch zu jeder Zeit möglich.
Darf mein Arbeitgeber den bereits genehmigten Urlaub widerrufen?
Es ist dem Arbeitgeber nicht gestattet, bereits genehmigten Urlaub willkürlich bzw. aus einer Laune heraus zu widerrufen. Liegt jedoch ein wichtiger Grund vor, so hat ein Arbeitgeber das Recht, deinen Urlaub zu widerrufen, obwohl er bereits genehmigt war. Wichtig ist jedoch, dass dich dein Arbeitgeber unverzüglich darüber in Kenntnis setzen muss, damit du die erforderlichen Anpassungen vornehmen kannst.
Mögliche Gründe, die den Widerruf einer Urlaubsgenehmigung durch den Arbeitgeber rechtfertigen, können sein:
Unvorhergesehene und dringende betriebliche Notwendigkeiten, die die Anwesenheit des Arbeitnehmers erfordern
Personalmangel, der durch unvorhergesehene Ereignisse wie Krankheit oder unerwartete Kündigungen verursacht wird
Die Fortsetzung des laufenden Geschäftsbetriebs kann durch den Urlaub eines Arbeitnehmers beeinträchtigt werden
Eine unvorhergesehene Änderung der Kundennachfrage, die zusätzliches Personal erfordert
In der Regel muss die Situation für das Unternehmen oder den Betrieb existenzbedrohend sein, damit dein Arbeitgeber deinen Urlaub widerrufen kann. In der Praxis sind solche Situationen sehr selten. Arbeitnehmer tun also gut daran, sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen, wenn ihr Arbeitgeber einen Urlaubsabbruch verlangt.
Erhalte ich eine Entschädigung für den Urlaubsabbruch durch meinen Arbeitgeber?
Wenn es einen triftigen Grund für den Widerruf einer Urlaubsgenehmigung gibt, muss dein Arbeitgeber alle Kosten tragen, die dir durch den Urlaubsabbruch entstehen. Hast du beispielsweise bereits einen Urlaub gebucht und kannst du diesen nicht mehr kostenfrei stornieren, so muss dein Arbeitgeber für die Kosten aufkommen.
Gleiches gilt, wenn du umbuchen musst und dadurch Mehrkosten entstehen. Wolltest du beispielsweise ursprünglich in der Nebensaison in den Urlaub fahren und musst du nun in der Hauptsaison buchen, muss dein Arbeitgeber die Mehrkosten für die Unterkunft tragen.
Dein Arbeitgeber ist also dazu verpflichtet, für alle Kosten aufzukommen, die im Zusammenhang mit dem Widerruf der Urlaubsgenehmigung entstehen. Eine richtige Entschädigung für den Urlaubsabbruch, also beispielsweise eine zusätzliche Einmalzahlung, erhältst du aber in der Regel nicht – es sei denn, dein Arbeitgeber bietet diese im Gegenzug für den Urlaubsabbruch an.
Was ist, wenn ich meinen Urlaub trotz Widerruf antrete?
Wenn dein Arbeitgeber deinen bereits genehmigten Urlaub widerruft und du den Urlaub trotzdem antrittst, kann das arbeitsrechtliche Konsequenzen haben: Grundsätzlich besteht dann die Gefahr, dass dich dein Arbeitgeber wegen unentschuldigtem Fehlen oder Vertragsbruch abmahnt oder sogar kündigt. Ein Arbeitnehmer, der trotz Widerruf den Urlaub antritt, verstößt also gegen die Weisung des Arbeitgebers und setzt sich damit dem Risiko einer arbeitsrechtlichen Konsequenz aus.
Wir raten dir daher, bei einem widerrufenen Urlaub immer das Gespräch mit deinem Arbeitgeber zu suchen und eine einvernehmliche Lösung zu finden, anstatt den Urlaub einfach ohne weitere Absprachen anzutreten.
Hast du Fragen zum Thema Entschädigung bei Urlaubsabbruch oder benötigst Hilfe dabei, die Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Urlaubsgenehmigung einzuschätzen? Dann kontaktiere jetzt einen KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperten für Arbeitsrecht und vereinbare einen Termin für ein unverbindliches telefonisches Erstgespräch. Die erfahrenen Rechtsanwälte und Rechtsexperten von KLUGO sind gern für dich da.